KlausBuchmann 0 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Ich habe mein Auto in einem großen Einkaufszentrum mit integriertem Parkhaus auf einen Behindertenparkplatz abgestellt. Gekennzeichnet war der Behindertenparkplatz durch ein entsprechendes Zeichen auf dem Boden. Neben einem dicken Kratzer im Lack (Herkunft unbekannt) habe ich auch noch ein Ticket erhalten. Dass man auf einem Behindertenparkplatz nicht parkt, weiß ich auch! Als Strafe habe ich dafür ja den fetten Kratzer im Lack! Was ich mich allerdings jetzt frage ist, da das Parkhaus ja zu dem besagten Einkaufszentrum gehört, dürfte es sich ja nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln? Wieso dürfen dann da überhaupt Knöllchen geschrieben werden? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 dürfte es sich ja nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln? Kennst du den Inhaber? Oder er dich? Nein? Und du bist trotzdem legal in der Parkhaus gefahren, ohne einzubrechen? Dann ist doch alles dafür gegeben, dass es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt. Die Frage, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist vollkommen unabhängig davon, wie die tatsächlichen Besitzverhältnisse sind. Es kommt nur darauf an, ob im Prinzip "jederman" dort fahren darf. Ob das Ticket berechtigt ist, hängt nur davon an, ob die Beschilderung durch die Behörden angeordnet wurde oder der Einkaufsmarktbetreiber die selbsttätig angebracht. hat. Grade bei Einkaufszentren wird die Anordnung und Lage von Behinderten-Parkplätzen meist von den Behörden angeordnet. Damit dürfen die dann auch von den Behördenmitarbeitern bzw. der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlung Tickets ausgestellt werden. Dein Ticket wird also berechtigt sein und du kannst froh sein, dass dein Auto nicht abgeschleppt wurde. Wenn die Kosten über 18.00 Euro betragen, kannst du noch auf die sogenannte Halterhaftung hinaus, weitere Aktionen lohnen sich da nicht. Quote Link to post Share on other sites
KlausBuchmann 0 Posted January 10, 2004 Author Report Share Posted January 10, 2004 Dein Ticket wird also berechtigt sein und du kannst froh sein, dass dein Auto nicht abgeschleppt wurde. Wenn die Kosten über 18.00 Euro betragen, kannst du noch auf die sogenannte Halterhaftung hinaus, weitere Aktionen lohnen sich da nicht. Erst mal Danke für die Antwort! Der letzte Absatz ist mir noch nicht ganz klar! Wie bekomme ich denn raus, ob die Zeichen auf dem Boden von den Behörden angeordnet wurde? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Ob die Verkehrszeichen von den Behörden angeordnet wurden, kann man bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfragen. Wenn das Schild nur auf den Boden gemalt war, ist es wahrscheinlich nicht von den Behörden angeordnet worden. Solche Bodenbemalungen entfalten ohne zusätzliches Schild meist keine Rechtskraft. Ausnahmen sind z. B. Leitlinien. Allerdings mußt du dich zusätzlich zu den Verkehrsgesetzen bei solchen Flächen an die Anweisungen des Besitzers bzw. Betreibers halten. Er darf auf zivilrechtlichem Weg Geld für die ungerechtfertigte Belegung des Platzes von dir verlangen. Schau deshalb mal nach, wer der Ticket ausgestellt hat bzw. wer das Geld erhält. Quote Link to post Share on other sites
KlausBuchmann 0 Posted January 11, 2004 Author Report Share Posted January 11, 2004 Und was hat das mit der sogenannten obengenannten Halterhaftung, wenn die Kosten höher als 18,00 EUR betragen, auf sich? Quote Link to post Share on other sites
master-2k 0 Posted January 11, 2004 Report Share Posted January 11, 2004 benutze doch die suchfunktion.....suche nach Halterhaftung Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted January 11, 2004 Report Share Posted January 11, 2004 McMurphy hat es schon richtig geschrieben. Prüfe mal bei der Straßenverkehrsbehörde nach, ob das Schild, bzw. der Parkplatz genehmigt ist.Wenn ja, sieht es schlecht aus. Wenn nein, ist der Zettel wohl mehr oder weniger hinfällig! Interessant wäre auch mal zu prüfen, ob das Parkhaus Videoüberwacht war. Ist in Tiefgaragen, vor Frauen und Behindertenparkplätzen eigentlich nicht selten. Womöglich findest du ja den Kratzer wieder! Quote Link to post Share on other sites
StEw 0 Posted January 11, 2004 Report Share Posted January 11, 2004 Kennst du den Inhaber? Oder er dich? Nein? Und du bist trotzdem legal in der Parkhaus gefahren, ohne einzubrechen? Dann ist doch alles dafür gegeben, dass es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt. Es handelte sich vorleigend um ein gr kaufhaus. mE kann man keineswegs nur aufgrund der tatsache das jeder es befahren kann, davon ausgehen das es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Es liegt doch gerade im Interesse des Kaufhauses das die Menschen dort einkaufen. Es kann selbstverständlich jedem den Zugang gewähren. Ich halte es dennoch für Privatbesitz, der konkludent durch die Geschäftstätigkeit eines solchen Kaufhauses der öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies führt nicht zwingend zu einem öffentlichen Verkehrsraum!!! Auch ein Hinweis auf die Geltung der StVO führt nicht zur öffentlichkeit der "Gegen". Folge:Knöllchen unwirksammögl SchErs des Kaufhauses wg Kratzer im Lack (hier gelten best Voraussetzungen)...bitte erst die Gegebenheiten prüfen, dann mal überlegen was sich lohnt gruss... Quote Link to post Share on other sites
KlausBuchmann 0 Posted January 13, 2004 Author Report Share Posted January 13, 2004 benutze doch die suchfunktion.....suche nach Halterhaftung So, die Suchfunktion habe ich nun genutzt und bin kein bißchen schlauer als vorher! Gibt es nun eine Halterhaftung oder nicht? Oder nur im ruhenden Verkehr? Was hat es mit diesen seltsamen 18,00 € auf sich, die immer angegeben werden? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted January 13, 2004 Report Share Posted January 13, 2004 Halterhaftung gibt es meines Wissens nach nur im "Ruhenden Verkehr". Die 18,10 Euro stellen den Verwaltungsaufwand dar, den der Halter der betreffenden Fahrzeugs zu entrichten hat, sofern der tatsächliche Betroffene nicht ermittelt werden kann. Viele Grüsse Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Eine Parkplatzmarkierung allein ersetzt kein verkehrszeichen. Genaues dazu findest Du hier.Wie Behinderenparkplätze zu kennzeichnen sind, kannst Du auch noch nachsehen.Über die Halterhaftung gbrauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Die kann hier nicht eintreten, da es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit nach Verkehrsrecht handeln kann. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.