Jump to content

Erst Führerschein Weg und jetzt wieder da?!


Guest bluemli

Recommended Posts

Guest bluemli

Hallo,

 

ich schlildere mal kurz mein Erlebtes!

Vor zwei Wochen war ich auf einer Art Weihnachtsfeier der Firma. Es war ein feucht fröhlicher Abend und einige Maß mussten im Hofbräuhaus in München daran glauben.

Auf jeden Fall bin ich danach heimgefahren und kam letzendlich in eine Polizeikontrolle und musste blasen! 1,21Promille!

Ich dufte im grünen Polizeiwagen auf die Wache fahren, wo mir dann nach gut einer Stunde Blut abgenommen wurde und der Führerschein entzogen wurde!

Ich habe erst letzens berufsbedingt den Führerschein gemacht, und habe meine Probezeit nocht nicht ganz rum. 6 Monate fehlen noch.

 

Gestern kam ein Einschreiben! Darin ein Brief von der Staatsanwaltschaft mit der Überschrift "Ermittlungserfahren gegen sie. Ihr Aktenzeichen - keins.

Hiermit erhalten Sie ihren Führerschein im Orginal zurück. Mfg Staatsanwalt...."

Mein Führerschein war ebenso in diesem Einschreiben mit drin?

 

Bin verwirrt? Was ist passiert? Ist denen ein Fehler unterlaufen? wie soll ich handeln?

 

Mfg Florian!

Link to post
Share on other sites

Ziemlich spekulativ:

 

Vielleicht ist die Blutprobe zu deinen Gunsten ausgegangen und du bist unter 1,1 Promille geblieben. (keine Straftat mehr)

Dann könnte dann noch ein BGB mit den Folgen für fahren unter Alk kommen (mit Fahrverbot).

Link to post
Share on other sites

Vermutlich ergab die Blutprobe eine BAK von weniger als 1,1 %o, womit, wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen, lediglich eine OWi nach § 24a StVG vorliegt (250 Euro Bußgeld, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).

Da das ein A-Verstoß ist kommen natürlich die Folgen nach § 2a StVG ebenfalls auf dich zu (Nachschulung, Verlängerung der Probezeit)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Der Führerschein wurde nach § 111a StPO sichergestellt, da davon auszugehen war, daß die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen wird (es mußte von einer Straftat nach § 316 StGB ausgegangen werden, bei dieser ist der Entzug der FE regelmäßig der Fall)

Nachdem sich rausstellte, daß keine Straftat, sondern nur eine OWi vorlag fiel der Grund der Sicherstellung weg, der Führerschein war dem Betroffenen zurückzugeben (was ja auch erfolgte)

Da er nun das Dokument "Führerschein" wieder in den Händen hält darf er nun auch wieder Fahrzeuge führen, erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt das Fahrverbot.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Wenn die Maßnahme als solches rechtmäßig war und unter den Voraussetzungen des § 111a StPO getroffen wurde sind mE Forderungen an die Behörde fruchtlos, wenn sich erst im weiteren Verfahrensverlauf der Wegfall der Voraussetzung erkennen lässt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
einige Maß mussten...daran glauben
Ich habe erst letzens berufsbedingt den Führerschein gemacht, und habe meine Probezeit nocht nicht ganz rum. 6 Monate fehlen noch.

 

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Bei einem Defekt des Messgerätes kannst du ja die Fa. Draeger verklagen, von der Polizei wirst du wohl nichts bekommen.

Bei einem verweigerten AT begründe ich die Blutprobenentnahme ja entsprechend. Wenn hiernach alles auf eine Trunkenheitsfahrt hindeutet, die sich im späteren jedoch nicht bestätigt könntest du Glück haben, von uns was zu bekommen. Aber das wäre, dene ich, ein langer und beschwerlicher Weg.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...