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Innerorts mit 95kmh gelasert


Guest Gast_Marco

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Guest Gast_Marco

Hallo allerseits,

ich wurde vor einigerzeit gelasert, vor Ort sagte man mir es seien 95kmh gewesen. Ich verlangte vor Ort das Messprotokoll und stritt den Vorwurf energisch ab. Die Einsicht in das Messprotokoll und das Messgerät verweigerte man mir mit der Begründung es sei bereits der nächtste gemessen worden und es sei alles gelöscht. So weit so gut. Nach bereits 1 Wocher kam der Anhörungsbogen mit Tatvorwurf, Ich legte erneut Einspruch ein und begründete diesen auch ausführlich (2 Seiten) zb. kleines Nummernschild etc. desweiteren forderte ich Messprotokoll und das Protokoll über die Ordnungsgemässe Bedienung des Gerätes zur Einsicht. Nach nun ca. 6 Wochen kam der Bußgeldbescheid mit dem klitzekleinen Hinweis das mein Einspruch abgelehnt sei, null Begründung etc. Das Ergebnis 4Punkt, 1Monat und massig Geld.

Nun meine Frage:

Ist es Rechtens das mir das Protokoll verweigert wurde?

Gibt es mögliche weitere Fehlerquellen beim Lasern?

Muss der Beamte einen gültigen Seetest haben, wie alt darf dieser sein?

Muss die Behörde mir das Protokoll aushändigen oder nur einem Anwalt?

Es war mein erster Verstoß überhaupt, kann ich das mit einbringen?

Wenn ich jetzt auf den Bußgeldbescheid Einspruch einlege muss ich diesen Begründen oder soll ich einfach nur Einspruch erheben?

 

Bitte helft mir schnellstmöglich !!

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ich denke mal, dass es ziemlich schlecht für dich aussieht. zum einen hast du dich gleich zum anfang unkooperativ verhalten (was heißt energisch abstreiten?) und zum anderen hat man dich inflagranti mit über 40 km/h innerorts erwischt. die mögliche fehlerquelle beim lasern wird durch eine noch größere toleranz ausgeglichen.

 

hab mal eine laserkontrolle beochachtet und bin angehalten (natürlich nicht in schusslinie) um mich über die technik und das verfahren aufklären zu lassen.

 

ob es rechtens ist, dass dir vor ort keine einsicht gewährt worden ist, kann ich nicht sagen, aber es kann durchaus sein, dass du diese erst vor gericht zu sehen bekommst. wenn du übriugens dort einen sehtest des beamten reklamierst, hast du noch schlechtere karten ;) würdest dich glaub ich nicht gerade beliebt machen.

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Guest Guest ??

wenn du meinst du mußt den Max rauslassen und in der Probezeit so wild fahren dann mußt du auch die Lehren daraus ziehen und mal eine weile zu Fuß gehen, wenn dir mal nicht grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird dann kannst du noch länger zu Fuß gehen, bei deinen 2 pots muß man das leider denken.

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@salo: die toleranz bei lasermessungen sind meines wissens genauso wie bei radar oder LS

 

@marco: wenn man angehalten wird ist es vorbei... musst dich damit abfinden

dein einspruch war dazu noch lächerlich... kleines nummernschild? ja und? who cares?

 

dann:

- das protokoll muss wohl der anwalt anfordern

- sehtest? die polizisten müssen doch ent mit bloßem auge erkennen wie schnell du warst.. dafür gibts das lasergerät... und bevor jemand ne messung durchführt, muss er ne schulung machen... er dürfte also schon wissen wie es geht

 

ps: seetest? also ob sie das seepferdchenabzeichen haben dürfte bei einer geschwindigkeitskontrolle - zumindest auf der strasse - keine rolle spielen ;)

 

- dass du noch nicht auffällig warst könnte dir nur helfen, wenn du auf den FS angewiesen bist und du das FV in ne höhere geldbuße umwandeln willst

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- dass du noch nicht auffällig warst könnte dir nur helfen, wenn du auf den FS angewiesen bist und du das FV in ne höhere geldbuße umwandeln willst

auffällig wurde Marco doch schon mit ;) zuviel mit dem Firmenwagen da könntest du aber rumkommen, wenn man dich nicht ermitteln kann ? Marco bist du Zivi ?

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In NRW besteht kein Rechtsanspruch, das Ergebnis auf dem Gerät selber ablesen zu können. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

 

Das Messprotokoll zeige ich vor Ort sicher auch nicht dem Betroffenen, denn in diesem stehen Kennzeichen und Namen aller zuvor gemessenen Personen und das geht den Betroffenen beim besten Willen nichts an.

Du hast keinen Anspruch auf Akteneinsicht, die Behörde kann dir diese jedoch gewähren.

 

Einen Seetest (meinst du damit unsere Seefestigkeit, reicht das Seepferdchen oder muß es schon der Freischwimmer sein?) brauchen wir nicht, auch einen Sehtest benötigen wir nicht. Bei uns wird alle paar Jahre eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorgenommen, bei welcher unter anderem auch die Sehkraft überprüft wird. Das reicht.

 

Deine Personalien stehen fest, domit wirst du dich auch nicht mehr mit irgendwelchen halblegalen Methoden dort herauswinden können. Wenn du keinen Konkreten Verdacht einer Fehlmessung hast sieht es mehr als schlecht für dich aus.

 

Gruß

Goose

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Toleranz ist bei Lasergeschwindigkeitsmessgeräten (ein verdammt langes Wort) wie bei Blitzern auch.

Bis 100 km/h (gemessene Geschwindigkeit) werden 3 km/h Toleranz abgezogen.

Bei allem was über 100 ist, werden 3% abgezogen (und aufgerundet).

(z.B.: 110 km/h! 3% = 3,3 also 4 km/h Toleranz)

 

Ansonsten hätte ich bei einer Geschwindigkeitskontrolle kein Problem, die Eichurkunde vorzuzeigen oder Messprotokoll. Die Mess-Liste allerdings nicht, aus von Goose genannten Gründen.

Soweit ich weiß, ist eine nachträgliche Einsicht in die Dokumente auch nur über einen Anwalt möglich.

 

Sehtest ist ähnlich wie von Goose beschrieben. Eine Vorschrift gibt es meines Wissens nach dafür nicht aber dienstlich werden wir regelmäßig einem Sehtest, ähnlich dem für den Führerschein, unterzogen.

 

mfg matze

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Ich bin eigentlich kein Raser, da ich es viel schöner finde in aller Ruhe an mein Ziel zu kommen, zumal ich eine 2 Jährige Tochter bei habe. Die beiden Sachen waren mit fremden Autos in einer dummen Situation. Ich habe bisher noch nicht mal nen Ticket wegen falsch parken bekommen. Da ich aber in der Probezeit bin und meinen FS bei der Arbeit brauche habe ich natürlich keine Lust diesen einfach so abzugeben. Mir wäre es zumindest wichtig wenn die Sache mit dem Blitzen aus der Welt geschaft werden könnte. Dann würde ich halt 1 Monat abgeben müssen und fertig, ist zwar bitter aber es wird ja langsam wieder warm draussen. Wäre nett wenn mir jemand Tips geben könnte wie ich zumindestens diese Sache aus der Welt schaffen könnte (auch die Polizei ist gefragt, ist ja schliesslich Weihnachten).

 

Allen vielen Dank, auch für die bisherigen Antworten und ein gesundes neues Jahr !!!!

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1. Ist es Rechtens das mir das Protokoll verweigert wurde?

2. Gibt es mögliche weitere Fehlerquellen beim Lasern?

3. Muss der Beamte einen gültigen Seetest haben, wie alt darf dieser sein?

4. Muss die Behörde mir das Protokoll aushändigen oder nur einem Anwalt?

5. Es war mein erster Verstoß überhaupt, kann ich das mit einbringen?

6. Wenn ich jetzt auf den Bußgeldbescheid Einspruch einlege muss ich diesen Begründen oder soll ich einfach nur Einspruch erheben?

 

7. Bitte helft mir schnellstmöglich !!

Ich würde mal sagen, daß Du Null Chancen hast, "heile" aus dieser Sacher herauszukommen.

 

Einige Deiner Fragen wurden ja schon beantwortet. Ich mach's mal kurz:

 

Zu 1.: ja.

Zu 2.: welche weiteren? Welche überhaupt?

Zu 3.: nein. ;) sorry, aber sowas hab ich noch nicht gehört oder gelesen.

Zu 4.: einem Anwalt, Dir nicht.

Zu 5.: dieser Umstand gibt Dir die Gelegenheit, das FV innerhalb von 4 Monaten anzutreten.

Zu 6.: nein, ohne Begründung geht auch. Ich würde es aber sein lassen. Es wird Dir IMHO nichts einbringen außer zusätzliche Kosten.

 

Zu 7.: in diesem Fall fürchte ich gibt es keine Hilfe.

 

Wäre nett wenn mir jemand Tips geben könnte wie ich zumindestens diese Sache aus der Welt schaffen könnte

Zahlen. So ersparst Du Dir wenigstens unnötige zusätzliche Scherereien.

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