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Zeitungsbericht: Freie Fahrt statt Fahrverbot


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"Freie Fahrt statt Fahrverbot"

Kaufmann zweifelt Messung mit Radarpistole an / Amtsrichter stellt Verfahren ein

 

Radarpistolen gelten als nahezu unfehlbar. Mit den Ergebnissen der Messungen werden jeden Monat Tausende von Autofahrern konfrontiert. Am Ende zahlen fast alle Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens, obwohl viele sicher sind, dass sich entweder der Beamte oder sein Hand-Lasergerät vertan haben. Ein 53-jähriger Kaufmann aus Hannover hat jetzt eine Radarpistolenmessung angezweifelt und sich durchgesetzt. Sein Verfahren wurde eingestellt - auf Kosten der Landeskasse.

 

Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens war mit seinem Mercedes in der Nähe von Peine auf der B 65 gemessen und gestoppt worden - angeblich war er 31 Kilometer in Stunde zu schnell. Die Sache schien zunächst niet- und nagelfest: Die Polizisten hatten sich in einem Kursus für den Einsatz an der Radarpistole qualifiziert, das Gerät war geeicht und das Messprotokoll makellos. Weil der Autofahrer in Flensburg schon einige Punkte hatte, schickte der Landkreis Peine eine saftige Rechnung: 85 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot.

 

Der Kaufmann allerdings war sich sicher, dass er allenfalls 10 oder 15 Kilometer zu schnell gefahren war. Es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht und der Autofahrer erzählte, als man ihn angehalten habe, sei der zweite Beamte mit dem Fahrer eines weißen Polo beschäftigt gewesen. Und genau hier hakte sein Rechtsanwalt Matthias Waldraff ein. Nach dem Messprotokoll war der weiße Kleinwagen vier Minuten vor dem Mercedes gestoppt worden. Anhalten und Anzeige aufnehmen dauern aber mindestens fünf Minuten. Wie konnte der zweite Beamte Zeuge bei der Messung des Mercedes gewesen sein, wie es im Protokoll stand, wenn er gleichzeitig einen weißen Kleinwagen abfertigte ? Die Polizisten behaupteten, der zweite Autofahrer hätte am Streifenwagen gestanden, als der Mercedes gemessen wurde. Waldraff bestand darauf, den Fahrer des weißen Kleinwagens zu laden.

 

Damit war die Verhandlung geplatzt. Beim zweiten Termin hatten die Polizisten dann ganz schlechte Karten, weil der Polofahrer bekräftigte, er sei nie aus seinem Auto ausgestiegen. Das Gericht stellte das Verfahren ein, ehe irgend jemand das Thema "Falschaussage" ansprechen konnte. Der Kaufmann war glücklich, denn das Land zahlt die Verfahrenskosten. Rechtsanwalt Matthias Waldraff plädierte am Rande des Prozesses für das "Schweizer Modell". Dort sind die Hand-Lasergeräte mit fotografischen Zusatzsystemen ausgerüstet. Die sind zwar teurer als das deutsche Schlichtmodell, aber irgendwie auch überzeugender.

 

 

Soweit die Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am heutigen Tag. Vielleicht sollte man die Messprotokolle und die nähere Umgebung bei einer Lasermessung doch etwas "genauer" ansehen.

 

Gruß

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Anhalten und Anzeige aufnehmen dauern aber mindestens fünf Minuten.
Das halte ich aber für ein Gerücht. 3 Min. reichen idR völlig aus.

 

Wie konnte der zweite Beamte Zeuge bei der Messung des Mercedes gewesen sein, wie es im Protokoll stand, wenn er gleichzeitig einen weißen Kleinwagen abfertigte ?

 

Diese Frage ist allerdings berechtigt. Sollte sich herausstellen, daß der 2. Kollege entgegen der Notiz im Protokoll die Messung nicht bezeugen konnte, so ist eine Einstellung IMHO durchaus berechtigt.

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Das kommt darauf an, ob ich mich noch auf ein Pläuschen einlasse oder ob ich mir nur eben die Daten notiere.

Was brauche ich denn: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, FS wann und wo gemacht und Kennzeichen. Dazu noch eben die Tatzeit und gemessene Geschwindigkeit und schon kann der nächste kommen.

Wer braucht denn dafür zehn Minuten?

 

Gruß

Goose

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Na ja hier ist auch immer noch volles Programm:

 

- Fahrzeugschein wird mit Kennzeichen abgeglichen, Führerschein, Sanikasten, Warndreieck und eben das Abkassieren wobei eigentlich immer die Geschwindigkeit dem Übeltäter gezeigt wird. Dauert halt ein bißchen.

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Fahrzeugschein wird mit Kennzeichen abgeglichen

Ich gehe auf das Fahrzeug zu, da sehe ich das Kennzeichen doch. Wenn ich dann 30 sek. später den F-Schein in den Händen habe kann ich mich doch noch an das abgelesene Kennzeichen erinnern.

 

Schnell geht es natürlich nur, wenn alle Papiere dabei sind. Kann sich der Betroffene nicht ausweisen soo dauert es selbstverständlich länger.

 

Gruß

Goose

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Das halte ich aber für ein Gerücht. 3 Min. reichen idR völlig aus.

Da merkt man, dass ihr eben doch nicht jeden erwischt. Solltest du mich mal anhalten, darfst du mindestens eine Viertelstunde einplanen. :D

Bezogen auf das Laser-Gerät stimmt das. Aber da wollen wir ja auch gar nicht jeden kriegen, sondern nur die "Richtigen". :100: Und die meisten von denen kriegen wir auch. :blink: Den Rest beim nächsten Mal.

 

BTW: und wenn es eine halbe Stunde dauern sollte, was kümmert's mich?! Ich messe trotzdem weiter. Mein Kollege - schreibender welcher - ist auch bei Härtefällen durchaus in der Lage, "zweigleisig" zu arbeiten => während er sich mit Dir (evtl.) noch etwas unterhält, nimmt er bereits die Personalien des nächsten VT auf. Völlig unproblematisch, zumal nirgendwo steht, daß der 2. Kollege zwingend Zeuge der Messung sein muß. WEN ich gemessen habe kann er eh nicht bezeugen. Nur darf man in diesem Fall halt nicht einen entspr. Vermerk ins Meßprotokoll eintragen.

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Das halte ich aber für ein Gerücht. 3 Min. reichen idR völlig aus.

Heute beschleunigtes Verfahren wegen des großen Andrangs ? :blink:

Nein, heute großes Herz wegen Weihnachten. :100: Aber im neuen Jahr . . . . . . ! :D

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Allein Personalien abfragen dauert teilweise schon 10 Minuten und länger.

Watt?? Innerhalb nicht einmal einer Minute habe ich die Personalien - wenn möglich - überprüft. Sollte es länger dauern, dann (siehe oben) darfst Du warten, aber der Betrieb geht weiter. :D

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genausowenig wie es ein Zeitlimit gibt, ab welchem wir annehmen dürfen daß die Papiere nicht dabei sind uns somit ein VG anbieten können :D

 

Gibt es ein Zeitlimit, wie lange eine Kontrolle dauern darf? Wir können uns sicher gegenseitig das Leben schwer machen, aber ich werde für die Kontrolle bezahlt, ich habe idR Zeit bis zum Feierabend (und wenn es länger dauert kann ich mir die Stunden noch aufschreiben...). Also, warum sollen wir uns ärgern?

 

Gruß

Goose

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Nein, Goose, wie kommst du denn auf ärgern? :D Wenn Bluey, Goose oder Polizist schon mal das äußerst unwahrscheinliche vollbracht und mich angehalten haben, dann will ich ja auch ein bisschen mit euch quatschen. Von mir aus können wir auch in die Kneipe an der Ecke gehen und du kannst trotzdem Überstunden aufschreiben. Stellt sich nur die Frage, wie man unsere Forumspolizisten bei der Dienstausübung erkennen könnte. Könnt Ihr nicht mal Namensschilder mit Forums_nick tragen?

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