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Falsches Datum auf dem Strafzettel


Guest Yogi78

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Ich habe vor ein paar Wochen, falsch geparkt. Diesen Fehler sehe ich auch ein. Nun schickt mir die Polizei Frankfurt ein Knöllchen mit falschem Datum. Ich habe mich dazu geäußert, daß ich mal dort gewesen bin aber nicht an besagtem Tag. Daraufhin bekomme ich ein zweites Schreiben, wiederum mit Zahlungsaufforderung und falschem Datum. Telefonisch beschwere ich mich bei der Polizei Frankfurt und die Mitarbeiterin sagt mir, das der Fehler breits bekannt sei und ich den Strafzettel wegwerfen soll.

Gestern kam dann das Dritte Schreiben. Korrigiertes Datum und neue Zahlungsaufforderung....

 

Nun meine Frage: Dürfen die das, erst bezeugt die Beamtin mich am 9. gesehen zu haben, dann am 8..... das kann doch nicht wahr sein!!!! ;)

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Guest Pferdestehler

Ich finde das Herangehen an die Sache schon vollkommen falsch.

 

Erstmal dem Vorwurf widersprechen. Das Fahrzeug war definitiv an diesem Tag nicht an dieser Stelle. Punkt. Alle weiteren Aufforderungen: Widerspruch. Da man ihnen nichts von dem "richtigen" Datum erzählt, müssen sie selbst drauf kommen, die versteifen sich aber auf die Weigerung zu zahlen. Wenn es dann vor Gericht geht, wird das falsche Datum schon rauskommen. Da der ursprüngliche Vorwurf dann falsch war, dürfte das Verfahren eingestellt werden.

 

Oder sehe ich das zu blauäugig?

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Genau das habe ich auch gehofft, aber ich habe ja bereits das dritte Schreiben mit korrigiertem Datum in Händen. Ich werde wohl zahlen müssen, wenn mir hier keiner sagen kann, das dieses Vorgehen rechtswiedrig ist. :koch:

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Guest Pferdestehler

Nach meiner Auffassung hast Du sie ja ausdrücklich auf den Fehler hingewiesen. Damit ist die Sache nun wohl erledigt. Beim nächsten Mal: Nichts sagen, was sie nicht besser selber wissen sollten. :koch:

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Natürlich darf die Behörde den Schreibfehler korrigieren.

 

Die Lösung von Pferdestehler wäre die richtige gewesen:

 

Nächstes Mal auf Anhörung nicht reagieren, gegen Bußgeldbescheid (mit ebenfalls noch falschem Datum Einspruch einlegen - ohne Begründung - und die Behörde im gerichtlichen Verfahren gegen die Wand laufen lassen.

 

Zu spät :koch:

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