Guest Yogi78 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Ich habe vor ein paar Wochen, falsch geparkt. Diesen Fehler sehe ich auch ein. Nun schickt mir die Polizei Frankfurt ein Knöllchen mit falschem Datum. Ich habe mich dazu geäußert, daß ich mal dort gewesen bin aber nicht an besagtem Tag. Daraufhin bekomme ich ein zweites Schreiben, wiederum mit Zahlungsaufforderung und falschem Datum. Telefonisch beschwere ich mich bei der Polizei Frankfurt und die Mitarbeiterin sagt mir, das der Fehler breits bekannt sei und ich den Strafzettel wegwerfen soll. Gestern kam dann das Dritte Schreiben. Korrigiertes Datum und neue Zahlungsaufforderung.... Nun meine Frage: Dürfen die das, erst bezeugt die Beamtin mich am 9. gesehen zu haben, dann am 8..... das kann doch nicht wahr sein!!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 War vielleicht ein Schreibfehler, das darf jedem mal passieren. Quote Link to post Share on other sites
redrider00001 0 Posted December 21, 2003 Report Share Posted December 21, 2003 Ein Parkfehler darf aber auch jedem mal passieren? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 21, 2003 Report Share Posted December 21, 2003 Ich finde das Herangehen an die Sache schon vollkommen falsch. Erstmal dem Vorwurf widersprechen. Das Fahrzeug war definitiv an diesem Tag nicht an dieser Stelle. Punkt. Alle weiteren Aufforderungen: Widerspruch. Da man ihnen nichts von dem "richtigen" Datum erzählt, müssen sie selbst drauf kommen, die versteifen sich aber auf die Weigerung zu zahlen. Wenn es dann vor Gericht geht, wird das falsche Datum schon rauskommen. Da der ursprüngliche Vorwurf dann falsch war, dürfte das Verfahren eingestellt werden. Oder sehe ich das zu blauäugig? Quote Link to post Share on other sites
Guest Yogi78 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Genau das habe ich auch gehofft, aber ich habe ja bereits das dritte Schreiben mit korrigiertem Datum in Händen. Ich werde wohl zahlen müssen, wenn mir hier keiner sagen kann, das dieses Vorgehen rechtswiedrig ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Nach meiner Auffassung hast Du sie ja ausdrücklich auf den Fehler hingewiesen. Damit ist die Sache nun wohl erledigt. Beim nächsten Mal: Nichts sagen, was sie nicht besser selber wissen sollten. Quote Link to post Share on other sites
JohPott 1 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Natürlich darf die Behörde den Schreibfehler korrigieren. Die Lösung von Pferdestehler wäre die richtige gewesen: Nächstes Mal auf Anhörung nicht reagieren, gegen Bußgeldbescheid (mit ebenfalls noch falschem Datum Einspruch einlegen - ohne Begründung - und die Behörde im gerichtlichen Verfahren gegen die Wand laufen lassen. Zu spät Quote Link to post Share on other sites
Guest Yogi78 Posted December 23, 2003 Report Share Posted December 23, 2003 Danke für die Anteilnahme, fürs nächste mal bin ich gewarnt, also gehen jetzt 25€ Weihnachtsgeld an die Stadt Frankfurt.....OH DU FRÖHLICHE......... Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted December 27, 2003 Report Share Posted December 27, 2003 Wieso lässt du es nicht auf 18€ Verwaltungsgebühr ("Halterhaftung") beruhen ? #Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted December 28, 2003 Report Share Posted December 28, 2003 Wieso lässt du es nicht auf 18€ Verwaltungsgebühr ("Halterhaftung") beruhen ? #Gruß Samos Weil er sich gegenüber der Behörde schon als Fahrer verraten hat. Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted December 28, 2003 Report Share Posted December 28, 2003 Weil er sich gegenüber der Behörde schon als Fahrer verraten hat.Wo steht das denn =? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 28, 2003 Report Share Posted December 28, 2003 Wo steht das denn =? Telefonisch beschwere ich mich bei der Polizei Frankfurt und die Mitarbeiterin sagt mir, das der Fehler breits bekannt sei und ich den Strafzettel wegwerfen soll. Hier? Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted December 28, 2003 Report Share Posted December 28, 2003 Hier? Wieso indiziert der Anruf den Anrufer gleich als Fahrer ? Fahrer ‚? Halter ‚? Anrufer, oder Quote Link to post Share on other sites
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