Guest Oli_Nbg Posted March 16, 2003 Report Share Posted March 16, 2003 Hola, hatte heute eine etwas blöde Situation beim Fahren auf der Autobahn A9, ca. 150-100m vor mir zog ein relativ langsames (~130km/h) Fahrzeug auf die linke Spur zum überholen, ich fuhr dahinter ca. 210km/h. Nun bremste ich zwar, da ich dachte er würde den Wagen auf der mittleren Spur nur schnell überholen und mich vorbeilassen, war jedoch nicht so, da sich der Überholvorgang in die Länge zog. Nun kam ich relativ schnell auf ihn auf und hatte erst ca. 10m vor ihm meine Geschwindigkeit an ihn angepasst und bremste weiter... Soweit so gut, nun war das Ganze unter einer Brücke unter der auch diese eingezeichneten Abstände an der linken Fahrspur eingezeichnet sind... Ich bin leider noch in der Probezeit (1 Monat) und bisher nicht geblitzt/gefilmt worden.Geblitzt hat es nach meinem Wissen nicht, nun wollte ich wissen wie's damit aussieht bzw. ob es wahrscheinlich ist dass ich deswegen Ärger bekomme... Wird bei Abstandsmessung überhaupt geblitzt? Falls ich dafür Ärger bekommen sollte, ist es angesichts des bisherigen fehlerfreien Fahrens sowie der nur noch kurzen Probezeit möglich dass ich nicht die Probezeit verlängert bekomme? Hoffe Ihr könnt mir da helfen :-) Danke,Oli Quote Link to post Share on other sites
Guest Oli_nbg Posted March 16, 2003 Report Share Posted March 16, 2003 Achja, zusätzlich noch ne Info, das Auto läuft nicht auf mich sondern zwecks Versicherung auf meine Mutter, die soweit möglich die Strafe auf sich nehmen würde Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted March 17, 2003 Report Share Posted March 17, 2003 Also, wenns nicht geblitzt hat, war wahrscheinlich auch nichts, meistens blitzen die zusätzlich zum Video.Zum anderen dürfte ein Video auch nicht verwertbar sein, da der Abstand nicht konstant zu klein war. Es war der typische Fall des Reinziehers, da passiert nichts, selbst wenn sie dich auf dem Video gefilmt hätten. Spätestens ein Richter würde bei der Vorführung im Gerichtssaal das Verfahren einstellen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Sowulo Posted March 25, 2003 Report Share Posted March 25, 2003 wäre da nicht so sicher, wie du sagst hat sich der überholvorgang deines vordermannes etwas in die länge gezogen und wenn du den erforderlichen abstand schon 200 - 300 m vor der brücke unterschritten hast wird es eng.ich selbst bin schon 2 mal wegen abstand fällig gewesen und es hat nie geblitzt. im anhörungsbogen standenaber trotzdem immer als beweismittel FRONTFOTO + VIEDEO. hast du denn überhaupt eine kamera gesehen ??? (ragt meißt schon etwas auffällig von der brücke wegg, auffällig zumindest wenn es schon zuspät ist ) deine mom kann ja sagen das sie es nicht war (wird wohl auch offensichtlich sein), nur so schnellwerden die dann trotzdem nicht aufgeben. wünsch dir auf jeden fall viel glückgruß sowulo Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 27, 2003 Report Share Posted March 27, 2003 Ich würde da lieber n bisschen vorsichtig sein...Ich meine die Sache, dass Deine Mutter die Strafe übernimmt. Man stelle sich vor, dass dann irgendwer auf der Behörde sich das Photo und den dazugehörigen Namen mal ein bisschen genauer anschauen.Dann würds nämlich richtig Ärger geben!Und zum Abstandsfilmen/blitzen kann ich nur sagen, dass ich heute zum 1. mal diese neuartigen Abstandsfilmer gesehn hab. Das ist nur eine ganz kleine Kamera...ca so gross wie ne Wasserflasche, die kurz vorm Brückenpfeiler gestanden ist. Das Kabel der Kamera war unauffällig hinter dem Brückenpfeiler nach oben gelegt worden!Also verlasst Euch lieber nicht mehr auf diese grossen gut zu sehenden Blitzkästen! Die Dinger werden jetzt immer kleiner und blitzen nicht mal mehr! Quote Link to post Share on other sites
Guest g.w. Posted March 28, 2003 Report Share Posted March 28, 2003 Auch mich haben unsere Freunde & Helfer im Juni 2001 ein Video von mit gedreht, zwecks Abstand. Zum Schluß stand drin: Keine Abstandsveränderung durch abbremsendes oder ausscherendes Fahrzeug feststellbar. Unsere Polizeiinspektion zeigte mir ein gestochenscharfes Digitalfoto von mir. Pech gehabt! . So mußte ich 200 DM bezahlen & habe 4 Punkte bekommen. Dabei hatte ich noch Schwein gehabt: zwei Meter dichter dran & ich hätte laufen dürfen. Also, besser bei Linien auf der Fahrbahn Abstand vorsichtshalber zum Vordermann aufbauen. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted April 18, 2003 Report Share Posted April 18, 2003 @g.w. Also, besser bei Linien auf der Fahrbahn Abstand vorsichtshalber zum Vordermann aufbauen.Schonmal aufgefallen, dass dieses "Lineal" inzwischen vor so gut wie jeder Brücke zu finden ist ?! Quote Link to post Share on other sites
beamer 0 Posted April 18, 2003 Report Share Posted April 18, 2003 Hi, ist mir auch schon aufgefallen, aber hier in der Umgebung Nürnberg/Ingolstadt/München kennt man sich ja aus und wenn man ein bisserl die Augen aufhällt, sieht man die von weiten. Tip: Einfach Meßergebnis stören, in dem man (wenn frei ist) nach dem ersten Strich auf die Mittelspur geht. Damit ist die Messung ungültig Nachts soll das jetzt übrigens dank eines Restlichtverstärkers auch funktionieren. Ob das allerdings auch nachts wirklich gemacht wird, habe ich hier schonmal in einem anderen Thread gefragt und keine Antwort bekommen. MfGDirk Quote Link to post Share on other sites
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