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Was sind Rollstuhlfahrer laut StvO


Guest TheBigBrother

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Guest TheBigBrother

hi Leute!

 

Ich hab da mal eine Frage: eigentlich müsste es in der StvO eindeutig geregelt sein... aber ich habs net gefunden...

Kann mir einer von euch sagen, als ich als Rollstuhlfahrer im Straßenverkehr zähle? Radfahrer, Fußgänger, oder was anderes? ich finde das ist eine interressante frage... je nach dem, "was ich bin" ;-) hab ich ja unterschiedliche Rechte und auch pflichten... z.B. darf ich den radweg benutzen oder nicht, gibts geschwindigkeitsbegrenzungen, muss ich (wie radfahrer) vorder und rücklicht haben in der dunkelheit usw und so fort... mir persönlich wär einerseits fußgänger lieber, dann brauch ich keine beleuchtung usw... *g*

andererseits, bin ich schneller als fußgänger, das wär ein grund für den Radweg.... mal ganz davon abgesehen, dass ich räder hab *g* (is das ein grund um als radfahrer zu gelten?)

Vielleicht gibts aber auch in der StvO Rollstuhlfahrer als eigene Kategorie? ich hab keine ahnung...*g*

bin mal gespannt was euch dazu einfällt *g*

ciao!

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Guest Pferdestehler

Soweit ich das recht erinnere: bis 6km/h sind Fahrzeuge erlaubnisfrei und fallen nicht unter die ganzen Zwänge der StVZO und StVO. Auf jeden Fall dürfen solche Fahrzeuge auf dem Bürgersteig fahren. Habe einen Bekannten, der hat ein Elektrofahrzeug, das schafft locker über 40km/h, aber er fährt damit auch bisweilen auf dem Gehsteig. MS, gehbehindert.

Finde ich übrigens toll, daß auch mal so eine Frage hier kommt!

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Das hängt ganz heftig von der Art deine Rollstuhls ab.

 

STVO § 24 Besondere Fortbewegungsmittel

 

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung.

 

(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

 

Wenn du aber einen motorisierten Rollstuhl gemäss § 18 STVZO hast, müsstest du eigentlich auf der Strasse fahren.

 

STVZO §18 (2) 5

motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),

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Guest TheBigBrother

hey, erst mal danke für deine schnelle Antwort! :-)

jetzt muss ich aber noch was klarstellen: es ist KEIN E-Rollstuhl. ich bewegte mich mit eigener muskelkraft vorwärts. deswegen käme ja von den Rechten und Pflichten her Fußgänger oder fahradfahrer in frage.

die frage interessiert mich einach, weil ich gern mal wüsste wie ich mich (ganz offiziell gesehen) zu verhalten hab. nicht dass ich irgendwann mal von nem sehr pflichtbewussten :blink: ein knöllchen bekomm weil ich z.B. kein licht hab (falls Rollstühle zu Fahrädern zählen sollten)...

(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

Dass ich mich da aufhalte wo Fußgänger auch sind is logisch :lol: der rollstuhl ersetzt ja sozusagen meine Beine... soweit is klar. Nur das mit der schrittgeschwindigkeit stört mich etwas...

Soll das etwa heißen ich darf nur so schnell rollen wie andere laufen?! :D wenn das so is schmeiß ich mich aber weg vor lachen, das sag ich euch :lol:

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Soll das etwa heißen ich darf nur so schnell rollen wie andere laufen?! :D wenn das so is schmeiß ich mich aber weg vor lachen, das sag ich euch :lol:

Tja, Deutschland deine Gesetze... :blink:

 

Ich bin mir auch klar darüber, dass ein Rolli schneller als ein Geher ist, schau dir doch nur mal die Rolli-Zeiten bei einem Marathon-Rennen an... Nicht umsonst starten die ja auch früher.

 

Aber vielleicht kann ja einer aus der :lol: -Fraktion noch was dazu beitragen, ich kann mir schlecht vorstellen, dass die in der Fussgängerzone in der Innenstadt mit einem Laser stehen und Rolis blitzen. Solange du keinen mit dem Rolli umfährst, würde ich als normaler Bürger erstmal nichts sagen.

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Wenn ich den Ursprungsposter richtig verstanden habe, nutzt er einen Greifreifenrollstuhl. Dieser zählt nicht als Fahrzeug, er darf sich damit also sturzbetrunken in die Fußgängerzone wagen, darf auf Gehwegen fahren und hat im Grunde die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Fußgänger. Auch kann er damit genauso durch eine FuZo "rasen" wie ein gehender Mensch dort durch rennen kann.

 

Die Einschränkung Schrittempo bezieht sich ausdrücklich auf die nicht im Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Hat der Rolli einen Motor, so gelten auch Einschränkungen in Bezug auf den Alkoholpegel, die Geschwindigkeit etc.

 

Gruß

Goose

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Guest TheBigBrother
ich kann mir schlecht vorstellen, dass die in der Fussgängerzone in der Innenstadt mit einem Laser stehen und Rolis blitzen. Solange du keinen mit dem Rolli umfährst, würde ich als normaler Bürger erstmal nichts sagen.

Ich bin doch kein Verkehrsrowdy... :D ich bemühe mich eigentlich keinen umzufahren *ggg* ich versuch immer alle zu umfahren :lol: (Wortspiel)

Die dürfen mich garnet blitzen! Ich hab keinen Tacho und weiß net wie schnell ich bin ;-)

naja... so schnell, dass ich in der :lol:-Zone geblitzt werd bin ich auf keinen fall *g*

Also im moment hab ich das gefühl, ich müsste mich zu den "sportlichen Fußgängern" zählen, die etwas schneller gehen... *g* Das heißt im Klartext, ich muss aufm gehweg fahren?! :D neeeiiin! bitte nich!

Ich hasse gehwege! die sind so schei** abschüssig, damit das wasser abläuft... wenn man da 10 minuten fährt is der linke arm außer puste und der rechte noch fit, weil man immer nur einseitig schieben muss... *nerv* und wenns da auch noch kopfsteinpflster hat... :blink: *nöööö* will lieber aufn radweg!

aber denken wir mal positiv: Fußgänger brauchen bei dunkelheit keine beleuchtungseinrichtungen an sich befestigen, oder? *g*

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@TheBigBrother

Die dürfen mich garnet blitzen! Ich hab keinen Tacho und weiß net wie schnell ich bin ;-)
Das ist aber kein Hinderungsgrund. Fahrräder haben oft auch keinen Tacho und können selbstverständlich gemessen werden.
... *nöööö* will lieber aufn radweg!
Mit solchen "Hindernissen" ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. Dann darf ich auf der Strasse fahren. :angry:

 

MfG

 

Thomas

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