Jump to content

Mit der Bußgeldstelle verhandeln?


Recommended Posts

Hallo,

 

habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Fahrverbotsbereich begangen (33km/h, innerorts). Die Straße ist 4-spurig, beleuchtet, nächstes Haus ist 600m entfernt, Tatzeit war 23.00 Uhr.

 

Darum möchte ich die Bußgeldstelle bitten vom Regelfahrverbot abzusehen (mein Konto ist seit Führerscheinerwerb vor mehreren Jahren CLEAN!). Welche Chancen habe ich? Soll ich das persönlich machen oder doch über einen Anwalt?

 

Mike

Link to post
Share on other sites

selbst "verhandeln"

 

Sollten sie nicht damit einverstanden sein, alles soweit wie möglich hinauszögern, mittels Einspruch (zunächst Begründung, du möchtest einen Anwalt aufsuchen), später, sollte es vor Gericht gehen, mittels Krankmeldungen vom Arzt den Gerichtstermin verschieben.

 

Es sollte schon ca. 1 Jahr seit Verstoss vergangen sein, bis du dem Richter dann einen netten Brief schreibst, du würdest deinen Einspruch zurücknehmen, wenn er von dem Fahrverbot absehe, da dieses tatnah angeordnet werden müsse, da dies aber nicht mehr möglich sei, ein Fahrverbot auch keinen "erzieherischen" Effekt mehr habe.

 

Ist dein Punktekonto allerdings leer, so stehen die Chancen gut, das Fahrverbot in eine "angemessene" Erhöhung der Geldbusse umzuwandeln, erzwingen kannst du allerdings nichts von alledem!

 

Viel Glück

Link to post
Share on other sites

ich persönlich finds immer gut, wenn die betroffenen selber mit mir reden, als immer gleich nen anwalt einzuschalten um dann vor gericht das zu erreichen, was sie auch hätte von mir bekommen können.

 

aber ein freies punktekonto allein wird dir hier nicht helfen. du solltest auch noch darlegen können, daß du beruflich auf den fs angewiesen bist (ich verlange da ne bestätigung vom arbeitgeber), evt. sogar warum dir die anordnung der 4-monats-frist nicht helfen würde und möglicherweise auch, ob nicht eine versetzung in den innendienst betrieblich für die dauer des fv möglich ist.

Link to post
Share on other sites
Guest Skydizer

hmm, hört sich beim ersten Lesen nicht schlecht an...man kann ja sogar mit Euch reden :-)

Aber mal im Ernst, welche Dispositionsspielraum habt ihr schon?

Schliesslich haltet ihr Euch an die beschlossenen Gesetze, was normalerweise in diesem System keinerlei Spielraum ermöglicht!

 

Nichtsdesto trotz finde ich Deine Einstellung irgendwo "kulant" wenn auch ein wenig erzieherisch <--- "ich verlange von Dir folgendes:....."

 

gruß

Link to post
Share on other sites

naja, wir haben schonen einen sog. "ermessensspielraum".

 

der wird nur in wenigen OWi-fällen auf ein Ermessen auf "0" reduziert.

 

und es gibt urteile und verwaltungsvorschriften, in denen drin steht was alles überprüft werden muß bevor, ich so oder so entscheiden kann.

die aufzählung was alles vorzuweisen ist, bevor ich auf ein fv verzichte ist ja nicht auf meinem mist gewachsen. aber diese dinger muß ich nun mal abprüfen. wenn ich sonst auf das fv verzichtet, nennt man das "rechtsbeugung".

beim richter heißt das "richterliche unabhängigkeit" ! :)

Link to post
Share on other sites

Auf den Führerschein bin ich nicht angewiesen und ich sehe auch ein, dass eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten ist.

 

Allerdings legen Tatzeit und Tatort die Überlegung nahe, dass nur eine sehr theoretische Gefährdung von mir ausgegengangen ist. Gegen Punkte in Flensburg habe ich nichts einzuwenden, da mein Fahrstil eher als defensiv zu bezeichnen ist (bin das erste mal seit 5 Jahren von der Polizei irgendwie angehalten worden). Nur das Fahrverbot scheit mir in diesem Fall überzogen!

 

Würdet ihr euch schriftlich äußern oder per Telefon?

 

Vielen Dank

 

Mike

Link to post
Share on other sites

Habe gerade mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert, und selbige ließ überhaupt nicht mit sich reden und hat mich auf die Rechtsmittelfähigkeit des bald folgenden Bußgeldbescheides hingewiesen.

 

Ich finde es bedauerlich, dass ich wegen solchen Sachen extra ein Gericht anrufen und so Zeit und Geld von Rechtschutzversicherung, Richter, Anwälten und Beamten verschwenden muss.

 

Verstehe wirklich nicht, wieso die Beamtin nichteinmal im entferntesten auch nur die Möglichkeit das Bußgeld zu modellieren in Erwägung ziehen kann - im Gegenteil, sie sprach davon, dass sie keine Möglichkeit habe dies zu tun.

 

@Nicole: Vielen Dank für Deine Beiträge. Ich möchte den Führerschein aus privaten Gründen nicht abgeben (er ermöglicht es mir meine Familie wenigstens 1 oder 2 mal pro Woche zu sehen). Geld spielt mit Sicherheit nur eine untergeordnete Rolle - natürlich kann man jetzt behaupten, dass in dem Fall die Denkzettelfunktion bei mir nicht erreicht werden würde, aber glaub mir, ich habe meine Lektion gelernt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mike

Link to post
Share on other sites

das tut mir leid. dann muß da wohl wirklich ein richter entscheiden.

 

beim richter würd ich das aber anbringen mit denkzettelfunktion auch ohne fv erreicht und natürlich auch die sache, daß es bei dir möglicherweise eine sondersituation im verkehr war - das kann ich allerdings ohne kenntnis der örtlichkeit nicht beurteilen - und das eben keine beharrlichen verletzungen der pflichten eines kfz-fahrers vorliegen.

 

aber auch mein eindruck ist, daß du da eher auf dünnem eis dich bewegst, wenn du eben nicht noch nebenher die berufliche notwendigkeit des fs anbringst. :)

Link to post
Share on other sites

es soll tatsächlich Leute geben, die mit hoher Erfolgsquote die Damen von der Bußgeldstelle bezirpst haben :D . Ist aber eine Kunst für sich ;)

OK, gehört mehr zum Fledermaus Thread vom Ghostrider :)

Link to post
Share on other sites
Guest Larifari

Ich habe es jedenfalls geschafft, dass mir die (zweite) Sachbearbeiterin nicht nur Akteneinsicht gewährt, sondern mir das Ganze auch per Post zukommen lässt. Es gibt wirklich nette Beamte!! Aber das klappt bei mir meist auch nur bei Frauen... und das ohne "Ihre Stimme klinkt so erotisch"-Phrasen! :)

 

Habe aber trotzdem nun meinen Anwalt eingeschaltet. Habe nebenbei (beruflich und privat) genuf um die Ohren. Da kann ich etwas Arbeitserleichterung gebrauchen.

 

Larifari

Link to post
Share on other sites
Das glaube ich Dir gerne - erleichtert doch so einiges bei der Fahreridentifikation 

 

Zugegebenerweise das auch - aber wenns sie dann vernünftige argumente vorbringen oder möglicherweise auch nur menschlich verständliche - laß ich dafür im Rahmen meines Ermessens mit mir reden.

 

Aber es ist und bleint wie überall - wies in den Wald reinschreit,.... .

 

Zumindest bei mir. Natürlich gibts auch genug §§-reiter, aber die gibts anderswo auch :)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...