Guest Gast_André Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Hallo Leute, Folgender Sachverhalt: Ich bin in der 30er Zone mit 22km/h zuviel geblitzt worden.Ich habe Bescheid bekommen, daß ich EUR 93,10 zahlen muss.Es hieß, dass der im Tatbestandskatalog vorgesehene Regelsatz gemäß § 17 OWiG erhöht wurde, da schon Voreintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen. (ich habe vor einem Jahr einen Punkt bekommen wegen zu schnell fahrens in einer 70 Zone). Ist das rechtens, daß das Bussgeld erhöht wurde?? MfG, André Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Ist das rechtens, daß das Bussgeld erhöht wurde?? Ja. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_André Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Danke für die schnelle Antwort...Aber eigentlich werde ich dann in diesem Fall ja doppelt bestraft - damals der Punkt und das Bussgeld und nun eine Erhöhung des Satzes wegen des Verstoßes damals.So viel ich weiß, kann man für eine Sache nicht zweimal bestraft werden... (zumindestens glaube ich, mal etwas darüber gelesen zu haben...) MfG, André Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Die Flensburg-Punkte sind aber keine Strafe im rechtlichen Sinne, sondern lediglich quasi eine verwaltungsinterne Notiz über begangene Verkehrssünden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_André Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Ja, das mag schon sein, daß es eine interne Verwaltungsnotiz ist - aber ich habe ja damals ein Bußgeld bezahlt - und in dem Sinne meine "Strafe" abgegolten.Oder bin ich da im Irrtum? Quote Link to post Share on other sites
StreetPilot 0 Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 @Andre Immer dran denken, es ist zum wohle des Staates . Und du beteiligst dich mit daran. Finde ich super von dir !!! Gruß Popeye5 Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_André Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Was für ein Trost... ;-)Viele Blitzer an gefährdeten Stellen sind gerechtfertigt... aber manches ist auch nur pure Abzocke! Und in meinem Fall bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich so 100%ig rechtens ist, daß die mir noch mal eine Strafe für etwas aufdrücken können Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 17, 2003 Report Share Posted November 17, 2003 Nochmal:Die Punkte sind keine Strafe im rechtlichen Sinne - auch, wenn's der Betroffene vielleicht so empfindet. Das Punktesystem dient lediglich dazu, zu überprüfen, ob ein Fahrzeugführer nach bestimmten schwereren Verkehrsverstöße durch ein Bußgeld zum Umdenken und verkehrsgerechtem Verhalten bewegt wurde. Wenn - kurz gefaßt - innerhalb von 2 Jahren keine neuen Punkte dazukommen, werden die Punkte wieder gelöscht. Kommen aber in diesen 2 Jahren wieder neue Punkte hinzu, zeigt der Fahrzeugführer somit, daß die Regelgeldbuße offensichtlich keinen Umdenkprozeß in Gang setzen konnte - ergo wird die Geldbuße erhöht.Und dies geschieht quasi so lange, bis sich der Fahrzeugführer sagt: "Hoppla, jetzt wird's aber arg teuer" und seine Einstellung zum Straßenverkehr bessert oder bei anhaltender Lernresistenz und einem bestimmten Punktestand der Lappen dann halt mal weg ist oder der Betroffene zumindest zum "Idiotentest" einberufen wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_André Posted November 18, 2003 Report Share Posted November 18, 2003 Die Punkte sind mir sch*** egal, wenn ich das mal so sagen darf ;-)Ich weiß, daß sie nur ein Bit in der Datenbank sind... Was mich mehr ärgert ist die Erhöhung des Bussgeldes... Wenn es ständig so wäre, bräuchten die mir nichts vom $ 17 OWiG erzählen, sondern könnten das Bussgeld auch gleich höher machen. Aber einige Freunde von mir, die weitaus öfter mal mit dem Gas spielen, haben diesen Zusatz auch nicht in ihrem Bussgeldbescheid explizit vermerkt. Da dieser § aber auch in anderen Fällen gilt (nicht nur bei der StVO), ist es irgendwo reine Willkür, wann er angewandt wird. Ansonsten gäbe es auch einen entsprechenden Paragraphen speziell für die StVO...! Und mal ehrlich, eine Geschwindigkeitsüberschreitung pro Jahr zeugt nicht gerade von "Wiederholungstäter" Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 18, 2003 Report Share Posted November 18, 2003 Aber einige Freunde von mir, die weitaus öfter mal mit dem Gas spielen, haben diesen Zusatz auch nicht in ihrem Bussgeldbescheid explizit vermerkt. Mag sein - ist m.W. nach auch nicht vorgeschrieben, den Hinweis explizit einzufügen. Da dieser § aber auch in anderen Fällen gilt (nicht nur bei der StVO), ist es irgendwo reine Willkür, wann er angewandt wird.Deine Sichtweise. Ansonsten gäbe es auch einen entsprechenden Paragraphen speziell für die StVO...! Den gibt's auch. § 1 Abs 2 BKatV: "Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen." und § 3 Abs 1 BKatV: "Etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister sind im Bußgeldkatalog nicht berücksichtigt, soweit nicht in den Nummern 241.1, 241.2, 242.1 und 242.2 des Bußgeldkatalogs etwas anderes bestimmt ist." Und mal ehrlich, eine Geschwindigkeitsüberschreitung pro Jahr zeugt nicht gerade von "Wiederholungstäter" Deine Sichtweise.Rechtlich ist es so, daß derjenige ein Wiederholungstäter ist, der bereits einschlägige Voreintragungen im VZR hat. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted November 18, 2003 Report Share Posted November 18, 2003 Rechtlich ist es so, daß derjenige ein Wiederholungstäter ist, der bereits einschlägige Voreintragungen im VZR hat.Naja, einschlägige Voreintragungen habe ich ja nicht... Hab erst einen Punkt - und der ist wie gesagt schon ein Jahr her... Mag sein, daß mir in diesem Punkt vielleicht das Unrechtsbewusstsein fehlt. ;-) Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted November 18, 2003 Report Share Posted November 18, 2003 Naja, einschlägige Voreintragungen habe ich ja nicht... Hab erst einen Punkt - und der ist wie gesagt schon ein Jahr her... ähm... Dieser "eine Punkt" ist eine einschlägige Voreintragung... Quote Link to post Share on other sites
L'âme 0 Posted November 19, 2003 Report Share Posted November 19, 2003 Trifft §17 OWiG denn dann auch auf mich zu? Siehe hier Dann muß ich die Sache ja auf jeden Fall noch 2 Monate rauszögern... Wie hoch wäre denn meine Strafe dann? Bei weißer Weste: 40€, 1 Punkt Quote Link to post Share on other sites
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