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wheely gemacht und erwischt :-(


Guest Easy Rider

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Guest Easy Rider

Mir ist was dummes passiert. Hab mit meinem Motorrad nen wheely gemacht. So ungefähr 250 m. Ja ja ich weiß - soll man nicht. Bitte jetzt keine Moralpredigten. Auf jedenfall haben mich die netten Herren in Grün rausgezogen und angezeigt.

 

Ich habe jetzt schon mal ein wenig gegoogelt aber nix gefunden was es dafür für ein Bußgeld gibt. Hat hier jemand ne Ahnung? Der Polizist hat es mir nämlich nicht gesagt. Aber er murmelte irgendwas von wegen Lappen weg und laufen und so ...

 

Wisst ihr hier mehr?

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Erklär doch mal die näheren Umstände. Also vor allem:

- war jemand in der Nähe ?

- war es vielleicht mitten in der Stadt oder in einer Fußgängerzone ?

- Sah der Wheelie gut aus :lol: ?

- Wieso konnten die dich gleich danach rausziehen ?

- Endete der Wheelie vielleicht bei der Polizei im Heck ?

Ansonsten hilft nur warten, bis etwas kommt und dann gleich nochmal hier posten...

leo

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Guest Easy Rider

Ja ja, wer den Schaden hat braucht für den Spott ... oder so ähnlich.

 

Es handelte sich um ne Bundesstrasse (war auf 70 km/h begrenzt) gefährdet wurde natürlich niemand und Fußgänger gab es auch nicht. Natürlich sah er klasse aus, was denkst du denn! :lol:

 

Verkehr gab es schon ein wenig aber nicht viel. Rausgezogen haben sie mich ein Stück weiter hinten - dachte ne normale Verkehrskontrolle, wusste nicht das die mich anscheinend beobachtet haben.

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@Easy Rider

 

Mir fällt auf Anhieb gar nichts sinnvolles ein, weswegen sie Dich belangen könnten. Das ursprünglich erwähnte "Lappen weg" ist bodenlose Übertreibung. Hättest ihm gleich anbieten sollen, er könnte Dich auch an Ort und Stelle standrechtlich erschießen.

Vielleicht kommt noch ein Tbnr. 101100 "Sie belästigten .." für 10 Euro, vielleicht auch gar nichts :lol:

 

MfG

 

Thomas

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Guest Easy Rider

@ts1

 

Das wäre ja klasse :-)

 

Nicht die sofortige Erschießung - sondern der Schuss ins Leere was die Buße angeht.

 

Jetzt habe ich entdeckt, dass es hier auch Cops im Forum gibt. Was habt ihr denn für einen Meinung dazu. Das es nicht ok war ist mir schon klar

 

Grüße

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@ Easy Rider

 

Fuer ein wheely gibts kein Busgeld...und schon gar nicht den "Lappen weg" !

Ausser Du bist mit 220 Sachen gefahren hast einen Begrenzungpfahl

weggehaun und hast das Moped dabei weggeschmissen und das alles

ohne Helm und mit 1,5 Promille... :D

 

Wart mal ab ob ueberhaupt was kommt...wenn dann nicht wegen

Deinem wheely... :lol:

 

Hat denn der "man in green" gar nichts konkretes dazu gesagt ??

 

Merkwuerdige Sache :lol:

 

 

LG

SUE

:lol:

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Es gibt da was, weiß aber im Moment nicht wo ich nachschauen müsste. Irgendwo in den hinteren 10er oder den 20er Nummern.

Eventuell findet man auch was in anderen Gesetzen, nicht nur unbedingt in der StVO.

Aber Lappen weg ist übertrieben und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sonderlich teuer wird.

 

Aber wenn man gar nichts findet, greift immer noch die alte Schutzmannsweisheit: "Weisst du weder ein noch aus, mach nen groben Unfug draus" :lol::lol:

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§30 StVO:

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

 

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

 

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

 

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

 

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

 

kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),

 

die Beförderung von

 

frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

 

frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

 

frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

 

leichtverderblichem Obst und Gemüse,

 

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

 

Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

 

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

 

Neujahr,

 

Karfreitag,

 

Ostermontag,

 

Tag der Arbeit (1. Mai),

 

Christi Himmelfahrt,

 

Pfingstmontag,

 

Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

 

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),

 

Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

 

Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

 

1. und 2. Weihnachtstag.

 

 

Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.

Beim besten Willen nicht mit einem Wheelie in Zusammenhang zu kriegen.....

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@ easy rider

aber nix gefunden was es dafür für ein Bußgeld gibt. Hat hier jemand ne Ahnung?

Frage doch mal ob Du nicht fuer eine KFZ steuer Ruckverguetung einreichen kannst

Wheely= nur ein Rad auf der fahrbahn,daher weniger abnuetzung dess Asphalt, probier es doch mal :geil: Bei der Deutschen Buerokratie und Gesetzgebung ist alles moeglich :)

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Wheely= nur ein Rad auf der fahrbahn,daher weniger abnuetzung dess Asphalt, probier es doch mal

 

Sowas machen die Kinder eines meiner Bekannten auch immer. Mit 'nem Einrad.

 

Offensichtlich ist klar, daß du das nicht darfst! Dafür brauchst du einen Einradführerschein (Klasse 0,5 oder neuerdings A3).

Tja, Spielen ohne Spielerlaubnis, das wird nicht ganz billig. Ich hoffe nur, daß du nicht einen Monat humpeln mußt (weniger Schuhsohlenabnutzung)....

 

SCNR :geil:

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§30 StVO:
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

 

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

 

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

 

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

 

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

 

kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),

 

die Beförderung von

 

frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

 

frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

 

frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

 

leichtverderblichem Obst und Gemüse,

 

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

 

Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

 

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

 

Neujahr,

 

Karfreitag,

 

Ostermontag,

 

Tag der Arbeit (1. Mai),

 

Christi Himmelfahrt,

 

Pfingstmontag,

 

Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

 

Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),

 

Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

 

Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

 

1. und 2. Weihnachtstag.

 

 

Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.

Beim besten Willen nicht mit einem Wheelie in Zusammenhang zu kriegen.....

@ cheffe ,13.11.2003, 15:52

 

Auch wenns dumm aussieht, wäre das einzige, worunter man einen Wheelie legt und auch noch Recht bekommt, vielleicht mal von § 1(2) abgesehen.

 

Kostet ne lächerliche Kleinigkeit und wird bestimmt niemanden die Lust am fahren nehmen;

 

was den FS angeht, in meinen jungen Jahren hab ich au´ch immer getönt:"...das wird teuer, da such ich mir das schönste raus, holn Sie sich schon mal ne Monatskarte für den Bus...", war aber meistens Unwissenheit, am Ende standen 20 Mark im TBK, und dafür hab ich selten meinen Stift angespitzt...

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Zeigt der gekonnte Wheely nicht gerade, dass man sein Fahrzeug unter Kontrolle hat?

Mag sein, aber genau in dem Moment kann er es nicht unter Kontrolle haben, da er ja net mal lenken kann.

 

Abgesehen davon ist es natürlich geil und ich würds auch gern können, trau mich aber net, da ich Angst hab, dass ich mein teures Motorrad dabei wegwerf.....

Aber selbst wenn, auf dem Highway würd ich sowas nicht machen, nur da, wo niemand in der Nähe ist...

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@ Polizist

 

Einfach eine alte Geländekarre kaufen (beschlagnahmen? :geil: ), kurze Überstetzung einbauen und üben.

 

Am schönsten ist es, wenn die Stellung des Gasgriffes über die Abhebegeschwindigkeit des Vorderrades bestimmt (natürlich nur bei geringem Tempo).

 

MfG

 

Kaimann

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Guest Pferdestehler
kollege zieht seine r1 auch bei 200 noch vorne hoch und fährt auf dem hinterrad auf der autobahn.

 

besonders sicher finde ich das trotzdem nicht. aber bisher wurde er auch noch nicht erwischt, fährt halt auch zu schnell :geil:

Durch den Kreiseleffekt ist das aber bei Highspeed umfallsicherer als langsam. Darf bloß nichts auf der Piste liegen, aber das darf ja sowieso nicht. Der Ghostrider (der schwedische) profitiert genau von diesem Effekt bei seinen 300km/h-Wheelies.

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Naja, ein Bike hat nicht so einen Auftrieb wie ein PKW :wand: Die Kreiskräfte stabilisieren enorm zu den Seiten und der Weehly im Video ist bei ca 350 KM/h 300 fährt die Kameramaschine. Eine kleine Portion Wahnsinn gehört allerdings dazu.

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Ghostrider und 300km/h und nen wheelie? Na ich weiss nicht :wand: Wer von euch ist schon 200 ohne Verkleidung am Motorrad gefahren? Das bläst einen schon fast von der Kiste und dann nen wheelie bei 300 und mehr? :heul:

Um 300 auf nen Tacho zu bekommen mache ich vorne nen kleiners Ritzel drauf, hinten nen größeres und der Tacho zeigt an was ich brauche ;)

Und das Ganze war doch auch noch auf ner Stadtautobahn mit nert leichten linkskurve :heul:

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Guest Pferdestehler

Da kann was dran sein, die Räder radieren zwar in der Kurve bereits, die Maschine geht immer ruckweise fast seitlich weg, das kann aber auch bei 200 oder weniger passieren. Weitwinkelobjektive erzeugen auch einen Eindruck immenser Geschwindigkeit. Geschicktes Schneiden der Filmstücke sowie ein manipulierter Tacho und schon glaubt das jeder. Man sollte mal die Randmarkierungen beobachten, vielleicht haben die Schweden auch alle 50 oder 500m Streckenmarkierungen, dann kann man den realen Speed gut abschätzen. Muß noch einmal die SVCDs sichten (Danke Zarzal :wand: ).

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Mercedes hat danach die verbliebenen Autos zurückgezogen. Es gab einen aerodynamischen Fehler an den Autos, der allerdings mangels extrem langer Geraden und extremer Geschwindigkeiten auf anderen Kursen nicht so aufgefallen war.

 

Diese Geraden (früher eine Gerade) sind übrigens durch eine künstliche Schikane getrennt und bis Donnerstags 18.00 Uhr vor dem 1. Training eine normale Fernverkehrsstraße. Und so sieht die auch aus: Bodenwellen, Straßenkuppen, Unebenheiten.

 

Leider kommt man während des Rennens nicht an die Gerade heran, weil dort immer wieder schwere Unfälle passiert sind, bei denen fliegende Autos oder Trümmer Zuschauer gefährdet haben.

 

In guten Tagen , als es die Schikane noch nicht gab, wurden auf der Geraden Geschwindigkeiten bis 400 km/h erreicht (Porsche 917 usw).

 

Würde viel dafür geben, einen solchen Wagen dort unter Rennbedingungen noch einmal so fahren zu dürfen...

 

 

MfG

 

Kaimann

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Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen...

 

... natürlich kann der versuchen Dir ans Bein zu Pinkeln, es gibt namlich wirklich was von wegen "Sicheres führen von Kfz" und "ständig kontrollierbar" usw. usw. Hab jetzt nur nicht die Muße die §§ zu suchen.

 

Rausreden kannst du Dich vielleicht mit "beim schalten ist mir der Kupplungshebel aus den kalten Fingern gerutscht" oder "ich hab mir kurz vorher 'nen Plattfuß vorne gefahren und hatte noch keine geeignete Stelle zum anhalten gefunden". Mußt halt kreativ sein :)

 

Ganz wichtig ist das übrigens im Ösiland. Auch die reagieren recht :koch: mit "Fahrzeug unter Kontrolle haben". Lass dich nicht verleiten in Österreich einen anderen :D zu grüßen - wenn das die :D sehen kost's ca. 50,-€, weil man mit einer Hand ja nicht mehr die Kiste kontrollieren kann. :blink:

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