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Schwarzfahren mit Anhänger


Guest gast-gast-gast

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Guest gast-gast-gast

Wenn man den ganz normalen B Schein hat, darf man doch einen Anhänger mithaben, und dabei ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Richtig? Also z.B. PKW: 1,5 Tonnen + beladener Anhänger: 2 Tonnen = LIMIT? Richitg? Und was für eine Strafe droht einem wenn man mit einem B Schein (OHNE BE!) sagen wir einen beladenen Anhänger mit einem Gewicht von 2 Tonnen und einen PKW dessen Leermaße 2 Tonnen ausmacht. Angenommen jetzt hält mich die Polizei an. Was für eine Strafe droht mir? Nur Geldstrafe oder auch Punkte und Fahrverbot? Was sieht der Bußgeldkatalog vor?

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Guest gast-gast-gast
Du darfst mit Klasse B Anhänger bis 750kg. Schwerer dürfen sie nur sein, wenn Gespann nicht über 3,5t und Leermasse PKW nicht kleiner als zul. GGW Anhänger. Alles andere ist fahren ohne Führerschein. Könnte dich AFAIK theoretisch sogar deinen Lappen kosten.

Das heisst ich kann mit meinem PKW (1310 KG Leermasse, 1805 KG ZGG) ALLE Anhänger mit einem ZGG WENIGER ALS 750 KG führen, solange die Gesamtmasse von PKW und Anhänger 3,5 Tonnen NICHT ÜBERSTEIGT. Ist das richtig? Und wenn ich einen größeren Anhänger als 750 KG ZGG ziehen will, muss es schon ein VW Bus oder Ford Transit sein oder wie?

 

Und woher weiss ich nun dass ich da genau 750 KG auf dem Anhänger habe und nicht 760 KG oder gar 800 KG? Wie lässt sich das feststellen? Ich habe ja - wenn ich was transportiere - keine Waage. Und welche Toleranzen gibt es? Was wenn ich mit sagen wir 800 KG erwischt werde?

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@gast-gast-gast

 

Nicht ganz. Das heißt, daß Du mit Deinem Pkw (leer 1.310 kg/zGG 1.805 kg) auch ALLE Anhänger mit MEHR als 750 kg (in diesem Fall bis max. 1.310 kg) ziehen darfst, solange die Kombination (zGG Pkw + zGG Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt!

 

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

 

In diesem Fall - sofern ich mich jetzt nicht verrechnet habe -, dürftest Du mit dem o.g. Pkw einen Anhänger mit einem zGG von 1.310 kg ziehen, da die Kombination eine Gesamtmasse von 3.115 kg erreichen würde und somit klar unterhalb der 3.500 kg-Grenze läge.

 

Und woher weiss ich nun dass ich da genau 750 KG auf dem Anhänger habe und nicht 760 KG oder gar 800 KG? Wie lässt sich das feststellen?
In etwa abschätzen oder ggf. zu einer Waage fahren und überprüfen. Nur schlecht, wenn's tatsächlich zu viel wäre und Du würdest kontrolliert.

 

Und welche Toleranzen gibt es?

Prinzipiell keine. Wir hier tolerieren aber bis 5%. Bei mehr und bis 10% darf er ggf. noch weiterfahren. Über 10% bleibt er stehen.

 

Was wenn ich mit sagen wir 800 KG erwischt werde?

Dann hast Du einfach "nur" überladen. Dürftest Du z.B. max. einen 750 kg Anhänger ziehen und der hätte von mir aus ca. 100 kg mehr geladen, so wäre das eine Überladung. Ein FE-Verstoß läge nicht vor. Die o.g. Vorschrift bezieht sich auf die fahrzeugspezifischen Daten, nicht auf die tatsächlichen Gewichte.

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Das heisst ich kann mit meinem PKW (1310 KG Leermasse, 1805 KG ZGG) ALLE Anhänger mit einem ZGG WENIGER ALS 750 KG führen, solange die Gesamtmasse von PKW und Anhänger 3,5 Tonnen NICHT ÜBERSTEIGT.

 

Du meinst alle Anhänger mit mehr als 750kg, oder? Muss ich jetzt aber nicht nochmal erklären, weil ich es schon mal gemacht habe und Bluey auch.

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