Guest Gast_Aragorn Posted March 10, 2003 Report Share Posted March 10, 2003 Hi, ich bin heute auf der Autobahn geblitzt worden - grundsätzlich hab ich da was in Erinnerung, das mir mal mein Fahrlehrer damals (1992) gesagt hatte, das das Blitzen erst nach dem 2ten Geschwindigkeitsbegrenzungsschild zulässig ist - ist das wahr?...weiss das jemand? Ich habe bisher noch nichts zu dem Thema gefunden...vielleicht kann mir jemand bitte weiterhelfen, wäre meine Rettung Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 10, 2003 Report Share Posted March 10, 2003 Hallo Aragorn Dein Fahrlehrer hat Mist erzählt oder (wahrscheinlicher) Du ihn falsch verstanden. Grundsätzlich gilt ein Speedlimit ab seinem Standort. Es gibt Richtlinien, daß bei bestimmten Schildern eine gewisse Distanz eingehalten werden sollte. _Sollte_, nicht muß. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted March 10, 2003 Report Share Posted March 10, 2003 Auf der BAB darf bei einem Geschwindigkeitstrichter erst nach dem zweiten Schild mit der gleichen Zahl drauf geblitzt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted March 10, 2003 Report Share Posted March 10, 2003 @alfa Auf der BAB darf bei einem Geschwindigkeitstrichter erst nach dem zweiten Schild mit der gleichen Zahl drauf geblitzt werden. Wo kann man das nachlesen? Es gibt doch haufenweise Geschwindigkeitstrichter ohne daß eine Zahl wiederholt wird (manchmal sogar mit "Sprüngen" unlimitiert-100-60). Die wären dann fast für die Katz, eine Nichtbeachtung folgenlos. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest alex Posted April 12, 2003 Report Share Posted April 12, 2003 darf auf ampel kreuzungen gebitzt werden mit einem aufstellbaren blitzer ,und geschwindigkeit genau unter der ampel gemessen werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kalle Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 test Quote Link to post Share on other sites
Guest Kalle Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 Mir ist am vorletzten Montag sowas passiet. Ich auf der A5 von Giessen nach Kassel- erst 80 km dann kurz 60 und dann wieder 80 km/h Beschränkung. in der 60 kmh Beschränkung stand ein Blitzer und hat mich mit 110 gefasst. Mist.. kann man da was machen? oder brav zahlen und Fahrverbot Sorry fürs test! Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 Auf der BAB darf bei einem Geschwindigkeitstrichter erst nach dem zweiten Schild mit der gleichen Zahl drauf geblitzt werden.Das halte ich wirklich fuer ein Geruecht!!! Quote Link to post Share on other sites
driver55 0 Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 @all seit neuestem werden die eigentlichen Themen ziemlich zerpflügt, weil es immer mehr Poster gibt, die mit einem ganz anderen Thema einfach zwischenreinschreien (-posten). Das war "früher" anders - besser -- und jetzt wieder zurück zu den Themen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 Auf der BAB darf bei einem Geschwindigkeitstrichter erst nach dem zweiten Schild mit der gleichen Zahl drauf geblitzt werden. Das wäre ein Widerspruch in sich - ein Geschwindigkeitstrichter charakterisiert sich ja als solcher, indem die Geschwindigkeit pro Schild stufenweise herabgesetzt wird; also z.B. auf der BAB 120-100-80. Quote Link to post Share on other sites
Guest NZW Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 Tja davon hab ich selber noch nichts gehört ABER: bei uns auf der A44 Kassel Richtung Dortmund steht eine feste Blitzanlage und davor stehen im Abstand von 500m 3 (DREI) mal 80er Schild vor einer Brücke wo gemessen wird. Wenn die Anlage kaputt ist stehen sie meistens mit nem roten VW T3 Bus davor.Aber wegen Zweifeln gilt: Zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt ab Schild. Wie (hoffentlich) in der Fahrschule gelernt Gruß NZW Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted April 15, 2003 Report Share Posted April 15, 2003 davor stehen im Abstand von 500m 3 (DREI) mal 80er Schild vor einer Brücke wo gemessen wird genau... je mehr Schilder desto selber schuld, wenn's trotzdem blitzt Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted April 16, 2003 Report Share Posted April 16, 2003 @michaelwas ich sagen wollte ist, das ihr im Trichter noch nicht blitzen dürft. In deinem Beispiel denke ich dürfen die im 80 Bereich blitzen, abr nicht direkt hinter dem ersten Mal 80. Meint, bei Schilderbrücken darf die erste Brücke wo 80 erscheint (bei deinem Trichterbeispiel) nicht schon blitzen, das darf erst die Zweite. Mit einer Mobilen Bltzeinheit glaube ich, dürft ihr schon vor dem zweiten 80 Schild filmen, aber nicht direkt hinter dem ersten 80 Schild. Begründung ist, meine ich, das man das Verlangsamen durch Gaswegnehmen vornehmen kann und nicht erforderlich ist abzubremsen. Oder muss ich mich da updaten? Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted April 16, 2003 Report Share Posted April 16, 2003 @alfaIch denke, das hat nichts mit erstem oder zweitem Schild zu tun sondern ganz schlicht und einfach damit, dass in dem Bereich bis zu x Metern nach Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Regel nicht gemessen werden soll (verschiedene Laenderrichtlinien...). Daher ist der Blitzer bei Schilderbruecken nicht schon auf der ersten sondern fruehestens auf der zweiten. Daher sollen mobile Blitzer nicht direkt hinter dem ersten Schild stehen. DAs hat auch mit Geschwindigkeitstrichter und BAB nicht dirkekt etwas zu tun sondern gilt allgemein.Aber wohlgemerkt, das ist eine Richtlinie und kein Gesetz. Und die Richtlinie gilt "in der Regel", wobei es unter besonderen Umstaenden auch anders sein kann. ...... Quote Link to post Share on other sites
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