Guest Markus M. Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Hallo zusammen! Habe heute eine sog. "Verwarnung mit Zahlungsaufforderung" bekommen, wegen "Parken in Grünfläche" (Bayern). Ich soll 15¤Euro bezahlen. Nun ist mir aber aufgefallen, dass die Fahrzeugmarke nicht stimmt, keine Farbe angegeben und auch keine Fahrzeugart/Verkehrsteilnahme. Ort, Zeit & Kennzeichen stimmen allerdings. Soll ich das lieber zahlen oder was soll ich unternehmen, Eurer Meinung nach? Bin für jede Hilfe dankbar! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 In dem Falle Widerspruch, da offensichtlich das Kennzeichen(!) falsch abgelesen sein muß! Paradefall, wie sowas laufen muß Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Bei der Fahrzeugmarke ist es immer so eine Sache.Fährst du einen Ferrari und auf dem AB steht Lada, kann man von einem Ablesefehler beim Kennzeichen ausgehen.Betrachtet man sich jedoch die gängigen Mittelklassefahrzeuge ist es mittlerweile nicht immer einfacht, zwischen einem Opel Vectra, einem Ford Mondeo, einem Toyota Avensis oder einem Mazda 6 zu unterscheiden. Hier würde sich dann ein Irrtum durchaus begründen lassen. Dieser Fehler wäre nachzuvollziehen und ließe sich berichtigen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 @GooseBetrachtet man sich jedoch die gängigen Mittelklassefahrzeuge ist es mittlerweile nicht immer einfacht, zwischen einem Opel Vectra, einem Ford Mondeo, einem Toyota Avensis oder einem Mazda 6 zu unterscheiden.Sind die Buchstaben am Heck so klein und der Polizist hat seine Lesebrille vergessen? Hier würde sich dann ein Irrtum durchaus begründen lassen. Dieser Fehler wäre nachzuvollziehen und ließe sich berichtigen.Ich kann das nicht nachvollziehen. Wer einen bestimmten Typ aufschreibt, sollte wissen was er macht. Seltsam, daß theoretisch mögliche Ablesefehler beim Kennzeichen vehement bestritten werden (da heißt es immer, ein Polizist macht per definitionem keine Fehler), man aber in Farbe, Typ, Ort, Datum und Uhrzeit usw. allesamt heilbare Mängel sieht. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Die Frage ist: Hat er nun wirklich dort geparkt oder nicht? Ein aktuelles Urteil dazu: BayObLG: Falscher Name im BescheidBeschluss vom: 25.06.2003Aktenzeichen: 2 ObOWi 122/2003Paragraph: OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 Nr. 9erschienen in VD 2003, S. 247Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:1. Ist in einem Bußgeldbescheid irrtümlich der Geburtsname (auch) alsFamilienname angegeben, so ist der Bußgeldbescheid nicht unwirksam, wenn sichdie Identität des Betroffenen aus den weiteren Angaben (vorliegend imWesentlichen: Vornamen, Geburtsname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort,Pkw mit Fabrikatbezeichnung und amtlichem Kennzeichen) zweifelsfrei ergibt.2. Der Erlass eines Bußgeldbescheids, der nach der Adressierung eine zweifelsfreieIdentifizierung des Betroffenen ermöglicht, unterbricht die Verjährung nachMaßgabe des § 33 Abs.1 Satz 1 Nr.9 OWiG. Ich denke das man das analog hierzu anwenden kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 @Matte: Falscher Name ist aber hier nicht. Nun ist mir aber aufgefallen, dass die Fahrzeugmarke nicht stimmt, keine Farbe angegeben und auch keine Fahrzeugart/Verkehrsteilnahme. Ort, Zeit & Kennzeichen stimmen allerdings. Fahrzeugmarke = falschFarbe nicht erfaßt = falschFahrzeugart = falsch daraus folgt Ort = potentiell falschZeit = ebenso falsch wenn Kennzeichen falsch abgelesen. Mit dem Kennzeichen stehen und fallen auch Ort und Zeit. Einfach sagen, daß man da nicht gewesen ist. Außerdem fährt man ein Auto der Marke x. Damit ist die Sache erledigt... Selbst mal gehabt der Fall, allerdings war ich da tatsächlich nicht, aber Kennzeichen stimmte... Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Die Name ist wohl schon entscheidender als die Fahrzeugmarke. Mit der Begründung sollte wohl nur ein müdes Lächeln auf dem Gesicht des O-Amt Mitarbeiters zu sehen sein. Markus M. kann es versuchen, aber ich sehe da keine große Chance. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Die Name ist wohl schon entscheidender als die Fahrzeugmarke. Mit der Begründung sollte wohl nur ein müdes Lächeln auf dem Gesicht des O-Amt Mitarbeiters zu sehen sein. Markus M. kann es versuchen, aber ich sehe da keine große Chance. Der Name wird über das Kennzeichen ermittelt, was hier offensichtlich das einzige haltbare Indiz zu sein scheint. Name also irrelevant. Kennzeichen falsch abgelesen. Fertig! Funktioniert... Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Die Name ist wohl schon entscheidender als die Fahrzeugmarke. Mit der Begründung sollte wohl nur ein müdes Lächeln auf dem Gesicht des O-Amt Mitarbeiters zu sehen sein. Markus M. kann es versuchen, aber ich sehe da keine große Chance.Der Name wird über das Kennzeichen ermittelt, was hier offensichtlich das einzige haltbare Indiz zu sein scheint. Name also irrelevant. Kennzeichen falsch abgelesen. Fertig! Funktioniert... Dann kommt die Politesse in die Gerichtsverhandlung und sagt unter Eid aus das es das Kennzeichen war. Fertig! 33,12€ eingenommen... Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 @MatteDann kommt die Politesse in die Gerichtsverhandlung und sagt unter Eid aus das es das Kennzeichen war.Wenn ich an "meinen Kennzeichen-Ablesefall" denke, kommt mir das nicht unwahrscheinlich vor. Da braucht man schon absolut hieb- und stichfeste Beweise für seine Unschuld, falls die Staatsgewalt ihren Fehler nicht eingestehen will. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted October 27, 2003 Report Share Posted October 27, 2003 Es ist doch offensichtlich, das was an dem Bescheid nicht stimmt. Wenn mir was vorgeworfen wird, dann sollte es in allen Punkten stimmen. Ansonten Wiedersprechen aufgrund falscher Angaben. Sollte auch nicht mehr kosten falls abgelehnt wird und ein berichtigter Bescheid ankommt. Fehler vom Amt. Ich denke eher, das das gute Aussichten auf Einstellung hat da der Aufwand evt nicht lohnt nun zu überprüfen was falsch ist. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted October 28, 2003 Report Share Posted October 28, 2003 Es ist doch offensichtlich, das was an dem Bescheid nicht stimmt. Wenn mir was vorgeworfen wird, dann sollte es in allen Punkten stimmen. Ansonten Wiedersprechen aufgrund falscher Angaben. Sollte auch nicht mehr kosten falls abgelehnt wird und ein berichtigter Bescheid ankommt. Fehler vom Amt. Ich denke eher, das das gute Aussichten auf Einstellung hat da der Aufwand evt nicht lohnt nun zu überprüfen was falsch ist. Dann schreibt @Markus M. halt das er einen Fiat Uno fährt und keinen Ferrari.Dann bekommt er postwendend ein Schreiben, wo ihm mitgeteilt wird das die Behörde sich verschrieben hat und es hiermit berichtigt. Das ist vollkommen zulässig und auch gesetzlich abgesichert: VwVfG für Baden-Württemberg § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Die Behörde ist berechtigt, die Vorlage des Schriftstückes zu verlangen, das berichtigt werden soll. Dies ist in anderen Bundesländern ähnlich. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 28, 2003 Report Share Posted October 28, 2003 Markus sollte es am besten probieren! Und uns danach mitteilen, ob es geklappt hat. Ich denke, ich kenne den Ausgang bereits jetzt... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 28, 2003 Report Share Posted October 28, 2003 Den Fahrzeugtyp und die Farbe erfasst man schließlich, um zusätzliche Beweise dafür zu haben, dass das Kennzeichen und damit der Halter korrekt ist.Wurden diese Daten also schon falsch erfasst (und nicht etwa in der Bußgeldstelle nur falsch abgetippt), dann fällt damit auch der Beweis, dass das Kennzeichen richtig ist. Und ohne Kennzeichen kein Halter und kein Täter Kann dir aber auch noch passieren, dass in den Aufzeichnungen der Politesse alles richtig drin steht, dann ist der Mangel heilbar. Und den Richter möchte ich sehen, der mich verurteilt, wenn mir die Politesse als Zeugin nicht erklären kann, wieso typ und farbe nicht mit dem Kennzeichen übereinstimmen. Da kann sie dreimal behaupten, bei dem Kennzeichen sicher zu sein. Quote Link to post Share on other sites
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