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Widerspruch begründen um Fahrverbot zu umgehen?


Guest Nur50zuviel

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Guest Nur50zuviel

Hallo zusammen.

Mir ist da was ziemlich blödes passiert, bin mit 50 km/h zu viel geblitzt worden (Autobahn, 130 statt 80).

Hab das Schild einfach nicht gesehen.

Strafe zahlen ist ok, Fahrverbot (1 Monat) will ich vermeiden.

Den AB habe ich zurückgeschickt mit den Hinweisen, dass ich nie andere Verkehrteilnehmer gefährden würde und stets ordentlich fahre, das Schild evtl. durch andere Fahrzeuge verdeckt wurde, ich den FS beruflich brauche etc...

Wenn ich nun Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlege mit dem Ziel, das Fahrverbot zu vermeiden und meinetwegen 200 statt 100 Euro Bußgeld zu zahlen, was kann noch an zusätzlichen Kosten auf mich zukommen (Gerichtsverhandlung etc.)?

Und vor allem: Soll ich den Widerspruch jetzt schon begründen?

Oder hat es irgendwelche Vor-/Nachteile, wenn ich es erst später begründe?

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Guest Michael

Da es ja heutzutage die 4-Monats-Regelung für Ersttäter gibt, reicht ein simples "bin beruflich auf den FS angewiesen" nicht aus, um ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

Kommt auf deine persönliche (finanzielle/berufliche/familiäre) Situation an, welche Auswirkungen ein Fahrverbot für dich hätte, und natürlich auch auf eventuelle einschlägige Voreintragungen in Flensburg.

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Guest Nur50zuviel

Punkte hab ich bis jetzt noch keine.

Hauptberuflich brauche ich den Schein eigentlich auch nicht, da ich die Fa. in 10 Min. zu Fuß erreichen kann.

Allerdings bin ich ehrenamtlich im Vorstand eines Fußballvereins tätig und bin gerade dabei, mir eine nebenberufliche Existenz aufzubauen, und dafür brauche ich dann doch einen FS.

Ich frage mich jetzt halt nur: Schreibe ich das sofort in den Widerspruch oder begründe ich das evtl. später?

Und was kann es mich zusätzlich kosten, wenn der Einspruch abgewiesen wird???

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Über deine Angaben im AB haben sie sich sicherlich kaputt gelacht. Tja, was kannst du nun tun ? Einspruch einlegen auf jeden Fall - und sei es nur um erst mal zu verzögern, damit die 4-Monats-Frist noch nicht beginnt. Evtl. mal Anwalt befragen wegen einer sinnvollen Begründung.

 

Du kannst auch erst mal Einspruch einlegen und dann später begründen.

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@ Nur50zuviel

 

Hallo,

 

der einzige vernünftige Rat, den ich dir geben kann: Wenn der Bußgeldbescheid kommt, akzeptiere die Strafe, zahle die Buße, gib deinen Schein ab und beteilige dich beim nächsten Verstoß etwas früher am Forum.

 

Denn das was du gemacht hast, wird gem. Bußgeldkatalog bestraft - egal ob du jemanden gefährden wolltest oder nicht. Letzteres wird dir sogar unterstellt, denn ansonsten sähe es düster aus.

 

Du kannst nicht erfolgreich argumentieren, du seist ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer, dem ein Ausrutscher passiert sei. Schon gar nicht kannst du angeben, du seist auf deinen FS angewiesen. Kostet dich alles nur Geld, sorgt für Gelächter und ändert im Ergebnis nichts (jedenfalls nicht zu deinen Gunsten).

 

Da deine Täterschaft auch schon unzweifelhaft und dank deiner Mithilfe feststeht, macht auch hier jede Arbeit keinen Sinn mehr.

 

Viele Grüße :D

 

Josef

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Guest Nur50zuviel

@JosefStadler

Tja, wenn ich das Forum früher gefunden hätte... :D

 

Dass ich da nicht mehr rauskomme ist mir auch klar.

Mir geht es nur darum, die Strafe abzuwandeln...das würde mir schon ´ne ganze Ecke weiterhelfen...

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Mir geht es nur darum, die Strafe abzuwandeln...das würde mir schon ´ne ganze Ecke weiterhelfen...

 

...und genau das wird dir IMHO nicht gelingen. Schon gar nicht mit den bisher von dir vorgebrachten Argumenten.

 

Denn dass es ein Versehen war, du normalerweise anständig fährst usw. wird ohnehin vorausgesetzt.

 

Für die Umwandlung des Fahrverbotes in eine erhöhte Geldstrafe gibt es neben der bisherigen Unbescholtenheit sehr enge Grenzen,

die IMHO in deinem Fall keineswegs zutreffen. Selbst wenn du deine Fa. nur mit dem Auto erreichen könntest wäre dies kein Grund, vom

Fahrverbot abzusehen (Chauffieren lassen, notfalls mit Taxi).

 

Einzig wenn das Fahrverbot existenzbedrohend wäre, würde dieses evtl. in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt.

 

Gruß

Josef

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Guest Nur50zuviel

*seufz*

Hart, aber ehrlich... :D

Was kostet mich denn der Versuch?

Wenn ich den Bußgeldbescheid anfechte, kann es ja von der Behörde zum Amtsgericht weitergeleitet werden.

Das schlimmste was mir dann passieren könnte, wäre dass sich nix an der Strafe ändert, oder?

Und die zus. Kosten, von denen ich nicht weiß, wie hoch sie sind, kämen dann noch dazu, aber wenn es nur 10-20 Euro wären, würde sich der Versuch für mich lohnen...

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wie gesagt: was du noch machen kannst ist den Zeitpunkt des Fahrverbots beeinflussen. Wenn du mehr Zeit brauchst als 4 Monate, dann erst mal Widerspruch gegen den BuGeBe einlegen, und zu geeignetem Zeitpunkt wieder zurück ziehen - vor der Verhandlung. Ab dann hast du dann noch weitere 4 Monate das FV zu beginnen.

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Du kannst ja mal versuchen, bei der Bußgeldstelle anzurufen und über eine höhere Geldstrafe zu verhandeln. Vielleicht hat der Sachbearbeiter einen guten Tag, wenn du das am Telefon gut vorträgst. Aber viel Hoffnung machen kann ich dir da nicht. Die Chance liegt bei dir vielleicht bei 5%.

 

Ansonsten hast du die besagte 4-Monatsfrist und kannst du mit einem Einspruch die Rechtskraft des BuGeBe solange hinauszögern, bis dir der Zeitraum für einen Monat Fahrverbot in den Kalender passt. Mach doch nächstes Jahr einfach mal 4 Wochen Urlaub. :D

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Was kostet mich denn der Versuch?
Der Versuch kostet mindestens Gerichtsgebühren, höchstens eine härtere Strafe.

 

Wenn ich den Bußgeldbescheid anfechte, kann es ja von der Behörde zum Amtsgericht weitergeleitet werden.

 

Ersetze kann durch wird.

 

In deinem Fall könnte ich mir aber sogar vorstellen (aufgrund der völligen Abwegigkeit deines Einspruchsgrundes), dass sich der Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde nochmals mit dir in Verbindung setzt und um Rücknahme deines Einspruchs bittet.

 

Das schlimmste was mir dann passieren könnte, wäre dass sich nix an der Strafe ändert, oder?
Das schlimmste was dir passieren kann, ist, dass du härter bestraft wirst.

Vorher wird dich aber nochmals der Richter zur Rücknahme des Einspruchs bewegen.

 

Selbverständlich kann dich der Richter auch härter bestrafen, wenn er dies in deinem Falle für angemessen erachten sollte.

Manchmal ist dies bei besonders uneinsichtigen Fahrern der Fall.

 

aber wenn es nur 10-20 Euro wären, würde sich der Versuch für mich lohnen...

 

Der Versuch lohnt sich für dich weder finanziell noch sonst irgendwie.

 

Damit du mich nicht falsch verstehst: Ich bin kein Freund irgendwelcher Strafen, schon gar nicht im Straßenverkehr.

Aber auch kein Freund, wenn es um das unnötige Aufwänden von Zeit Zeit oder Geld geht.

 

Gruß

Josef

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Guest Nur50zuviel

Jo.

Dann erstmal vielen Dank für Eure Hilfe.

Ärgere mich jetzt noch ´ne Runde, dass ich das Forum nicht eher gefunden habe... :cop01:

 

Aber egal, muss ich jetzt durch.

 

Ich mach das mal mit dem Widerspruch, dann hab ich zumindest erstmal etwas Zeit rausgeholt.

 

Und wenn ich sehe dass die Jungs das weitergeleitet haben, gucke ich mal auf den Kalender... :D

 

Also, bis dann & viele Grüße aus Dortmund

 

DerdasSchildnichtgesehenhat

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