TheOne 0 Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 hab mal ne frage hab einen Strafzettel wegen Falschparken in höhe von 25 EURO bekommen und eine Woche frist für die Zahlung. Was passier wenn ich es nicht gleich zahle z.B (fergessen) usw...wird es dann bei der Zweite Mahnung noch teurer? will sie bissel ärgern gruss TheOne Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Wenn die Behörde korrekt arbeitet, kommt eine Einstellung mit Halterhaftung, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Verfahrenskosten für den Halter: 18 Euro. Wenn sie nicht korrekt arbeitet, kommt ein Bußgeldbescheid mit 25 Euro + 18 Euro. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Wieso wenn sie nicht korrekt arbeitet?Wenn das Geld nicht überwiesen wird, muss die Behörde wohl zurecht davon ausgehen, dass du als Halter damit nicht einverstanden bist.Somit wird dein Sachverhalt nochmal geprüft und die dafür erforderliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Halterhaftung ist ja wohl völliger Quatsch, da der Halter ja bereits angeschrieben wurde und sich äußern konnte. Quote Link to post Share on other sites
Turbodriver 0 Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Wird das Knöllchen nicht bezahlt, kommt eine schriftliche Anhörung bei der man die Möglichkeit hat, entweder zu bezahlen oder sich zu der Sache zu äußern. Bei Knöllchen über mehr als 18 € wartet man g r u n d s ä t z l i c h bis die Anhörung kommt. Dann kreuzt man an, dass man nicht der verantwortliche Fahrer ist. Das Verfahren wird eingestellt, Halter zahlt 18 € Halterhaftung. Liegt der Verwarnbetrag unter 18 € verschafft es eine gewisse Genugtuung, erst nach Erhalt der Anhörung zu bezahlen, weil dann der Verwaltungsaufwand einen großen Teil der Kohle wieder auffrisst . TD Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Wenn die Behörde korrekt arbeitet, heißt das, dass sie das Verfahren einstellen muss, weil der Fahrer, der das Auto abgestellt hat, nicht bekannt ist und i.d.R. auch nicht ermittelt werden kann. (Es sei denn der Halter schreibt den Täter in den Anhörungsbogen.) Quote Link to post Share on other sites
TheOne 0 Posted October 21, 2003 Author Report Share Posted October 21, 2003 Bei Knöllchen über mehr als 18 € wartet man g r u n d s ä t z l i c h bis die Anhörung kommt. Dann kreuzt man an, dass man nicht der verantwortliche Fahrer ist. Das Verfahren wird eingestellt, Halter zahlt 18 € Halterhaftung. das hab ich doch mit den Verwarnungsgeld bekommen, da steht, wenn ich die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, soll ich die Personalien der verantwortlichen Person unter angaben zur Sache auf der Rückseite dieses Schreibens eintragen und zurück schicken. da steht noch das Sie mich schließlich darauf aufmerksam machen, das dem Halter eines Fahrzeuges die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann, wenn bei Verkerhsverstößen nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat ( § 31a StVZO ) Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Wenn die Behörde korrekt arbeitet, heißt das, dass sie das Verfahren einstellen muss, weil der Fahrer, der das Auto abgestellt hat, nicht bekannt ist und i.d.R. auch nicht ermittelt werden kann. (Es sei denn der Halter schreibt den Täter in den Anhörungsbogen.) Und dann zahlt der Halter die Verfahrenskosten in Höhe von 18,12€. Quote Link to post Share on other sites
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