Jana96l 0 Posted March 24, 2020 Report Share Posted March 24, 2020 Hallo , ich wurde Anfang März außerorts mit 26 km/h ( mit toleranzabzug ) zu schnell geblitzt . Laut alter stvo Novelle erhalte ich nur ein Bußgeld und einen Punkt . In der neuen , die verabschiedet wurde , aber noch nicht in Kraft getreten ist , was in ein paar Wochen mit Sicherheit der Fall ist , muss ich mit einem Fahrverbot rechnen . Wie ist dort die Rechtslage ? Werde ich mit der Strafe bestraft die Zu dem Zeitpunkt der Tat halt , oder dann mit der neuen ? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted March 24, 2020 Report Share Posted March 24, 2020 Hallo Jana96l, herzlich willkommen. Es gelten die angedrohten Sanktionen, die am Tattag in Kraft waren. Die 2020er gelten — noch — nicht. Quote Link to post Share on other sites
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