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Erstes Anschreibennach Einsetzender Verjährung Als "erinnerung&#34


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Hallo zusammen.



Lange war es ruhig bei mir, zumindest was die Blitzerei angeht und ich habe hier nur hin und wieder still mitgelesen. Nun habe ich hier aber einen Fall, der mir die Zornesröte ins Gesicht treibt.


Zur Sache:


Meine Freundin ist am 14.01.20 mit 10 Km/h zu schnell Innerorts mit meinem Fahrzeug gemessen worden. Das sind 15€, also halb so wild, zahle ich gern wenn alles korrekt läuft. Heute 20.03.20 bekomme ich ein Schreiben als „Erinnerung“ vom Landkreis, mit dem Datum vom 19.03.20, den Fahrer zu benennen, oder das Verwarnungsgeld zu zahlen.


Ich habe aber definitiv vorher keine Post zu dieser Sache bekommen und vermute dahinter eine ganz linke Masche der Behörde. Diese sind vermutlich unterbesetzt und versuchen nun so, die Verjährung durch die angebliche Erinnerung zu verlängern, da sie es innerhalb der Frist nicht geschafft haben, mich anzuschreiben.


Nun, es geht hier lediglich um 15€, aber Recht sollte doch Recht bleiben. Ich weiß, dass Behörden ein Anschreiben in solch einer Sache nicht belegen müssen und ich im Grunde beweisen muss, dass ich in dieser Sache bisher keine Post bekommen habe. Das ist natürlich nicht möglich, zumal die Anschreiben als normale Briefpost ohne Einschreiben, o.Ä. versandt werden. Diese Masche der Behörde ärgert mich ganz gehörig und ich frage mich, ob es Aussicht hat, dagegen vorzugehen.


Vielleicht hat hier ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht und soviel ich weiß, liest und schreibt hier auch der/die ein oder andere aus der Amtsstube mit. Auch deren Meinung interessiert mich natürlich.


Ich freue mich auf eine rege Diskusion.



Viele Grüße



Der Gnumpf


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Sofern du dich nicht mit den Daten vertippselt hast........

 

Tattag 14.01.20 = Verjährung 14.04.2020. Sind also noch 3 1/2 Wochen bis zur Verjährung.

 

Weshalb sollte die Behörde also mit der Erinnerung die Verjährungsfrist verlängern wollen?

 

Also ruhig durch die Hose atmen und wieder die normale Gesichtsfarbe annehmen.

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Hab ich da tatsächlich eine falsche Frist im Kopf? Mir war so, als wären es 2 Monate gewesen.

Ja, hast Du. Und nein, es sind nach wie vor 3 Monate.

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versuchen nun so, die Verjährung durch die angebliche Erinnerung zu verlängern

Als ich mich das letzte Mal mit Verjährungsfristen beschäftigt habe, hatte ein derartiges Schreiben keinerlei Einfluss auf diese Frist. Also hat sich entweder was geändert oder Du liegst daneben.

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Moin Moin

 

 

... aber Recht sollte doch Recht bleiben...

Das fängt aber schon viel früher an, denn darauf hätte ja die "dunkle Seite der Macht" auch ein recht.

Und das beginnt bei den Schildern und der Missachtung durch deine Freundin.

 

 

Aber das nur am Rande - wegen dem hier:

Auch deren Meinung interessiert mich natürlich.

 

 

 

Gruß

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