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Fahren ohne vorderes Kennzeichen


Guest Claudia

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Guest Claudia

Hallo,

 

mein vorderes Kennzeichen wurde beschädigt. Da meine Arbeitszeiten es momentan nicht zulassen mir bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen zu holen habe ich damit mein Autohaus beauftragt. Leider dauert es zwei Tage bis ich das neue Kennzeichen haben kann (In dieser Zeit ist das alte für mich auch nicht mehr verfügbar, da das Autohaus dieses bei der Zulassungsstelle vorlegen muß.).

Mein Auto braucht ich allerdings in diesen zwei Tagen trotzdem.

Ich weiß, daß prinzipiell das Fahren ohne vorderes Kennzeichen strafbar ist. Wie sieht das aus, wenn ich ein Auftragsschreiben von meinem Autohaus dabei habe, in dem steht, daß das vordere Kennzeichen erneuert wird???

 

Ich bin Euch für jeden Tip dankbar!!!

 

Gruß

Claudia...

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Guest Gast_Michael

@Pferdestehler

 

das klingt zwar sehr pragmatisch - was eigentlich jeder einsehen sollte. Aber erfüllt es nicht trotzdem so einen Kennzeichen-Fälschungs-Tatbestand (Straftat) ? Du weist ja, nicht immer regiert der gesunde Menschenverstand ...

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Hi !

 

Kennzeichen müssen mit spezial-Folie gemacht sein, das sie eben sehr gut reflektieren, wie du's auch machst, eine Kopie wird dem NIEMALS genügen !

 

Also ist das ganz einfach: Mach das mit der Kopie, und dann Augen zu und durch !

 

Vermutlich erwischense dich eh ned, wenn doch, dann hoff mal das du nen netten Polizisten kriegst, der wird das dann auch verstehen ...

 

Aber so oder so, viel Strafe musste wohl eh ned zahlen !

 

BLACK

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Eine halbwegs gute Kopie fällt schon unter Urkundenfälschung.

 

§ 267 StGB Urkundenfälschung

 

 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

 

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

 

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Guest Claudia

Danke erstma für die Tips!

 

Ok, Kopie von dem hinteren Nummernschild ist momentan bissel problematisch.

Wie wäre es mit einem einfachen Ausdruck mit Kennzeichen (groß und fett) und dem Satz, daß es morgen neues Kennzeichen gibt (etwas kleiner).

Dann kann - für den Fall, daß mich wirklich ein Polizist anhalten sollte - zumindest keiner Urkundenfälschung vorwerfen. Und Vorsatz von wegen ich wollte keine Blitzerrechnung oder ähnliches bekommen auch net...

Oder????

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wenn man damit nicht geblitzt werden kann ist es eine täuschung.

 

das kann richtig teuer werden. hier gibt es einen der an seinem f40 vorne kein nummerschild anbringen wollte dieser hatte dann das nummerschild durch einen aufkleber mit dem kennzeichen ersetzt.

 

ich weiß nur das es sehr teuer wurde. (war aber auch vorher schon polizeibekannt wegen zu schnellem fahren)

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Guest Claudia

Es geht bei mir um zwei Tage ohne vorderes Kennzeichen. Um genau zu sein, einen Nachmittag und einen Vormittag. Ich bin bei der Polizei nicht bekannt, werd die Zeit garantiert anständig fahren und hab auch noch nen Schreibsel dabei, daß mein vorderes Kennzeichen ausgetauscht wird... .

Theoretisch müßte da doch jeder Polizist mal seinen gesunden Menschenverstand einschalten oder???

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Guest Pferdestehler

Also Leute!!!

 

Hier geht es als Alternative doch darum, GAR KEIN Kennzeichen zu verwenden.

 

Was ist denn bitte schlimmer?

 

Ich denke wenn man angehalten wird und man entsprechende Nachweise vorzeigt, wird sich kein :lol: darüber aufregen. Mich regt regelmäßig auf, wenn ein Zettel oder Nummernschild hinter der Scheibe geparkt wird, wo es meistens niemand ablesen kann. DAS halte ich für verwerflich, die Leute ziehen sich bei Schwierigkeiten (Unfall o.ä.) leicht aus jeder Affäre. Mit der Kopie (oder entsprechendem Ausdruck mittels Word und Bürodrucker) ist wenigstens der Wille zur Ehrlichkeit erkennbar.

 

Man kann ja noch klein in die linke obere Ecke "Kopie" schreiben...

 

BTW hatte einem Kumpel an der Uni damals aus seinem B-CHxxxx durch Überkleben mit "ullshit" zu viel Lachern an den Ampeln verholfen. Bis er's gemerkt hat, dauerte ein wenig... :P

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@Claudia

 

Theoretisch müßte da doch jeder Polizist mal seinen gesunden Menschenverstand einschalten oder???
Müssen muß der Polizist überhaupt nicht. Er muß seinen gesunden Menschenverstand noch nicht einmal mitnehmen sondern kann den im Spind auf der Wache hinterlegen. Den hier regelmäßig postenden Sheriffs traue ich aber zu, dieses "Gepäck" mit sich rumzutragen. Also mach es ruhig so wie vorgeschlagen mit Kopie, Pappschild oder sonstwas. Sollte meistens klappen. :lol:

Und wenn nicht, so kommt nach dem Polizisten noch ein Staatsanwalt und dann der Richter. Irgendeiner von denen wird hoffentlich schon richtig ticken. Erst wenn alle Stricke reißen gibt' s ein Bußgeld.

 

MfG

 

Thomas

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@Gast225

 

Ja, die Fotokopie einer Urkunde ist keine gefälschte Urkunde.

Da eine Urkunde logischerweise erst kopiert werden kann, nachdem sie "unecht" hergestellt worden ist ist der Tatbestand der Urkundenfälschung dennoch erfüllt.

 

Zudem hieß es nicht "fertige eine unechte Urkunde an und kopiere diese dann", sondern der Rat lautete sofort eine unechte Urkunde anzufertigen.

 

Im Übrigen ist es völlig schnuppe, ob man ein "Behelfskennzeichen" vorne anbringt oder gar keines.

Rechtlich gesehen macht es keinen Unterschied. Ist vorne kein amtliches Kennzeichen spielt es auch keine Rolle ob eines hinter der Frontscheibe hängt, von daher beruhigt ohne Kennzeichen fahren und im Notfall hat mans eben nicht bemerkt.

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@indy

 

Einem Bekannten ist folgendes passiert.

Er dachte sich, er schreibt schnell auf ein Stück Pappe das Kennzeichen, bis er Zeit hat sich ein neues zu besorgen.

Nachts wurde er dann angehalten.

 

Ergebnis: Geldstrafe wg. Urkundenfälschung, der Beamte ließ nicht mit sich spielen.

 

Von daher wäre es meines Erachtens durchaus angebracht auf solche Gefahren hinzuweisen und nicht immer darauf zu vertrauen, an einen gutgelaunten Beamten zu kommen, der mal eben so über eine Straftat hinwegsehen möchte, was er zudem auch nicht darf!

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Also Jungens und Mädels erst mal wieder ganz flache Bälle!!!

 

Erst mal kann es durchaus sein, dass eine Kopie des hinteren Kennz. an deinem Fz. eine Urkundenfälschung darstellt. Von daher würd ich jeden Gedanken daran besser sein lassen.

Dann lieber ohne.

 

Man könnte zwar meinen, das wäre dann auch ne Straftat:

 

§ 22  Kennzeichenmißbrauch

 

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

 

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

 

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

 

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, daß die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr.1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

 

Das wäre der erste Verdacht! Aber: Es steht gleich ganz oben "in rechtswidriger Absicht" sprich, du musst das Kennzeichen vorn abgemacht haben um einer Verfolgung durch die Ordnungsbehörden, Polizei etc. zu entgehen oder diese zu erschweren.

Das war aber nicht der Grund dafür sondern eindeutig das Anfertigen eines neuen Kennzeichens.

Somit käme in diesem Fall maximal:

 

§ 60 StVZO - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Abs.1 : ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form, Größe und Ausgestaltung von Kennzeichen müssen den Mustern und Angaben in Anlage V entsprechen; für Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII.

...

 

Abs.2: Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. ...

 

in Frage. Was die Owi jetzt genau kostet kann ich dir nicht sagen. Is aber glaub ich nicht so teuer und falls der Polizist deine Argumente absolut nicht einsehen will, ist so eine Owi allemal günstiger als ne Straftat.

Meine ich...

 

mfg matze

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Hallo Claudia,

 

Din A4 Papier nehmen und Kennzeichen mit dickem Schwarzem Stift draufschreiben. Anschließend hinter die Heckscheibe kleben. Sollte reichen, denn g u t e r W i l l e ist erkennbar. erst recht, wenn Du das "Schreibsel" bei hast.

 

Gruß Käpn Blaubär

 

ach ja, ohne vorderes Kennzeichen ist es eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 € und einen Punkt.

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was wäre denn, wenn du erstmal das hintere nach vorn machst??? auchwenn das mit asu und tüv nich mehr hinhaut, aber dann könnten sie, wenn du zu schnell bist, dich blitzen, und das würden sie in ner verkehrskontrolle sehen/merken VIELLEICHT, gibt auch böse streckenposten.

 

 

als mir mal jemand das kennzeichen vor der haustür abgerissen hat, hat mich meine mutter zum revier gefahren (weil anzeige gegen unbekannt), sie mußte mich fahren das ich gerade erst 2h zu haus war, und ich noch ziemlich viel alkohol im blut hatte. das kennzeichen jedenfalls total verbogen vor dem auto, halterung zerbrochen. als ich wieder zu hause war, hab ich das kennzeichen mit nach oben genommen UND PROMPT AN DIESEM TAG kam ne streife vorbei, bleibt natürlich genau bei meinem stehen, geht zu seinem auto und quatscht ins mikro, ich runter ihm alles erklärt, und da meinte er auch, ich soll es dann einfach hinter die windschutzscheibe legen. also der streckenposten war nett und hat mir nicht die rote karte gezeigt, obwohl das auto nicht auf privatgrundstück stand, sondern öffentliche straße.

 

gibt auch nette

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@guest

Din A4 Papier nehmen und Kennzeichen mit dickem Schwarzem Stift draufschreiben. Anschließend hinter die Heckscheibe kleben.

Achso, macht dann in diesem Fall hinten 2 Kennzeichen und vorne immer noch keins. Ob das so gut ist... ;)

 

@all

Ist das vordere Kennzeichen eigentlich heilig? Ich habe mal bei meinem Onkel in der Garage ein weißes Brett gesehen, mit dem Kennzeichen drauf gepinselt. Hatte er wegen Fahrradträger oder so. Darf man in solchen Fällen sowas machen oder geht das auch nicht (ich will mir evtl so einen Träger zulegen, deshalb mogel ich mich mal hier in den Thread :D )

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Guest Pferdestehler

An Heckträger, die das Fahrzeugkennzeichen verdecken, montiert man sinnvollerweise ein drittes, ungestempeltes (also ungesiegeltes) Kennzeichen. Gibt es an jeder Zulassungsstelle für ein paar Teuros. Selbstgemalte entsprechen nicht der Vorschrift...

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Guest Michael
BTW hatte einem Kumpel an der Uni damals aus seinem B-CHxxxx durch Überkleben mit "ullshit" zu viel Lachern an den Ampeln verholfen. Bis er's gemerkt hat, dauerte ein wenig... :D

@Pferdestehler:

 

How 'bout this: ;)

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