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Eso 3.0 - Aufstellungsvorschriften - Kontrollbilder?


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Der Karton simuliert zB einen Baum, unter dem diese Einheit sonst stehen könnte. Der wirft einen Schatten und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Aufstellen im Schatten eines Baumes von der PTB nicht zugelassen ist. Der einzige Nachteil ist, dass der Schattenwurf auf die Linsen kontrolliert werden muss, da die Sonne ja ein wenig wandert. Aber das ist ein anderes Thema.... :ph34r:

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Es geht ja auch nicht um den Schatten. Sondern darum, dass etwas auf dem Sensor liegt, was von der PTB nicht geprüft ist und von der Bauartzulassung nicht abgedeckt ist. Dass der Karton keinen Einfluss hat, ist mir auch bewusst, schrieb ich ja auch schon.

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Tja, dann gibt's halt im Einzelfall ein Gutachten, welches besagt, daß der Sonnenschutz keinerlei Einfluß auf die Messung hat und gut ist.

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Tja, dann gibt's halt im Einzelfall ein Gutachten, welches besagt, daß der Sonnenschutz keinerlei Einfluß auf die Messung hat und gut ist.

Die Frage ist, wie es der Gutachter auslegt. Mir ist ein Gutachten bekannt, da war eben von die Rede davon wie oben von mir geschrieben. Daraufhin wurden 5 km/h Toleranz abgezogen und der Betroffene lag im Verwarngeldbereich.

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Danke für euer zahlreiches Feedback und die interessante Diskussion.

Ich mach noch eine kleine Ergänzung, weil in den letzten Beiträgen mein Hinweis bzgl. des Gewichts und vorbeifahrenden Fahrzeugen falsch verstanden worden ist bzw. ich ihn nicht konkret genug formuliert habe.

Mir ist bekannt, dass der Sensor recht schwer ist und obwohl ich ihn nicht angefasst habe, gehe ich davon aus, dass die Beamten alle Schrauben fest gezogen haben.

 

Was ich mit Gewicht und vorbeifahrenden Fahrzeugen aber gemeint habe ist, was passiert wenn ein Windstoß den ein Bus oder ein LKW vor sich her schiebt, den Pappkarton während der Messung verschiebt oder gar wegweht.

Kommt ein höheres/niedrigeres Ergebnis bei raus oder würde die Messung vom System annulliert werden?

 

Des weiteren ist mir auch ein Aufbau wie handysammler ihn erwähnt hat auch schon mal begegnet.

 

Dagegen spricht die PTB. Ein Sonnenschutz, ebenso ungewöhnliche Aufstellhöhen des Sensors, wurden bei der Bauartzulassung nicht berücksichtigt. Das steht nur nicht in der Gebrauchsanweisung. Entsprechende Anfragen seitens Sachverständigen sowie entsprechende Stellungnahmen der PTB existieren.

 

 

Und zwar geht es um die Aufstellhöhen.

Laut Anleitung (Gebrauchsanweisung_ES30-1.007.1-_Aufl-8_10.10.2013) heißt es auf Seite 44 (8.2.3 Aufstellung des Sensorkopfs)

 

Die Aufstellhöhe des Sensorkopfes hat keinen Einfluss auf den Messwert und die Messwertbildung.

 

Hat jemand von euch Erfahrungen über eventuelle stattgegebene Einsprüche und Gutachten, wo dieser Konstellation Fehlmessungen nachgewiesen worden sind?

Ich frage mich halt, der Sensor ist meiner Meinung auf der Höhe der Seitenscheiben, was bedeutet, dass bis zu einem gewissen Grad auch die Licht-/Schattensignatur eines Fahrzeuges der linken Spur erfasst werden könnte.

Bin wieder gespannt auf euer Feedback.

 

Beste Grüße

Marcel

 


Foto vergessen. Sorry.

post-53862-0-95202800-1588537361_thumb.jpg

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Was ich mit Gewicht und vorbeifahrenden Fahrzeugen aber gemeint habe ist, was passiert wenn ein Windstoß den ein Bus oder ein LKW vor sich her schiebt, den Pappkarton während der Messung verschiebt oder gar wegweht.

Kommt ein höheres/niedrigeres Ergebnis bei raus oder würde die Messung vom System annulliert werden?

 

Der Karton würde, sofern ihn nichts hält, vermutlich wegfliegen. Sonst passiert da nichts.

 

Und zwar geht es um die Aufstellhöhen.

Laut Anleitung (Gebrauchsanweisung_ES30-1.007.1-_Aufl-8_10.10.2013) heißt es auf Seite 44 (8.2.3 Aufstellung des Sensorkopfs)

 

Die Aufstellhöhe des Sensorkopfes hat keinen Einfluss auf den Messwert und die Messwertbildung.

 

Hat jemand von euch Erfahrungen über eventuelle stattgegebene Einsprüche und Gutachten, wo dieser Konstellation Fehlmessungen nachgewiesen worden sind?

Ich frage mich halt, der Sensor ist meiner Meinung auf der Höhe der Seitenscheiben, was bedeutet, dass bis zu einem gewissen Grad auch die Licht-/Schattensignatur eines Fahrzeuges der linken Spur erfasst werden könnte.

Mir ist nichts bekannt. Ein eventuelles Fahrzeug auf der linken Spur hat auch keinen Einfluss - im Zweifel annulliert der Sensor die Messung.

 

Bezüglich der Aufstellhöhe hat die PTB vor ein paar Jahren mitgeteilt:

"Die Prüfungen der innerstaatlichen Bauartzulassung decken die Maximalhöhen der jeweils vollständig ausgezogenen Stative zuzüglich der Maximalhöhe der Bordsteinkonstruktion großzügig und mit großer Sicherheitsreserve ab. Nach unseren Erkenntnissen übersteigt die Maximalhöhe beim Bordstein einen Wert von 18 cm nicht (Quelle: DIN 483 bzw. DIN EN 1340: Buskapstein)."

Das waren, wenn ich mich recht erinnere, 30 cm. Höhere Aufstellhöhen sind von der Bauartzulassung nicht abgedeckt.

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Was ich mit Gewicht und vorbeifahrenden Fahrzeugen aber gemeint habe ist, was passiert wenn ein Windstoß den ein Bus oder ein LKW vor sich her schiebt, den Pappkarton während der Messung verschiebt oder gar wegweht.

Entweder es passiert gar nichts, das Gerät mißt die Geschwindigkeit wie sonst auch. Oder die Pappe stört die Messung und verursacht eine Annulierung.

 

Und zwar geht es um die Aufstellhöhen.

Laut Anleitung (Gebrauchsanweisung_ES30-1.007.1-_Aufl-8_10.10.2013) heißt es auf Seite 44 (8.2.3 Aufstellung des Sensorkopfs)

 

Die Aufstellhöhe des Sensorkopfes hat keinen Einfluss auf den Messwert und die Messwertbildung.

 

Hat jemand von euch Erfahrungen über eventuelle stattgegebene Einsprüche und Gutachten, wo dieser Konstellation Fehlmessungen nachgewiesen worden sind?

Ich frage mich halt, der Sensor ist meiner Meinung auf der Höhe der Seitenscheiben, was bedeutet, dass bis zu einem gewissen Grad auch die Licht-/Schattensignatur eines Fahrzeuges der linken Spur erfasst werden könnte.

Bin wieder gespannt auf euer Feedback.

Schau Dir mal Dein Foto an. Der Sensor steht zwar recht hoch, ist aber zur Fahrbahn hin deutlich geneigt. Das darf er und bewirkt lediglich, daß Fahrzeuge auf der anderen Fahrspur nicht erfaßt werden und die Messung auch nicht stören können. Einsprüche in dieser Richtung habe ich noch nie erlebt und wären auch nicht erfolgversprechend. Würde bei dieser Aufstellhöhe der Sensor waagerecht eingestellt werden, so wäre die Annulierungsrate wahrscheinlich sehr hoch.

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  • 1 year later...

Jetzt hab ich 30 Minuten in diesem Thread gelesen - aber wie im ganz schlechten Krimi ohne Mörder am Ende:

Das Finale von Albertos Geschichte fehlt.

Ich rate mal - inzwischen darf er wieder fahren.

Noch ein Hinweis auf das Wasserwagenthema: die Neigung des Sensors darf sich nur in horizontaler Richtung bis zum Messende nicht ändern. Soll heißen, die Längsneigung der Straße muss permanent der Neigung des Sensors entsprechen. Eine Absenkung nach vorne ist jedoch wie erwähnt erlaubt.

Beim ESO 8 zumindest meldet sich laut Handbuch auch der Bedienrechner, falls sich die Horizontalneigung während der Messung mehr als 2% verändert hätte. Ist mir aber noch nie passiert.

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