Guest Florian Posted October 15, 2003 Report Share Posted October 15, 2003 Hallo, eine Frage zum verkehrsberuhigten Bereich: Wie hat die Markierung einer "gekennzeichneten Parkfläche" auszusehen?Ich bekam heute eine Verwarnung aufgrund Parkens eben außerhalb dieser Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Bereich sieht so aus, dass an einem Rand der Straße durchgehend Blumentröge aufgestellt sind (Abstand etwa 1,5 bis 2 Meter), gelegentlich mit Lücken von etwa 10 bis 12 Metern, dem Anschein nach perfekt passend zum Abstellen zweier Autos. Dort befindet sich auch keine Ausfahrt oder ein Eingang, nur Mauerwerk - von daher vermutete ich, dass dies die "gekennzeichneten Parkflächen" sind. Allgemein sind das auch seit Jahren recht beliebte Parkplätze (ich selbst parke dort seit 2 Jahren regelmäßig). Heute bekam ich eine Verwarnung aufgrund Parkens in einer solchen Lücke. Wie beurteilt Ihr die Situation? Danke,Florian Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted October 15, 2003 Report Share Posted October 15, 2003 Gekennzeichnet wird meist mit weisser Bodenmalerei oder anderfarbiger Pflasterung. Du könntest auf einem Gegenverkehrs-Ausweichplatz gestanden haben. Sind in dieser Spielstraße evt so markierte Plätze zu finden ? Sieh dich einfach mal um. Ärgerlich, aber die Stadväter wissen schon, wo sie ihre Sondersteuern herbekommen Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted October 16, 2003 Report Share Posted October 16, 2003 In VB ist der optische Eindruck entscheidend, ob es sich um eine Parkfläche handelt oder nicht. Hat der Betroffene aufgrund dieses Eindruckes hier geparkt, kann ihm das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.siehe dazu auch VwV-StVO Rn 8 Quote Link to post Share on other sites
Guest Florian Posted October 16, 2003 Report Share Posted October 16, 2003 Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten! Nein, in dieser Straße sind ansonsten keine "gekennzeichneten" Parkflächen zu finden, und Ausweichstellen kann man die Buchten auch nicht nennen, angesichts der Breite der Straße (locker 6 Meter, Du könntest auf der Straße ohne Probleme ein Fahrzeug wenden). Nun gut, ich werde morgen mal die zuständige Polizeiinspektion anrufen - ich hielt die Bucht ja tatsächlich für eine Parkfläche... Und angesichts meines Jobs (bin eine Art "Fahrer") würde ich keineswegs absichtlich ein Verwarnungsgeld oder gar eine Ordnungswidrigkeit riskieren... Quote Link to post Share on other sites
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