Mogli 0 Posted November 25, 2019 Report Share Posted November 25, 2019 Wurde mit einem Mietwagen in Deutschland mit 100 statt erlaubten 60 geblitzt. Und das auch noch an einer Baustelle auf der Autobahn. Schööön getraeumt hatte ich Ich lebe allerdings schon seit 2012 in Thailand und habe einen bulgarischen Führerschein. Selbst bin ich deutscher. Ich war nur in Deutschland um meine Mutter unter die Erde zu bringen und hatte mir halt einen Mietwagen genommen.Die Adresse die ich bei der Mietwagenvermietung angegeben hatte, war zu dem Zeitpunkt noch eine gültige Adresse auf Mallorca.Allerdings habe ich diesen Wohnsitz nun vor wenigen Tagen wieder gestrichen, weil ich jetzt doch lieber wieder in 7 Tagen zurück nach Thailand gehe.Meine Sorge ist jetzt nur, dass wenn ich in einem Jahr mal wieder nach Deutschland komme um Freunde zu besuchen, ich dann nicht nur unter Umstaenden keinen Mietwagen mehr bekomme, sondern mir evtl. durch die deutschen Behörden in Bulgarien die Fahrerlaubnis entzogen wurde?Viele Faelle habe ich von Leuten gelesen, die ihren Wohnsitz im EU Ausland haben und dennoch einen Brief zur Zahlungsaufforderung bekamen. Aber nach Thailand??Und stimmt es tatsaechlich, dass eine solche Strafe bereits nach 3 Monaten verjaehrt, insofern die Strafe nicht zugestellt werden konnte? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 25, 2019 Report Share Posted November 25, 2019 Hallo Mogli, herzlich willkommen im Radarforum. Ganz grob und Laienhaft. Dein Name wird von der Mietwagenfirma genannt werden. Wenn der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden kann wird der Fahrer letztendlich zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der nächsten Einreise am Flughafen wird die Falle zuschnappen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 26, 2019 Report Share Posted November 26, 2019 Wenn der Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden kann wird der Fahrer letztendlich zur Fahndung ausgeschrieben wozu sollte das gut sein? den Bescheid zuzustellen?niente Allerdings: Wenn der Bescheid nicht persönlich zugestellt werden kann, wird er öffentlich zugestellt werden. Sollte ein FV angeordnet worden sein (hier nicht zu erwarten), kommt der FS bei Rechtskraft des Bescheides in die Fahndung.Die Geldbuße? kommt auf die Behörde an, ob sie versucht, die zu vollstrecken. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 26, 2019 Report Share Posted November 26, 2019 Bei der Mietwagenfirma hast Du doch die Kreditkarte hinterlegt, kann es nicht sein, dass die Mietwagenfirma einfach das Bussgeld an die Behörde zahlt, und von dann ihrerseits von Deiner Kreditkarte abbucht? Ich meine, das hätte ich mal gehört, aber bin mir nicht sicher. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 26, 2019 Report Share Posted November 26, 2019 @zorro69, bei +— 40 km/h auf einer BAB ist keine Verwarnung fällig, sondern ein Bußgeld. Das wird persönlich fällig, plus Punkt.Die Mietwagenfirma wird für die Nennung der Fahrerdaten aber eine Gebühr vom Kreditkartenkonto abbuchen. Quote Link to post Share on other sites
Mogli 0 Posted November 26, 2019 Author Report Share Posted November 26, 2019 Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.Also um das Bußgeld geht es mir eigentlich weniger. Ich hab es haltverbockt und werde die Strafe wie ein Mann nehmen.Meine Frage ist eher....,hat dies evtl. Konsquenzen für meinen Führerschein im EUAusland?Denn ich bekomme für mein Vergehen nicht nur eine Geldstrafe dich ich natürlich zahlenwerde, sondern auch 1 Punkt UND 1 Monat Fahrverbot.Und wenn ich meine Pappe aber nie für 1 Monat abgegeben habe....?.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 26, 2019 Report Share Posted November 26, 2019 Meine Frage ist eher....,hat dies evtl. Konsquenzen für meinen Führerschein im EUAusland? Nein Denn ich bekomme für mein Vergehen nicht nur eine Geldstrafe dich ich natürlich zahlenwerde, sondern auch 1 Punkt UND 1 Monat Fahrverbot.Und wenn ich meine Pappe aber nie für 1 Monat abgegeben habe....?.... Wenn vorher kein Verstoß war, gibt es erst bei +41km/h ein Fahrverbot. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 26, 2019 Report Share Posted November 26, 2019 @Mogli, wenn dich der Anhörungsbogen erreicht ist dir bekannt, wie schnell du, nach Abzug der Toleranz, tatsächlich warst. Wie @hartmut geschrieben hat droht erst ab +41 km/h ein Monat Fahrverbot in Deutschland. Quote Link to post Share on other sites
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