juschi 39 Posted October 10, 2019 Report Share Posted October 10, 2019 Person A erhält aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen. A ist Halter des Fahrzeuges und trägt sich selbst als Fahrer ein. Bußgeldbehörde schickt ihm daraufhin jedoch keinen BGB, sondern zweifelt daran, dass er der Fahrer ist, da sein Geburtsjahr und Bild des Fahrers der Behörde zweifelhaft erscheinen. A macht telefonisch ggü. der Behörde die Angabe, dass er fünf Söhne habe und nicht wisse, wer gefahren sei. Daraufhin kommt der Polizeiliche Ermittlungsdienst bei ihm vorbei (6 Wochen her) und erklärt ihm, dass nicht mehr gegen ihn ermittelt würde, fragt nochmal ob er Angaben zu dem Fahrer machen könne. A wiederholt, dass er dazu keine Angaben machen könne. Der Ermittlungsdienst behauptet, dass man wisse inzwischen auch ohne seine Hilfe, wer der Fahrer gewesen sei. Tattag: 22.07.2019 Der tatsächliche Fahrer B hat bis heute keinen Anhörungsbogen oder etwas sonstiges zu dieser Angelegenheit von einer Behörde erhalten. Frage: Wann verjährt die Angelegenheit für B? Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 10, 2019 Report Share Posted October 10, 2019 Ganz einfach, nach 3 Monaten ist der Fall verjährt.Maßgebend ist nicht der Erhalt des Anhörungsbogen, sondern das Datum in der Akte der Behörde, das gegen den „Fahrer“ ermittelt wird. Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted October 10, 2019 Author Report Share Posted October 10, 2019 das heißt, in 11 Tagen kann sich B freuen? Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 11, 2019 Report Share Posted October 11, 2019 nein, denn wenn am 21. Okt die Behörde in die Akte schreibt, der Fahrer war B, und dann den BGB rausschickt, kann der BGB auch 14 Tage später eintreffen. Das Datum in der Akte ist massgebend, wie oben in #2 schon rth schrieb. 1 Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 11, 2019 Report Share Posted October 11, 2019 So ist es. Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted October 11, 2019 Report Share Posted October 11, 2019 Ab Anordnung der Anhörung (#2) laufen dann erneut 3 Monate. Und dann gehen wir mal davon aus, dass die Post schlampt und der Brief wegkommt. Sicherheitshalber nochmal 3 Monate plus 14 Tage Postlaufzeit rechnen. Dann kann sich der Fahrer tatsächlich freuen. Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 11, 2019 Report Share Posted October 11, 2019 @juschi, je nach Art der Überschreitung ist auch nach erfolgloser Ermittlungen die Auflage eines Fahrtenbuchs möglich.Kosten bis 200 Euro. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 11, 2019 Report Share Posted October 11, 2019 @juschi, je nach Art der Überschreitung ist auch nach erfolgloser Ermittlungen die Auflage eines Fahrtenbuchs möglich.Kosten bis 200 Euro. Neben der Kosten ist das Führen des Fahrtenbuch auch noch nervig. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 20, 2019 Report Share Posted December 20, 2019 Würde der Fahrer jetzt (also innerhalb von den ersten 3 Monaten ) einen Anhörungsbogen erhalten und kein Bußgeldbescheid, wann greift dann die Verjährung? Tattag 22.7.AHB 24.09. (ausgestellt) Ist dann am 24.12 verjährt? Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 20, 2019 Report Share Posted December 20, 2019 Praktisch (ohne das von Dir genannte Datum!) ja, theoretisch nein (aber das solltest Du mittlerweile wohl auch selber wissen)... Denn gegen den B gab es bis heute keinen AHB... Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 20, 2019 Report Share Posted December 20, 2019 So ist es.Ne, so ist es nicht... Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 23, 2019 Report Share Posted December 23, 2019 einen Anhörungsbogen erhalten der muss nur angeordnet sein - den Betr. erreichen muss er nicht.sollte dir aber bekannt sein. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 23, 2019 Report Share Posted December 23, 2019 Ja. Weiß ich. Ändert jedoch die Fragestellung nicht. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Würde der Fahrer jetzt (also innerhalb von den ersten 3 Monaten ) einen Anhörungsbogen erhalten und kein Bußgeldbescheid, wann greift dann die Verjährung? Tattag 22.7.AHB 24.09. (ausgestellt)Ist dann am 24.12 verjährt? Also nochmals zur Frage zurück (vielleicht klappt es ja diesmal mit Antworten auf die Frage - Qtreiberin deutet an es zu wissen) Vielleicht war die Frage auch nicht gut formuliert. Also: Blitz = TattagEs beginnt die Verjährung (3 Monate)Hier Tattag 22.07.Verjährt 21.10. Eine angeordnete Anhörung unterbricht die Verjährung Angenommen es wäre in dem Fall jetzt eine Anhörung ergangen. Datum des Schreibens 24.09.Dann wäre die Verjährung unterbrochen (gewesen)Wann startet die Verjährung erneut? Bis wann muss der Bußgeldbescheid eingehen? Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Moin Moin Warum holst du so olle Kamellen wieder hoch? Würde der Fahrer jetzt (also innerhalb von den ersten 3 Monaten ) einen Anhörungsbogen erhalten und kein Bußgeldbescheid, wann greift dann die Verjährung?Dein "jetzt" ist aber sehr merkwürdig. Ist nämlich nicht innerhalb der ersten 3 Monate. Eine angeordnete Anhörung unterbricht die Verjährung Nur gegen den Adressaten des Schreibens. Bei dem Fahrer B (kein Adressat) liefe sie weiter und da ist es lange verjährt. Gruß Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Ist die Frage wirklich so schwer, dass man sie nicht einfach beantworten mag? Unterbrochene VerjährungUnterbrochen beendetAb wann beginnt die neue Frist?Datum der Ausstellung oder anders? Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Wenn Du jetzt zu Deinen Terminen noch A und B dazuschreibet könnte man Dir ggf. auch eine adäquate Antwort geben... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Es geht nicht um A und B, sondern um die Frage ab wann die Unterbrechung der Verjährung wieder beendet ist. Die Unterbrechung beginnt mit der Anordnung der Anhörung.Aber irgendwann läuft sie ja wieder. Ab wann ? Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Moin Moin ... um die Frage ab wann die Unterbrechung der Verjährung wieder beendet ist.Die Unterbrechung ist ja nicht beendet in Form das dann der Rest abläuft.Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung.Wäre auch für dich einfach nachzulesen gewesen - § 33 Abs. 3 Satz 1 OWiG.Ich kann einfach nicht glauben, dass du Polizist bist.Hast du deinen Abschluß gekauft? Gruß Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Ist die Frage echt so schwer zu verstehen? Die Frage war: ab wann (beginnt der neue Berechnungszeitraum)? Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Moin Moin Ist die Frage echt so schwer zu verstehen?Bist du eigentlich des Lesens mächtig oder einfach nur total bescheuert? Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung. Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 @Sobbel, gib einfach auf.... er wird es nie kapieren! Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Moin MoinHast du deinen Abschluß gekauft? GrußMuss wohl so sein... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Danke. Für nichts. Die Frage: ab wann es beginnt hat niemand beantwortet. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Moin Moin ... er wird es nie kapieren!Es ist ja Weihnachten - das Fest der Liebe eigentlich.Muss man den echt an die Hand nehmen und Polizei beibringen - ich fass es einfach nicht Die Frage: ab wann es beginnt hat niemand beantwortet.Aber sowas macht mich echt voll AGROWie oft willst du das denn beantwortet haben bis es an dein Hirn (sagt man das so?) gelangt? @Sobbel, gib einfach auf....Ja - ist wohl besser so. Gruß Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 @Blaulicht wollte wahrscheinlich nicht wissen, ob oder in welchen Fällen eine Unterbrechung eintritt, sondern WENN sie denn eintritt, ab wann die neue Frist zu laufen beginnt. Sagen wir mal, am 1.10.2019 erfolgte eine Unterbrechung. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, wollte er nun wissen, ob die neue Frist auch am 1.10.2019 wieder beginnt, oder ob vielleicht ein oder mehrere Tage später. Ich muß allerdings einräumen: ich weiß nicht, ob ich ihn richtig verstanden habe. 1 Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Tattag z.b. 22.07Verjährung 21.10Anhörungsanordnung unterbricht die Verjährung Anhörungbogen verfasst am 24.09 Wann beginnt die Frist? Am 24.09? Oder wann?Dann wäre am 23.12 Verjährung (oben hatte ich fälschlicherweise 24.12 geschrieben- hatte aber keiner von euch gemerkt) Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Logischerweise: wenn eine amtliche Handlung etc. die Verjährung am 24.09. unterbricht, beginnt die neue Frist ja nicht erst 5 Tage später, sondern am 24.09. Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 @Bluey, Du scheinst absolut glaskugelmäßig zwischen den Zeilen lesen zu können... Ich persönlich sehe mich außerstande das „Gestammel“ von @Blaulicht so zu verstehen dass ich eine adäquate Antwort geben könnte... Und bevor ich (gerade ihm gegenüber) eine falsche Auskunft gebe lasse ich es lieber ganz... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 QTreiberin Hättest du dich auf die Frage konzentrierst und nicht in biberischer Manier versucht etwas anderes in der Frage zu finden, dann könntest du mir bestimmt geholfen haben. Tattag und Anhörung sowie Unterbrechung der Verjährung waren nicht Teil der FrageNett dass immer dieser Punkte beantwortet wurde, jedoch auch verwirrend. Nicht hilfreich- obwohl in der Sache natürlich richtig - war der Hinweis, dass die 3 Monate neu beginnen und nicht fortgesetzt werden.All das ist bekannt. So dass auch Spekulationen darüber wie gut ich in der Schule aufgepasst habe nicht hilfreich waren. Die einzige Frage, die ich hatte (und immer noch habe) ist die, ab wann die Frist wieder beginnt. Unterbrochen wird sie mit der Anordnung der Anhörung - z.b. 20.09.Die Anhörung wird am 24.09. geschriebenen.Sie erreicht den Anzuhörenden am 26.09.Der Anzuhörende hat nun Zeit zu antworten. Ab wann beginnt die Frist?Wäre am 23.12. die Verjährung eingetreten? Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Sag einfach was Du ( scheinbar immer noch nicht) weißt und Du bekommst eine adäquate Antwort...Mit Deinen jetzigen Fragen ist das absolut unmöglich, da Du Dich nicht auf A oder B festlegen magst... Und den Vergleich mit @Biber verbitte ich mir, außer Du möchtest auf meiner Ignor-Liste landen.... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Es geht nicht um A oder B, wie ich oben bereits sagte, sondern um die Frage ab wann die Frist läuft Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Habe ich Dir Deine Frage nicht etwas weiter oben beantwortet? Die neue Frist beginnt mit der Unterbrechung. Ist das so schwer zu verstehen?! Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Habe ich Dir Deine Frage nicht etwas weiter oben beantwortet?...!Hatte ich in dem Durcheinander übersehen. Also mit Anordnung der Anhörung beginnt wieder eine 3 Monatsfrist. Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 Die Anhörung wird am 24.09. geschriebenen. dann beginnt die Frist am 24.9. neu (also bei NULL) zu laufen un endet mit Ablauf des 23.12. - also um 23:59:59 Uhr + 1 sek.Ausnahme: die Anhörung ist aktenkundig bereits vorher (Beispiel: 22.9.) angeordnet worden.... dann beginnt die Frist am 22.9.Wo ist das Problem? das ist eine Sache, die jeder, der mit OWis zu tun hat, in den ersten zwei Tagen lernt - oder lernen sollte. 1 Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 26, 2019 Report Share Posted December 26, 2019 ....- oder lernen sollte. Der entscheidende Satz. 1 Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Das ist doch gut, wenn jeder der Owis bearbeitet das weiß. Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Moin Moin . Habe ich Dir Deine Frage nicht etwas weiter oben beantwortet?...!Hatte ich in dem Durcheinander übersehen.Also mit Anordnung der Anhörung beginnt wieder eine 3 Monatsfrist. Ich versuche mal mich nicht über dich zu ärgernErklär mir doch nur mal wo der Unterschied zu meinen Antworten liegt z.B. hier:Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung. oder hier: Die 3-Mon Verjährungsfrist beginnt einfach von Neuem mit einer Unterbrechungshandlung. Oder hab ich mich so kompliziert ausgedrückt? Gruß Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Guten Morgen Du schreibst, dass es neu beginnt. Das war klar. Nur nicht ab wann der Berechnungszeitraum beginnt. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Doch, hat er geschrieben: "... beginnt MIT einer Unterbrechungshandlung....". Alles andere ist einfach nur Deutsch, Sprache,..... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Es ist nicht so einfach hier auf eine kleine Frage eine Antwort zu bekommen. Hui. Schwere Geburt. Aber geschafft. In dem Augenblick wo die Verjährung unterbrochen ist, startet sie neu. So einfach. Postlauf bzw Anhörung, Bearbeitungszeit werden demnach nicht in die Unterbrechung einbezogen, sondern laufen schon von der neuen Frist ab. So wie ich es eingangs vermutet habe und kurz nachgefragt hab. Bezüglich der Polizeiausbildung und Prüfung im Lotto gewinnen: wie viele Polizisten bearbeiten den Bußgeldbescheide, Anhörung und überwachen Fristen? Oder läuft das eher in der Bußgeldstelle, durch Sachbearbeiter. Nun gut. Ich rechnete zu Anfang richtig (war also gar nicht so dumm). Dumm war es nur... zu dumm war es nur... für einige einfach auf die Frage einzugehen. Naja. Scrollt man hoch sieht man, dass das nur einfache deutsche Sprache war, die überfordert hat. ... einfache deutsche Sprache. Natürlich bis auf den einen Tag, den ich falsch gerechnet habe (was niemandem auffiel). In meiner Frage wäre natürlich am 23.12. Verjährung eingetreten.Aber diesen Fachfehler habe ich dann selber erkannt. 1 Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Einfach schon. Nur nicht, wenn man nicht verstehen kann oder will. Das ist dann nicht nur dumm, sondern auch noch ignorant.Zu Deinem erneuten (infantilen) Hinweis auf Deinen kleinen Fehler sage ich mal lieber nichts mehr....... Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 In dem Augenblick, wo die Verjährung unterbrochen ist, startet sie neu. Postlauf bzw Anhörung, Bearbeitungszeit werden demnach nicht in die Unterbrechung einbezogen, sondern laufen schon von der neuen Frist abn. wie viele Polizisten bearbeiten denn Bußgeldbescheide, Anhörung und überwachen Fristen? Oder läuft das eher in der Bußgeldstelle, durch Sachbearbeiter? Scrollt man hoch, sieht man, dass das nur einfache deutsche Sprache war, die überfordert hat. ... einfache deutsche Sprache. Natürlich bis auf den einen Tag, den ich falsch gerechnet habe (was niemandem auffiel). In meiner Frage wäre natürlich am 23.12. die Verjährung eingetreten.Nicht, daß Du noch jemandem vorwirfst, weitere Fehler nicht erkannt zu haben....... So einfach.... ist es denn für Dich offenkundig wohl doch nicht...... Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 4 Fehler hast du nicht markiert. Macht nichts. Ab konnte man da schon schreiben und das die muss da nicht stehen. Vermutlich regionale Sprachunterscheidungen. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Es diente lediglich dem Zweck aufzuzeigen, wie dumm albern und lächerlich Du Dich hier präsentierst. Und damit EOD für mich. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Ich wollte nur eine kleine Antwort... was daraus geworden ist, ist dumm. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2019 Report Share Posted December 27, 2019 Es sollten ja jetzt alle Fragen beantwortet sein. Daher mache ich hier mal dicht. Link to post Share on other sites
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