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Eine Krähe...........


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Heute in der FAZ, ein Richter, der straffällig geworden ist, ist nach Meinung des Gerichts, " haftempfindlich "

 

Schon dieses Wort ist eine Frechheit, selbst die ehrwürdige FAZ, schreibt es nur ín Gänsfüßchen.

 

Meine Frage wäre: verliert auch ein in Pension lebender Beamter seine Pensionsansprüche, wenn er zu mehr als 24 Monaten Gefängnis verurteilt wird ?

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Ich hab den Artikel auch gelesen und mich über das gefühlt eher geringe Strafmaß gewundert. Allerdings halte ich mich mit Urteilen und Äußerungen (s.o.) zumindest so lange zurück, wie nichts genaueres bekannt ist. Und das stünde so mancheinem auch gut zu gesichte!

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Ist es so ungewöhnlich, dass bei „Ersttätern“ auf Bewährung entscheiden wird?

 

Bei einem Schaden von über € 400 000,00.- ?, der zudem noch vorsätzlich angerichtet worden ist.

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Ist es so ungewöhnlich, dass bei „Ersttätern“ auf Bewährung entscheiden wird?

Nein.

 

Hier und hier gibt es ausführlichere Berichte zu dem Urteil (und wichtigen Details, für die in der anderen FAZ-Meldung offenbar kein Platz mehr war) und hier finden sich Erklärungen zum Begriff haftempflindlich.

 

Fazit: viel Lärm um nichts, was irgendwie ungewöhnlich wäre.

 

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Hi,

 

also ich lese in den beiden verlinkten (wortgleichen) Berichten nichts relevantes, was nicht auch in dem oberen Artikel steht.

Und dass die Pflege der schwerkranken (komisch, für Luxusreisen war sie gesund genug) Ehefrau eine Haftempfindlichkeit begründet, lese ich da ebenfalls nicht.

Andererseits, wenn man sieht, welche lächerliche "Strafe" Herr Hoeneß für seine hinterzogenen vielen, vielen Millionen bekommen hat, dann ist diese Strafe hier schon fast wieder überzogen.....

 

Grüße

Wolle

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also ich lese in den beiden verlinkten (wortgleichen) Berichten nichts relevantes, was nicht auch in dem oberen Artikel steht.

Wenn Du zwei wortgleiche Berichte liest, hast Du zweimal den selben Link angeklickt. Wenn Du in dem von faun98 eingestellten Zeitungsausschnitt etwas von 480 gemeinnützige Arbeitsstunden und veruntreutes Geld zurückzahlen müssen gelesen hast, siehst Du offenbar einen anderen Ausschnitt als ich.

 

Und dass die Pflege der schwerkranken (komisch, für Luxusreisen war sie gesund genug) Ehefrau eine Haftempfindlichkeit begründet, lese ich da ebenfalls nicht.

Ich helf Dir:

Das Gericht votierte allerdings für die mildere Bewährungsstrafe, weil der Angeklagte zuhause seine schwerkranke Ehefrau zu pflegen habe und deshalb besonders "haftempfindlich" wäre.

Zu schwerkrank: schon mal darüber nachgedacht, daß man erst verreisen und dann (schwer)krank werden kann?

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