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Blitzerfoto Mit Ausländischen Überführungskennzeichen/händlerkennzeich


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Ein paar Infos mehr wären hilfreich..

Ganz einfach:

Geblitzt worden mit 40 km/h

 

Hatte mich dann selber bei der Bußgeldstelle gemeldet, um das zu bereinigen, denn die Kennzeichen sind auch nur ausgeliehen.

 

Muß ehrlicherweise gestehen, das Tempo 30 Schild wirklich nicht gesehen zu haben.

Ich war ortsunkundig, denn an dem Tage war auf der Autobahn A2 Wieder einmal ein schwerer Unfall, und alles wurde umgeleitet, und ich versuchte mich zurechtzufinden, bin deswegen anstatt 50 km/h extra "von Haus aus" langsam gefahren, um so auch Wegweiserschilder besser wahrzunehmen.

 

Daher meine Frage:

Schreiben Deutsche Bußgeldstellen auch ins Ausland bei Verkehrsverstößen?

 

Vielleicht wäre ja auch gar nichts passiert, wenn man sich nicht selber gemeldet hätte, und die Bußgeldstelle hätte den Vorgang gleich vernichtet, da ja ausländische Kennzeichen am Auto sind.

Edited by U5512
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Ein paar Infos mehr wären hilfreich..

 

Muß ehrlicherweise gestehen, das Tempo 30 Schild wirklich nicht gesehen zu haben.

Ich war ortsunkundig, denn an dem Tage war auf der Autobahn A2 Wieder einmal ein schwerer Unfall, und alles wurde umgeleitet, und ich versuchte mich zurechtzufinden, bin deswegen anstatt 50 km/h extra "von Haus aus" langsam gefahren, um so auch Wegweiserschilder besser wahrzunehmen.

 

 

Da stehen aber mehrere Schilder auf denen steht das von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur max :30: zulässig ist.

Aber viele Ortsunkundige rechnen nicht mit so einer Kontrolle. ;)

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Klar treiben die auch vom Ausland ein.

Ich habe z.b ein Parkticket aus Berlin für 15,- Euro nach A erhalten, das andere mal geblitzt im Rennsteigtunnel auch 15,- Euro.

 

Gruss gery41

 

Ja, das ist zwischen D = Deutschland und A = Austria / Österreich

Edited by U5512
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Mir wäre das neu, dass man Kennzeichen einfach mal "ausleihen" kann..... :shutup:

Schau mal bei Ebay

 

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-%C3%BCberf%C3%BChrung-rote-kennzeichen/k0

@gery41, das ist für die meisten Länder anders.

 

richtig.

Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein entsprechendes Abkommen. Bei allen anderen Staaten muss das Ticket mindestens 70€ kosten damit wirklich was passiert.

 

ach so, also alles unter 70€ wird demnach nicht verfolgt, bzw. nicht geahndet

Edited by U5512
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Ein paar Infos mehr wären hilfreich..

 

Muß ehrlicherweise gestehen, das Tempo 30 Schild wirklich nicht gesehen zu haben.

Ich war ortsunkundig, denn an dem Tage war auf der Autobahn A2 Wieder einmal ein schwerer Unfall, und alles wurde umgeleitet, und ich versuchte mich zurechtzufinden, bin deswegen anstatt 50 km/h extra "von Haus aus" langsam gefahren, um so auch Wegweiserschilder besser wahrzunehmen.

 

 

Da stehen aber mehrere Schilder auf denen steht das von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nur max :30: zulässig ist.

Aber viele Ortsunkundige rechnen nicht mit so einer Kontrolle. ;)

 

Aber gerade das macht doch absolut keinen Sinn:

 

von 06:01 Uhr bis 21:59 darf 50 km/h gefahren werden zu ener Zeit, wo wesentlich mehr Verkehr auf den Strassen ist, also mehr Fußgänger und mehr Fahrräder,

 

u n d

 

von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird dann plötzlich auf 30 km/h reduziert, wo sehr wenig Verkehr auf den Strassen ist, es also sogar sicherer wäre, schnell zu fahren.

 

Zu kommunistischen Zeiten in der ČSSR gab es gar keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstrassen und Autobahnen.

In den Ortschaften durfte von 06:01 Uhr bis 21:59 Uhr 60 km/ h gefahren werden, und nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens gab es, weil kaum Verkehr auf den Strassen, gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, d.h.man durfte in dieser Zeit legal 100 km/h innerhalb der Ortschaft fahren.

Edited by U5512
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Nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen:

 

Ich finde Geschwindigkeitsbeschränkungen absolut richtig und sinnvoll!

 

Aber oft genug tappt man auch in Fallen, wie in meinem Falle vom 01.August 2019 z.B., dass heißt, man fährt langsam und vorschriftsmäßig, übersieht aber regelrecht eine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil ortsunkundig und weil man einfach ein Wegweiseschild nicht übersehen möchte. Und "BUMM" hat es geblitzt, ohne dass man das wollte.

 

Wäre ich an diesem Tage nicht aufmerksam auf Wegweiseschilder, so wäre ich in der gleichen Geschwindigkeit gefahren, wie sonst auch üblich in Ortschaften, nämlich so wie alle anderen auch, nämlich 50-60 km/h.

 

Und mit 50 km/h wäre das Verwarngeld schon etwas höher ausgefallen, und mit 60 km/h hätte es vielleicht sogar Punkte und 1 Monat Fahrverbot gegeben?

 

Vor einigen Jahren bin ich auch abends in der Dämmerung einem anderen -ebenfalls ortsunkundigen- Auto hinterhergefahren, der genauso wie ich, eine Umleitung benutzen mußte.

Plötzlich sah ich einen roten Blitz, und der Vordermann war geblitzt worden.

Ich bremste sofort scharf ab, aber wurde trotzdem geblitzt.

Ich bin dann also die Strecke noch einmal zurückgefahren,um herauszufinden, was ich falsch gemacht habe, und warum ich geblitzt wurde?

Ich entdeckte dann ein Tempo :80: Schild, und dann weiter ein Tempo :60: Schild.

Beides muß mein Vordermann übersehen haben, und er knallte mit ca. 100km/h durch.

Später kam dann der Verwarngeldbescheid mit Angabe, dass ich 78 km/h bei erlaubten 60 km/h gefahren sei. Also keine Punkte, kein Fahrverbot.

Mein Vordermann war sicherlich mit seinen ca. 100 km/h nicht so glimpflich davon gekommen.

 

Was ich damit sagen will ist, dass man ganz schnell unabsichtlich in eine Radarfalle hineinfahren kann, und dann möglicherweise unschöne Konsequenzen hat.,

 

Deswegen auch meine Frage, ob denn grundsätzlich immer auch bei ausländischen Kennzeichen eine Mitteilung an den Fahrzeughalter, bzw.Inhaber der Kennzeichen ins Ausland geschickt wird?

 

Es wäre ja blöd, wenn man mal mit 25 km/h zu schnell geblitzt wird (Beispiel 55 km/h in der Ortschaft bei erlaubten 30 km/h) und meldet sich dann freiwillig bei der Bußgeldstelle, obwohl die Bußgeldstelle gar nichts unternommen hätte, und der Verstoß in den Mülleimer gegangen wäre.

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Wenn Du Deine Augen aufmerksam benutzt erkennst Du geschwindigkeitsbegrenzende Schilder und wirst nicht „abgezockt...“

 

Hier in Hamburg gibt es mittlerweile sehr viele Strecken die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf 30km/h gelimited sind.... warum?

Naja, die Anwohner möchten auch mal schlafen können...

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Hier in Hamburg gibt es mittlerweile sehr viele Strecken die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf 30km/h gelimited sind.... warum?

Naja, die Anwohner möchten auch mal schlafen können...

 

Das warum ist durchaus berechtigt. Es bringt vom Lärm her praktisch nichts. Und wenn es was bringt, dann nur weil die Straßen in einem desolaten Zustand sind.

 

Solche Limits werden auch gerne eingesetzt um die Autofahrer zu vergraulen. Sei es weil die Dorfpolitiker Umgehungsstraßen durchsetzen wollen, der Verkehr sich andere Wege suchen soll. Hier im Süden sind die Limits, nicht nur nachts, wie eine Pest. Gut überwacht mit stationären Blitzer.

 

MfG.

 

hartmut

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Solche Limits werden auch gerne eingesetzt um die Autofahrer zu vergraulen. Sei es weil die Dorfpolitiker Umgehungsstraßen durchsetzen wollen, der Verkehr sich andere Wege suchen soll. Hier im Süden sind die Limits, nicht nur nachts, wie eine Pest.

Wenn sich der Verkehr einen anderen Weg sucht ist der Lärmschutz zu 100% erfolgreich. Ziel erreicht!

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In den meisten Fällen führt es jedoch zu tieferen Gängen und mehr Lärm, im Extremfall zu zusätzlichem Beschleunigungslärm direkt hinter der Abzocksäule.

 

 

Daher meine Frage:

Schreiben Deutsche Bußgeldstellen auch ins Ausland bei Verkehrsverstößen?

 

Da es hunderte dieser Geldeintreiber gibt, gibt es auch keine generelle Regel.

Beispiel Landespolizei Bayern: Bilder von Ausländern werden aussortiert, egal in welcher Höhe (A ausgenommen)

Beispiel Regierungspräsidium Karlsruhe: Verwarngelder werden aussortiert, Bußgelder gehen den üblichen Weg

 

 

Die 70€ EU-Regel hat in der Praxis keine Relevanz da es hierbei nur um die Zwangseintreibung geht. Diese ist bekanntlich sehr kompliziert und führt zu einer garantierten Abschreibung für die fordernde Kasse.

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Zu kommunistischen Zeiten in der ČSSR gab es gar keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstrassen und Autobahnen.

In den Ortschaften durfte von 06:01 Uhr bis 21:59 Uhr 60 km/ h gefahren werden, und nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens gab es, weil kaum Verkehr auf den Strassen, gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, d.h.man durfte in dieser Zeit legal 100 km/h innerhalb der Ortschaft fahren.

 

Meiner bescheidenen Meinung lag das Limit in der CSSR igO tagsüber bei 50 und nachts bei 60 (22.00 - 6.00). Ich war ein paar Mal dort, das wäre mir aufgefallen. Außerorts dürften ähnliche Limits wie in der DDR gegolten haben, denn auch die CSSR hatte nicht Kraftstoff im Überfluß.

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Wenn Du Deine Augen aufmerksam benutzt erkennst Du geschwindigkeitsbegrenzende Schilder und wirst nicht „abgezockt...“

 

Hier in Hamburg gibt es mittlerweile sehr viele Strecken die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf 30km/h gelimited sind.... warum?

Naja, die Anwohner möchten auch mal schlafen können...

 

 

Ich gönne es Ihnen - Schließlich konnten sie jahrelang nicht schlafen als die Autos dort noch mit 50 km/h langfuhren.

 

Ich wohne gottseidank in einer Sackgasse

Gute Nacht

 

 

 

Hier in Hamburg gibt es mittlerweile sehr viele Strecken die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr auf 30km/h gelimited sind.... warum?

Naja, die Anwohner möchten auch mal schlafen können...

 

Das warum ist durchaus berechtigt. Es bringt vom Lärm her praktisch nichts. Und wenn es was bringt, dann nur weil die Straßen in einem desolaten Zustand sind.

 

Solche Limits werden auch gerne eingesetzt um die Autofahrer zu vergraulen. Sei es weil die Dorfpolitiker Umgehungsstraßen durchsetzen wollen, der Verkehr sich andere Wege suchen soll. Hier im Süden sind die Limits, nicht nur nachts, wie eine Pest. Gut überwacht mit stationären Blitzer.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Ich dachte immer, Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen ausschließlich nur der Verkehrssicherheit..

 

Auch auch der Lärmschutz hinkt gewaltig, denn Tempo 30 fahrende Autos machen sogar länger Lärm als Tempo 50 fahrende Autos.

Das hängt damit zusammen:

Tempo 30 fahre ich normalerweise im 3.Gang bei 1000 bis 1500 RPM

Tempo 50 fahre ich normalerweise im 5.Gang bei 1000 bis 1500 RPM

Also ist die Lärmbelastung von den Dezibel her gesehen sogar gleich, nur eben länger, da ich Strecke x mit 50 km/h logischerweise schneller durchfahre, währenddessen ich mit Tempo 30 fast die doppelte Zeit brauche.

 

Und Thema Umweltschutz: Verbaucht ein Auto, das 30 km/h fährt dann logischerweise auf 100 Kilometer gerechnet mehrTreibstoff, als ein Auto, was 50 km/ h fährt.

 

 

Edited by U5512
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In den meisten Fällen führt es jedoch zu tieferen Gängen und mehr Lärm, im Extremfall zu zusätzlichem Beschleunigungslärm direkt hinter der Abzocksäule.

 

 

Daher meine Frage:

Schreiben Deutsche Bußgeldstellen auch ins Ausland bei Verkehrsverstößen?

 

Da es hunderte dieser Geldeintreiber gibt, gibt es auch keine generelle Regel.

Beispiel Landespolizei Bayern: Bilder von Ausländern werden aussortiert, egal in welcher Höhe (A ausgenommen)

Beispiel Regierungspräsidium Karlsruhe: Verwarngelder werden aussortiert, Bußgelder gehen den üblichen Weg

 

 

Die 70€ EU-Regel hat in der Praxis keine Relevanz da es hierbei nur um die Zwangseintreibung geht. Diese ist bekanntlich sehr kompliziert und führt zu einer garantierten Abschreibung für die fordernde Kasse.

Das ist ja sehr interessant:

Also kann man davon ausgehen, dass Autos mit ausländischen Kennzeichen, wenn sie geblitzt werden, keine Post "nach Hause" ins Ausland erhalten.

 

Ausnahme mag hier wohl Österreich sein

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Zu kommunistischen Zeiten in der ČSSR gab es gar keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Landstrassen und Autobahnen.

In den Ortschaften durfte von 06:01 Uhr bis 21:59 Uhr 60 km/ h gefahren werden, und nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens gab es, weil kaum Verkehr auf den Strassen, gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, d.h.man durfte in dieser Zeit legal 100 km/h innerhalb der Ortschaft fahren.

 

Meiner bescheidenen Meinung lag das Limit in der CSSR igO tagsüber bei 50 und nachts bei 60 (22.00 - 6.00). Ich war ein paar Mal dort, das wäre mir aufgefallen. Außerorts dürften ähnliche Limits wie in der DDR gegolten haben, denn auch die CSSR hatte nicht Kraftstoff im Überfluß.

 

 

Das hatte mir ein Bekannter aus Tschechien so gesagt, den ich gut kenne..

 

Aber selbst, wenn das stimmen sollte, so ist es doch nicht blöd, wenn nachts die Geschwindigkeitsbegrenzung angehoben wird, weil es nachts eben sicherer ist, schneller zu fahren

Edited by U5512
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@U5512

 

Über sicher(er) läßt sich trefflich streiten, ich fand die Regelung (obwohl noch kein Kraftfahrer) ganz schick. Heute ist auf den Straßen auch nachts etwas mehr los, und es gibt mehr Ampeln, deren Umprogrammierung auf "grüne Welle 60" wohl Unsummen verschlingen würde. Und wie man sich denken kann, würde aus erlaubten 60 dann mal locker flockig 70/75 ...

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In den meisten Fällen führt es jedoch zu tieferen Gängen und mehr Lärm, im Extremfall zu zusätzlichem Beschleunigungslärm direkt hinter der Abzocksäule.

 

 

Daher meine Frage:

Schreiben Deutsche Bußgeldstellen auch ins Ausland bei Verkehrsverstößen?

 

Da es hunderte dieser Geldeintreiber gibt, gibt es auch keine generelle Regel.

Beispiel Landespolizei Bayern: Bilder von Ausländern werden aussortiert, egal in welcher Höhe (A ausgenommen)

Beispiel Regierungspräsidium Karlsruhe: Verwarngelder werden aussortiert, Bußgelder gehen den üblichen Weg

 

 

Die 70€ EU-Regel hat in der Praxis keine Relevanz da es hierbei nur um die Zwangseintreibung geht. Diese ist bekanntlich sehr kompliziert und führt zu einer garantierten Abschreibung für die fordernde Kasse.

Das ist ja sehr interessant:

Also kann man davon ausgehen, dass Autos mit ausländischen Kennzeichen, wenn sie geblitzt werden, keine Post "nach Hause" ins Ausland erhalten.

 

Ausnahme mag hier wohl Österreich sein

 

 

Abhängig von Zahlstelle und Zielland.

Grob geschätzt auf BRD Gesamt erhält nur ein Teil überhaupt Post. Hiervon wird wohl die Hälfte brav freiwillig bezahlen. Passiert das nicht landet derjenige in der Fahndung, Flenspunkte und Fahrverbot werden ebenfalls eingetragen. Der Zahlbetrag selbst könnte nur vom Herkunftsland kassiert werden, weshalb dieser Punkt so gut wie immer flach fällt.

 

In Deinem Fall, 15€ nach ?Polen? wäre zu 100% nichts passiert.

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Also kann man davon ausgehen, dass Autos mit ausländischen Kennzeichen, wenn sie geblitzt werden, keine Post "nach Hause" ins Ausland erhalten.

 

nein, kann man nicht. Zumindest hier werden Anhörungen, Zeugenfragebögen ("bitte Fahrer benennen") und auch Verwarnungen und Bußgeldbescheide ins Ausland verschickt, wenn man die Halteranschrift ermitteln kann. Allerdings ist eine Vollstreckung dort nicht bzw. nur schwer möglich.

Es gibt auch Betroffene, die bezahlen.

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@U5512

 

Über sicher(er) läßt sich trefflich streiten, ich fand die Regelung (obwohl noch kein Kraftfahrer) ganz schick. Heute ist auf den Straßen auch nachts etwas mehr los, und es gibt mehr Ampeln, deren Umprogrammierung auf "grüne Welle 60" wohl Unsummen verschlingen würde. Und wie man sich denken kann, würde aus erlaubten 60 dann mal locker flockig 70/75 ...

Komisch, aber in den 1980'er Jahren hatte das mit der Grünen Welle sogar mit Tempo 60 funktioniert.

Edited by U5512
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Komisch, aber in den 1980'er Jahren hatte das mit der Grünen Welle sogar mit Tempo 60 funktioniert.

 

Heute ist das aber gar nicht mehr so gewollt ;) Anders kann ich mir hier in der Stadt einige Schaltungen nicht erklären. Länger rot, kürzer grün, rote Ampel ohne Anforderung anderer VT (StraBa / Fußgänger) usw.

An die grüne Welle@ :60: kann ich mich auch noch erinnern. Die ersten kamen mit 50 rüber, die nachfolgenden wurden per Leuchtanzeige (55 & 60) zum aufschließen aufgefordert, um in diesem Zuge mit rüberzukommen.

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