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Geblitzt 120M Nach Dem Abbiegen In Eine Haupstraße Ohne Sichtbares Sch


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Hallo,

 

vor kurzem fuhr ich spätabends durch eine Großstadt am Niederrhein. Ich bin in dieser Gegend dieser Stadt noch nie gewesen, kannte mich also absolut nicht aus, es ist eine Autostunde von meinem Wohnort entfernt.

 

Ich bog von einer kleinen Seitenstraße (zuvor keine Beschilderung, also normaler 50er Bereich) an einer Ampel nach rechts in eine Hauptstraße ab. Beim Abbiegen musste ich natürlich evtl. kreuzende Radfahrer (Radweg) im Auge behalten, zudem noch evtl. kreuzende Fußgänger, da zwischen den Fahrbahnen die Straßenbahn verkehrt und sich dort eine Haltstelle befindet.

 

An der nächsten Querstraße - gemessen mit Google Maps sind das ca. 125 Meter nach dem Abbiegen gewesen - wurde ich geblitzt, hab mich total erschrocken, auf den Tacho geschaut und war total verwirrt, weil ich deutlich unter 50km/h war.

 

Ich habe dann gedreht, um mir das nochmal anzusehen. Dabei habe ich dann entdeckt, daß mehr oder weniger direkt im Einmündungsbereich ein Schild steht, daß Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr auf der Hauptstraße vorschreibt. Dieses Schild ist natürlich sichtbar für jeden, der zuvor schon die Hauptstraße entlangfährt, aber beim Abbiegen hätte ich nach "rechts oben" schauen müssen, um es sehen zu können. Ein LKW- oder Busfahrer wird das Schild beim Blick in den Außenspiegel womöglich sehen, für einen PKW-Fahrer liegt es aber komplett außerhalb des Sichtbereiches, denn schließlich suche ich nicht den Himmel nach Schildern ab, sondern achte auf die Straße, die möglichen Fußgänger und Radfahrer. In Google Maps kann man auf dem Satellitenbild den Schatten des Schildes sehen, konnte daher messen, daß es von dem Schild bis zum Blitzer ca. 115 Meter sind.

 

Es ist letztlich nur eine Verwarnung und natürlich sollte ich die Kohle einfach zähneknirschend zahlen, aber damit würde ich unterstützen, daß die Behörden tun und lassen können, was sie wollen.

 

Nun ist meine Frage: Habe ich berechtigte Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens, wenn ich einen Einspruch mit entsprechender Schilderung des Vorfalls einlege oder landet der quasi ungeprüft in der Tonne und es wird dann einfach Bußgeldbescheid erlassen?

 

Ich bin leider nicht Mitglied beim ADAC, habe auch keine Rechtsschutzversicherung und habe keinen Bock, daß ich wegen Gebühren und sonstigem Mist durch Bußgeldbescheid statt einer verschmerzbaren Strafe plötzlich das 3- oder 4-fache zu zahlen habe.

 

Für einen fachkundigen Rat wäre ich echt dankbar.

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28,50€? Sicher? Ich hätte mit deutlich mehr gerechnet. Ich bilde mir nämlich ein, 2005, als ich das letzte Mal Punkte kassiert habe, wären die Gebühren schon 33-35€ gewesen und die werden ja kaum weniger geworden sein. Hatte daher befürchtet, die Gebühren wären mittlerweile vielleicht schon 45-50€.

 

Bei 28,50€ würde ich es vielleicht sogar riskieren oder ist ein Einspruch komplett sinnlos, weil der sowieso immer verworfen wird?

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Stop,

16 - 20 km/h plus innerhalb geschlossener Ortschaften Kosten zurzeit 35 Euro. Wenn du ohne Nachfragen fristgerecht zahlst.

Jede Nachfrage kann / wird zu zusätzlich 25.00 Euro Bearbeitungsgebühren und 3,50 Euro Auslagen (Portokosten) führen.

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An Stelle des Betroffenen würde ich auch bezahlen, aber parallel die Stadtverwaltung- (Köln?) anschreiben und den Zustand der unzureichenden Beschilderung mit Fotos unterlegen.

 

Und dann mal die Antwort abwarten - und sich hier wieder melden.

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Ja, mein Beitrag war da etwas irreführend (gerade selber noch mal gelesen), rth hat recht: Die 28,50 kommen natürlich nur dann oben drauf, wenn du das Verwarngeld nicht rechtzeitig zahlst, dann wird nämlich der Bußgeldbescheid erlassen.

 

Nicht irreführend, das war mir schon klar, daß ich die 28,50€ nur zahlen muss, wenn ich nicht rechtzeitig zahle oder ich Widerspruch einlege und er verworfen wird.

 

Apropos rechtzeitig zahlen: Knöllchen ausgestellt am 12.7., Frankierstempel ist vom 15.7, gekommen ist es nicht vor dem 17. "Fristgerechte" Zahlung einzuhalten ist da schon sehr schwer. Wenn man eine so kurze Frist hat, sollte wenigstens das Schreiben nicht auch noch mind. 3 Tage auf der Behörde rumliegen.

 

An Stelle des Betroffenen würde ich auch bezahlen, aber parallel die Stadtverwaltung- (Köln?) anschreiben und den Zustand der unzureichenden Beschilderung mit Fotos unterlegen.

 

Und dann mal die Antwort abwarten - und sich hier wieder melden.

 

Der Bürgermeister der Stadt Duisburg bekommt auf jeden Fall einen Brief von mir mit der Bitte um Stellungnahme.

 

P.S.: Es sind 15€ Bußgeld, es waren noch nicht mehr als 10 km/h Überschreitung.

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@Muffin, schick es an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Bürgermeister sind keine Vorgesetzten und sind nicht Weisungsbefugt.

Nur der OB ist oberster Vorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter.

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Um andere vor dem selben Problem, kenne da auch einige solcher Stellen.

 

Einfach bei der Stadt darauf hinweisen und vielleicht wird das Schild besser aufgestellt.

 

Unter Umständen ja auch bereits in der Nebenstraße mit entsprechenden Pfeil darunter.

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Werden Schilder innerorts nicht in einer normierten Höhe angebracht? Es wird doch in Deutschland quasi alles geregelt, welche Norm oder Anweisgung greift denn hier?

Höhe hin oder her, die Höhe war im Prinzip "normal", nur siehst Du dieses Schild halt nicht, wenn Du nach rechts in die Straße abbiegst, weil es direkt hinter der Einmündung steht und Du andere Dinge im Blick haben musst.

 

Die Frage ist vielmehr: Ist es überhaupt rechtskonform, ca. 115 Meter nach dem Schild zu blitzen?

 

Nachdem, was ich hier gefunden habe, nämlich nicht. Dort ist von mind. 200m Abstand die Rede. Allerdings steht oben drüber, "diese Richtlinie ist veraltet".

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@Muffin, grundsätzlich gelten alle Geschwindigkeitsbegrenzungen ab Schild. Richtlinien sind nur für Behörden von Interesse, der normale Bürger kann sich nicht darauf berufen.

Veraltete Richtlinien interessieren selbst Behörden nicht.

 

Und vermutlich standen schon vorher Schilder auf der Straße, du bist ja abgebogen.

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Moin Moin

 

 

Werden Schilder innerorts nicht in einer normierten Höhe angebracht? Es wird doch in Deutschland quasi alles geregelt, welche Norm oder Anweisgung greift denn hier?

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

 

 

 

Die Frage ist vielmehr: Ist es überhaupt rechtskonform, ca. 115 Meter nach dem Schild zu blitzen?

 

Nachdem, was ich hier gefunden habe, nämlich nicht. Dort ist von mind. 200m Abstand die Rede. Allerdings steht oben drüber, "diese Richtlinie ist veraltet".

Dein verlinkter Erlass ist von 1996.

Es gibt einen von 2009

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2055&bes_id=13212&val=13212&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

Dieser Erlass hebt den von 1996 auf.

 

In NRW gibt es keine "Gnadenstrecke"

 

Gruß

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