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Zwei Fragen An Die Mitlesenden Polizisten


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Hallo,

 

1. in den USA ist es häufig Usus, dass Polizeiautos auf dem Amarturenbrett ein kleines Radargerät haben, mit dem während der Fahrt die Geschwindigkeit anderer Fahrzeuge live gemessen werden kann.

 

Frage: Ist bekannt, warum soetwas nicht in Europa gibt?

 

2. Angenommen man überholt in Deutschland einen Streifenwagen. Angenommen man überholt drastisch zu schnell oder man fährt nach dem überholen drastisch zu schnell. Haben die Polizeibeamten während oder nach dem überholt werden eine Möglichkeit, dieses zu schnell fahren mit einem Bußgeld oder einer Anzeige zu ahnden? Z.B. hinterherfahren?

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1. Ich vermute mal, weil es, zumindest in D, kein zugelassenes Messgerät und somit erst recht kein standardisiertes Messverfahren ist. Es gab mal Moving Radars, wo meist auf Autobahnen aus einem relativ langsam fahrenden Radarwagen heraus geblitzt wurde (Multanova 6FM). Das ganze muss jedoch vergleichsweise recht aufwändig gewesen sein und wurde mWn inzwischen durch effizientere Methoden ersetzt.

 

Außerdem ist es sehr einfach, diesen onboard radars falsche Messwerte zu entlocken (gewollt oder ungewollt): https://youtu.be/Xcd2B0DNUac

 

2. Wenn du mit "Streifenwagen" ein beliebiges Polizei-Kfz *ohne* Videomesssystem meinst: Ja, mit entsprechendem Toleranzabzug - bspw. bis zu 20 Prozent bei nicht justiertem Tachometer. Es gibt aber, je nach Region, auch ProViDas in Polizeioptik ;)

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Moin Moin

 

 

2. Angenommen man überholt in Deutschland einen Streifenwagen. Angenommen man überholt drastisch zu schnell oder man fährt nach dem überholen drastisch zu schnell.

Dann hat derjenige einen IQ nahe einer Cola Flasche

 

 

 

Es gibt aber, je nach Region, auch ProViDas in Polizeioptik ;)

Ja. Sehr beliebt bei uns - schön in silber mit etwas blau und gut schnell

 

 


 

Gruß

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Man kann auch mit einem IQ nahe der Cola Flasche eine Fahrerlaubnis legitim erwerben. Ich stelle mir aber eher vor, dass der Fahrer vielleicht durch ein Gespräch oder Gedanken innerlich abgelenkt war, und den Streifenwagen einfach nicht registriert hat. Das kann alles passieren.

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Ich vermute mal, dass das Steuersäckle zu schwach in Deutschland ist, um Polizei vernünftig auszurüsten..... ich habe gerade einen Artikel bezüglich Smartphones gelesen... und auch die neue (blaue) Uniform ist ein Witz, wenn man mal betrachtet, was Funktionskleidung bieten kann.

 

Natürlich gehört in jeden Streifenwagen vorne und hinten eine Kamera, die auch verwertbar messen kann.. ist aber nicht.

 

 

Überholt man einen Streifenwagen und fährt zu schnell, so ist die eine Frage, welche Geschwindigkeit die Polizei vorwerfbar beweisen kann, die andere Frage ist, was eine ausführliche Kontrolle noch zu Tage fördert.

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Dann hat derjenige einen IQ nahe einer Cola Flasche

Ich nehme an, Du willst damit aussagen, derjenige würde in so einem Fall von dem soeben überholten Streifenwagen verfolgt, eingeholt, angehalten und möglicherweise auch gemaßregelt? Wäre ja schön. Ist aber leider nicht zwingend so, wie ich immer wieder beobachten kann.

 

Gestern erst wieder: der PKW brettert mit deutlich über :100: an einem erstaunlich unauffällig am Autobahnrand geparkten Streifenwagen vorbei, der sich auch prompt in Bewegung setzt. :80: und :60: werden ebenfalls ignoriert, die Polizei immer schön dabei. An der nächsten Abfahrt fährt der Streifenwagen dann auf die Grünfläche zwischen Zu- und Abfahrt, der PKW ist weiter flott unterwegs.

 

Noch auffälliger ist das bei Überholverstößen durch LKW, besonders im Bereich Kamener Kreuz. Wenn denn dort überhaupt mal ein Streifenwagen unterwegs und dabei nicht auf dem Weg zu einem Unfall ist, werden solche Verstöße regelmäßig komplett ignoriert. Ist wahrscheinlich zu viel Arbeit, sich mit irgendeinem Osteuropäer über 70 € (die der natürlich behauptet, nicht zu haben) und einen Punkt zu unterhalten.

 

Insofern ist auch ein IQ nahe an einer Colaflasche oftmals kein Grund, sich Sorgen zu machen.

 

Natürlich gehört in jeden Streifenwagen vorne und hinten eine Kamera, die auch verwertbar messen kann.. ist aber nicht.

Die soll aber nur dann filmen und messen, wenn die Herrschaften im Fahrzeug das wollen, gell? Sonst würde womöglich dokumentiert, wie wenig man sich um Abstandsregeln schert oder daß auch Polizisten erhebliche Schwierigkeiten haben, die Breite ihres Fahrzeuges und die der Fahrspur zu koordinieren. Und die Aufnahmen dürfen natürlich nicht für die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens genutzt werden, aber das ist ja eh' klar.

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Natürlich gehört in jeden Streifenwagen vorne und hinten eine Kamera, die auch verwertbar messen kann.. ist aber nicht.

Dir ist natürlich auch völlig klar, was das kosten würde. Abgesehen von den ganzen Beschulungen der Besatzungen und der Tatsache, daß dann alle so ausgerüsteten Streifenwagen jedes Jahr zur Eichung müßten.

 

..., die andere Frage ist, was eine ausführliche Kontrolle noch zu Tage fördert.

Auf jeden Fall ist er seinen Zeitvorteil erstmal wieder los.
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99% haben sowieso schon die Hosen voll, sobald irgendwo auch nur etwas grün-weißes oder inzwischen blau-weißes zu sehen ist.

Da gibts doch regelmäßig Sicherheitsabstände von "doppelter Tacho" und gefahrene Geschwindigkeiten von mindestens 20-30km/h unter zul.HG zu sehen.

Als Polizist würde ich mir da regelmäßig komplett verarscht vorkommen... bei solch einem zittrigen, unsicherem, teilweise gar dummen Fahrstil, wie so manche an den Tag legen sobald se "was blaues" sehen.

 

Hier (klick) so ein Beispiel entweder sind die Herrn LKW-Fahrer blind, kennen den Unterschied zwischen VZ 101 "Achtung Gefahrenstelle" und VZ 277 "Überholverbot für LKW" der aufm BF3 aufgeschalteten Leuchtreklame nicht oder das bischen blaue Geblinke schüchtert so ein, dass se vor lauter Schreck das rechte Pedal nicht mehr finden.

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Haben die Polizeibeamten während oder nach dem überholt werden eine Möglichkeit, dieses zu schnell fahren mit einem Bußgeld oder einer Anzeige zu ahnden? Z.B. hinterherfahren?

@juschi: Wie schon @frankenwaelder erwähnt hat, für einen normalen Streifenwagen bleibt nur die Meßmethode "Nachfahren mit ungeeichtem Tacho". Für eine hieb- und stichfeste Ahndung gibt es strenge Anforderungen, sprich eine normale Streifenwagenbesatzung ist damit überfordert. Zu 99,9% kommt also nix, wenn man mal einen Streifenwagen übersieht, sei es durch Ablenkung oder daß der Streifenwagen von Lkws etc. verdeckt war, wenn man mit IQ einer Weinflasche Screaming Eagle Cabernet Sauvignon 1992 angeflogen kommt.

 

@aka: Uraltes Thema, wie ein Streifenwagen zum verkehrsflusshemmenden Vehikel werden kann. Auf der A2 wurden ja extra zur Einschüchtung mal Streifenwagenattrappen aufgestellt.

:nolimit:

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Ein "Schulabschluß" wäre u.U. aber auch wieder viel zu allgemein. Sollte oder müßte es ein deutscher oder mindestens europäischer sein? Oder dürfte der auch irgendwo (angeblich) gemacht worden sein, wo man es mit der Ausstellung von Zeugnissen nicht ganz so genau nimmt?

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...muss man halt genauer definieren - um mal zu provozieren könnte man ja auch z.B. das bayerische Zentralabitur aus der Zeit von vor 20 Jahren nehmen.

Heute demonstrieren diese Jammerlappen ja schon und starten Petitionen wenn sie zu doof sind a paar Abi-Aufgaben zu lösen.

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Heutzutage klagen die Menschen leider wegen allem Möglichen. Und merkwürdigerweise bekommen sie entgegen jeden Menschenverstandes oftmals auch noch Recht.

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1. Ich vermute mal, weil es, zumindest in D, kein zugelassenes Messgerät und somit erst recht kein standardisiertes Messverfahren ist. Es gab mal Moving Radars, wo meist auf Autobahnen aus einem relativ langsam fahrenden Radarwagen heraus geblitzt wurde (Multanova 6FM). Das ganze muss jedoch vergleichsweise recht aufwändig gewesen sein und wurde mWn inzwischen durch effizientere Methoden ersetzt.

 

Davon gibts auch heute noch min. 3 Stück. ;)

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Ergänzungsfrage:

 

Streifenwagen fährt mit 100 Km/h auf einer Landstraße. Ein Motorradfahrer überholt mit, übertreiben wir, 300 Km/h und ist in Sekunden hinter dem Horizont verschwunden.

 

Einige Kilometer später macht der Motorradfahrer eine Pause und trifft den Streifenwagen wieder.

 

Es ist für alle Beteiligten evident, dass der Motorradfahrer zu schnell war.

 

Kann die Besatzung des Streifenwagens hier sinnvollerweise eine Anzeige schreiben?

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Ergänzende Zusatzfrage zur Ergänzungsfrage:

 

Kann es sinnvollerweise einen Grund geben, sich mit dieser Frage zu beschäftigen?

 

Übrigens:

Einige Kilometer später macht der Motorradfahrer eine Pause und trifft den Streifenwagen wieder.

Wie ist der Streifenwagen an den Ort gekommen, an dem der Motorradfahrer ihn wiedertrifft?

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Ergänzungsfrage:

 

Streifenwagen fährt mit 100 Km/h auf einer Landstraße. Ein Motorradfahrer überholt mit, übertreiben wir, 300 Km/h und ist in Sekunden hinter dem Horizont verschwunden.

 

Einige Kilometer später macht der Motorradfahrer eine Pause und trifft den Streifenwagen wieder.

 

Es ist für alle Beteiligten evident, dass der Motorradfahrer zu schnell war.

 

Kann die Besatzung des Streifenwagens hier sinnvollerweise eine Anzeige schreiben?

 

Ja. Wegen Geschwindigkeitsüberstretung.

Mangels geeichter Messung wird nicht die tatsächliche Übertretung vorwerfbar sein.

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Moin Moin

 

 

 

Einige Kilometer später macht der Motorradfahrer ...

... einen Satz vor nen Baum, bei - sagen wir 300 km/h- und verliert Kopf und Arme (ach nee das heisst ja Kopf und Kragen)

 

 

 

 

Mangels geeichter Messung wird nicht die tatsächliche Übertretung vorwerfbar sein.

 

Bist du geneigt uns an deinen Gedankengängen teilhaben zu lassen?

 

 

Gruß

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Na, der Motorradfahrer hat am Straßenrand eine Pause gemacht.

Ah. Es trifft also der Streifenwagen den Motorradfahrer wieder.

 

Die sinnvollerweise Beschäftigung rührt daher, weil ich es gerne wissen würde.

Ja, das ist aus Deiner Frage erkennbar. Die Frage ist aber keine Antwort auf Kann es sinnvollerweise einen Grund geben, sich mit dieser Frage zu beschäftigen?

 

(...)

Schöne Idee. Hast Du auch eine passende Rechtsvorschrift und Tatbestandsnummer?

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Wieso wundert mich das nicht?!

Ich meine mich zu erinnern das nur bei Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen ein "Sie fuhren schneller als erlaubt" ohne Messung sanktioniert wird.

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Wieso wundert mich das nicht?!

Ich meine mich zu erinnern das nur bei Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen ein "Sie fuhren schneller als erlaubt" ohne Messung sanktioniert wird.

Nicht ganz, theoretisch kannst Du auch durch hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho messen.... da sind dann aber die (Toleranz)Abzüge und die Voraussetzungen so hoch, dass im Endeffekt kaum eine vorwerfbare Geschwindigkeit übrigbleibt...
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... einen Satz vor nen Baum, bei - sagen wir 300 km/h- und verliert Kopf und Arme (ach nee das heisst ja Kopf und Kragen)

Ich würde sogar noch etwas weitergehen und sagen: bei 300 km/h gegen einen Baum ist er Matsch.
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Nicht ganz, theoretisch kannst Du auch durch hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho messen.... da sind dann aber die (Toleranz)Abzüge und die Voraussetzungen so hoch, dass im Endeffekt kaum eine vorwerfbare Geschwindigkeit übrigbleibt...

Naja, sollte es gelingen, bei dieser hohen Geschwindigkeit eine Überschreitung per Nachfahren vorwerfen zu können, sollten die Abzüge durch den ungeeichten Tacho irrelevant sein.
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Moin Moin

 

 

... dass die Polizei eine sinnvolle Anzeige schreiben kann, jedoch keine konkrete Geschwindigkeit nachweisen kann.

Du möchtest also bei Abwesenheit jedweder Beweise eine Anzeige schreiben? auch noch eine die sinnvoll ist?

Dann los - hau mal ein raus

 

 

 

Nicht ganz, theoretisch kannst Du auch durch hinterherfahren mit ungeeichtem Tacho messen.... da sind dann aber die (Toleranz)Abzüge und die Voraussetzungen so hoch, dass im Endeffekt kaum eine vorwerfbare Geschwindigkeit übrigbleibt...

Wenn solch eine Messung mit 300 oder gern auch deutlich weniger, sagen wir 200- vorläge, bliebe immer noch reichlich für ein Fahrverbot übrig.

 

 

Ich würde sogar noch etwas weitergehen und sagen: bei 300 km/h gegen einen Baum ist er Matsch.

Da hast du sicher recht.

Aber da hab ich den Bogen zum Kopf und Kragen nicht gefunden.

 

 

Gruß

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Ist die eigene Wahrnehmung - das was man sieht - kein Beweis?

Sehr oft ist nämlich genau (nur) das die Basis einer Anzeige (nicht speziell auf Verkehrsdelikte reduziert)

 

Hier sieht Polizist einen Motorradfahrer mit 300 km/h einen Streifenwagen, der 100 km/h schnell fährt wird überholt. Diese Wahrnehmung ist auch ein Beweis.

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Mit 300 km/h am Streifenwagen vorbei und dann zufällig am Rastplatz wiedergeschenkt. „Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Fahrzeugpapiere und Organspenderausweis bitte“.

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Moin Moin

 

 

Ist die eigene Wahrnehmung - das was man sieht - kein Beweis?

Was nimmt der Polizist denn wahr, was als Beweis dienen könnte?

Kondensstreifen?

 

 

Hier sieht Polizist einen Motorradfahrer mit 300 km/h einen Streifenwagen, der 100 km/h schnell fährt wird überholt. Diese Wahrnehmung ist auch ein Beweis.

Das sieht der Polizist eben nicht.

Der Polizist sieht nur den Organspender in Suizidabsicht vorbeirasen - die Geschwindigkeit steht nicht dran, die wurde hier nur genannt.

Was willst du dem vorwerfen, was auch vor Gericht bestand hat?

 

 

Oder, anders gefragt, warum hälst du bei Themen, von denen du nichts verstehst, nicht mal die Klappe?

 

 

verständnislose Grüße

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Der Polizist nimmt zwei Dinge wahr, die eigene Geschwindigkeit und das er überholt wird und der Motorradfahrer in sehr kurzer Zeit sehr weit entfernt

 

Ca 80 Meter in der Sekunde

Zu 27 M/sec

Bedeutet dass das Motorrad nach 1 Sekunde 50 Meter entfernt ist und nach 2 Sekunden 100 Meter entfernt

 

Diese Wahrnehmung - auch ohne Messung - ist ein Beweis.

 

Das reicht für eine sinnvolle Anzeige.

 

Und das war die Frage, ob eine sinnvolle Anzeige möglich sein.

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Moin Moin

 

 

 

 

Der Polizist nimmt zwei Dinge wahr, die eigene Geschwindigkeit und das er überholt wird und der Motorradfahrer in sehr kurzer Zeit sehr weit entfernt

Zähl mal nach

 

 

 

Ca 80 Meter in der Sekunde

Abgesehen davon, das dass nur 288 km/h sind - wer hat das womit gemessen? denn genau darum gehts.

 

 

 

Bedeutet dass das Motorrad nach 1 Sekunde 50 Meter entfernt ist und nach 2 Sekunden 100 Meter entfernt

Das würde es nur bedeuten, wenn du einen adäquaten Zeitmesser in sehr sehr kurzer Zeit in Händen hieltest, eine unglaubliche Reaktionszeit hättest und eine zentimeter genaue Messtrecke abgesteckt hättest, wo der Einlauf und Auslauf genau definiert wäre.

Mensch - du hast das Funkstoppverfahren neu erfunden, nur ohne Funk und ohne Uhr und ohne Messstrecke.

Da verneige ich mich voll Ehrfurcht.

 

 

Diese Wahrnehmung - auch ohne Messung - ist ein Beweis.

Ich bin zwar kein Hellseher, aber ich wage mal die Behauptung, dass dich jeder Richter auslachen würde, wenn er dürfte.

 

 

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...

Da muß ich meinen Vorrednern vollumfänglich zustimmen. Vor Gericht würdest Du mit so einer "Beweisführung" sang- und klanglos scheitern.
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Da muß ich nichts abwarten. Ich habe regelmäßig mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu tun. Ich weiß, was Gerichte in dieser Sache an Beweisen und Beweisführung verlangen. Die Deine - sorry - ist da alles andere als ausreichend.

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Sobbel,

die Frage war, ob in dem SV sinnvollerweise eine Anzeige geschrieben werden könnte.

Ja, kann.

 

Dass es keine verwertbare Messung gibt, war von Anfang an klar.

Das schrieb ich in meiner Antwort, dass es eine sinnvolle Anzeige gibt und dass es keine verwertbare Messung gibt.

Nett dass dieser Fakt, der unbestritten ist und von Anfang an feststand, immer noch Thema ist.

 

Biber wollte eine Tb.Nr.

Dazu schrieb ich, dass es zu dieser Anzeige keine Tatbestndsnummer gibt.

 

Ist doch ganz einfach. Der Herr bekommt eine sinnvolle Anzeige für sein Rasen.

In ein paar Jahren wird dazu die Rechtsprechung gefestigt sein und wir beide wissen mehr.

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Wenn denn von Anfang an klar war, daß es

keine verwertbare Messung gibt

wie kommst Du dann auf den Gedanken, daß es

eine sinnvolle Anzeige gibt

?

 

Und was bitte schön ist eine "sinnvolle Anzeige"? Gib doch bitte mal ein Beispiel.

 

Dazu schrieb ich, dass es zu dieser Anzeige keine Tatbestndsnummer gibt.

Gut. Man muß auch nicht zwingend eine Tatbestandsnummer haben, um eine Owi-Anzeige schreiben zu können. Aber:

 

Der Herr bekommt eine sinnvolle Anzeige für sein Rasen.

Was ist das? Wie schaut so eine "Anzeige" denn aus? Was willst Du ihm denn vorwerfen?

 

In ein paar Jahren wird dazu die Rechtsprechung gefestigt sein und wir beide wissen mehr.

Was ist das denn für ein Schwurbelkram?
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Langsam schwillt mir der Kamm bei solchem, sorry, scheiß Geschreibe....

 

Ich bitte hiermit alle (registrierten und unregistrierten) User dieses Forums diese völlig unhaltbaren Ansichten des Users @Blaulicht als absoluten Nonsens anzusehen und nicht zu beachten.... und zu bedenken, dass überwiegend normale und im Rechtssystem sichere Polizeivollzugsbeamte ihren Dienst versehen...!

 

Der User @Blaulicht gehört leider nicht zu dieser Gruppe....

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Es handelt sich um einen fiktiven Fall... so wäre es doch möglich gewesen, dass die von dem Motorradfahrer überholten Polizisten die angetroffene Person einfach mal befragen - gibt er zu, erheblich schneller als zulässig gefahren zu sein, wäre das ein Ansatz. Aber das wird der kaum zugeben, wenn er etwas mehr Intelligenz als eine Cola-Flasche hat. :shutup:

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