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Lasermessung Ohne Anhalten


Guest HakanBalkafa

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Guest HakanBalkafa

Guten Tag,

 

Am 28.12.2018 fuhr ein Firmen wagen von uns auf der BAB und wurde gelasert mit 62 Km/h zu viel. Nun der Fahrer wurde aber nicht angehalten nach genau 1 Monat kam ein Anhörungsbogen zu uns direkt nach Hause auf mein Namen Adressiert ich bin der Firmen Inhaber aber normale weise kommen immer direkt Zeugenfragebogen zu uns in die Firma und nicht zu mir nach Hause naja jetzt brauche ich eure Hilfe ! Was soll ich antworten ? kam erst am 29.12.18 vom Urlaub aus der Türkei nach Deutschland ich war es also nicht wir wissen aber auch wer es war nur der Fahrer hat keine lust auf 2 Monate Fahrverbot. Und die letzte frage warum direkt ein Anhörungsbogen auf mein Namen ? Achso als beweismittel steht dort Riegel Laser Messung !

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hakan

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Hallo Haken, herzlich willkommen im Radarforum.

Wenn der Wagen nicht angehalten wurde wird der Fahrer von der Behörde kaum zu ermitteln sein. Aber, du bist gesetzlich verpflichtet seinen Namen zu nennen. Wenn du ihn trotzdem nicht nennst wird bei + 62 km/h sicher ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Kosten bis 200 Euro. Ein Fahrtenbuch kann auch für alle Fahrzeuge der Firma angeordnet werden. Jeder Verstoss kostet dann dein Geld.

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Er, der Halter ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, Wenn er in Urlaub war, und zum Beispiel drei Mitarbeiter zugriff auf den Firmenwagen haben, kann er doch nicht wissen, wer von den dreien es war.

Vielleicht waren zwei zu einem Kundentermin unterwegs, und die beiden wissen heute (einen Monat später) nicht mehr, wer gerade da gefahren ist.

 

Klingt das plausibel?

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Moin Moin

 

 

... wir wissen aber auch wer es war nur der Fahrer hat keine lust auf 2 Monate Fahrverbot.

Wenn es immer danach ginge, ob wir auf etwas keine Lust haben.....

Hauptsache er hatte Lust auf Rasen mit dem Firmenwagen.

Wenn er jetzt keine Lust hätte, für seine Arbeit bei dir, den Hintern aus dem Bett zu heben.......?

Natürlich kannst du auch die Verantwortung für diesen Mitarbeiter übernehmen (Fahrverbot, Punkte, Geldbuße), das wär zwar sehr nobel von dir, aber ziemlich dumm.

 

Die Rechtsprechung geht bei Firmenfahrzeugen von einer erweiterten oder besonderen Mitwirkungspflicht bei der Fahrerermittlung und Erinnerungspflicht aus.

 

 

Gruß

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Guest HakanBalkafa

Also auf ein Fahrtenbuch habe ich gar keine Lust wie lange wird es den sein das ich ein Fahrtenbuch benutzen muss ? Und ja wenn der Fahrer das Fahrverbot übernimmt muss ich ihn leider Kündigen ! Und die Punkte selber zu übernehmen kann ich auch nicht machen da ich auch sehr knapp mit den Punkten bin.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

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@Sobbel, Frage, ist bei +62 nicht auch eine polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen?

Eine Firma hat doch intere Aufzeichnen für die Lohnabrechnung und die Steuer?

 

Welchen Nutzen soll die Lohnabrechnung für die Polizei haben. :think:

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@Sobbel, Frage, ist bei +62 nicht auch eine polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen?

Eine Firma hat doch intere Aufzeichnen für die Lohnabrechnung und die Steuer?

 

Welchen Nutzen soll die Lohnabrechnung für die Polizei haben. :think:

Da steht welcher Mitarbeiter wann welches Fahrzeug benutzt hat.
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Also auf ein Fahrtenbuch habe ich gar keine Lust wie lange wird es den sein das ich ein Fahrtenbuch benutzen muss ? Und ja wenn der Fahrer das Fahrverbot übernimmt muss ich ihn leider Kündigen ! Und die Punkte selber zu übernehmen kann ich auch nicht machen da ich auch sehr knapp mit den Punkten bin.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Also weißt du, wer gefahren ist.

Dann such doch mal nach den Pflichten eine sZeugen, insbes. der Wahrheitspflicht.

Und was Zeugen blüht, wenn sie bei Falschaussage erwischt werden - z.B. Strafvereitelung

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@Sobbel, Frage, ist bei +62 nicht auch eine polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen?

Eine Firma hat doch intere Aufzeichnen für die Lohnabrechnung und die Steuer?

Welchen Nutzen soll die Lohnabrechnung für die Polizei haben. :think:

Da steht welcher Mitarbeiter wann welches Fahrzeug benutzt hat.

 

Da stehen maximal die Lohnarten, die Brutto-Bezüge und Netto-Abzüge der Kfz-Nutzung drauf und das wars.

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Leute!

 

Hakan hat einen Anhörungsbogen(!) erhalten. Jetzt darf er erst einmal schreiben, dass er nicht gefahren ist, sondern erst einen Tag später aus dem Urlaub zurückkam. Entweder kommt dann ein Bußgeldbescheid, gegen den er mit derselben Begründung Einspruch einlegt, oder ein Zeugenfragebogen, auf den er dann ehrlich antworten muss. Hier hat die Behörde den falschen Brief geschickt und das kann man doch für sich ausnutzen.

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Moin Moin

 

 

@Sobbel, Frage, ist bei +62 nicht auch eine polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen?

Zuviel Arbeit und ist auch gar nicht erforderlich.

Das ist in der Rechtsprechung schon alles abgekaspert. Da gibts erweiterte Auskunftspflichten.

 

 

Also auf ein Fahrtenbuch habe ich gar keine Lust ...

Da sind wir ja schon wieder bei der Lust.

Trenn dich endlich von dem Gedanken, nur machen zu können/dürfen worauf du lust hast.

 

 

Und ja wenn der Fahrer das Fahrverbot übernimmt muss ich ihn leider Kündigen !

Dann soll er vorher das Hirn einschalten.

 

 

Da steht welcher Mitarbeiter wann welches Fahrzeug benutzt hat.

In der Lohnabrechnung steht sowas?

Ich dachte bisher da stehen so Sachen drin wie Steuerklasse, Kinder oder Kirchensteuer.

siehe weiter unten

 

 

Dann such doch mal nach den Pflichten eine sZeugen, insbes. der Wahrheitspflicht.

Und was Zeugen blüht, wenn sie bei Falschaussage erwischt werden - z.B. Strafvereitelung

Wegen der Wahrheitspflicht bin ich bei dir.

Der Rest ist Unsinn.

Welche Straftat ist denn vereitelt? genau - keine.

Lügende Zeugen vor Gericht oder anderen entsprechenden Stellen kriegt man mit Aussagedelikten am Kragen - falsche uneidliche Aussage und so......

Das sind übrigens minimum 3 Monate Knast

 

 

Da stehen maximal die Lohnarten, die Brutto-Bezüge und Netto-Abzüge der Kfz-Nutzung drauf und das wars.

Ja, so kenn ich das. Da kann ich mein Geschwafel oben ja streichen :closedeyes:

 

 

@Kasperle

Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser das er ja schon in dem Anhörungsbogen den Fahrer nennen könnte/sollte.

Das würde das Verfahren etwas beschleunigen.

 

 

Gruß

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ja schon in dem Anhörungsbogen den Fahrer nennen könnte/sollte.

Wir haben hier aber auch schon oft genug Fälle diskutiert, in denen vorgeschlagen wurde, auf den AHB nicht zu reagieren, sondern erst gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen, ggf. mit der Begründung, erst einen Anwalt konsultieren zu wollen, um damit den wahren Fahrer bis zur Verjährung ungenannt zu lassen.

 

Aus diversen Gründen halte ich dieses Vorgehen in diesem Fall aber nicht für opportun.

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@Sobbel, Frage, ist bei +62 nicht auch eine polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen?

Eine Firma hat doch intere Aufzeichnen für die Lohnabrechnung und die Steuer?

Welchen Nutzen soll die Lohnabrechnung für die Polizei haben. :think:

 

Da steht welcher Mitarbeiter wann welches Fahrzeug benutzt hat.

 

In der Lohnabrechnung? Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

 

Edit: sehe gerade, @sobbel hat das ja auch schon infrage gestellt.

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Also mit dem Lohnprogramm mit dem ich arbeite kann man die Kilometer und die Anzahl der Tage bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten eingeben. Das lässt für mich keine Rückschlüsse zu, wer wann mit welchen Fahrzeug gefahren ist.

Dafür ist das Fahrtenbuch da, wenn es das überhaupt gibt.

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Moin Moin

 

 

@Sobbel, @Bluey, ihr könnt euch sicher nicht vorstellen was alles in der EDV eines (Kleinen) Unternehmens gespeichert ist, besonders im Abrechnungsprogamm.

Meine Vorstellungskraft ist schier grenzenlos.

Im Prinzip ist es mir völlig Latte wo ein Kleinunternehmer, erlaubt oder auch nicht, seine Daten speichert.

Der kann das auch gerne mit Kugelschreiber in ein Heft kritzeln.

Hauptsache, er kann nachhalten, wer wann mit den Autos unterwegs war.

 

 

Gruß

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Da liegt der Unterschied zwischen Fuhrpark-Management, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Buchhaltung für die Rechnungsstellung. Alle zusammen wissen, wer wann für wie lange welches Auto hatte. In kleinen Unternehmen kann das schon mal ein Mensch in Personalunion machen.

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Auch dort weiß man nur wem es überlassen wurde, nicht wer es wann geführt hat.

In diesem Fall ist bekannt, wer das Fahrzeug fahren sollte bzw. fahren durfte. Auch die Namen der / des Mitfahrers sind bekannt.

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Sollte der Fahrer Mitarbeiter der Firma und auf dem Bild gut zu erkennen sein, wird sich der Chef oder sonstige für den Betrieb der Fahrzeuge Verantwortliche wohl kaum irgendwie herausreden oder die Sache gar in die Verjährung treiben können. Und falls doch, könnte ich mir gut vorstellen, daß der Firma ein Fahrtenbuch aufgedrückt wird. Sollte das für alle in der Firma geführten Fahrzeuge erfolgen, wird das den Chef wohl nicht sonderlich amüsieren. In der Regel werden daher die Fahrer wohl auch benannt. Denn was kümmert's den Fuhrparkleiter, wenn einer der Mitarbeiter zu schnell fährt.

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@bluey: Du erscheinst mir immer seniler. Im Eröffnungsposting steht doch "Riegel" :whistling: . Es gibt doch kein Bild. Es gibt hier nur Cops, die aufgrund einer mißlungenen Anhaltung schlechte Verlierer sind und nun als beleidigte Leberwürste per Halteranzeige etwas zu retten versuchen.

Desweiteren argumentierst Du genauso schwach und wie gehabt inselbegrenzt - hier Firmenfahrzeugkonstellationen - wie dein Kollege @sobbel. Wie @klausk schon erwähnt hat, werden zig Firmenfahrzeuge an einen Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen. Das bedeutet auch, daß u. a. auch Familienangehörige fahren können. Das bedeutet auch, der Arbeitgeber weiß nicht wann, wo und von wem das Fahrzeug bewegt wurde. Ein Fuhrparkmanagement zum Beispiel gibt mit Nennung des Fahrzeugübergelassenen das Verfahren ab und Fall erledigt.

:nolimit:

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Jup. Da hab ich mich tatsächlich mal ein wenig vertan. Und?

 

Sollte man den Fahrer hinreichend erkannt haben und dementsprechend beschreiben können, verpufft Dein albernes Geblubbere genauso wie Deine damalige Doktorarbeit...... *puff*.

 

Je nach Arbeitgeber und Vorgaben wird es sich ein Mitarbeiter sehr wohl überlegen, ob er einen anderen als Fahrer angibt.

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Sollte man den Fahrer hinreichend erkannt haben und dementsprechend beschreiben können, verpufft Dein albernes Geblubbere genauso wie Deine damalige Doktorarbeit...... *puff*.

@bluey: Jetzt driftest Du wieder richtig Bananenrepublik ab. Klar, wenn es eine Verbrecherfahndung ist, dann kann man als Cop in den Boxfunk durchgeben, männlich, ca. 30, Hipster-Bart, keine Geheimratsecken, Sonnenbrille, weißes T-Shirt, usw., aber was soll das vor Gericht, wenn schon selbst mit vorhandenem Bild anthropologische Gutachten für eine beweissichere Überführung erstellt werden? Der Fall ist ein Fall für die rote Box! Kennst Du doch, oder? Falls nein, guckst Du Polizei Saarland!

:nolimit:

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@m3_

 

Wenn man keine Ahnung hat, nicht nur nicht von der Praxis, sondern auch nicht von der Theorie, dann einfach mal die Fr....e halten. Den Spruch kennst Du doch.

 

Mich interessiert das Saarland nicht. Aus eigenen Erfahrungen aber weiß ich sehr wohl, wieviel Wert eine gute Personenbeschreibung hat. Hat nämlich in meinem Fall zu einer Ermittlung des Betroffenen und letztlich auch zu seiner Verurteilung geführt.

Du weißt: Betroffener => Owi.

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Mich interessiert das Saarland nicht.

@bluey: Ein netter Beleg für dein Inselstatus :doofwinkt: . Ich kann Dir nur dringend empfehlen, mal über den Tellerrand hinauszuschauen.

 

Aus eigenen Erfahrungen aber weiß ich sehr wohl, wieviel Wert eine gute Personenbeschreibung hat. Hat nämlich in meinem Fall zu einer Ermittlung des Betroffenen und letztlich auch zu seiner Verurteilung geführt.

 

Toll :rolleyes: , Du kommst mir ja mit einer Teilantwort zuvor, was ich eh gefragt hätte....Wieviel Prozent deiner Anhaltungen bei Messungen mit dem Handlasermeßgerät mißlingen, wieviel Prozent davon bringst Du tatsächlich zur Anzeige und wieviel Prozent davon werden "verurteilt"?

:nolimit:

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Wenn der Tellerrand Deine kleine Untertasse (Saarland?!) ist, nein danke. Da bleibe ich bei NRW und schaue ggf. in andere Bundesländer. Letzteres hat idR aber wenig Wert. Ich weiß, auch davon hast Du keine Ahnung.

 

Was hat Deine merkwürdige Fragerei mit dem Zitat zu tun? Nichts! Aber ich will Dir gern eine Antwort geben: Meine Trefferquote möchte ich bei locker fast 100% ansiedeln. Ich kann mich kaum an irgendein Fahrzeug erinnern, welches ich nicht spätestens beim 3. Versuch mit einem gültigen Wert gemessen habe. Und die, die ich messe, werden auch von einem Kollegen oder mir selbst angehalten und entsprechend verarztet.

In allen Fällen, in denen ich später bei Gericht erscheinen durfte, wurde der/die Betroffene entweder verurteilt oder der Einspruch wurde zurück genommen.

 

Noch Fragen?

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Wenn der Tellerrand Deine kleine Untertasse (Saarland?!) ist, nein danke. Da bleibe ich bei NRW und schaue ggf. in andere Bundesländer. Letzteres hat idR aber wenig Wert. Ich weiß, auch davon hast Du keine Ahnung.

@bluey: Bei mir gibt es keine Tellerrandbegrenzung. Auch hier wieder meine Empfehlung für Dich, Du solltest dringend Verkehrskongresse und Verkehrsgerichtstage besuchen. Auffällig ist dort, daß es durchaus seriöse Cop-Ansichten aus anderen Bundesländern gibt und daß ausgerechnet das Flächenland NRW immer wieder schwache Cops als vermeintliche Speerspitze präsentiert. Ein Bundesland kann durchaus gute Ideen von einem anderen Bundesland übernehmen. Bei Blitzeranschaffungen geht es auch wunderbar, siehe Fall RLP :whistling: .

Was hat Deine merkwürdige Fragerei mit dem Zitat zu tun?

Du stellst oben mit "man" dar, als ob bei Handlasermessungen ohne Anhaltung eine "hinreichende" Beschreibung für eine Überführung reichen würde. Das wäre ein Novum. Hätte ja sein können, Du hättest selbst so einen Fall gehabt, was mich aber bei deiner hier immer gepriesenen Anhaltequote "nie jemand entwischt" dann doch verwundert hätte. Somit liegt also wie gehabt deine Anhaltequote bei 100%. Damit haben sich auch die zwei darauf aufbauenden Fragen erledigt, sprich dein Geblubbere ist verpufft :whistling: .

Somit auch keine weiteren Fragen.

:nolimit:

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@bluey: Bei mir gibt es keine Tellerrandbegrenzung.

Stimmt. Deine offenkundige Ahnungslosigkeit und Ignoranz kennt tatsächlich keine Grenzen.

 

Auch hier wieder meine Empfehlung für Dich, Du solltest dringend Verkehrskongresse und Verkehrsgerichtstage besuchen.

Ah. Du meinst sicher die, über die Du schon seit ca. 20 Jahren redest, die Du selbst aber noch nie besucht hast?

 

Auffällig ist dort, daß ....

Das hat Dir sicher Dein angeblicher Freund ins Ohr gesäuselt, richtig?

 

.... durchaus seriöse Cop-Ansichten aus anderen Bundesländern gibt .... ausgerechnet das Flächenland NRW immer wieder schwache Cops als vermeintliche Speerspitze ...

Solange es Deinen abstrusen Ansichten nahekommt.....

 

Ein Bundesland kann durchaus gute Ideen von einem anderen Bundesland übernehmen.

Kann, muß aber nicht. Vor allem dann nicht, wenn die angeblich guten Ideen keine guten Ideen sind.

 

Du stellst oben mit "man" dar, als ob bei Handlasermessungen ohne Anhaltung eine "hinreichende" Beschreibung für eine Überführung reichen würde. Das wäre ein Novum. Hätte ja sein können, Du hättest selbst so einen Fall gehabt, was mich aber bei deiner hier immer gepriesenen Anhaltequote "nie jemand entwischt" dann doch verwundert hätte. Somit liegt also wie gehabt deine Anhaltequote bei 100%. Damit haben sich auch die zwei darauf aufbauenden Fragen erledigt, sprich dein Geblubbere ist verpufftSomit auch keine weiteren Fragen.

Es ist mir wohl bekannt, daß sehr vieles für Dich ein Novum darstellt. Deshalb bin ich auch immer wieder bemüht, Dir Deine Fehltritte aufzuzeigen und die tatsächlichen Gegebenheiten zu erklären. Daß es immer wieder fehlschlägt läßt die Frage aufkommen, ob es Dummheit, Ignoranz oder gar böswilliger (Alters)Starrsinn ist.

Ich habe oben gar nichts so dargestellt wie von Dir beschrieben. Ich habe lediglich gesagt, daß ich sehr wohl schon Fälle hatte, in denen ich den Fahrzeugführer gut erkennen und auch beschreiben konnte, so daß er ermittelt werden konnte und letztlich auch verurteilt wurde. Davon, daß das anläßlich einer Lasermessung geschehen sei, habe ich nichts geschrieben.

Von einer "Anhaltequote" (was ist das?) habe ich auch noch nie etwas geschrieben. Ich habe auch hier lediglich gesagt, daß ich so ziemlich jedes Fahrzeug, welches ich im Laser-Visier habe, auch effektiv gemessen bekomme.

Möchtest Du noch weiter blubbern? Oder evtl noch Fragen?

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