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Wer Erhält Das Bussgeld?


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Hallo,

wenn die Stadt Blitzer aufstellt kassiert sie auch die fälligen Bussgelder.

 

Wer erhält das Geld für Laser, Provida, Radar o.ä. Messstellen der Polizei auf Stadt-, Land- und Bundesstrassen? Und natürlich auf der Autobahn?

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Hallo,

wenn die Stadt Blitzer aufstellt kassiert sie auch die fälligen Bussgelder.

 

Wer erhält das Geld für Laser, Provida, Radar o.ä. Messstellen der Polizei auf Stadt-, Land- und Bundesstrassen? Und natürlich auf der Autobahn?

 

Da die Polizisten Landesbeamte sind, dürfte das Geld auch in die Landeskassen fließen.

Oder macht die Bundespolizei auch schon mit ?

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Das ist viel komplexer. Wir hatten mal den Fall, dass Bussgelder zum Teil in die Kommunalkasse, und ein anderer Teil in die Landeskasse gewandert ist. Warum das so war, weiss ich nicht, wahrscheinlich war das auch nicht so gewollt. Der Effekt war jedenfalls, dass die Kommune sich nicht so sehr um Bussgeldeinnahmen gekümmert hat. :-)

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Hi,

 

wenn die Kommune blitzt, den Fahrer aber nicht "am Haken" hat und dieser somit ermittelt werden muss, wird das Verfahren an die Bußgeldstelle abgegeben. Dann bekommt die Kommune nur noch 50% des Verwarn- respektive Bußgeldes. Die andere Hälfte plus die Gebühren bleiben bei der Bußgeldstelle.

Da ist es für geblitzte Fahrer im Bagatellbereich (unter 10km/h, kosten 15 Euro) ein Vorteil, nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein.

 

Grüße

Wolle

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Entweder bekommt der Kreis / die Stadt (kreisfreie Stadt) das Geld, oder eben das Land (in NRW). Aber nicht die Bußgeldstelle und auch nicht die einzelne Kommune. Die Bußgeldstelle ist Teil des Kreises oder der Stadt.

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Da ist es für geblitzte Fahrer im Bagatellbereich (unter 10km/h, kosten 15 Euro) ein Vorteil, nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein.

Warum?

 

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Da ist es für geblitzte Fahrer im Bagatellbereich (unter 10km/h, kosten 15 Euro) ein Vorteil, nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein.

 

Warum?

Bin zwar nicht Wolle, trotzdem.

Wenn der Fahrer nicht der Halter ist hat die Behörde ein Problem. Umfragen in der Nachbarschaft, beim Arbeitgeber sind teuer und nur gelegentlich Erfolgreich. Fahrtenbuch ist erst im Fahrverbotbereich durchsetzbar.

Fazit, wenn zwei Freunde die Autos tauschen hat die Behörde ein Problem, selbst ein Fahrtenbuch kann besser sein als 1 oder 2 Monate ÖPNV.

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Moin Moin

 

 

... selbst ein Fahrtenbuch kann besser sein als 1 oder 2 Monate ÖPNV.

 

Und das bekommt man bei Bagatellen von unter +10 zu schnell?

6 - setzen

 

 

Wenn der Fahrer nicht der Halter ist hat die Behörde ein Problem.

Die Behörde hat nie ein Problem - die hat nämlich ein Foto und Zugriff auf EMA Bilder.

Das Problem hat zunächst der Halter, denn er bekommt die Anhörung oder den Zeugenzettel oder die Zahlungsaufforderung.

Entweder lügt er dann oder er zahlt die läppischen 15 Euro (Frieden schaffen ohne Waffen)

Rührt sich der Halter gar nicht, bekommt er den Bußgeldbescheid (er ist ja dann mit dem vereinfachten Verfahren des VG nicht einverstanden) daraufhin gibt es möglicherweise eine Gerichtsverhandlung, in der das Verfahren vielleicht eingestellt wird. Kann sein, muss aber nicht.

Viele Unwägbarkeiten auf dem Weg diese 15 Euro zu sparen.

Das alles geht der Bußgeldstelle am Hintern vorbei - und warum? weil es Beamte sind, die sich über so kindisches Gehabe kaputt lachen - und warum? weil die trotzdem ihr Geld kriegen - besser gesagt euer Geld.

 

 

Trotzdem würde mich natürlich die Antwort von Wolle interessieren, insbesondere was bei Fällen von +13 oder +15 zu schnell passiert?

 

Gruß

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bei der Masse der "Bagatellfälle", die es in Magdeburg gibt (die Stadt blitzt bevorzugt in 30er Zonen und kassiert dort ab 4km/h Überschreitung ab) würde sich die Bußgeldstelle garantiert bedanken....

Ach. Messungen in :30:-Zonen sind jetzt auch pöse? Oder hättest Du gern mehr als die über 13 % Aufschlag, bevor gemessen wird? Wieviel denn? Und warum wäre genau der Wert okay?

 

Und sonst: Bluey und Sobbel haben sich ja schon geäußert. Wobei ich ja das Gefühl nicht loswerde, Deine Aussagen sind eher nicht so faktenbasiert.

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Hi,

 

@Biber: Das hat ja gedauert, bevor Du Heckenschütze Dich gemeldet hast. Aber mit Mathematik/Prozentrechnung hast Du es nicht so?!

Das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg blitzt bei einer Überschreitung von >10% "netto", also 4km/h und nicht 13%. Das finden selbst einige Polizisten übertrieben (bevor jetzt wieder Deine obligatorische Frage kommt, die Diskussion mit Links zu entsprechenden Seiten >Volksstimme< gab es hier im Forum schon mal). Die Polizei blitzt ab 10km/h "brutto" drüber. Es gibt einen Erlass, laut dem bei einer Überschreitung von unter 6km/h bzw. 10% nicht geahndet werden sollte. Die Stadt beruft sich halt auf die 10%.....

Das Ordnungsamt der Stadt hat eben KEINEN Zugriff auf alle Daten und Passbilder.

Ist der Fahrer offensichtlich (Mann<>Frau) nicht mit dem Halter identisch, bekommt Letzter den üblichen ZFB mit dem Angebot der Zahlung. Tut er dies nun nicht und stellt sich "tot", müss(t)en sie den Vorgang an die Bußgeldstelle abgeben. Und das tun sie bei den Bagatellfällen (Überschreitung zwischen 4 und 7 km/h) offenbar nicht.

Los, die nächste Frage!

 

Grüße

Wolle

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Das hat ja gedauert, bevor Du Heckenschütze Dich gemeldet hast.

Wenn ich geahnt hätte, daß Du wartest, wie hätte ich da nicht früher reagieren können? Wenn Du es wieder eilig hast, ruf mich doch einfach an, ich schau dann, was ich tun kann.

 

Aber mit Mathematik/Prozentrechnung hast Du es nicht so?!

Ja, das hatte ich bereits mehrfach mitgeteilt. Aber ganz so schlimm wie bei Dir ist es wohl nicht:

Das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg blitzt bei einer Überschreitung von >10% "netto", also 4km/h und nicht 13%.

34 sind etwas mehr als 13 % plus gegenüber 30. Und wenn Du absolute und relative Zahlen miteinander vergleichen willst, mußt Du immer sehr genau aufpassen. Hast Du hier offenbar nicht. Das ändert sich auch nicht durch irgendwelche netto-brutto-Manöver.

 

Das finden selbst einige Polizisten übertrieben

Das ist ihr gutes Recht. Die Verantwortlichen der Stadt sehen das offensichtlich anders. Ist ebenfalls ihr gutes Recht. Und deshalb darf auch jeder in seinem Bereich machen, was er für richtig hält.

 

Es gibt einen Erlass, laut dem bei einer Überschreitung von unter 6km/h bzw. 10% nicht geahndet werden sollte. Die Stadt beruft sich halt auf die 10%.....

Wenn es tatsächlich einen Erlass gibt, in dem ohne weitere Differenzierung von unter 6 km/h bzw. 10 % die Rede ist, dann sollte man den Erlass demjenigen um die Ohren hauen, der ihn verfasst hat (absolute und relative Zahlen, Du erinnerst Dich?). Unabhängig davon: was genau macht die Stadt denn nun falsch? Und, ganz wichtig: ist der Erlass für die Stadt überhaupt irgendwie bindend bzw. an sie gerichtet?

 

Das Ordnungsamt der Stadt hat eben KEINEN Zugriff auf alle Daten und Passbilder.

Wenn Du das sagst, wird es wohl so sein. Die Fachleute hier im Forum haben da m.W. andere Informationen. Aber wer wird schon irgendwelchen Behördenmitarbeitern trauen?

 

Und das tun sie bei den Bagatellfällen (Überschreitung zwischen 4 und 7 km/h) offenbar nicht.

Offenbar heißt, Du weißt es nicht, bist aber fest überzeugt, richtig?

 

Los, die nächste Frage!

Eine hätte ich in der Tat noch: warum haust Du irgendwelche Behauptungen raus, die inhaltlich schlicht fragwürdig sind und die Du auch auf Nachfrage nicht wirklich belegen kannst?

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Hi,

 

die Stadt kassiert bei einer Überschreitung von >10%, nicht erst bei >13%. ;-)

Diesen Erlass gibt es in Sachsen Anhalt und ja, man sollte ihn dem Verfasser um die Ohren hauen!

Die Stadt macht per se nichts falsch, aber diese Diskussion legal vs. legitim hatten wir auch schon....

Dass das Ordnungsamt der Stadt keinen Zugriff auf alle Passbilder etc. hat, das ist eine Tatsache. Ich kann sie hier im Forum nur nicht "öffentlich" belegen, ohne mich zu outen. Glaub es, oder lass es bleiben.....

 

Grüße

Wolle

PS: Wenn ich Dich anrufen soll/darf, dann brauche ich bitte Deine Telefonnummer.

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die Stadt kassiert bei einer Überschreitung von >10%, nicht erst bei >13%. ;-)

>10% würde bei :30: bedeuten: ab 33,3 km/h (11%), also ab 3 km/h zuviel, denn es wird abgerundet! Es darf nicht aufgerundet werden! Müssen also mindestens netto 4 km/h übrig bleiben, darf man sogar von einer Überschreitung von mindestens 14% ausgehen, wenn man die Dezimalstellen unberücksichtigt läßt.

Je höher die Geschwindigkeit, desto mehr tendiert allerdings die Prozentangabe Richtung 10%.

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die Stadt kassiert bei einer Überschreitung von >10%, nicht erst bei >13%.

Du solltest Dich schon entscheiden, was Du uns hier verkaufen möchtest:

die Stadt blitzt bevorzugt in 30er Zonen und kassiert dort ab 4km/h Überschreitung ab

34 ist 13,333 % mehr als 30. Das ist zwar tatsächlich eine Überschreitung von mehr als 10 % (bis hierhin hättest Du also Recht), aber eben auch eine von über 13 % (Deine Einschränkung nicht erst ist also falsch). Oder solltest Du da andere Erkenntnisse in der Mathematik bzw. Prozentrechnung haben?

 

Diesen Erlass gibt es in Sachsen Anhalt und ja, man sollte ihn dem Verfasser um die Ohren hauen!

Und in dem Erlass steht das wörtlich so drin, wie Du es geschrieben hast, den Erlass kann man aber nicht nachlesen, weil er nicht öffentlich ist, richtig?

 

Dass das Ordnungsamt der Stadt keinen Zugriff auf alle Passbilder etc. hat, das ist eine Tatsache.

Erstaunlich. In anderen Städten ist das bekanntlich anders.

 

Wenn ich Dich anrufen soll/darf, dann brauche ich bitte Deine Telefonnummer.

In Fällen wie diesen gilt die Nummer 0163-1737743.

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die Stadt kassiert bei einer Überschreitung von >10%, nicht erst bei >13%.

Du solltest Dich schon entscheiden, was Du uns hier verkaufen möchtest:

die Stadt blitzt bevorzugt in 30er Zonen und kassiert dort ab 4km/h Überschreitung ab

34 ist 13,333 % mehr als 30. Das ist zwar tatsächlich eine Überschreitung von mehr als 10 % (bis hierhin hättest Du also Recht), aber eben auch eine von über 13 % (Deine Einschränkung nicht erst ist also falsch). Oder solltest Du da andere Erkenntnisse in der Mathematik bzw. Prozentrechnung haben?

 

Diesen Erlass gibt es in Sachsen Anhalt und ja, man sollte ihn dem Verfasser um die Ohren hauen!

Und in dem Erlass steht das wörtlich so drin, wie Du es geschrieben hast, den Erlass kann man aber nicht nachlesen, weil er nicht öffentlich ist, richtig?

 

Dass das Ordnungsamt der Stadt keinen Zugriff auf alle Passbilder etc. hat, das ist eine Tatsache.

Erstaunlich. In anderen Städten ist das bekanntlich anders.

 

Wenn ich Dich anrufen soll/darf, dann brauche ich bitte Deine Telefonnummer.

In Fällen wie diesen gilt die Nummer 0163-1737743.

 

 

...Frank wimmelt alle ab.....

 

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Hi,

 

@Biber: Extra für Dich: https://s-t-v.de/userfiles/RichtlinienderBundeslaender/Richtlinien%20Sachsen%20und%20Sachsen-Anhalt.pdfhttps://s-t-v.de/userfiles/RichtlinienderBundeslaender/Richtlinien%20Sachsen%20und%20Sachsen-Anhalt.pdf

 

Und zur (Nicht)-Verfolgung bei Halter<>Fahrer etc. gibt es einen Runderlass:

Die Zuständigkeit der kreisfreien Städte, Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern keine Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (im Folgenden: Kommunen) umfasst die Überwachungstätigkeit und die Verfolgung, das heißt die Feststellung von Verkehrsverstößen sowie die Erteilung von Verwarnungen. Die Ahndung durch Bußgeldbescheid, das heißt von Verstößen, für die eine Regelgeldbuße von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, sowie von Verstößen im Verwarngeldbereich, in denen Verwarngeldangebote nicht akzeptiert werden, erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt (ZBS).

 

Soviel zum Thema "unbewiesene Behauptungen".....

 

Grüße

Wolle

PS: Ich möchte bitte immer noch Deine Rufnummer, um Dein überaus großzügiges Angebot nutzen zu können. Oder machst Du es auch hier wie immer; aus dem Hinterhalt schießen und den Usern alles Mögliche zu unterstellen, aber selber keinerlei verbindliche Aussagen machen?!

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Oder machst Du es auch hier wie immer; aus dem Hinterhalt schießen und den Usern alles Mögliche zu unterstellen, aber selber keinerlei verbindliche Aussagen machen?!

 

Der Typ ist hier doch längst bekannt für solch unseriöse Machenschaften. :vogelzeig:

 

Ich selbst wurde von Ihm schon vor einigen Jahren der Belegfälschung beschuldigt. Er war natürlich durch nichts (perönlich oder auf andere Art) zu bewegen meinen Wahrheitsbeweis entgegenzunehmen.

Er haut nur blöde Meldungen raus, falls es aber Ernst wird zieht er sein Schwänzchen ein.

Bringt daher einfach nichts an solch einem Blödel überhaupt nur anzustreifen. :fool:

 

Gruss gery41

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Extra für Dich

Danke. Das ist nicht der Erlass, sondern eine nicht näher erklärte Zusammenstellung durch eine private GbR, deren Webseite sich nicht gerade durch Aktualität auszeichnet.

 

Außerdem kann ich das

Es gibt einen Erlass, laut dem bei einer Überschreitung von unter 6km/h bzw. 10% nicht geahndet werden sollte.

in dem PDF nicht finden. Mache ich was falsch bei der Suche oder steht das da einfach nicht? Oder steht das vielleicht in dem Erlass, wurde aber nicht übernommen?

 

Und zur (Nicht)-Verfolgung bei Halter<>Fahrer etc. gibt es einen Runderlass:

Die Zuständigkeit der kreisfreien Städte, Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern keine Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (im Folgenden: Kommunen) umfasst die Überwachungstätigkeit und die Verfolgung, das heißt die Feststellung von Verkehrsverstößen sowie die Erteilung von Verwarnungen. Die Ahndung durch Bußgeldbescheid, das heißt von Verstößen, für die eine Regelgeldbuße von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, sowie von Verstößen im Verwarngeldbereich, in denen Verwarngeldangebote nicht akzeptiert werden, erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt (ZBS).

Den Runderlass findet man wahrscheinlich auch nur in den Amtsstuben? Und ist der dann im ersten von Dir zitierten Satz auch so unverständlich oder ist Dir beim kopieren was verrutscht? Und vor allem: woraus schließt Du jetzt, daß irgendwelche Verstöße nicht verfolgt werden? Zur Erinnerung: es ging um diese Behauptung

Da ist es für geblitzte Fahrer im Bagatellbereich (unter 10km/h, kosten 15 Euro) ein Vorteil, nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs gewesen zu sein.

für Dich einfach eine Erklärung haben wollte. Vielleicht habe ich ja was verpasst, aber bisher fehlt mir die immer noch.

 

Soviel zum Thema "unbewiesene Behauptungen".....

Schön gesehen. Aber vielleicht bringst Du ja doch noch irgendwelche Belege.

 

Ich möchte bitte immer noch Deine Rufnummer, um Dein überaus großzügiges Angebot nutzen zu können.

Ich denke nochmal darüber nach.

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Mist, jetzt ist ein langer Beitrag von mir weg.....

Das ist ein Auszug aus dem frei zugänglichen Erlass, den man im www findet. Er ist also wirklich so blöd formuliert.

Zum Rest antworte ich, wenn es mich morgen noch mal packt.

Muss ich mir nochmal überlegen.

 

Grüße

Wolle

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Das ist ein Auszug aus dem frei zugänglichen Erlass, den man im www findet. Er ist also wirklich so blöd formuliert.

Der Erlass findet sich hier. Die Formulierung ist völlig in Ordnung, Du hast bloß unsauber zitiert:

2. Umfang der Aufgabe

 

Die Zuständigkeit der kreisfreien Städte, Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern – keine Verwaltungsgemeinschaften – und Landkreise (im Folgenden: Kommunen) umfasst die Überwachungstätigkeit und die Verfolgung, das heißt die Feststellung von Verkehrsverstößen sowie die Erteilung von Verwarnungen.

Aber auch mit den in Deinem Zitat fehlenden '-' wird aus der Beschreibung des Aufgabenumfangs kein Verbot der Verfolgung irgendwelcher Verstöße.

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Und in dem Erlass steht das wörtlich so drin, wie Du es geschrieben hast, den Erlass kann man aber nicht nachlesen, weil er nicht öffentlich ist, richtig?

Hier kann man es auch nachlesen. Frei zugänglich: 10% oder 10 km/h.

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@Biber: Wo habe ich etwas von einem Verbot geschrieben?

Der Erlass besagt, dass Bußgeldfälle und Fälle, in denen das Verwarngeldangebot nicht angenommen wurde, von der Bußgeldstelle geahndet werden, also folgerichtig an diese abzugeben sind!

Man kann jetzt natürlich (so wie Du) Korinthen k....., aber letztendlich ist diese Anweisung im Erlass ein Verbot, diese Fälle durch die Stadt (weiter) zu verfolgen.

 

Grüße

Wolle

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Hier kann man es auch nachlesen. Frei zugänglich: 10% oder 10 km/h.

Das ist genau das PDF, welches wolle63 verlinkt hat und von dem ich in #24 schrieb. Und entweder erscheint bei Dir ein anderer Text oder ich habe nicht richtig gesucht oder (auch) Du zitierst falsch. Wenn ich das PDF aufrufe und dann nach '10 %' suche, finde ich nur eine einzige Textstelle:

10 % der jew. zulässigen Höchstgeschwindigkeit, max. 10 km/h

Ich kann morgen gern mal den Deutschlehrer meines Vertrauens fragen lassen, aber ich bin ziemlich sicher, daß max. 10 km/h nicht gleichbedeutend ist mit oder 10 km/h.

 

Wo habe ich etwas von einem Verbot geschrieben?

Stimmt. Mein Fehler. Du schriebest nur

Und zur (Nicht)-Verfolgung bei Halter<>Fahrer etc. gibt es einen Runderlass

Da hätte ich - gerade in Anbetracht Deiner Zitier- und Rechenschwächen, die Du jetzt so lautstark ignorierst - genauer hinschauen müssen.

 

Man kann jetzt natürlich (so wie Du) Korinthen k....., aber letztendlich ist diese Anweisung im Erlass ein Verbot, diese Fälle durch die Stadt (weiter) zu verfolgen.

Wenn man Verwaltungsrecht als Korintenkackerei betrachten und dementsprechend von einem Verbot reden will, hast Du völlig Recht.

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Hallo, ich vermisse noch immer eine Antwort auf meine Frage, ich präzisiere auf NRW. Wer erhält das Bussgeld wenn die Polizei misst?

 

Ich will das auch erläutern. Wenn die Stadt misst erhält sie die Eìnnahmen, die Stadt Essen z. B. hat eine eigene Bussgeldstelle. Wenn die Polizei misst und die Stadt erhält die Eìnnahmen dann ist das Kosten Nutzenverhältnis unausgeglichen.

Frage als, wer bearbeitet die Verwarnungen und Bussgeldanzeigen der Polizei NRW.

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Hier kann man es auch nachlesen. Frei zugänglich: 10% oder 10 km/h.

Das ist genau das PDF, welches wolle63 verlinkt hat und von dem ich in #24 schrieb. Und entweder erscheint bei Dir ein anderer Text oder ich habe nicht richtig gesucht oder (auch) Du zitierst falsch. Wenn ich das PDF aufrufe und dann nach '10 %' suche, finde ich nur eine einzige Textstelle:

10 % der jew. zulässigen Höchstgeschwindigkeit, max. 10 km/h

Ich kann morgen gern mal den Deutschlehrer meines Vertrauens fragen lassen, aber ich bin ziemlich sicher, daß max. 10 km/h nicht gleichbedeutend ist mit oder 10 km/h.

 

Mag sein, daß ich etwas überlesen habe. Mein Zitat sollte lediglich belegen, daß im besagten Erlaß steht, die gewährte Toleranz soll entweder 10% oder max 10 km/h der jeweils zHG betragen.

 

 

 

 

 

Hallo, ich vermisse noch immer eine Antwort auf meine Frage, ich präzisiere auf NRW. Wer erhält das Bussgeld wenn die Polizei misst?

Siehe mein Beitrag #3:

Die Bußgelder wandern in die Kommunalkasse, die VGs in die des Landes.

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@bluey, VG sind die Verwarnungen (das Kleingeld, für das sich ein ordentlicher Polizist nicht bewegt, richtig?)

Bussgeld bringt Eìnnahmen...

 

Kein Wunder, wenn teure Provides abgeschafft werden.

 

PS. Entschuldige, ich hatte deine Antwort #3 nicht auf dem Schirm.

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1. VGs gehen bis 55 Euro. Finde nicht, daß das Kleingeld ist. Auch ein "ordentlicher Polizist" (was ist das?) bewegt sich für ein VG.

2. falscher Rückschluß. Providas agieren im Regelfall nur im Anzeigenbereich. Jedenfalls, die, ich ich kenne. Mich eingeschlossen.

 

Edit: nein, nicht nur Bußgelder bringen Einahmen. Insbesondere die VGs bringen Einnahmen, da sie die Masse bilden.

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Hi,

mW gilt (zumindes war das so, als ich noch in dem Bereich war) in NRW: VG behält die Behörde, die die Ahndung ausgesprochen hat.

Bußgelder gehen an die Behörde, die den BG erlässt (in NRW also Kreise und kreisfreie Städte)

Bußgelder durch Gerichtsurteil bleiben in der Landeskasse.

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Daß VGs die Behörde behält (egal welche), höre ich zum ersten Mal. Und mein Kenntnisstand ist schon einige Donnerstage alt. Hätte mir daher eher vorstellen können, daß es sich mittlerweile vllt geändert haben könnte. Was ich aber auch kaum glaube wollte, da dann das Land ja auf jedwede Einnahmen aus dieser Richtung verzichten müßte.

Betrifft allerdings die durch die Polizei erhobenen VGs, nicht die, die durch die Politessen erhoben werden. Da mag das so sein, wie von Dir (@hawethie) beschrieben.

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Bei uns ist das komplett anders.

Grob gesagt fliessen rd. 80% der Verkehrsstrafen in die Sozialhilfe, rd. 20% erhält die Polizei.

Habe irgendwo einmal gelesen das damit die Anschaffung neuer Überwachungsgeräte (unter Deckmantel Erhöhung der Verkehrssicherheit etc). damit finanziert wird.

https://offenesparlament.at/gesetze/XXV/J_02312/

 

Gruss gery41

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Soviel ich weiß war bisher immer so. Verwarnungsgelder fließen in das Stadtsäckel wenn das Ordnungsamt die Verwarnung macht. Die Polizei leitet die meisten Verwarnungen an die Ordnungsämter weiter, sprich machen eine Anzeige, so das auch das Geld die Stadtkasse füllt.

 

Die Bußgelder bekommt die Landeskasse, die Ordnungsämter bearbeiten die Bußgelder und bekommen dafür eine Pauschale.

 

MfG.

 

hartmut

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@rth: Auf was willst Du konkret hinaus :rolleyes: ? Es ist in NRW ein Politikum, siehe z. B. die Kleine Anfrage vom 5. September 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU, Drucksache 16/674, Antwort mit detaillierter Kommunenliste. Die Lage ist auch diffus, weil es keine zentrale Bußgeldstelle gibt.

 

Es heißt nicht umsonst auf radarfalle.de ein Milliardengeschäft. Die Kommunen in NRW haben 2013 ca. 345 Millionen Euro Bußgelder vereinnahmt.

Beispiel Autobahnen: Erstmalig konnte eine Kommune, hier die Stadt Düsseldorf mittels stationärer Anlage nähe Flughafen abzocken bzw. der Kämmerer konnte konstant mit Einnahmen zum Haushaltslöcherstopfen rechnen. Köln hatte mit dem A3-Heumar-Blitzer großartig nachgezogen. Die nächste großartige Massenabzockstation war dann A2-Bielefeld.

 

Anders Beispiel die Städtregion Aachen. Durch den fatalen Unfall hatte ich ja etliches recherchiert. U. a. findet man in den Haushaltsplänen die Einnahmen und Kosten der Abzocke (sehr gute Quellen sind immer auch Rechnungshofberichte). Dort beliefen sich Abzockeinnahmen direkt durch die Kommunen auf ca. 4,6 Millionen. Und auch die Polizei hat ca. 1,x Millionen für den Haushalt abgeliefert.

:nolimit:

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@m3, genau das ist die Frage. Die Einnahmen durch die Bussgelder sind bekannt, Frage ist wie Hoch sind die Ausgaben für Verkehrsaufseher, Politessen, Bussgeldstelle, Gerichtskosten und natürlich für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. (Einschließlich Gehalt und Nebenkosten.)

Bei den Städten in NRW bleibt vermutlich ein Überschuss, beim Land NRW vermutlich nicht.

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@rth: Da alle Geldströme aufzudröseln ist sicherlich eine Studie wert. Siehst ja allein schon bei @hawethie und @bluey die Divergenzen in NRW. Vielleicht gibt es noch Kommentare von @sobbel und dirtyolli.

 

Beispielsweise am "Aachen Haushalt 2018 nach den Organisationsstrukturen" können Details aufgedröselt werden:

 

1.) Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung).

4,7 Mio Bußgelder + VG abzüglich 2,1 Mio Aufwand ergibt für den Kämmerer 2,641 Mio Überschuss.

 

Beim Aufwand ist der größe Posten Personal 1,134 Mio., kleine Posten sind:

Dienstreisen: 19.190,-

Bücher & Zeitschriften: 400,- (leichte Lektüre für den unaufmerksamen Messbetrieb?)

Porto 179.404,-

 

2.) Produkt 02.03.03 Allgemeine Ordnungs- und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Polizeianzeigen)

dabei 9230 Polizeistellen mit 5020 Beamte und 4210 tariflich Beschäftigte.

2016 gab es 8100 Anzeigen, davon 1310 durch Unfälle.

ca. 1 Mio Bußgelder abzüglich Aufwand ca. 0,5 Mio ergibt für den Kämmerer 437.505,- Überschuß.

 

Aufwand z. B.:

Porto 88.462,-

Dienstreisekosten 200,-

Bürobedarf 500,-

Zuschuß an die Verkehrswacht: 3000,-

 

Da wird also vieles irgendwo anders (ans Land) hingebucht :whistle: bzw. die Personalkosten für die Polizisten sind eh da, egal was sie machen. Trägt also das Land und somit der Steuerzahler.

:nolimit:

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Da Polizeirecht und Ordnungsrecht Länderrecht ist, kann und wird dies in jeden Bundesland anders sein.

 

Für mehr Akzeptanz wäre ich für eine Kasse beim jeweiligen Land und daraus zweckgebunden die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Verkehrserziehung in Kindergarten und Schule.

 

Die Städte erhalten eine Pauschale für die Geräte und das Personal nach Mannstunden/Fraustunden/Diversstunden. :schreck::shutup::doofwinkt::whistle:

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...

Die Städte erhalten eine Pauschale für die Geräte und das Personal nach Mannstunden/Fraustunden/Diversstunden. :schreck::shutup::doofwinkt::whistle:

Sicher nicht überall.

Die Stadt Essen z.B. überwacht selbst, hat eine eigene Bussgeldstelle, eigene Rechtsabteilung. Kassiert komplett selbst.

Spannend war für mich die Frage nach dem Bussgeld, welches Landespolizisten "erarbeitet" haben.

Diese Frage wurde von @bluey mit Pos. 3 für mich beantwortet.

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...

Die Städte erhalten eine Pauschale für die Geräte und das Personal nach Mannstunden/Fraustunden/Diversstunden. :schreck::shutup::doofwinkt::whistle:

Sicher nicht überall.

Die Stadt Essen z.B. überwacht selbst, hat eine eigene Bussgeldstelle, eigene Rechtsabteilung. Kassiert komplett selbst.

Spannend war für mich die Frage nach dem Bussgeld, welches Landespolizisten "erarbeitet" haben.

Diese Frage wurde von @bluey mit Pos. 3 für mich beantwortet.

 

Ich meinte so sollte es geregelt werden. Bitte im Zusammenhang mit dem Satz vorher verstehen.

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...

Die Städte erhalten eine Pauschale für die Geräte und das Personal nach Mannstunden/Fraustunden/Diversstunden. :schreck::shutup::doofwinkt::whistle:

 

Sicher nicht überall.

Die Stadt Essen z.B. überwacht selbst, hat eine eigene Bussgeldstelle, eigene Rechtsabteilung. Kassiert komplett selbst.

Spannend war für mich die Frage nach dem Bussgeld, welches Landespolizisten "erarbeitet" haben.

Diese Frage wurde von @bluey mit Pos. 3 für mich beantwortet.

Ich meinte so sollte es geregelt werden. Bitte im Zusammenhang mit dem Satz vorher verstehen.
Aha, hatte ich nicht so verstanden.
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Beispielsweise am "Aachen Haushalt 2018 nach den Organisationsstrukturen" können Details aufgedröselt werden

Die Stadt Aachen hat jetzt schon den Haushaltsabschluß 2018 fertig? Das ging ja flott. Würdest Du den mal verlinken?

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Bücher & Zeitschriften: 400,- (leichte Lektüre für den unaufmerksamen Messbetrieb?)

 

du scheinst die Preise für Kommentare, Fachliteratur und Fachzeitschriften nicht zu kennen. :abwarten:

@hawethie: Du kennst nicht den Jahres-Abopreis für die Aachener Zeitung, Kölner Express und BILD -_- . Da ist eine Fachzeitschrift ein Schnäppchen....Und eine NZV dürfte selbst für eine kommunalen Abteilungsleiter "Geschwindigkeitsüberwachung" eine Nummer zu groß sein. Es ist sicherlich in Ordnung, wenn er Fachliteratur "Murksquellen in der Verkehrsüberwachung" ordert :lol: .

 

@biber: Frag doch Alexa, wenn Du mit zwei Mausklicks nicht klar kommst.

:nolimit:

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Beispielsweise am "Aachen Haushalt 2018 nach den Organisationsstrukturen" können Details aufgedröselt werden

Die Stadt Aachen hat jetzt schon den Haushaltsabschluß 2018 fertig? Das ging ja flott. Würdest Du den mal verlinken?

 

Das sind eher die Ansätze aus der Haushaltssatzung2018, bzw. ein Teil davon.

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