Russenmafiabescheisser 1 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Hallo,erstmal vielen Dank an alle die hier unentgeltlich ihre Zeit und ihr Knowhow einsetzen, um andere Leute zu helfen.Tatzeitpunkt 22.11.18Der Halter erhielt den Anhörungsbogen datiert auf 07.12.18. Die geblitzte Person sieht dem Halter sehr ähnlich.Ein Ersatzfahrer hat sich als Fahrer im Anhörungsbogen angegeben. Der Ersatzfahrer sieht dem Halter und der geblitzten Person relativ ähnlich.Ersatzfahrer hat einen Anhörungsbogen bekommen, datiert auf 10.01.19. Er wird die Tat zugeben, und anschließend den Bußgeldbescheid bekommen.Soweit klar, aber jetzt wird es interessant:Besteht die Gefahr, dass wenn der Ersatzfahrer Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid erhebt, die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Halter schickt?Die Alberto Methode dürfte den Behörden ja nicht unbekannt sein. ..."Eigentlich sieht die Person auf dem Bild doch eher dem Halter ähnlich..."Das wäre schlecht, dann wäre es besser wenn der Ersatzfahrer den Bußgeldbescheid schluckt.Oberste Priorität hat, dass der Halter kein Bußgeldbescheid bekommt.Soweit ich weiß beginnt die Verjährung für den Halter ab dem Datum des ersten Anhörungsbogens (07.12.18), also erst am 08.03.19 verjährt?vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Natürlich kann die Behörde dann auch noch dem Halter einen BGB schicken, angehört wurde er ja schon. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Ist es nicht sogar so, dass der "wissentliche Ersatzfahrer" inzwischen mit einem Strafverfahren rechnen muss?Ich meine, da mal was gelesen zu haben. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Soweit ich weiß, hat ein Gericht mal so entschieden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Hat nicht vor kurzem ein User berichtete, dass "seine" Behörde in so einem Fall grundsätzlich Strafantrag stellt?!Die Verjährung ist in so einem Fall auch deutlich länger. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Der grundsätzliche Strafantrag bezog sich da mW auf eine falsche Beschuldigung. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Ja Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 17, 2019 Report Share Posted January 17, 2019 Worauf bezieht sich denn nun Dein „ja“? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 Moin Moin Die Verjährung ist in so einem Fall auch deutlich länger.Nur bei der Straftat.Die Owi verjährt normal. Gruß Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 18, 2019 Report Share Posted January 18, 2019 @Sobbel, ich meinte natürlich die Straftat. Da lohnt es sich dann auch mehr. Quote Link to post Share on other sites
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