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Ersatzfahrer Erhebt Einspruch - Halter In Gefahr?


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Hallo,


erstmal vielen Dank an alle die hier unentgeltlich ihre Zeit und ihr Knowhow einsetzen, um andere Leute zu helfen.

Tatzeitpunkt 22.11.18

Der Halter erhielt den Anhörungsbogen datiert auf 07.12.18. Die geblitzte Person sieht dem Halter sehr ähnlich.
Ein Ersatzfahrer hat sich als Fahrer im Anhörungsbogen angegeben. Der Ersatzfahrer sieht dem Halter und der geblitzten Person relativ ähnlich.
Ersatzfahrer hat einen Anhörungsbogen bekommen, datiert auf 10.01.19. Er wird die Tat zugeben, und anschließend den Bußgeldbescheid bekommen.


Soweit klar, aber jetzt wird es interessant:

Besteht die Gefahr, dass wenn der Ersatzfahrer Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid erhebt, die Behörde einen Bußgeldbescheid an den Halter schickt?

Die Alberto Methode dürfte den Behörden ja nicht unbekannt sein. ..."Eigentlich sieht die Person auf dem Bild doch eher dem Halter ähnlich..."
Das wäre schlecht, dann wäre es besser wenn der Ersatzfahrer den Bußgeldbescheid schluckt.
Oberste Priorität hat, dass der Halter kein Bußgeldbescheid bekommt.

Soweit ich weiß beginnt die Verjährung für den Halter ab dem Datum des ersten Anhörungsbogens (07.12.18), also erst am 08.03.19 verjährt?

vielen Dank

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