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Wegen Hupen 20 Euro Zahlen ?


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folgendes "problem"

 

ich habe am 27 .11 .2018 einen mobilen blitzer angehubt...und heue am 15.12.2018 kommt post auf die ich nie ge(er)wartet habe.....natürlich ohne Foto ..und das Auto ist auf meine mutter zugelassen....

 

 

kann meine mutter ein Foto verlangen....denn sie verleiht ihr Auto öfters...........?? oder wie wäre eure Idee....danke euch für eure tips vor raus.

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folgendes "problem"

 

ich habe am 27 .11 .2018 einen mobilen blitzer angehubt...

 

Warum? Welches Problem hattest du? Warst du in Gefahr, oder einfach nur infantiles Verhalten?

 

 

........oder wie wäre eure Idee....danke euch für eure tips vor raus.

 

Bist du Mann oder Memme?

 

Zuerst den Larry machen und dann jammern :spinner:

 

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Wie an Ralphs Beispiel schön zu sehen ist, macht es zwischenzeitlich keinen Sinn mehr hier Fragen zu stellen, es sind nur noch Exekutivbeamte und Oberlehrer bzw. beides gleich in Personalunion aktiv.

 

@Ralph30z:

Ich würde euer Verhalten von den Nerven deiner Mutter abhängig machen.

Hat sie ein paar Nerven, macht doch erst einmal Garnichts. Dann habt ihr das Schreiben nicht erhalten. In jedem Fall keine Einlassung wer gefahren ist.

Vielleicht kommt dann ein Bußgeldbescheid (kostet 28,50 Aufpreis) gegen den sie dann Einspruch einlegt, weil nicht gefahren, vielleicht kommt auch überhaupt nichts mehr, vielleicht auch ne Einladung zur Bußgeldstelle/Polizei, in jedem Fall nicht verrückt machen lassen. Wenn du Mutti allerdings schonen musst, bezahle besser und hab Frieden ;)

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danke für deine antwort @diplomat

 

und wenn wir schreiben (meine Mutter) das wir nicht wissen wer gefahren ist.........und zur Ermittlung um ein Foto bitten...würden die dann fragen in der Nachbarschaft ?

 

die haben nur die nummer kein gesicht....es muß doch immer der Fahrer ermittelt werden im fließenden verkehr oder nicht ?

 

danke für die antwort.

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Wie an Ralphs Beispiel schön zu sehen ist, macht es zwischenzeitlich keinen Sinn mehr hier Fragen zu stellen, es sind nur noch Exekutivbeamte und Oberlehrer bzw. beides gleich in Personalunion aktiv.

Vielleicht hülfe es, wenn Du nicht alle möglichen Leute auf ignorieren gesetzt hättest, weil deren Meinungen Dir nicht passen oder auf deren Nachfragen Dir keine brauchbaren Antworten einfallen. Oder solltest Du den Beitrag von Sobbel einfach nur übersehen haben?

 

Und zu porscheturbo (den kannst Du doch sehen, oder?): was passt Dir an dessen Beitrag nicht? Findest Du wirklich, seine Fragen sind unberechtigt? Oder meinst Du ernsthaft, das Verhalten des TE sei irgendwie angemessen für einen .................... Erwachsenen?

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Moin Moin

 

 

......hätte andere belästigt mit dem hupen .....

Das kostet aber auch nur 10 Euro

 

 

...vorsätzliche Begehung.......

Verdoppelung wegen Vorsatz sieht der Bußgeldkatalog erst bei einem Regelsatz über 55 Euro vor.

 

 

 

Ich würde schriftlich auf den Fehler hinweisen und erklären, daß ich mit 10 Euro einverstanden wäre, dann aber auch die 10 euro zahlen.

Oder willst du wegen 10 Knickerchen auch noch ein Fass aufmachen?

Du solltest aber dann daraus auch lernen und beim nächsten mal auf das kindische Hupen an Messstellen verzichten.

Sollte die Bußgeldstelle Gebühren erheben wollen, kannst du auf § 56 Abs. 3, 2.Satz OWiG hinweisen - die Mehrarbeit ist schliesslich deren Sache.

 

 

 

Bist du Mann oder Memme?

Zuerst den Larry machen und dann jammern

Hey - so ein Spruch kommt eigentlich von mir :D

Es ist ja auch richtig.

 

 

Oder solltest Du den Beitrag von Sobbel einfach nur übersehen haben?

Was hab ich denn jetzt schon wieder böses gemacht?

 

 

Gruß

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Verdoppelung wegen Vorsatz sieht der Bußgeldkatalog erst bei einem Regelsatz über 55 Euro vor.

So steht's geschrieben.

Nun ist es aber so, daß WIR hier (also nicht nur ich) insbesondere bei vorsätzlicher und regelwidriger Nutzung der Sperrfläche, deren Überfahren zum Zwecke des Überholens eines anderen VT idR lediglich 30 Euro kostet, nach Rück- und Absprache mit der Bußgeldstelle eben unter Vorwurf vorsätzlichen Handelns eine Owi-Anzeige fertigen und die Bußgeldstelle ein Bußgeld in Höhe von 60,- Euro verhängt.

30,- Euro sind halt "nur" ein Regelsatz, von dem abgewichen werden kann.

Im übrigen auch schon in mehreren Verfahren richterlich quasi bestätigt.

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Oder solltest Du den Beitrag von Sobbel einfach nur übersehen haben?

Was hab ich denn jetzt schon wieder böses gemacht?

 

 

Ich denke alles i. O. Nur deine Frage: "Was für ein Tatvorwurf wird dir denn genau gemacht? Welche TBNR ?" ist bisher unbeantwortet.

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Moin Moin

 

 

 

Nur deine Frage: "Was für ein Tatvorwurf wird dir denn genau gemacht? Welche TBNR ?" ist bisher unbeantwortet.

 

Indirekt schon.

Es dürfte sich um die 116100 handeln, die die Bußgeldstelle unberechtigt wegen Vorsatz verdoppelt hat.

Damit ist der TE bei seinen beklagenswerten 20 Euro.

 

 

Gruß

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n, die die Bußgeldstelle unberechtigt wegen Vorsatz verdoppelt hat.

Da müsste der TE schon etwas ............... sein das Bußgeld zu zahlen.

 

Einmal bekommt jemand Unschuldiges die Verwarnung, und dann noch falsch berechnet. Sollen die erst mal ihren Job richtig machen bevor Geld in die Kasse kommt.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

 

@Hartmut wieso unschuldig? Das er überflüssigerweise gehubt hat schreibt der TE selbst.

 

Adressat der Verwarnung war die Mutter und nicht der TE.

 

 

 

Gruß

Danke, stimmt!

 

Und anstatt zu seiner Dummheit zu stehen ...

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@rth: Das siehst Du gerade falsch rum. Zu hupen ist intelligent, dumm ist es hier ein Knöllchen zu veranlassen.

 

oder wie wäre eure Idee....danke euch für eure tips vor raus.

@ralph30z: Über so ein Knöllchen wäre ich echt mal froh! Am besten rahmen lassen und über's Bett hängen.

 

Ansonsten könnte man mal genüßlich mit den Behörden spielen. Ich würde mich auf StVO §16 (1) 2. beziehen. Bekannterweise gehen von Geschwindigkeitsmessungen eine Gefahr für VT aus. Als Beleg z. B. Meßstellen, bei denen die Behörden selbst mit Gefahrenzeichen vor der Gefahr warnen.

Oder warum in der Meßkarre der Meßbeamate deine lieb gemeinte Begrüßung als Mißgunstbezeugung eingestuft hat? Oder ob der Meßbeamte ein Problem hatte? Oder ob der Meßbeamte das Schallzeichen bezüglich Art, Dauer und Intensität beweissicher dokumentiert hat bzw. ein Zeugen hat? Und wie er das Schallzeichen eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet hat?

:nolimit:

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@ralph30z: Über so ein Knöllchen wäre ich echt mal froh! Am besten rahmen lassen und über's Bett hängen.

Möchtest Du eins haben? Kein Problem. Komm vorbei, hupe an meiner Meßstelle etc..... :D

 

Ansonsten könnte man mal genüßlich mit den Behörden spielen. Ich würde mich auf StVO §16 (1) 2. beziehen. Bekannterweise gehen von Geschwindigkeitsmessungen eine Gefahr für VT aus. Als Beleg z. B. Meßstellen, bei denen die Behörden selbst mit Gefahrenzeichen vor der Gefahr warnen.

Oder warum in der Meßkarre der Meßbeamate deine lieb gemeinte Begrüßung als Mißgunstbezeugung eingestuft hat? Oder ob der Meßbeamte ein Problem hatte? Oder ob der Meßbeamte das Schallzeichen bezüglich Art, Dauer und Intensität beweissicher dokumentiert hat bzw. ein Zeugen hat? Und wie er das Schallzeichen eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet hat?

Sandkasten die 8.?
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@rth: Das siehst Du gerade falsch rum. Zu hupen ist intelligent, dumm ist es hier ein Knöllchen zu veranlassen.

 

 

Sehe ich grundsätzlich anders. Der Huper belästigt nicht nur die Messdiener, sondern auch eine unbekannte Zahl Anwohner Mit welchem Recht, was haben die Anwohner getan?

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Sehe ich grundsätzlich anders. Der Huper belästigt nicht nur die Messdiener, sondern auch eine unbekannte Zahl Anwohner Mit welchem Recht, was haben die Anwohner getan?

 

@rth: Sehe ich auch grundsätzlich anders. Warnungen vor Gefahren sind hinzunehmen. Wenn Anwohner sich durch Misstöne jeglicher Art, wie Schallzeichen, quietschende Reifen durch Bremsungen, Motorenbeschleunigungsgeräusch nach der Meßstelle usw., die sich durch eine mobile oder stationäre Geschwindigkeitsmessung ergeben, belästigt fühlen, dann müssen sie halt gegen die Messung vorgehen. Zum Beispiel statt Kaffee & Kuchen lieber vergammelte Wurststullen vorbeibringen oder dort halt immer mit dem Hund Gassi gehen :shit: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

@rth: Sehe ich auch grundsätzlich anders.

Dann warte ich einfach mal ab, ob sich deine verschrobene andere Sicht vor Gericht oder in einem § wiederfindet.

 

 

...lieber vergammelte Wurststullen vorbeibringen oder dort halt immer mit dem Hund Gassi gehen

 

Dann bleib ich halt mal zwei Wochen krank zu hause oder drei.

Und wer bezahlts?

Die Maschine arbeitet natürlich weiter.

 

Das Kacke Problem könnte man doch einfach lösen, indem man die vergammelten Wurststullen vor Ort auslegt.

 

 

Gruß

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Hi,

 

bevor hier weiter Nettigkeiten ausgetauscht werden, kann vielleicht bitte einer der Herren mir erklären, wo auf einer Landstrasse (schreibt der TE jedenfalls) 73 Anwohner herkommen sollen, die sich durch das Hupen belästigt gefühlt haben könnten?

 

Grüße

Wolle

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Moin Moin

 

 

wo auf einer Landstrasse (schreibt der TE jedenfalls) 73 Anwohner herkommen sollen,

Der TE (der sich seit #7 nicht mehr gemeldet hat) hat nur was von Landstraße geschrieben und von anderen.

Die Anwohner kamen zunächst von rth und mit dem Rest bist du nur verulkt worden :doofwinkt:

 

 

Gruß

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...kann vielleicht bitte einer der Herren mir erklären, wo auf einer Landstrasse (schreibt der TE jedenfalls) 73 Anwohner herkommen sollen, die sich durch das Hupen belästigt gefühlt haben könnten?

Die Beschwerde der Bewohner des Heims für Taubstumme liegt mir vor. Mit 73 Namen und Unterschriften.

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Bewohner des Heims für Taubstumme? Finde den Fehler.

Oder soll es sich bei den 73 Namen mit Unterschriften um Heimmitarbeiter und/oder Angehörige gehandelt haben?

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@bluey, eigendlich war das ja ein Heim für stumme Menschen, aber das ewige unnötige Gehupe hat sie alle so erschreckt, das sie alle auch Taub geworden sind.

Der Förderverein hat schnell reagiert...

... und zwei Gebärdensprachler mit Kamera-Ausrüstung an die Landstraße beordert.

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@bluey, eigendlich war das ja ein Heim für stumme Menschen, aber das ewige unnötige Gehupe hat sie alle so erschreckt, das sie alle auch Taub geworden sind.Der Förderverein hat schnell reagiert...

... und zwei Gebärdensprachler mit Kamera-Ausrüstung an die Landstraße beordert.

@PedroK, du kennst den Verein und das Heim offensichtlich auch!

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@PedroK, du kennst den Verein und das Heim offensichtlich auch!

Ich kenne mehrere solcher Heime und finde es immer wieder bewundernswert, wie deren Bewohner und Fördervereinsmitglieder - trotz ihres Handicaps - mit Hilfe sogenannter "Kellen" zu kommunizieren in der Lage sind.

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Prima!

Hat man es durch Sinnlosigkeiten und Blödeleien mal wieder geschafft, vom eigentlichen Thema weit genug abzulenken?!

Zur gepflegten Erinnerung: Das Problem war, dass der TE ein Knöllchen bekommen hat, weil er 2 Kontrolleure/Innen auf der Landstrasse durch Hupen belästigt hat!

Hat denn noch jemand etwas Sinnvolles dazu beizutragen?

 

Grüße

Wolle

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.. Zur gepflegten Erinnerung: Das Problem war, dass der TE ein Knöllchen bekommen hat, weil er 2 Kontrolleure/Innen auf der Landstrasse durch Hupen belästigt hat!

Hat denn noch jemand etwas Sinnvolles dazu beizutragen?

 

Bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage.

Zu meiner Entlastung füre ich an

1. Alles Sinnvolle zu diesem Thema ist bis Pos. 7, spätestens 9 geschrieben worden.

2. Ich persönlich habe etwas gegen Menschen, die erst eine große Klappe haben und sich dann hinter Muttis Rockschürze verstecken.

3. Ich habe eine gewisse Neigung zu Spott.

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Moin Moin

 

 

Das Problem war, dass der TE ein Knöllchen bekommen hat,

Hat er eben nicht - hat die Mami.

 

 

Hat denn noch jemand etwas Sinnvolles dazu beizutragen?

Was möchtest du denn noch erörtert haben?

Womit können wir deinen Gesprächsbedarf decken?

Es ist doch alles zur Sprache gekommen und auch der TE ist offensichtlich zufrieden.

 

 

2. Ich persönlich habe etwas gegen Menschen, die erst eine große Klappe haben und sich dann hinter Muttis Rockschürze verstecken.

3. Ich habe eine gewisse Neigung zu Spott.

2 x Zustimmung.

Aber ob das deiner Entlastung dient?

 

 

Gruß

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Hallo Ralph

 

Du hast missbräuchlich die Hupe benutzt.

Dafür gibt es ein Verwarnungsgeld.

Man könnte sich auch für sein Verhalten verantwortlich zeigen.

 

 

Interessant finde ich, dass ohne Einlassung des Täters der Vorsatz unterstellt wird.

Mit ‚interessant‘ meine ich, dass das nicht zulässig sein dürfte.

Sich wegen 10 € Euro auf einen ( Rechts-)Streit einzulassen werden die wenigsten tatsächlich machen, so dass dieser Punkt nicht bereinigt bzw geklärt wird.

 

Das Verwarnungsgeld ist ein freundliches Angebot. Deine Mutter kann es annehmen und sich von dir das Geld erstatten lassen.

Lehnt sie ab, wird ein Bußgeld festgesetzt bzw Verfahren eingeleitet. Sie braucht dich nicht anzugeben.

Eine Fahrtenbuchauflage wäre möglich.

Ein Foto wäre gut, braucht es jedoch nicht.

 

Was wolltest du mit dem Hupen ausdrücken?

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Interessant finde ich, dass ohne Einlassung des Täters der Vorsatz unterstellt wird.

Mit ‚interessant‘ meine ich, dass das nicht zulässig sein dürfte.

So? Wäre mir neu, daß Vorsatzunterstellung zwingend eine Einlassung des Betroffenen erfordert. Ich kenne etliche Verstöße, wo eine Einlassung nicht erforderlich ist.

 

Sich wegen 10 € Euro auf einen ( Rechts-)Streit einzulassen werden die wenigsten tatsächlich machen, so dass dieser Punkt nicht bereinigt bzw geklärt wird.

Hm.... wer, was oder wie viele sind denn "die wenigsten"? Ich habe in den zurückliegenden Jahren einige Fälle bei Gericht erlebt, wo es lediglich um 10-20 Euro ging. Für Prinzipienreiter oder solche, die sich absolut im Recht sehen, überhaupt kein Ding.

 

Das Verwarnungsgeld ist ein freundliches Angebot. Deine Mutter kann es annehmen und sich von dir das Geld erstatten lassen.

1. bei dem Begriff "freundlich" mußte ich denn doch einmal kurz lachen. Die "wenigsten" werden es wohl als freundlich betrachten. Soweit, so lustig. Aber:

2. die Mutter muß gar nichts annehmen. Wenn ich nicht irre, ist sie lediglich Halterin. Und in der Form würde ich mich dazu auch äußern. Fraglich, ob die Bußgeldstelle wegen 10,- Euro ein Bußgeldverfahren anstrengt. Zumal die Fahrereigenschaft ja auch noch völlig ungeklärt ist. Die Wahrscheinlichkeit spricht denke ich eher dagegen.

 

Lehnt sie ab, wird ein Bußgeld festgesetzt bzw Verfahren eingeleitet. Sie braucht dich nicht anzugeben.

Eine Fahrtenbuchauflage wäre möglich.

1. jain. Einfach nur ablehnen bzw. nicht reagieren wäre natürlich blöd und würde ein Bußgeldverfahren sicherlich nach sich ziehen. Mit einer entsprechenden Einlassung aber.... s.o.!

2. jup. Muß sie nicht. Woher soll sie auch wissen, wer gefahren ist. Sie ist ja nicht mitgefahren. Sie könnte höchstens angeben, wem sie das Fahrzeug überlassen hat. Aber auch das muß sie ja in diesem Fall nicht. Sollte sie aber WENN etwas geschickter formulieren.

3. das hingegen halte ich für Blödsinn! Für 10,- Euro wird ganz sicher kein Fahrtenbuch verhängt. Eine Androhung eines solchen erfolgt meines Wissens idR nur bei gravierenden Verkehrsverstößen. Und da sind wir mindestens im Bußgeldbereich.

 

Ein Foto wäre gut, braucht es jedoch nicht.

Stimmt. Kommt der Halterin aber zugute. Denn ohne ein Foto ist die verläßliche Angabe des tatsächlichen Fahrers ungleich schwieriger.

 

Was wolltest du mit dem Hupen ausdrücken?

Ist die Frage wirklich ernst gemeint?!
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 31a Fahrtenbuch

 

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

1.

vor deren Beginn

a)

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

b)

amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

c)

Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2.

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

(3) Der Fahrzeughalter hat

a)

der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

b)

sonst zuständigen Personen

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.

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