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Lasermessung - 100Er Schild Zwischen Auf- Und Abfahrt Rastplatz


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Hallo geehrte Forenmitglieder

 

Ich wurde vor 4 Monaten mit 51 km/h zu schnell gelasert. Folgende Fakten:

 

- 100er Schild wurde mittig auf Höhe eines Rastplatzes platziert.

- Ich war ziemlich müde und bin genau auf diesem Parktplatz ausgefahren und habe mich eine halbe Stunde im Auto schlafen gelegt.

- Bin also von der Autobahn rechts auf dem Rastplatz gefahren, bevor ich das 100er Schild überfahren habe.

- Nach der halben Stunde Schlaf wieder auf die Autobahn gefahren, und nach 3 Minuten Fahrt gelasert worden, ohne ein weiteres 100er Schild nach der Rastplatz-Auffahrt gesehen haben zu können.

 

Ist das rechtens, dass an der Stelle gelasert wurde, da ich nach der Runde Schlaf keine Chance hatte auf Tempo 100 hingewiesen zu werden?

 

Vielen Dank schon mal an euch allen!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Alex

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Moin Moin

 

 

Ist das rechtens, dass an der Stelle gelasert wurde, da ich nach der Runde Schlaf keine Chance hatte auf Tempo 100 hingewiesen zu werden?

Solche Fragen stellen sich dir jetzt, nach 4 Monaten?

 

Wurdest du damals angehalten oder hast irgendwie Post bekommen oder hast du das evtl. bei deinem Powernapping geträumt?

 

 

 

Gruß

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Der Bußgeldbescheid ist erst gestern gekommen!

 

Wurde angehalten, und bei der nächsten Fahrt auf der gleichen Strecke habe ich eben gemerkt, dass ich das 100er Schild gar nicht sehen konnte.

 

Da normalerweise der Brief beim Lasern sehr schnell kommt, dachte ich, die Polizei hat ihren Fehler vielleicht selbst bemerkt...

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Nein, es gab davor nichts, es wurde auf 100 km/h gedrosselt

 

Von unbeschränkt auf 100? Glaub ich erstmal (!) nicht, ich bin mir sicher, dass vorher ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet war.... guck bitte nochmal genau hin wenn Du da längsfährst.

 

 

 

 

@Sobbel, von Dir hätte ich eigentlich mehr Kenntnis von den Verjährungsfristen erwartet.

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Nein, es gab davor nichts, es wurde auf 100 km/h gedrosselt

 

Von unbeschränkt auf 100? Glaub ich erstmal (!) nicht, ich bin mir sicher, dass vorher ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet war.... guck bitte nochmal genau hin wenn Du da längsfährst.

 

 

Das erste Schild auf der Strecke war die 100 km/h - Brückenschäden.

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Ach @m3_ *seufz*, bis eben war es noch eine normale Diskussion, bis Du mit Deiner billigen Polemik wieder einmal veruchst einen Thread zu zerstören.

 

Selbstverständlich wäre eine solche Beschilderung nicht rechtens, deswegen hab ich ja versucht herauszufinden, ob es nicht doch einen Geschwindigkeitstrichter o.ä. gibt.

Jetzt überlasse ich Dir das Feld, vielleicht findest Du ja über Google o.ä. noch etwas heraus und stehst dem TE dann beratend zur Seite...

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ich denke eher, der Fall deutet auf ungenaue Beschilderung hin, Nach der Auffahrt vom Parkplatz müsste ein Schild her. Weiss eigentlich jemand ob auch im Zuge der Einfädelspur Schilder "erlaubt" sind?

 

Ich meine mit erlaubt, die Tatsache, dass die Fahrer ja hier regelmässig auf den rückwärtigen Verkehr achten, und möglicherweise nicht das Schild rechts registrieren.

 

So sollte der TE die konkrete Beschilderung in besagtem Streckenabschnitt ermitteln.

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Moin Moin

 

 

@Sobbel, von Dir hätte ich eigentlich mehr Kenntnis von den Verjährungsfristen erwartet.

 

Wo siehst du einen Fehler?

 

 

Von unbeschränkt auf 100? Glaub ich erstmal (!) nicht, ich bin mir sicher, dass vorher ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet war

Die VwV spricht eh nur eine Empfehlung aus.

Auf Autobahnen darf getrichtert werden und es soll mit 120 begonnen werden wenn vorher unbeschränkt war.

 

Ist nachvollziehbar, schliesslich haben wir Richtgeschwindigkeit 130.

 

 

Gruß

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Weiss eigentlich jemand ob auch im Zuge der Einfädelspur Schilder "erlaubt" sind?

Da ich solche (gern elektronischen) Schilder immer wieder mal sehe, scheinen sie wohl erlaubt zu sein.

 

Ich meine mit erlaubt, die Tatsache, dass die Fahrer ja hier regelmässig auf den rückwärtigen Verkehr achten, und möglicherweise nicht das Schild rechts registrieren.

Die Schilder stehen regelmäßig am Ende der 'Auffahrtkurve' bzw. am Anfang der Beschleunigungsspur. Wer damit überfordert ist, sollte nicht Autofahren.

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