Beamte warnen immer wieder davor, gegen BGBs Einspruch zu erheben. Es koste nur Geld, das der mit dem Einspruch beauftragte Rechtsanwalt einnimmt. Damit wollen sie nur von Einsprüchen abschrecken, die ihnen im Erfolgsfall zusätzliche Arbeit machen und die einschüchternde Wirkung der Radarfallen mindern. Und außerdem wird mit erfolgreichen Einsprüchen auch noch die Unfehlbarkeit staatlicher Behörden widerlegt.
Die Wirtschaftswoche hat den Betreiber einer Website, die solche Einsprüche für Geblitzte ausführt, nach dem Erfolg befragt. Er führt täglich 300 Einsprüche durch, von denen führen 36 zur Einstellung des Bußgeldverfahrens und 100 zur Verringerung des Bußgeldes. Fehler unterlaufen den Behörden häufig bei der Eichung des Blitzers und der Auswertung der Messung.
In der Wirtschaftswoche vom 28. 9. und 5. 10. sind weitere Beiträge zum Thema Bußgeldbescheid zu lesen.