tenchu2x 1 Posted October 2, 2018 Report Share Posted October 2, 2018 Hallo, ich bin in August in AT in eine Radarfalle.Ortsgebiet, Geschwindigkeit nach toleranzabzug 93 statt 50. Strafe 280 Euronen. Das ist nicht das Problem. Finde ich eig angemessen. Wie ich im internet lese, zieht das auch ein 2 wöchichges Fahrverbot in AT nach sich. Und jetzt wird es kompliziert. Ich bin Österreicher, lebe und arbeite aber in Deutschland. ich habe in Wien auch noch eine hauptmeldung. Es ist auch zulässig in 2 EU staaten hautpgemeldet zu sein. Dadurch dass ich meinen Gewöhnlichen Augenthalt in DE habe, habe ich auch seit 2007 einen deutschen Führerschein, habe den damals umschreiben lassen. Wie wird dieses fahrverbot denn nun überhaupt umgesetzt? da ich im November noch mal nach AT muss, werde ich gegen die Strafverfügung einspruch einlegen, da das aufscheibende Wirkung hat und die Strafverfügung außer Kraft tritt. Es wird dann ein ordentliches Verfahren in Kraft treten, wo einem dann netterweise auch die Beweismittel vorgelegt werden. das ganze dauert natürlich und dadurch kann ich anfang November in AT sicher noch fahren. Der Einspruch selbst wird eh nichts bringen, kostet aber auch nur 10% der strafe und die Strafe selbst darf dadurch nicht erhöht werden. nun frage ich mich aber wie dann später eigentlich das fahrverbot umgesetzt wird. muss ich meinen deutschen Führerschein dann nach Wienschicken? und was machen die dann damit? das verkehrsamt in wien war nicht in der Lage mir dazu telefonisch eine belastbare Aussage zu geben. Haben offensichtlich dort keine ahnung, die verweisen auf die deutschen Behörden. aber die sind ja überhaupt nicht zuständig! Oder bekomme ich einfach einen Wisch wo steht: "hallo, sie dürfen ab jetzt 2 Wochen nicht mehr in AT fahren?" kann ich mir auch nicht vorstellen, das muss ja irgendwie auf dem deutschen Schein vermerkt werden? Die 2 Wochen sind mir eig wurscht, aber mir ist wichtig, dass ich den Schein nicht weggeben muss, denn dann kann ich ja in DE auch nicht fahren. oder bekomme ich am Ende gar zuzätzlich ein Fahrverbot in DE aufgebrummt? Vielleicht war mal jemand in einer ähnlichen Situation? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 4, 2018 Report Share Posted October 4, 2018 Du schreibst: Es ist auch zulässig in 2 EU staaten hautpgemeldet zu sein. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ein "Hauptwohnsitz" bedeutet doch, dass Du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Und den kann man nach einfachem Menschenverstand nur an einer Stelle haben. Eben so, wie ein Kreis auch nur einen Mittelpunkt hat. Man kann aber durchaus zwei Staatsangehörigkeiten haben. 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest Schwarzblitzer2 Posted October 14, 2018 Report Share Posted October 14, 2018 Ne denn Führerschein würd nicht eingezogen Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 14, 2018 Report Share Posted October 14, 2018 Bitte diesen Satz noch einmal in verständlich und für den TE hilfreich.... 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 14, 2018 Report Share Posted October 14, 2018 Hallo Ich meine, dass das Fahrverbot was du in Österreich bekommst, in Deutschland nicht greift.Wenn du jedoch deinen Führerschein abgibst, darfst du in Deutschland nicht fahren, da du verpflichtet bist deinen Führerschein dabei zu haben. ZorroMelderechtlich ist es möglich einen Hauptwohnsitz in Deutschland und einen in Österreich zu haben, nur zwei Hauptwohnsitze innerhalb Deutschlands gehen nich. Quote Link to post Share on other sites
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