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Hallo allerseits,

 

mal wieder eine Frage zum Anhörungsbogen (29kmh zu schnell auf Autobahn).

 

Angenommen Halterin Beimer bekommt besagten Anhörungsbogen (Foto mit männlicher Person). Sie hat den Wagen der Tochter zur Verfügung gestellt, auf dem Foto ist aber eine andere Person (Partner) zu sehen. Sie gibt die Adresse der Tochter an, mit Verweis, dass dieser Person das Auto übergeben wurde. Nun bekommt die Tochter ebenfalls den gleichen Anhörungsbogen.

 

Ich habe mich ein bischen zu dem Thema eingelesen. Ein paar Nachfragen habe ich noch:

 

Wurde die Verjährung unterbrochen durch den zweiten Anhörungsbogen?

 

Besteht (wenn der Fahrer nicht ermittelt wird) noch die Gefahr eines Fahrtenbuches? Der Halter hat ja im Prinzip schon Mithilfe der Behörde gegenüber geleistet.

 

Wie sollte die Tochter nun vorgehen? Nicht antworten und auf ein zweites Schreiben warten, um vielleicht über die 3 Monate hinaus zu kommen?

 

 

Danke für die Einschätzungen!

 

Mutti Beimer

 

 

 

 

 

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Das kostet, sofern es sich um ein einzelnes Vergehen handelt, 80 Euro und einen Punkt.

Ein Fahrverbot gibt es hier nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Und da man eine Person schon mal an der Angel hat, wird sich das ganze (Hoffen auf 3 Monatsfrist, Angabe von unbekannten Fahrern) m. E. nicht lohnen.

Zahlen bringt Frieden.

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Es müsste jetzt noch ein Monat überbrückt werden.


Das kostet, sofern es sich um ein einzelnes Vergehen handelt, 80 Euro und einen Punkt.

Ein Fahrverbot gibt es hier nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Und da man eine Person schon mal an der Angel hat, wird sich das ganze (Hoffen auf 3 Monatsfrist, Angabe von unbekannten Fahrern) m. E. nicht lohnen.

Zahlen bringt Frieden.

 

Ist klar. Wobei mit "Bearbeitungsgebühren" ist man auch bei etwa 110 Euro.

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1. die Anhörung (ist das wirklich eine oder doch ein Zeugenfragebogen?) unterbricht nicht gegenüber dem Fahrer.

2. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen. Die Halterin hat halt nicht mitgeteilt, wer gefahren ist - das Schweigen der Tochter würde ihr zugerechnet werden.

Falls jedoch das Auto der Tochter dauerhaft überlassen wurde, dann ist diese die Halterin (unabhängig von der Zulassung) und dann müsste die Tochter für das Auto ein FV führen - was aufs selbe hinauskommt.

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Najaaaaa, die Aussage der Mutter, dass sie der Tochter das Auto zur Nutzung überlassen/übergeben hat ist nicht falsch!

Und ob sie "unvollständig" ist, muss (ihr) erstmal bewiesen werden. Die Person auf dem Foto kann schließlich der neue Freund der Tochter sein, den sie weder richtig kennt noch eine (ladungsfähige) Anschrift von ihm hat.

 

Grüße

Wolle

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Wolle, es gibt zwei Aspekt. Einmal den S achverhalt und einmal die Frage ob man es beweisen kann.

 

 

Hier im Sachverhalt hatte die Mutter den Freund ihrer Tochter erkannt und bewusst unvollständig ausgesagt. Eine unvollständige Ausage ist falsch, auch wenn der Rest korrekt sein sollte.

Beweisen wäre die andere Frage. Hier kommt es wohl darauf an, wie lange die Beziehung ist und wie gut das Bild ist. Dadurch könnte dann sofort bewiesen werden, dass sie unvollständig ausgesagt hat.

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Die Aussage der Mutter ist unvollständig und damit falsch. Das könnte ihr zum Nachteil (Fahrtenbuch) reichen.

Da hätte ich doch gern den ein oder anderen Paragrafen, der Deine Behauptungen belegt.

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Danke für die Antworten.

 

Nochmal konkret nachgefragt: Würde es Sinn machen auf den ersten Anhörungsbogen der Tochter nicht zu reagieren (könnte ja auf dem Postweg verschwunden sein)? Kann man generell davon ausgehen, dass ein Zweiter geschickt wird? Auf diesen würde man dann mit Angabe des Fahrers reagieren. Möglicherweise schon außerhalb der 3 Monate. Wäre dann immernoch ein Fahrtenbuch möglich? Der Fahrer wurde ja ermittelt und auf die Anfragen wahrheitsgemäß geantwortet.

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ein zweiter Anhörungsborgen wird nicht geschickt. Wenn die Tochter nicht reagiert, kommt es auf den Spürsinn und Arbeitsanfall des SB an. Er könnte sich ins Zeug legen, und uniformierte Damen und Herren zur Adresse der Tochter schicken, und das Bild bei den freundlichen Nachbarn zeigen, verbunden mit der Frage: "Kennen Sie diesen netten Herren?"

 

Er könnte es aber auch sein lassen.

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Ja klar kann er das. Wenn er gar nichts besseres zu tun hat, kann er genau das machen. Und dann kann er seine ganze kriminalistische Erfahrung und alle legalen harten Verhörmethoden einsetzen, um exakt genau gar nichts neues zu erfahren. Wenn er nur ein ganz klein wenig Verstand hat, lässt er das allerdings und wendet sich an die Tochter.

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... Wenn er nur ein ganz klein wenig Verstand hat, lässt er das allerdings und wendet sich an die Tochter.

Warum sollte er es tun? Mutter Beimer ist garantiert nicht auf dem Bild. Tochter auch nicht. Nachdenken kann ein SB in einer Behörde nicht?!

Tochter einladen, wozu??

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Warum sollte er es tun?

Möglicherweise deswegen:

Sie hat den Wagen der Tochter zur Verfügung gestellt (...) Sie gibt die Adresse der Tochter an, mit Verweis, dass dieser Person das Auto übergeben wurde.

Nachdenken kann ein SB in einer Behörde nicht?!

Keine Ahnung. Es wäre allerdings hilfreich, wenn er es könnte, finde ich.

 

Tochter einladen, wozu??

Das mit dem einladen stammt von unserem uninformierten Fachmann, nicht von mir. Vielleicht solltest Du den fragen, warum er meint, eine Einladung an die bereits ausgesagt habende Halterin wäre eine sinnvolle Idee. Ich würde - wenn überhaupt - allerdings die Person einladen, bei der die Chance prinzipiell am größten ist, daß sie die Person am Steuer des Fahrzeuges kennt.

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