fogelVpower 0 Posted September 17, 2018 Report Share Posted September 17, 2018 Hallo, ich habe gleich zwei Anliegen, bzw. Blitzermomente die ich etwas schildern möchte: 1) Rotlichtblitzer (mit einem Mietwagen) in der Stadt - fester Überzeugung, dass die Ampel noch auf Gelb stand - ist nun schon knapp 24 Wochen her und ich habe bis heute noch nichts erhalten. 2) Geschwindigkeitsübergrenzung von ca. 25 - 30 kmh auf einer Bundesstraße - neben meinem Fahrezeug war noch ein anderes - ist nun schon knapp 13 Wochen her und ich habe bis heute noch nichts erhalten. Was ich dazu erwähnen muss ist, dass das Auto auf meinem Vater regisistriert ist - dieser ist vor knapp 14 Wochen umgezogen und das Auto wurde vor etwa 10 Wochen auf die neue Adresse umgemeldet. Was denkt ihr, ist hier noch mit etwas zu rechnen?Kann ich bei der Mietwagenfirma (Ersatzwagen auf Grund eines Einbruchs) anrufen und fragen, ob die einen Anhörungsbogen bzgl. des Rotlichtblitzers erhalten habe?Im Internet lese ich von einer Verjährungsfrist von 12 (?!) Wochen - in Grenzfällen wohl auch länger. Danke für die Information! MfGDominik Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 17, 2018 Report Share Posted September 17, 2018 zu 1) dann ist das erledigt. zu 2) auch da gehe ich mal davon aus, daß es erledigt. ist. Ich würde einfach noch ein klein wenig abwarten, aber ganz sicher nicht irgendwo anrufen und nachfragen. Warum auch?! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 17, 2018 Report Share Posted September 17, 2018 Der Rotlichtblitzer mit dem Mietwagen ist auf jeden Fall verjährt. Der andere nicht zwingend, da eine Adressermittlung die Verjährung unterbricht. In diesem Fall. Da Du aber nicht umgezogen bist, sondern Dein Vater, dürfte für Dich da auch nichts mehr kommen. Quote Link to post Share on other sites
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