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Politesse hängt mir auf dem "nach Hause Weg" Knöllchen an


Guest manolo

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Hallo zusammen,

 

bei mir, eine 30er Zone, relativ schmal, immer wieder Parkplätze eingezeichnet links und rechts, parke ich immer so ein wie ich gerade nach Hause komme, also gerne auch mal auf der falschen Seite. Ich habe keine Lust mit Nachbarn Ärger zu bekommen wenn ich Samstag früh um 6:00 bei denen in der Einfahrt wenden muss.

Jetzt hat sich eine Politesse wohl eine geschickte Route nach Hause ausgesucht unsd hängt mir neuerdings Samstags wenn ich verpenne richtig zu parken einen Zettel dran.

 

Klar, ich könnte richtig parken, aber darf die mir außerhalb des Dienstes das Ding überhaupt ranhängen? Witzigerweise biegt sie nach meinem Auto gleich links ein, in der Straße stehen aber noch andere Autos falsch. Und das wurmt mich halt. Leider habe ich die Kuh bisher immer verpasst.

 

Grüße

Manuel

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Guest Pferdestehler

@manolo

 

Mach es ganz einfach: Versau ihr die Tour! Parke korrekt, ärgere die Nachbarn, wenn die Dich anzeigen wegen wenden, lach Dir in's Fäustchen. Kann doch nicht so problematisch sein, nur wegen der Nachbarn, gell?

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Aber manolo hat ein Recht auf Gleichbehandlung!

Wenn sie nur dich mit einer Owi belegt ist das nicht fein...

 

Die Politesse kann zwar nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten verfolgen, d.h. sie kann entscheiden, ob und in welchem Unfang eine Owi verhängt wird. Entscheidet sie sich jedoch ein Verwarngeld auszuschreiben, muß sie auch die anderen mit demselbem belegen!

 

Is trotzdem kein Grund die gute Frau als Kuh zu bezeichnen :rolleyes:

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Also, ei manchen Nachbarn hab ich lieber Ärger mit der Polizei. Bezahlen und gut, aber Umziehen ist teuer.

Das mit dem Parken auf der 'falschen Seite' wird wohl nur in D so doll verfolgt. In Österreich ist das gang und gebe. Bei uns herrscht natürlich Ordnung.

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Ich kann den Autor verstehen. Für so ein Verhalten muß man nicht gleich einen Strafzettel bekommen. Die Politesse könnte genau so gut "die kirche im Dorf lassen" und einfach weitergehen. Hat aber wahrscheinlich irgendwelche Quoten zu erfüllen.....

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Ich kann den Autor verstehen. Für so ein Verhalten muß man nicht gleich einen Strafzettel bekommen. Die Politesse könnte genau so gut "die kirche im Dorf lassen" und einfach weitergehen. Hat aber wahrscheinlich irgendwelche Quoten zu erfüllen.....

Muss nicht, aber kann! Das ist der springende Punkt... :D

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Erst mal danke für die vielen Antworten.

 

Korrekt parken: jein, sehe ich nicht ganz ein. Wenn sie mich aufschreibt und ich jedes mal 15€ löhnen muss dann müssen das die anderen auch. Außerdem wieder der Punkt mit den Nachbarn.

 

Kuh: Na gut, sie macht ihren Job, wenn auch nicht richtig und ziemlich intolerant

 

Kann mir da eigentlich auf dauer was passieren wenn ich öfter dort notiert werde?

Kann ich nicht mal bei dem nächsten Zettel genauer hinterfragen? Wenn sie tatsächlich nicht im Dienst ist wären die Dinger doch ungültig, oder?

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Guest Pferdestehler

Hier in B ist wegen notorischen Falschparkens schon mal ein Führerschein abgenommen worden. Also ganz ohne ist das nicht. Mir leuchtet auch nicht die Begründung ein: nur weil die anderen keine Knolle bekommen darf ich das auch nicht. Fakt ist: Du parkst falsch. Fakt ist: Die anderen gehen Dich nichts an. Fakt ist: Sie macht ihren Job richtig, vielleicht selektiv, aber richtig.

Wenn Du gerne immer wieder 15€ für das verkehrt parken zahlen willst, bitte schön, mir wäre das zu teuer. Und dann pass lieber auf, daß das niemandem bei OA auf Dauer sauer aufstößt, das könnte dann wirklich Folgen haben.

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Kann mir da eigentlich auf dauer was passieren wenn ich öfter dort notiert werde?

Kann ich nicht mal bei dem nächsten Zettel genauer hinterfragen? Wenn sie tatsächlich nicht im Dienst ist wären die Dinger doch ungültig, oder?

 

@ manolo

 

1. Wie von Pferdestehler schon angemerkt, kann bei dauerhaftem, beharrlichem Verstoss gegen die StVO Deine Eignung als Kraftfahrer als solche in Zweifel gezogen werden. In letzter Konsequenz kann ein "medizinisch psychologisches Gutachten" (MPG, früher MPU) angeordnet werden.

 

2. Auch wenn die Politesse zum Zeitpunkt der Austellung der Verwarnung nicht im Dienst war, ist diese Verwarnung gültig. Sie kann Dich jederzeit auch in ihrer Freizeit anzeigen, so wie jeder andere Bürger dies auch tun kann. Das sie dabei ihre dienstlich gelieferten Vordrucke verwendet, ist ebenfalls zulässig.

 

Gruß, ein Officer

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Also normalerweise wird falschrum parken hier nur an Hauptstraßen aufgeschrieben, in Wohngebieten wird es ignoriert. Aber man erschließt sich ja immer wieder neue Einnahmequellen....

 

Dass sie dich im Dienst oder außerhalb aufschreibt, ist egal. Gültig ist es allemal. Ich kann dir daher nur raten, richtig zu parken.

 

Wenn du nicht bei Nachbar A wenden willst, dann mach das doch 30m weiter ;) Oder fahr eine Straße vorher ins Wohngebiet, sodass du irgendwie gleich richtig herum in deiner Straße ankommst :B): (es sei denn es ist eine Sackgasse)

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Ordnungswidrigkeiten verfolgen, d.h. sie kann entscheiden, ob und in welchem Unfang eine Owi verhängt wird. Entscheidet sie sich jedoch ein Verwarngeld auszuschreiben, muß sie auch die anderen mit demselbem belegen!

Muss sie nicht ! Dein Verstoß kann nicht damit ungeschehen gemacht werden, weil fünf Fahrzeuge genau vor dir auch falsch gepakrt haben.

Ich glaube Du verwechselst da das Opportunitätsprinzip mit Legalitätsprinzip.

 

Opportunitätsprinzip

Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Die gesetzliche Grundlage für das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht ist § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

§ 47 Absatz 1 OwiG lautet:

 

"Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie das Verfahren einstellen."

 

Es besteht also im Bereich der Ordnungswidrigkeiten keine Verpflichtung der Verfolgungsbehörde, ein Bußgeldverfahren einzuleiten oder ein ein eingeleitetes Verfahren fortzuführen. Anders verhält es sich bei Straftaten, weil dort das sogenannte Legalitätsprinzip gilt.

Nach dem bei Straftaten geltenden Legalitätsprinzip ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht stellt die Frage, ob ein Verfahren eingeleitet wird, hingegen in das pflichtgemäßem Ermessen der Verfolgungsbehörde. Die Verfolgungsbehörde kann nicht nur bei unklarer Sach- oder Rechtslage von einer Verfolgung Abstand nehmen, z.B. wenn eine Gefährdung bei einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben ist oder wenn ein reiner Formalverstoß (z.B. Nichtanhalten vor einem Vorfahrtschild nachts während völlig verkehrsarmer Zeit) erfolgt. Anerkannt ist auch, dass nach dem Oppurtunitätsprinzip eine Verfolgung von Bagatellverstößen unterbleiben kann, vielleicht sogar muß, wenn der Täter selbst erheblichen Schaden erlitten hat.

 

Quelle: unser Schwesterforum Verkehrsportal.de

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@Samos

 

Mir is schon klar was das Opportunitäts- bzw. Legalitätsprinzip ist. :ph34r:

 

Hier ein Zitat:

 

Das pflichtgemäße Ermessen ist allerdings bei Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr eingeschränkt. Hier fallen tagtäglich gleich gelagerte Fälle an.

Der Verkehrsteilnehmer hat einen Anspruch auf Gleichberechtigung (vgl. Art 1 Abs. 3 und Art. 3 GG)

 

 

 

 

Wenn ich also in eine Verkehrskontrolle komme und der :rolleyes: hat den vor mir nur eine mündliche Verwarnung wegen Nichtanlegen des Gurtes ausgesprochen, habe ich ein Recht darauf, dass mir ebenfalls unter den gleichen Umständen eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird.

 

Is schon klar, dass das Opportunitätsprinzip einige Freiheiten zuläßt, aber man hat sich als Staatsgewalt auch an das GG zu halten und die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) steht dazu im krassen Widerspruch.

Art 3(1) GG ist ein schrankenloses Grundrecht, dass weder einen Gesetzesvorbehalt noch andere Möglichkeiten zuläßt.

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@ Junker

 

Wenn ich also in eine Verkehrskontrolle komme und der  hat den vor mir nur eine mündliche Verwarnung wegen Nichtanlegen des Gurtes ausgesprochen, habe ich ein Recht darauf, dass mir ebenfalls unter den gleichen Umständen eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird.

 

Das ist nicht korrekt.

 

Zunächst einmal hast Du mit Deinem Verhalten einen Verstoss begangen, der nach dem Verwarn-und Bußgeldkatalog mit einer Verwarnung o. einem Bußgeld von x € belegt ist. Dies kann selbstverständlich von Dir eingefordert werden, und zwar losgelöst vom Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in ähnlichen Situationen.

 

Zum Anspruch auf Gleichbehandlung (Gleichheitsgrundsatz nach dem GG):

 

In der reinen Theorie könnte man Deiner Argumentation folgen, dass unter völlig identischen Umständen, in einem völlig identischen Umfeld, in einer völlig identischen Situation eine zwingend notwendige Gleichbehandlung nach dem GG erforderlich wäre.

 

Aber:

 

Diese völlig identischen Situationen kann es in der Praxis nicht geben. Es mag millionenfach gleiche/ähnliche Situationen/Umstände geben, aber es gibt dieselbe Situation nur einmal.

Jeder Mensch ist ein Individuum und deshalb liegt es im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er z.B. bei Deinem Vorgänger, aufgrund der diesem unterstellten Einsichtsfähigkeit, eine mündliche Verwarnung für ausreichend erachtet und Dich später (für das gleiche Delikt) aufgrund seiner (zwangsläufig immer) subjektiven Wahrnehmung Deiner Person (Verhalten, Einsichtsfähigkeit in das Unrecht usw.) gebührenpflichtig verwarnt.

 

Zusammenfassend ist zu sagen: Mögen auch noch so viele ähnliche Situationen existieren, ist doch jeder konkrete Fall ein Einzelfall für sich, der einer gesonderten Bewertung bedarf.

 

Gruß, ein Officer

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