andicorsa 112 Posted September 6, 2018 Report Share Posted September 6, 2018 Das ist doch jetzt wohl ok? Und ja, es ist mein Ernst. ---------------------------------------------------------------------- Mal wieder ein Radfahrer Thema. https://www.focus.de/panorama/welt/tempo-47-zu-schnell-unterwegs-und-dann-auch-noch-nackt-fahrradfahrer-in-kiel-geblitzt_id_9326317.html Ein nackter Radfahrer ist mit Tempo 47 in eine Radarfalle in Kiel gefahren. Erlaubt waren an der Stelle 30 Kilometer pro Stunde. Die Stadt Kiel veröffentlichte am Freitag ein Blitzerfoto, das den bis auf Socken und Schuhe unbekleideten Mann auf dem Fahrrad zeigte. Ich widerspreche der Polizei Kiel in einer Hinsicht. an (30) muß sich auch ein Radfahrer (Fahrzeugführer) halten. Aber nicht an Ortsschild [innerorts allgemeine Regeln 50] Diese gelten explizit für KRAFT-Fahrzeuge. Da der Radfahrer immerhin sportliche 47 km/h geschafft hat wäre ihm zuzutrauen auch mehr als 50 fahren zu können. Und wären diese eine Folge eines Ortsschildes, dann wäre es für (je)den Radfahrer grundsätzlich legal schneller als 50 zu fahren. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted September 7, 2018 Report Share Posted September 7, 2018 Da er ja kein KRAFT Fahrzeug führte wird er wohl keine Strafe bekommen, oder? Wie sieht es denn hier mit E-Bikes aus, sind das KRAFT-Fahrzeuge oder doch erst die Pedelecs mit Moped Kennzeichen? Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted September 7, 2018 Author Report Share Posted September 7, 2018 hm bin ich etwas zu kompliziert?Also, ein (30) oder auch ein (50) oder (40) oder... gilt für alle Fahrzeuge.Aber das eckige [innerorts] gibt die "allgemeinen" 50 km/h nur für Kraft-Fahrzeuge.Das bedeutet ein Radfahrer darf über 50 fahren, außer er kommt an einem runden Schild vorbei.Da leider (30) innerorts nahezu immer noch mit (50) aufgehoben werden statt mit (30)(die VwV erlaubt es inzwischen (30) innerorts aufzustellen - ah ich glaube ich werde zu kompliziert? )gelten diese (50) dann auch für Fahrzeuge.Also würde der Radfahrer hier wegen (30) eine Strafe bekommen.Da er aber nackt - ohne Kennzeichen - ist bekommt er nix. Das hat er aber mit anderen Fahrzeugen die zumindest vorne kein Kennzeichen haben wie Motorrädergemein...Zum 2. Teil der Frage:Es kommt darauf an:https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.htmlKeine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind...Weiter wollte ich das jetzt nicht führen, sonst wird es wieder kompliziert.Sagen wir einfach, alles andere sind Kraftfahrzeuge. Quote Link to post Share on other sites
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