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Polizei Kontrolliert Radfahrer


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Entsetzen herrscht in Darmstadt, zumindestens in Radfahrer-Kreisen, und hier aber nur unter den studentischen Radfahrern. Die sind sich nämlich keiner Schuld bewusst. "Einbahnstrasse?" Das gilt nicht für mich, denken sie und radlen munter ein kurzes Stück gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung.

 

Schuldbewusstsein ist nicht vorhanden. Ein Lehrstück der Entfremdung.

 

 

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Ich schreibe fast täglich Anzeigen, weil jemand sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte. Ich verwarne fast täglich nicht wenige, weil sie nicht angeschnallt sind. Manche haben TÜV/HU-Termin deu

Radfahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal. Deshalb kontrollieren auch wir hier seit geraumer Zeit verstärkt die Pedalt

@bluey, es ist doch so einfach! Wenn ich zu Fuss gehe sollten Radfahrer und Autofahrer stärker überwacht werden. Rote Fussgängerampel z. B. zu überwachen ist Schikane und Abzocke!   Wenn ich Radfahre

Radfahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal. Deshalb kontrollieren auch wir hier seit geraumer Zeit verstärkt die Pedaltretende Zunft und kassieren auch ohne Wenn und Aber ab. Nicht gerade zur Freude der Radfahrer.

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Stimmt. Warum?! Auffällig für mich ist aber, daß es eher wenig Radfahrer gibt, die sich regelkonform verhalten. Und deren Verkehrsverhalten möchte ich auch als vergleichsweise aggressiver/rücksichtsloser bezeichnen, als ich es bei den Autofahrern sehe. Merkwürdig finde ich auch, daß wenn man den ein oder anderen in Plauderlaune befindlichen Zeitgenossen mal entsprechend befragt, er einräumt, sich als Radfahrer viel weniger an Verkehrsregeln zu halten als als Autofahrer. Und das, obwohl er, wenn er Auto fährt, sich über das regelwidrige Verhalten anderer Radfahrer sehr aufregt. Warum also macht er selbst, als Radfahrer, es dann nicht besser?!

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Ich dachte der Radfahrer soll auf den Gehweg?

 

Und selbst wenn man das wegklagen kann wie Bismarckstraße Klinikum, dann

kommt da ein "Radfahrer frei" hin, damit der geneigte Autofahrer den

Radfahrer schön auf den Gehweg - was anderes ist das nicht... - hupen

kann. :D

 

Die Frage der Ampeln ist

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

2017 schon angebrochen glaube ich. ;)

 

Und wie so vieles eben noch vieles noch nicht umgesetzt.

 

Von daher geht es den Autofahrer eigentlich nix an. Der darf sich an seine Regeln halten und muß damit rechnen,

daß bei roter Fußgängerampel ein Radfahrer Vorrang hat.

Das ist seine Verantwortung. Er könnte ja ebenfalls Rad fahren wenn er die nicht haben will.

Wobei, sollte er dann auf der Fahrbahn fahren - ja dann muß er natürlich trotzdem den Vorrang

des Rad Fahrenden Wesens auf dem Radweg mit Fußgängerampel achten.

 

 

Schwierig? Für den normalen Autofahrer und manchen Gesetzeshüter wohl nicht.

Die haben grundsätzlich keine Ahnung. Aber davon ganz viel.

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(...)

 

Ein nicht ganz unwesentlicher Teil des Eindrucks, daß sich eher wenige Radfahrer regelkonform verhalten (den ich so nicht teile), dürfte darauf zurückzuführen sein, daß Fehlverhalten der Radfahrer praktisch immer sofort, unmittelbar und ohne technische Hilfsmittel erkennbar ist. Überhöhte Geschwindigkeit ist bei Radfahrern eben eher selten.

 

Bei Autofahrern hingegen brauchst Du eine Messeinrichtung, um tatsächlich konkret sagen zu können "Der war zu schnell". Natürlich fallen deutlich überhöhte Geschwindigkeiten auf, aber die üblichen fünf bis zehn km/h mehr sieht man eben nicht. Was gibt es sonst noch? Parken ohne Parkschein bzw. mit überziehen sehrt ihr nur, wenn ihr genau hinseht (wenn ihr überhaupt noch darauf achtet, weil ihr noch zuständig seit). Und sonst? Klar, da gibt es noch reichlich Tatbestände, aber wie oft kommen die zum tragen? Kannst Du Dich erinnern, wann und wofür Du zum letzten Mal einen Autofahrer verwarnt hast (Unfälle zählen genausowenig wie Blitzer)?

 

Ihr seid schlicht zu wenig. Und das weiß der radfahrende Autofahrer wie der autofahrende Radfahrer. Und da sie wissen, daß die Chancen ausgesprochen gering sind, erwischt zu werden, benehmen sie sich halt wie Dingens auf Eimer.

 

Radfahrer haben zudem noch den Vorteil, kein Kennzeichen zu haben. Und sie verlassen sich offenbar gern mal darauf, daß der Autofahrer ggf. bremst, bevor er sie über den Haufen fährt. Und sei es nur, weil er (also der Autofahrer) genau weiß, er wird im Zweifel immer eine Mitschuld bekommen, selbst wenn das Verhalten des Radfahrers eigentlich nur als suizidal bezeichnet werden kann.

 

Warum der abrupte Wechsel im Verhalten? Weil er dann Radfahrer ist und nicht mehr Autofahrer. Und dieser Wechsel scheint in jeder Richtung problemlos vonstatten zu gehen. Eine wirklich nachvollziehbare Erklärung gubt es dafür m.E. nicht.

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Ich dachte der Radfahrer soll auf den Gehweg?

Da denkst Du wohl falsch.

 

Und selbst wenn man das wegklagen kann wie Bismarckstraße Klinikum, dann kommt da ein "Radfahrer frei" hin, damit der geneigte Autofahrer den Radfahrer schön auf den Gehweg - was anderes ist das nicht... - hupen kann.

Wenn Gehwege dafür ausgelegt sind, auch den Radfahrer aufzunehmen, und sie auch entsprechend freigegeben sind, warum soll der Radfahrer diese Gehwege dann nicht auch nutzen? Allerdings auch so wie ausgeschildert und nicht anders.

 

Von daher geht es den Autofahrer eigentlich nix an.

Nein? Interessante Sichtweise.

 

Der darf sich an seine Regeln halten und muß damit rechnen, daß bei roter Fußgängerampel ein Radfahrer Vorrang hat.

Das hast Du wo aufgeschnappt? Bevor Du Dich jetzt auf Dein Zitat berufst, solltest Du Dir mal Erläuterungen zu dem Gesetzestext anschauen.

 

Die haben grundsätzlich keine Ahnung. Aber davon ganz viel.

Wer ist denn "Die"? Und wer hat denn die große Ahnung? Du?
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Verkehrsregeln haben einen Sinn.

Wenn jeder fahren würde, wie er wollte, gefährdet er andere. Zum (relativ) geordneten Zusammenleben gibt sich jede Gesellschaftsform Regeln - sogar Anarchisten unterliegen Regeln in ihrer Gesellschaftsform.

 

Es ist nun erforderlich, dass die bestehenden Regeln beachtet werden. Dazu bedarf es der Kontrolle und der Sanktion.

 

Natürlich sollten bestehende Regeln auch hin und wieder überprüft und der aktuellen Grsellschaft angepasst werden.

 

Radfahrer gefährden primär sich selber.

Im Grunde könnte man das Verkehrsrecht revolutionieren.

§ Kinder fahren auf dem Fußgängerweg und müssen ein Helm tragen.

§ Radfahrer sind von der StVo befreit, haben keine Rechte und Pflichten und sind für jegliche Schäden an sich selbshaftbar, haften für Schäden an anderen.

§ gefährden Radfahrer Dritte ist die Strafe hoch, je größer die Gefährdung umso höher.

 

Ist aber nicht so. Auch wenn Radfahrer sich so verhalten als seien sie von den Pflichten befreit, außer dass sie für Schäden nicht aufkommen wollen, jedoch die eigenen voll ersetzt haben wollen und dass sie für die Gefahren, die sie verursachen, keine Verantwortung übernehmen. Keine Pflichten aber alle Rechte funktioniert nicht.

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Oh mein (nicht)Erklärbär ist wieder da.

 

Erkläre er mir doch wie sich ein Radfahrer zu verhalten an einer nicht umgebauten Radverkehrführung mit Fußgängerlichtzeichen.

Wenn das Fußgängerlicht rot ist und die Fahrbahnampel grün.

 

 

bzw DU willst abbiegen.

Was beachtest DU? ;)

Denn der Radfahrer geht dich nichts an.

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......

Ich schreibe fast täglich Anzeigen, weil jemand sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte. Ich verwarne fast täglich nicht wenige, weil sie nicht angeschnallt sind. Manche haben TÜV/HU-Termin deutlich überzogen, andere haben technische Mängel an ihren Fahrzeugen, Ladung auf dem Anhänger nicht gesichert oder das ein oder andere an ihrem Auto umgebaut/verändert, was so nicht sein darf.

Das ist nur mal so ein Auszug aus dem, was mir jede Woche viele Male unter die Augen kommt. Ich denke Du siehst, daß man auch beim Kfz-Führer sehr viele Fehlverhalten/Fehler erkennen kann (wenn man (wir) denn genau hinschaut/einen Blick dafür hat). Es gibt auf beiden Seiten Verstöße, die einem sofort (auch ohne technische Hilfsmittel) ins Auge fallen, bei anderen muß man genauer hinschauen.

 

Natürlich sind wir viel zu wenig und unsere Kontrollen stellen idR eher Stichproben dar. Das betrifft aber Kontrollen des Radfahrverkehrs und die des Kfz-Verkehrs gleichermaßen. Und auch ich denke, daß die meisten glauben, sie würden nicht erwischt/kontrolliert. Daß das zu einer lascheren Einstellung die Verkehrsregeln betreffend führt, liegt auf der Hand. Allerdings möchte ich eine auch nur annähernd lückenlose Kontrolle auch nicht haben!

 

Den letzten beiden Absätzen kann ich uneingeschränkt zustimmen.

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Erkläre er mir doch wie sich ein Radfahrer zu verhalten an einer nicht umgebauten Radverkehrführung mit Fußgängerlichtzeichen.

Nö. Erstmal: Du behauptest, Du belegst. Kennst Du, oder? Also bitte.

 

Wenn das Fußgängerlicht rot ist und die Fahrbahnampel grün.

Mit so einem Fall war ich schonmal vor Gericht.

 

Denn der Radfahrer geht dich nichts an.

Sagt wer?
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Du kannst nichts einfordern.

Du kannst nur selber §1 und alle anderen § einhalten.

Und noch mit Fehlern anderen rechnen.

 

Aber vor allen nicht Dinge fordern die nur in deinem Kopf existieren.

Mit so einem Fall war ich schonmal vor Gericht.

Und?

Und wann?

Und wann war der Verstoß?

 

 

Wenn wir außerdem noch sehen wieviel PKW täglich rote Ampeln mißachten.

Am Grün-Blech-Pfeil.

Und das ist ein astreiner Rotlichtverstoß.

 

Wäre vielleicht auch mal was für die Überwachung...

 

 

Und jede Geschwindigkeitsübertretung die mit

"erst ab 6 km/h und noch die Toleranz eingerechnet"

beginnt zählen.

 

Dann sind Radfahrer sehr gesetzestreue Verkehrsteilnehmer.

Im Gegensatz zu PKW.

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Du kannst nichts einfordern.

Ich kann sogar eine ganze Menge einfordern.

 

Du kannst nur selber §1 und alle anderen § einhalten. Und noch mit Fehlern anderen rechnen.

Was willst Du eigentlich zum Ausdruck bringen?

 

Aber vor allen nicht Dinge fordern die nur in deinem Kopf existieren.

Watt?

 

Und?

Und wann?

Und wann war der Verstoß?

Ich führe kein Tagebuch über all die Verstöße, die ich feststelle und verfolge.

 

Wenn wir außerdem noch sehen wieviel PKW täglich rote Ampeln mißachten.

Was hat das mit dem Radfahrer etc. zu tun?

 

Am Grün-Blech-Pfeil.

Und das ist ein astreiner Rotlichtverstoß.

Was ist ein "astreiner Rotlichtverstoß"?

 

Wäre vielleicht auch mal was für die Überwachung...

Und das hat was genau mit dem Radfahrer zu tun?

 

Und jede Geschwindigkeitsübertretung die mit "erst ab 6 km/h und noch die Toleranz eingerechnet" beginnt zählen.

Du faselst immer wirrer!

 

Dann sind Radfahrer sehr gesetzestreue Verkehrsteilnehmer. Im Gegensatz zu PKW.

Ähm.... lass mich mal eben überlegen.... Nein, sind sie nicht. Allenfalls in Deiner Vorstellung.

Laß mich raten: Du fährt kein oder kaum (selbst) Auto, richtig?

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Weiter gegen Kraftfahrzeugführer könnte man intensiv überwachen:

- Abstand Pkw zum Radfahrer beim Überholen

- Zu dichtes Auffahren innerorts

- An einer Stoppstelle, nicht an der Haltelinie gehalten

1. jup, könnte man. Wenn die Radfahrer sich ihrerseits an das Rechtsfahrgebot halten oder (wo vorhanden) auch den Radweg benutzen würden. Vor allem bei ersterem ärgert es doch sehr, wenn Mr. Tretpedale meint, mindestens 1m Abstand zum Fahrbahnrand einhalten zu müssen und damit all jene, die mit regelkonformen Abstand dran vorbei fahren möchten, zum kompletten Ausweichen auf die Gegenspur zwingt. Schön vor allem dann, wenn man an diesen Dussels nicht vorbei kommt, da ständig Gegenverkehr herrscht.

2. jup, könnte man. Wenn denn auch die Radfahrer innerorts nicht meinen würden, sich durch die engsten Lücken zwischen den Fahrzeugen quetschen zu müssen. Gern in der Nähe oder vor Ampelanlagen, wenn sich der Verkehr aufstaut. Schrabbelt man dann doch hier oder dort an einem Fahrzeug entlang, so what. Man ist ja eh weg, hat kein Kennzeichen und über die paar Kratzer soll sich der Pkw-Fahrer halt nicht aufregen.

3. jup, könnte man. Sollten insbesondere auch die Radfahrer beherzigen. Oftmals bekommt man den Eindruck, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen existierten nicht in deren Welt.

 

 

Du solltest Dir mal überlegen bzw. Vorschläge unterbreiten, wie man insbesondere die ersten beiden Punkte überwachen soll. So etwas passiert nicht punktuell, sondern hier oder dort, über eine recht große Strecke verteilt. Und man kann halt nicht lückenlos überwachen. Solche Verstöße festzustellen ist daher eher schwierig und selten.

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Feststellen kann man die schon, aber du meintest, wie soll man die gerichtsverwerbar verfolgen kann. Es geht mir auch nicht darum das die verfolgt werden sollen, sondern das jeder sich seine eigenen Regeln macht, wie er am besten im Straßenverkehr zurecht kommt.

Aus dem Artikel Beitrag #1

Das sieht Thomas Grän vom Vorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) anders. "Die Stadt macht an dieser Stelle seit Jahren die Augen zu. So kommen wir mit dem Radverkehr in Darmstadt nicht weiter", kritisierte er. Viele Radler führen dort gegen die Einbahnstraße.

 

So wie der Paketbote, der grundsätzlich auf den Gehweg fährt wenn er Pakete ausliefert.

Auch wird geduldet, Fahrräder (oder Motorräder) auf dem Gehweg abzustellen, obwohl die StVO ein Parken am rechten Fahrbahnrand vorsieht.

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Weder kann man es je allen noch irgendwem in Gänze recht machen. Also muß ein jeder damit leben, daß manches grundsätzlich, anderes mehr oder auch weniger überwacht, verfolgt, geahndet wird. Und vllt sollte man auch einfach mal damit aufhören, ständig mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern sich erst einmal an die eigene Nase fassen. Denn auch darin sind vor allem Radfahrer echt spitze. Immer die anderen, nie man selbst.

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Mancher erkennt eben den Balken vor den eigenen Augen nicht und sucht mal ob irgendwo ein Splitter rumliegt.

 

Jedes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, selbst wenn innerhalb der normal nicht vorgeworfenen 6 km/h

Grenze und/oder der Toleranz ist ein Verstoß.

 

Und meist sogar vorsätzlich.

Nur das (vorsätzlich) ist eher schwer zu verfolgen.

 

 

Grüner-Blech-Pfeil

Der Tatbestand von TbNr. 137630 (BkatV Abschnitt I, Nr. 133.1) ist ein Rotlichtverstoß. Mit 1 Punkt.

Wenn noch eine Behinderung oder Gefährdung dazukommt natürlich mehr.

Und wenn Radfahrer oder Fußgänger betroffen sind wird es noch teurer.

 

Wobei eine Behinderung bereits auszuschließen ist.

Eine der schärfsten Formulierungen dazu in der StVO.

 

Aber wo hat man schon jemals eine grüner-Blech-Pfeil Überwachung gesehen?

Ist auch eher eine lässliche Sünde in den Augen von PKW Fahrern.

 

 

 

 

Wenn wir das alles mal gegenrechnen - wer steht besser da?

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Mancher erkennt eben den Balken vor den eigenen Augen nicht und sucht mal ob irgendwo ein Splitter rumliegt.

 

Jedes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, selbst wenn innerhalb der normal nicht vorgeworfenen 6 km/h

Grenze und/oder der Toleranz ist ein Verstoß.

 

Und meist sogar vorsätzlich.

Nur das (vorsätzlich) ist eher schwer zu verfolgen.

 

 

Grüner-Blech-Pfeil

Der Tatbestand von TbNr. 137630 (BkatV Abschnitt I, Nr. 133.1) ist ein Rotlichtverstoß. Mit 1 Punkt.

Wenn noch eine Behinderung oder Gefährdung dazukommt natürlich mehr.

Und wenn Radfahrer oder Fußgänger betroffen sind wird es noch teurer.

 

Wobei eine Behinderung bereits auszuschließen ist.

Eine der schärfsten Formulierungen dazu in der StVO.

 

Aber wo hat man schon jemals eine grüner-Blech-Pfeil Überwachung gesehen?

Ist auch eher eine lässliche Sünde in den Augen von PKW Fahrern.

 

 

 

 

Wenn wir das alles mal gegenrechnen - wer steht besser da?

 

Kontrollen an Kreuzungen mit Grün-Pfeil gibt es hier in der Gegend regelmäßig, als Folge wurde vor kurzem einer entfernt.

 

Dein Wunsch nach Ahndung der Geschwindigkeit könnte auch für Radler nach hinten losgehen...

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Auto-fahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal.

 

 

Welches Bundesland macht Grün-Blech-Pfeil Kontrollen?

 

Und warum wurde der Pfeil entfernt?

Wurde der nicht angenommen oder eines von diesen Problemchen?

kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann,

um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Es darf nicht verwendet werden, wenn

dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,

für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird,

Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben,

beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen,

der freigegebene Fahrradverkehr auf dem zu kreuzenden Radweg für beide Richtungen zugelassen ist oder der Fahrradverkehr trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann,

für das Rechtsabbiegen mehrere markierte Fahrstreifen zur Verfügung stehen oder

die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient.

An Kreuzungen und Einmündungen, die häufig von seh- oder gehbehinderten Personen überquert werden, soll die Grünpfeil-Regelung nicht angewandt werden.

Ist sie ausnahmsweise an Kreuzungen oder Einmündungen erforderlich, die häufig von Blinden oder Sehbehinderten überquert werden, so sind Lichtzeichenanlagen dort

mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen auszustatten.

Für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil ist das Unfallgeschehen regelmäßig mindestens anhand von Unfallsteckkarten auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind. Eine Unfallhäufung liegt in der Regel vor, wenn in einem Zeitraum von drei Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind.

 

 

Ahndung von Geschwindigkeit:

[innerorts] Regel gilt für Radfahrer nicht. ;)

Und (50) Rundblech oder (30) / [30] - das erreichen die meisten nicht oder nur sporadisch.

 

Vor allem in dem Sinn in dem Autofahrer das interpretieren. :D

 

Oder meinst du VBB?

Da sind Autofahrer natürlich viel besser. :D

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@andicorsa, worauf genau willst Du eigentlich mit Deinen, teils völlig unstrukturierten, Posts hinaus? Irgendwie keilst Du wie ein Mustang in alle Richtungen aus ohne einen Sinn erkennen zu lassen.

 

 

Und zur Info, auch in Hamburg wurden und werden viele Grünpfeil-Kontrollen durchgeführt...

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Ich verweise auf Beitrag #2 und #4 in denen das Mitglied den Vergleich mit PKW aufgebracht hat.

 

Ursächlich ist dieses Mitglied schuld.

 

Wobei man einen Troll natürlich nicht füttern sollte, dafür entschuldige ich mich.

 

Aber da ich das Mitglied mittlerweile ignoriert habe wird das in Zukunft nicht mehr vorkommen.

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Radschnellwege sind etwas anderes als Radwege.

Und Radwege sind etwas anderes als Gehwege mit Radfahrendenfreigabe.

 

Grundsätzlich:

Innerorts ist es auf der Fahrbahn am sichersten. Daher werden auch einige Radwegschilder abgebaut.

 

 

Kein Konflikt mit Grundstücksausfahrten - nicht mehr als alle anderen die auf der Fahrbahn fahren auch.

 

Kein Konflikt mit Grundstücksausfahrern die auf dem Radweg warten (warum warten die falls vorhanden bei mehr Spuren eigentlich nicht auf der 1. Spur ;) )

 

Kein Konflikt mit Radwegparkern. (ok, mit 2. Reihe Parkern, aber eben wie alle anderen auch)

 

(fast) Kein Problem mit Übersehen beim Abbiegen.

 

Kein Schleppkurvenproblem = wenn Oma oder Kind zwar rechtzeitig erkennen, daß der LKW Fahrer seinen Job nicht macht, aber trotz rechtzeitigem Stehenbleiben

vor der Zugmaschine vom Hänger überrollt werden.

 

Kein Problem mit...

 

 

 

Außerorts kann man über Radwege und Sicherheit streiten.

Allerdings sollten sie mindestens fahrbahnbegleitend sein.

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...

 

So wie der Paketbote, der grundsätzlich auf den Gehweg fährt wenn er Pakete ausliefert.

...

Der Paketbote darf so einiges: §35 Abs. 7a StVO

Im 7a geht es um Briefe abholen. Abholen von Briefen aus Briefkästen, von Postfilialen, aus Fussgängerzonen usw.. Wie konstruierst du die Erlaubnis daraus, beim Pakete bringen auf dem Gehweg zu parken?
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Auch wird geduldet, Fahrräder (oder Motorräder) auf dem Gehweg abzustellen, obwohl die StVO ein Parken am rechten Fahrbahnrand vorsieht.

(Normale) Fahrräder dürfen auf Gehwegen abgestellt werden.

 

Wenn wir das alles mal gegenrechnen - wer steht besser da?

Es gibt kein besser dastehen. VT tun sich nichts. Jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten.

 

Der Paketbote darf so einiges: §35 Abs. 7a StVO

Nö. Paketzusteller haben mit diesem § exakt nichts zu tun. Und auch das

ich wollte damit nur den Hinweis geben das Zusteller (...) manchmal mehr dürfen als man glaubt.

ist schlicht und ergreifend falsch. Mal ganz unabhängig davon, das auch die in dem § aufgeführten Unternehmen nicht auf einem Gehweg halten dürfen.

 

Auto-fahrer Viele Verkehrsteilnehmer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal.

Ich habe Deine Aussage mal passend gemacht.

 

Welches Bundesland macht Grün-Blech-Pfeil Kontrollen?

Welches nicht?

 

Ich verweise auf Beitrag #2 und #4 in denen das Mitglied den Vergleich mit PKW aufgebracht hat.

 

Ursächlich ist dieses Mitglied schuld.

 

Wobei man einen Troll natürlich nicht füttern sollte, dafür entschuldige ich mich.

 

Aber da ich das Mitglied mittlerweile ignoriert habe wird das in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Das hast Du nun davon, Bluey. Wer hier mit Tatsachen und Argumenten kommt, ist ein Troll und wird ignoriert.

 

Radschnellwege sind etwas anderes als Radwege.

Ach was. Echt jetzt? Gelten denn da andere Regeln?

 

 

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Nun da gibt es aber auch gewisse Einschränkungen im §.

 

Evtl. hat jemand Erfahrungen ob das kontrolliert wird?

 

 

Wobei wie schon gesagt, man kann sich nur selber an §1 und alle weiteren halten.

Einfordern kann man nichts.

 

Anzeigen natürlich schon.

Nur der Nachweis wird schwierig und erfordert wohl eine gewisse Hingabe.

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Jedes Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, selbst wenn innerhalb der normal nicht vorgeworfenen 6 km/h Grenze und/oder der Toleranz ist ein Verstoß.

Ja. Und?

 

Und meist sogar vorsätzlich.

Nö. Ich unterstelle einfach mal, daß bei den heutigen Autos kaum jemand wirklich merkt - wenn er nicht gerade oder ständig den Tacho im Blick hat -, daß er ein paar km/h über dem Limit fährt.

 

Nur das (vorsätzlich) ist eher schwer zu verfolgen.

Was genau ist eher schwer zu verfolgen und warum?

 

Grüner-Blech-Pfeil

Der Tatbestand von TbNr. 137630 (BkatV Abschnitt I, Nr. 133.1) ist ein Rotlichtverstoß. Mit 1 Punkt. Wenn noch eine Behinderung oder Gefährdung dazukommt natürlich mehr. Und wenn Radfahrer oder Fußgänger betroffen sind wird es noch teurer.

Ja. Und? Wo ist jetzt das Problem?

 

Aber wo hat man schon jemals eine grüner-Blech-Pfeil Überwachung gesehen? Ist auch eher eine lässliche Sünde in den Augen von PKW Fahrern.

Wir haben hier im Bereich keinen Grünen Pfeil. Ist in meiner Region wenn überhaupt äußerst selten. Dort, wo vorhanden, könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß auch das öfter mal überwacht wird. Nur weil Du es noch nie gesehen hast, heißt das nicht, daß es nicht erfolgt.

 

Wenn wir das alles mal gegenrechnen - wer steht besser da?

Wenn wir was gegenrechnen? Und wer bitte soll wo oder wie besser dastehen?

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Auto-fahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal.

Da können so manche Autofahrer recht vielen Fahrradfahrern die Hand geben.
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Innerorts ist es auf der Fahrbahn am sichersten. Daher werden auch einige Radwegschilder abgebaut.

Hast Du das mal erfragt? Oder ist das nur Deine persönliche Meinung?

Ich denke, daß weder das eine noch das andere zutrifft. Wenn die Radfahrer sich regelkonform verhalten und vor allem auch aufmerksam fahren, ist es auf dem Rad- oder kombinierten Geh-/Radweg sicherlich sicherer als auf der Straße. Und idR werden entsprechende Schilder abgebaut, weil sie aufgrund zu schmaler Gehwege einfach nicht aufgestellt werden dürfen.

 

Kein Konflikt mit Grundstücksausfahrten - nicht mehr als alle anderen die auf der Fahrbahn fahren auch.

Augen auf und schon passiert deutlich weniger. Vor allem auch mal bremsen und nicht meinen, man hätte auf dem Fahrrad superkräfte und wäre unverwundbar.

 

Kein Konflikt mit Grundstücksausfahrern die auf dem Radweg warten (warum warten die falls vorhanden bei mehr Spuren eigentlich nicht auf der 1. Spur ;) )

Tja, auch das ist kein Problem, wenn man sich mit Verkehrsregeln auskennt. Ja, die gelten auch für Radfahrer!

 

Kein Konflikt mit Radwegparkern. (ok, mit 2. Reihe Parkern, aber eben wie alle anderen auch)

Ach herrje, wenn ich mir überlege, wie viele Radwegparker ich in den zurückliengenden Jahren erlebt habe..... SEHR wenig! Und wenn, dann war ein Ausweichen auch problemlos möglich.

 

(fast) Kein Problem mit Übersehen beim Abbiegen.

Ja, auch der Radfahrer muß ein wenig aufpassen und aufmerksam sein, wenn er sich im Straßenverkehr bewegt.

 

Kein Schleppkurvenproblem = wenn Oma oder Kind zwar rechtzeitig erkennen, daß der LKW Fahrer seinen Job nicht macht, aber trotz rechtzeitigem Stehenbleiben vor der Zugmaschine vom Hänger überrollt werden.

Passiert zum Glück sehr sehr selten. Und IMHO sind die Betroffenen dann auch nicht ganz unschuldig. Mitdenken!

 

Kein Problem mit...

Du könntest noch so viele aufzählen, wie Du wolltest. Es ändert nichts, aber auch gar nichts daran, daß der Radfahrer keine Sonderrechte hat und seinerseits sehr wohl aufmerksam sein und ab und an auch mal zurückstecken muß.

 

Außerorts kann man über Radwege und Sicherheit streiten.

Nö. Dort, wo kein Seitenstreifen vorhanden ist, macht ein Radweg durchaus Sinn. Sicherer ist er auf jeden Fall.
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Das hast Du nun davon, Bluey. Wer hier mit Tatsachen und Argumenten kommt, ist ein Troll und wird ignoriert.

Puh. Da bin ich schon ein ganz klein wenig geplättet.

 

 

Edit:

Tscha.... jetzt bin ich doch tatsächlich auf seiner Ignore-Liste gelandet. :nunja: Wenn er so weiter macht, hat er recht schnell niemanden mehr, mit dem er "diskutieren" kann.

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Ich habe nicht geschrieben, daß ich nicht gern mit ihm diskutiere. Es war seine Entscheidung, die Diskussion mit mir abzubrechen. Warum auch immer.

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1. jup, könnte man. Wenn die Radfahrer sich ihrerseits an das Rechtsfahrgebot halten oder (wo vorhanden) auch den Radweg benutzen würden. Vor allem bei ersterem ärgert es doch sehr, wenn Mr. Tretpedale meint, mindestens 1m Abstand zum Fahrbahnrand einhalten zu müssen und damit all jene, die mit regelkonformen Abstand dran vorbei fahren möchten, zum kompletten Ausweichen auf die Gegenspur zwingt. Schön vor allem dann, wenn man an diesen Dussels nicht vorbei kommt, da ständig Gegenverkehr herrscht.

 

Nun ja, immerhin hat die Rechtsprechung festgelegt, daß Radlinge keinen vollen Schadensersatzanspruch haben, wenn Ihnen ein Aussteiger ´ne Autotür vor den Latz knallt. Da ist ein Meter Abstand eher knapp gewählt...

Und wirklich regelkonform überholen kann man wohl in den seltensten Fällen, wenn die Gegenspur nicht frei ist.

Nur mal nachrechnen, was die Rechtsprechung so fordert: 1m Abstand zum Rand, 1m Breite Radling, 1,50m Überholabstand, 2m Breite Auto - unter 5,50 Fahrbahnbreite ist wirklich regelkonformes Überholen gar nicht möglich (und ja, insgesamt finde ich das auch absurd).

In der Praxis handhabe ich das auch etwas knapper, sowohl mit dem Auto wie mit dem Rad.

 

 

 

Innerorts ist es auf der Fahrbahn am sichersten. Daher werden auch einige Radwegschilder abgebaut.

Hast Du das mal erfragt? Oder ist das nur Deine persönliche Meinung?

Ich denke, daß weder das eine noch das andere zutrifft. Wenn die Radfahrer sich regelkonform verhalten und vor allem auch aufmerksam fahren, ist es auf dem Rad- oder kombinierten Geh-/Radweg sicherlich sicherer als auf der Straße. Und idR werden entsprechende Schilder abgebaut, weil sie aufgrund zu schmaler Gehwege einfach nicht aufgestellt werden dürfen.

So ziemlich alle Unfallstatistiken zeigen, daß Radwege das Unfallrisiko deutlich erhöhen - eben wegen der ganzen Kreuzungs- und Abbiegeproblematik. Schon allein der Schmarrn, Geradeausspuren rechts von Rechtsabbiegespuren einzurichten :wand:

Auf der Fahrbahn werden sie eben gesehen.

 

Aber solange das von gewissen Verkehrsideologen groß als "Radverkehrsförderung" angepriesen wird - abgebaut wird da eher selten was, es greift eher wie eine Seuche um sich, alle möglichen (Str-)Ecken in irgendeiner Form zu "beradwegen" (jetzt auch in meiner Stadt, mit deutlicher Verschlechterung des Verkehrsklimas) :heul:

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Und wirklich regelkonform überholen kann man wohl in den seltensten Fällen, wenn die Gegenspur nicht frei ist.

Habe ich das Gegenteil behauptet?

 

In der Praxis handhabe ich das auch etwas knapper, sowohl mit dem Auto wie mit dem Rad.

Solange nichts passiert, kein Problem.

 

So ziemlich alle Unfallstatistiken zeigen, daß Radwege das Unfallrisiko deutlich erhöhen

Wow. Ich bin immer wieder staunt, wenn jemand von sich behaupten kann, nahezu jede Unfallstatistik zu kennen. Aber wenn wir schonmal dabei sind: benenne doch mal ein paar, bitte mit Link.

 

eben wegen der ganzen Kreuzungs- und Abbiegeproblematik

Aha. Wo genau liegt denn da die Problematik?

 

Schon allein der Schmarrn, Geradeausspuren rechts von Rechtsabbiegespuren einzurichten

Hm.... und was ist mit den Fußgängerfurten? Verlaufen die nicht ähnlich?

 

Auf der Fahrbahn werden sie eben gesehen.

Och, auf den Radwegen auch, wenn man die Augen auf macht.

 

Aber solange das von gewissen Verkehrsideologen groß als "Radverkehrsförderung" angepriesen wird - abgebaut wird da eher selten was, es greift eher wie eine Seuche um sich, alle möglichen (Str-)Ecken in irgendeiner Form zu "beradwegen" (jetzt auch in meiner Stadt, mit deutlicher Verschlechterung des Verkehrsklimas)

Man muß nicht jede Ecke mit einem Radweg versehen, aber bei etlichen Straßen macht es schon Sinn und ist sicherlich insbesondere für die Radfahrer deutlich sicherer. Das sehen, wenn man entsprechenden Meldungen und Artikeln glauben darf, sogar die Radfahrerclubs so.

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Und wirklich regelkonform überholen kann man wohl in den seltensten Fällen, wenn die Gegenspur nicht frei

 

Doch. Hinter dem Raddahrer bleiben, bis die Gegenspur frei ist und ein gefahrloses Überholen möglich ist.

 

Bei einem Trecker würdest du ja auch dahinter bleiben oder bei einem PKW bis 25 oder bis 6 km/h.

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Was meint ihr zu folgender Idee:

 

Bei 2 Spuren auf der Fahrbahn gilt ab sofort:

 

Man darf nur aus der linken Spur abbiegen.

Die linke Spur muß (Gesetz) beim Abbiegen einen Vorrang der rechten Spur achten.

 

Die rechte Spur muß (Meinung) bei jeder Ausfahrt und bei jeder Einmündung die Geschwindigkeit

verlangsamen - so die Hälfte durchaus -, damit die Ausfahrenden/Einfahrenden sich nicht um ihre

Pflichten kümmern müssen.

Außer um den wichtigen Verkehr auf der linken Spur. Da gehen die Augen hin.

Man darf auch problemlos auf der rechten Spur stehen, selbst wenn man weder

geschaut hat ob dort Verkehr kommt oder schon da ist. (kein durch §1 erlaubter Fall)

 

 

 

Will keiner?

Hm, warum will das hier mancher bei Radwegen?

Und warum will hier mancher Radwege innerorts unbedingt?

 

Gesetz ist übrigens nur der Teil mit (Gesetz). Der Rest ist Meinung die man auch hier schon lesen konnte.

Eigentlich Gesetz müssten die Ein- und Ausfahrer...

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Nein.

 

Ich übertrage die gesetzliche Regelung des Abbiegens bei 1 Spur und Radweg auf 2 Spuren auf der Fahrbahn.

Und dazu noch die Meinung mancher hier, daß Radfahrer doch aufpassen sollen egal was das Gesetz sagt.

 

 

Und fertig ist diese Regelung.

 

Welcher Autofahrer würde so eine Regelung wollen?

- Rechtsabbbiegen nur von der linken Spur

- unter Vorrang der rechten Spur

- Geschwindigkeit ("doch schon aus Eigenschutz") an jeder privaten Ausfahrt reduzieren

- Geschwindigkeit an jeder Einmündung reduzieren

 

Autofahrer machen das grundsätzlich nicht wenn sie an Ausfahrten und Einmündungen vorbeifahren.

Ich frage mich wo der Unterschied liegt? :D

 

Radfahrer die auf der Fahrbahn an Ausfahrten und Einmündungen - und nicht auf dem Radweg -

vorbeifahren, die machen das auch grundsätzlich nicht.

 

Und da ist der Unterschied.

 

Der Radweg.

 

 

 

Wobei der System-Fehler beim Fahrbahnfahrer und den Aus- und Einfahrern zu sehen ist.

Die sich jedoch meist nichtmal irgendeiner Schuld bewußt sind.

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Der einfachheit halber zitiere ich eine bereits erfolgte Äußerung zu Deinem abstrusen Vorschlag:

 

Irgendwie schreibst du unsinnig.

 

 

Falls du eine sinnvolle Aussage haben solltest, so kann ich sie nicht lesen.

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Stimmt. Warum?! Auffällig für mich ist aber, daß es eher wenig Radfahrer gibt, die sich regelkonform verhalten.

@bluey: Warum sollte sich ein Radfahrer regelkonform verhalten? Er braucht keinen Führerschein, wo seine Regelkenntnisse abgeprüft worden sind. Smart am Radfahren ist ja gerade, daß man jederzeit in die Rolle des Fußgängers schlüpfen kann. Wenn der Radfahrer in eine Einbahnstraße fährt und am Horizont Cops sieht, kann er kurz abspringen. Der Autofahrer dagegen ist der Mops.

:nolimit:

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Was heißt denn schon regelkonform?
Wir sind hier doch im Radarforum.
Wenn man dem Autofahrer zugesteht, daß +X km/h folgenlos ist,
warum dann nicht dem Radfahrer auch?

 

Wer begeht wohl mehr Verstöße?
Wirklich, das ist ein Balken vor dem Auge von manchem.

 

Ich bin mir sicher, ihr seht mehr Verstöße von Autofahrern als von Radfahrern wenn ihr unterwegs seid.

Macht mal ne Liste. Zu schnell, Nicht blinken, falsch Parken...

 

Und wenn wir eine normale Straße nehmen - haben wir im Parallelthema doch was hübsches.
Auf 1 Kilometer hätten wir 34 private Ausfahrten und 5 Einmündungen.

Wo bremst der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn (linke Spur) jemals ab, und wo der Verkehrsteilnehmer
auf dem Radweg (rechte Spur)? Oder soll es zumindest nach Meinung mancher hier.

Und wo ist es sicherer?

 

Manches dürfte gar nicht angeordnet werden.

Und selbst wenn

"geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor"

 

btw:
Fußgänger die ein Fahrzeug mitführen, die dürfen/müssen auch oftmals auf der Fahrbahn schieben. :nolimit:
Wollt ihr das?
Wirklich?

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Warum sollte sich ein Radfahrer regelkonform verhalten?

Weil auch ein Radfahrer, ja sogar ein Fußgänger, ein Verkehrsteilnehmer ist und sich an Verkehrsregeln zu halten hat.
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Weil auch ein Radfahrer, ja sogar ein Fußgänger, ein Verkehrsteilnehmer ist und sich an Verkehrsregeln zu halten hat.

 

Welche Regeln? Es kristallisiert sich immer mehr heraus das es keine Regeln mehr gibt.

 

Weder werden irgendwelche Regeln von der Mehrzahl der Radfahrer eingehalten, noch werden irgendwelche Regeln von Verkehrsplanern beachtet.

 

Der Radverkehr ist eine heilige Kuh geworden, da traut sich keiner ran.

 

MfG.

 

hartmut

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Was heißt denn schon regelkonform?

Das heißt genau das, wofür dieser Begriff steht. Kann man zur Not sicherlich nachlesen.

 

Wir sind hier doch im Radarforum.

Das ändert an den Tatsachen genau gar nichts!

 

Wenn man dem Autofahrer zugesteht, daß +X km/h folgenlos ist, warum dann nicht dem Radfahrer auch?

Äpfelchen und Birnchen, Du weißt? Aber ich kann Dich hier beruhigen: dem Radfahrer läßt man verdammt viel durchgehen.

 

Wer begeht wohl mehr Verstöße?

Ich könnt's Dir ja sagen, aber meinem Eindruck nach möchtest Du das offenbar gar nicht genau wissen bzw. wahrhaben.

 

Wirklich, das ist ein Balken vor dem Auge von manchem.

Völlig korrekt. Vor allem bei jenen, die die Dinge nur mit Scheuklappen und aus ihrer rein persönlich privaten Sicht betrachten.

 

Ich bin mir sicher, ihr seht mehr Verstöße von Autofahrern als von Radfahrern wenn ihr unterwegs seid.

Tja, Irrtum.

 

Macht mal ne Liste. Zu schnell, Nicht blinken, falsch Parken...

Genau. Radweg nicht benutzt oder auf der falschen Seite gefahren, Gehweg benutzt, Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren, bei Rot gefahren, über den Zebrastreifen gefahren.....

 

Möchtest Du noch mehr?

 

Und wenn wir eine normale Straße nehmen - haben wir im Parallelthema doch was hübsches.

Auf 1 Kilometer hätten wir 34 private Ausfahrten und 5 Einmündungen.

Au jau. Dieser merkwürdige Vorschlag mit dem Bremsen oder extrem langsam Fahren vor privaten Ausfahrten. Laß mich nochmal raten: Du fährt im Wesentlichen Fahrrad, richtig?

 

Wo bremst der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn (linke Spur) jemals ab, und wo der Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg (rechte Spur)? Oder soll es zumindest nach Meinung mancher hier.

Mehrere Fahrstreifen pro Richtung hat man idR nur in Großstädten, sonst nirgends. Und ja, auch in Großstädten bremsen die VT recht häufig auf der linken Spur. Oder hast Du dort schonmal eine permanente grüne Welle erlebt? Ich nicht.

 

Und wo ist es sicherer?

Das schrieb ich schon: für den Radfahrer auf dem Radweg.

 

Manches dürfte gar nicht angeordnet werden.

Was ist "manches"?

 

Und selbst wenn "geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor"

Grundsätzlich ja, ABER: man wird um Kompromisse nicht herumkommen. Ansonsten können wir gleich alles zu Fuß gehen.

 

Fußgänger die ein Fahrzeug mitführen, die dürfen/müssen auch oftmals auf der Fahrbahn schieben.

Wollt ihr das?

Wirklich?

1. hab ich noch nie erlebt, es sei denn, es war kein Gehweg vorhanden.

2. nein, steht aber auch nicht zur Debatte.

3. s.o.

 

 

 

 

 

Welche Regeln? Es kristallisiert sich immer mehr heraus das es keine Regeln mehr gibt.

Mir wäre es neu, daß die entsprechenden Paragraphen in der StVO aufgehoben wurden.

 

Weder werden irgendwelche Regeln von der Mehrzahl der Radfahrer eingehalten, noch werden irgendwelche Regeln von Verkehrsplanern beachtet.

Ersteres ist mir bekannt, weshalb wir ja auch seit geraumer Zeit entsprechend gegensteuern.

 

Der Radverkehr ist eine heilige Kuh geworden, da traut sich keiner ran.

Bei meinen Kollegen und mir nicht. Möchte das sogar auf ganz NRW beziehen, weil entsprechende Kontrollen regelmäßig und insbesondere landesweit angeordnet und durchgeführt werden.

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Welche Regeln? Es kristallisiert sich immer mehr heraus das es keine Regeln mehr gibt.

Mir wäre es neu, daß die entsprechenden Paragraphen in der StVO aufgehoben wurden.

 

Ob sie auf dem Papier stehen oder nicht, die Praxis zählt

 

Ersteres ist mir bekannt, weshalb wir ja auch seit geraumer Zeit entsprechend gegensteuern.

 

Verkehr ist regional sehr verschieden, und damit die Überwachung.

 

Bei meinen Kollegen und mir nicht. Möchte das sogar auf ganz NRW beziehen, weil entsprechende Kontrollen regelmäßig und insbesondere landesweit angeordnet und durchgeführt werden.

 

Alles was mit einem Motor versehen ist, Ausnahme E-Bike, wird immer und überall überwacht. Radfahrer haben nichts zu befürchten. Es wären also Kapazitäten da mal andere zu überwachen. Es gilt, den Radverkehr zu fördern, so das ich schon die Frage gestellt habe, ob sie glauben das Radfahrer auf den Bäumen nachwachsen wenn sie unter die Räder kommen.

 

MfG.

 

hartmut.

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Ob sie auf dem Papier stehen oder nicht, die Praxis zählt

Nur weil sich etliche/einige nicht an Regeln halten, bedeutet das nicht, daß es diese Regeln nicht mehr gibt.

 

Verkehr ist regional sehr verschieden, und damit die Überwachung.

Stimmt. Deshalb rede ich ja auch immer von meinem Bereich oder allenfalls von NRW.

 

Alles was mit einem Motor versehen ist, Ausnahme E-Bike, wird immer und überall überwacht. Radfahrer haben nichts zu befürchten. Es wären also Kapazitäten da mal andere zu überwachen. Es gilt, den Radverkehr zu fördern, so das ich schon die Frage gestellt habe, ob sie glauben das Radfahrer auf den Bäumen nachwachsen wenn sie unter die Räder kommen.

Nein, Hartmut, das stimmt so nicht. Niemand oder nichts wird immer und überall überwacht. Das ginge auch gar nicht. Und daß Radfahrer nichts zu befürchten haben, stimmt so auch nicht. Denn hier werden sie seit Monaten "gnadenlos" zur Kasse gebeten.

Von mir aus soll man den Radverkehr fördern. Dort wo's Sinn macht. Aber nicht, indem man den Kfz-Verkehr kompromißlos einschränkt oder gar in die Wüste schickt.

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