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In Der Probezeit Geblitzt


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Hi, angenommen ich wäre mit einem Kollegen in den Urlaub gefahren und würde bei der heimreise mit dem Auto von der Mutter meines Kollegen mit 25km/h (nach abzug der Tolleranz) zu viel auf einer Autobahnbaustelle die auf 60km/h begrenzt war geblitzt mit 85km/h. Der Kollege hat bereits einen Anhörungsbogen erhalten und hat mich als Fahrer angegeben. Nun habe ich ebenfalls eine Anhörung erhalten und kann den Verkehrsverstoß zugeben oder nicht. Hätte ich als Fahrer eine möglichkeit aus der Sache raus zu kommen ohne ins Aufbauseminar zu müssen (bin noch in der Probezeit). Könnte ich einfach sagen das ich das 60km/h Schild nicht gesehen habe und nur das 80km/h Schild wargenommen habe und somit anzweifeln ob es überhaupt sichtbar gewesen ist auf der Baustelle?

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

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Das Thema dürfte durch sein. Wenn das Foto nicht absolut unverwertbar ist, kommst Du aus der Nummer mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr raus. Die Schildergeschichte wird auch nicht klappen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht noch eine größere Anzahl anderer Geblitzter auftaucht, die ebenfalls behaupten, das :60: sei nicht zu sehen gewesen.

 

Edit: QTreiberin war schneller. Und kürzer.

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@lukaspeter: Du stehst als Fahrer fest, es bleibt im Prinzip nur die (Vorab-)Durchleuchtung per RA/Gutachter, was ab +21 km/h netto grundsätzlich sinnvoll ist. Temporäre Meßstellen wie BAB-Baustellen sind regelmäßig sehr fehleranfällig, gerade durch mangelnde Beschilderung und unprofessionelle Meßbeamte. Z. B. aktuell in NRW gab es Probleme mit eingebettete 60-er-Bereiche. Ebenso gibt es in NRW rechtliche Problme mit der Deklarierung der Blitzanhänger (semistationär oder semi-mobil), die gerade in BAB-Baustellen zur Masssenabzocke inzwischen gerne eingesetzt werden.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

 

Der Kollege hat bereits einen Anhörungsbogen erhalten und hat mich als Fahrer angegeben.

Ein guter Junge

 

 

Hätte ich als Fahrer eine möglichkeit aus der Sache raus zu kommen ohne ins Aufbauseminar zu müssen

Na hoffentlich nicht.

 

 

 

Ich schweife ab - eigentlich wollte ich hierauf was schreiben:

Könnte ich einfach sagen das ich das 60km/h Schild nicht gesehen habe

Ja, das könntest du, in Deutschland ist die freie Meinungsäußerung grundgesetzlich garantiert.

 

Dir wird aber voraussichtlich eh nur "Fahrlässigkeit" vorgeworfen. Insofern wäre deine Äußerung entbehrlich.

Hättest du das Schild nämlich gesehen, wärst du im Vorsatz, der ein erhöhtes Bußgeld mit sich bringt.

 

 

und somit anzweifeln ob es überhaupt sichtbar gewesen ist auf der Baustelle?

Anstatt die Arbeit anderer Leute schlecht machen zu wollen, solltest du tief in dich gehen und darüber nachdenken, ob du nicht einfach zu schnell warst und erwischt wurdest.

Und mit tief in dich gehen meine ich richtig tief, so tief das du dich bücken mußt.

 

 

 

Gruß

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Könnte ich einfach sagen das ich das 60km/h Schild nicht gesehen habe und nur das 80km/h Schild wargenommen habe und somit anzweifeln ob es überhaupt sichtbar gewesen ist auf der Baustelle?

Behaupten kannst du ne ganz Menge. Dann werden die Beamten angehört, die ihre Sicht und die Protokollangaben wahrscheinlich wiederholen werden, und dann kommt ein BG - der dich auch nix mehr kostet, als wenn du gar nix machst.

Also: probieren kannst du viel - ob's was bringt....?

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Mensch @Sobbel, musste diese „Häme“ jetzt sein?

 

@LukasPeter hat eine ganz normale, berechtigte Frage gestellt, es fiel von seiner Seite kein böses Wort, keine Beschimpfung und kein Wort von „Abzocke“ o.ä.

 

Kannst Du darauf nicht einfach „nur“ antworten?

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@lukaspeter: Du stehst als Fahrer fest, es bleibt im Prinzip nur die (Vorab-)Durchleuchtung per RA/Gutachter, was ab +21 km/h netto grundsätzlich sinnvoll ist.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du sie Fragen, ob sie die Kosten übernimmt, wenn nicht wirst du in den sauren Apfel beißen müssen.

 

Die Chance ist so gering, dass ich mein Geld nicht einsetzen würde.

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@sobbel: Du hast Dich ja dermaßen in die Nesseln gesetzt :wand: ! Gratulation :doofwinkt: ! Ein besseres Drehbuch kann man nicht schreiben :whistle: . Ausgerechnet Du als Highend-Vasallen-Statement-schreibender NRW-"Autobahner" und Abzockgeraffelaufsteller (VKS, PSS, Anhänger) mit einer aktuell unglaublichen NRW-Skandalliste von BAB-Baustellen-Murksabzocke machst hier @lukaspeter rund, der klassisch in die Abzockfalle von vermeintlich gewieften Meßbeamten getappt ist, welche unverfroren sich die leider ausbreitende Pest von in :80: -er-Bereiche eingebettete :60: - Bereiche für Quoten, Allgegenwärtiger-Schnellfahrer-Bild-Bildung und Meßnotwendigkeitsargumentationsblablablageblubbere zu nutze machen :whistling: .

 

 

@rth: Auf dein erneutes Bauchstatistikgeschwurbele würde ich keinen Cent setzen :P .Fehlt nur noch wie damals deine Verhauung um Zehnerpotenzen :lol: .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Kannst Du darauf nicht einfach „nur“ antworten?

Hab ich doch gemacht - ohne strafrechtlich relevante Beschimpfung und ganz sachlich.

OK ich bin ein ganz klein wenig ins Verfassungsrecht abgedriftet - aber sonst....

.... ich hab ihm die Fahrlässigkeit etwas näher gebracht und ihm den Rat gegeben den Fehler erstmal bei sich zu suchen - so what?

 

Im Übrigen hat LukasPeter sogar auf "gefällt mir" gedrückt und mich auf seine Freundesliste gesetzt - alles wird gut.

 

 

Wenn du so empfindlich bist, guckst du dir m3_'s Post besser nicht an.

Typische unsachliche intelligenzferne Verbaldiarrhoe eines infantilen Wutbürgers

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

 

Der Kollege hat bereits einen Anhörungsbogen erhalten und hat mich als Fahrer angegeben.

Ein guter Junge

 

 

Hätte ich als Fahrer eine möglichkeit aus der Sache raus zu kommen ohne ins Aufbauseminar zu müssen

Na hoffentlich nicht.

 

 

 

 

 

 

Moin Moin

 

 

Kannst Du darauf nicht einfach „nur“ antworten?

Hab ich doch gemacht - ohne strafrechtlich relevante Beschimpfung und ganz sachlich.

 

 

Sachlich ... wenn Du genauso sachlich - wobei ich es eher als überheblich bezeichnen würde - Deinen Job verrichtest und jedem den Du "erwischt" hast, zeigst was Du für einen "Langen" hast ... dann gute Nacht Lampe.

 

Wie von anderen schon hingewiesen ... der TE hat eine normale Frage gestellt, keinen Deiner Zunft angegriffen oder beleidigt und wollte lediglich eine SINNVOLLE Antwort ...

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@rth: Auf dein erneutes Bauchstatistikgeschwurbele würde ich keinen Cent setzen :P .Fehlt nur noch wie damals deine Verhauung um Zehnerpotenzen :lol: .

:nolimit:

Wenn du es richtig findest, einen vermutlich junģen Fahranfänger ìn das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu schicken, dein Problem.

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Sachlich ... wenn Du genauso sachlich - wobei ich es eher als überheblich bezeichnen würde - Deinen Job verrichtest und jedem den Du "erwischt" hast, zeigst was Du für einen "Langen" hast ... dann gute Nacht Lampe.

Wo war @Sobbel unsachlich? Man könnte die von Dir zitierten Worte vielleicht als sarkastisch bezeichnen. Aber sie waren weder beleidigend noch angreifend. Aber scheinbar möchte heutzutage jeder gern mit Samthandschuhen angefaßt werden und endlos diskutieren. Nö! Das ist nicht nötig und zielführend schon mal gar nicht. Wenn einer Mist gebaut hat, muß man den Mist auch als solchen bezeichnen dürfen.

 

Wie von anderen schon hingewiesen ... der TE hat eine normale Frage gestellt, keinen Deiner Zunft angegriffen oder beleidigt und wollte lediglich eine SINNVOLLE Antwort ...

Es hat auch niemand behauptet, irgendwer unserer Zunft sei angegriffen oder bleidigt worden. Und wer den Sinn der kritisierten Worte nicht erkennt, .... nunja..... sooo schwer ist's eigentlich nicht.

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