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Spedophot Mit Gegenverkehr Korrekt?


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Heute kam eine Verwarnung / Anhörungsbogen per Post. Ich bin innerorts mit angeblich 39 km/h vor Toleranzabzug bei erlaubten 30 km/h geblitzt worden. Auf dem Foto bin ich klar zu erkennen und an die Fahrt erinnere ich mich auch. Nur nicht daran, dass ich zu schnell gewesen bin. Auf dem kompletten Foto ist ein Rollerfahrer im Gegenverkehr. Könnte der die Messung verfälscht haben?

Für 15 € werde ich keinen Anwalt einschalten. Falls die Messung so ok ist, werde ich wohl zu schnell gewesen sein. Falls die Messung aber nicht ok ist, behalte ich meine 15 € lieber...

 

Foto ist anonymisiert angehängt.

 

Danke für Eure Einschätzung!

post-27586-0-45209400-1533215425_thumb.jpg

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Das Gerät ist in der Lage, die unterschiedlichen Fahrtrichtungen zu erkennen und voneinander zu unterscheiden. Der Roller wird die Messung jedenfalls nicht verfälscht haben. Ich würde zahlen und gut ist.

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Das sieht für mich nach einer Messung von der Außenseite einer Kurve aus. Falls dem so ist, ich würde nicht zahlen.

Was hältst Du von folgendem Deal: Du erklärst dem TE und uns, warum Du nicht zahlen würdest, der TE verfährt so wie von Dir vorgeschlagen und Du erstattest ihm die Mehrkosten, falls das zuständige Amtsgericht Deiner Auffassung nicht folgt?

 

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Danke für die Einschätzung. Ja, auf dem Foto sieht es aus wie eine Kurve, ist es aber nicht. ;)

Wenn der Gegenverkehr die Messung normalerweise nicht verfälscht, werde ich wohl zu schnell gewesen sein :(

So wird es wohl sein.

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Faden hier im Forum, in dem am Schluß auf die Bedienungsanleitung und die Außenkurve beim speedophot genommen wird. Traurig das sowas hier im Forum nicht mehr bekannt ist. Auch manchen Messbeamten nicht. https://www.waz.de/staedte/bochum/nord/amtsgericht-tempomessung-in-aussenkurve-war-nicht-rechtens-id209929555.html

Radarmessgeräte sind die einzigen Messgeräte die nicht in Außenkurven aufgestellt werden dürfen.

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/30955-radarmessung-was-ist-eine-gerade/

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RN 532 letzter Satz.

 

Verstoß gegen die Bedienungsanleitung.

 

Im Übrigen habe ich dem TE nichts empfohlen.

Du scheinst eine andere Seite angezeigt zu bekommen. Bei mir steht da als letzter Satz

Auch bei Messung in einer Außenkurve sind unzutreffende Messergebnisse nicht auszuschließen.

Da fehlen also Verstoß und Bedienungsanleitung. Und zitiert wird aus einem AG-Urteil - was von dem zu halten ist, dürfte doch inzwischen allgemein bekannt sein.

 

Im übrigen habe ich nicht behauptet, Du hättest irgendwem irgendwas empfohlen. Und natürlich hast Du auch nichts vorgeschlagen, stimmt. Du hast nur erwähnt, was Du machen würdest, ist klar.

 

Faden hier im Forum, in dem am Schluß auf die Bedienungsanleitung und die Außenkurve beim speedophot genommen wird.

Das Ergebnis der Diskussion mit nicht erlaubt, Verstoß gegen die Bedienungsanleitung zusammenzufassen ist allerdings sehr gewagt.

 

Traurig das sowas hier im Forum nicht mehr bekannt ist.

Ja, so sind sie hier. Kaum ist der Thread bummelig elf Jahre alt, schon kann sich kaum einer daran erinnern.

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Das Ergebnis der Diskussion mit nicht erlaubt, Verstoß gegen die Bedienungsanleitung zusammenzufassen ist allerdings sehr gewagt.

Wie siehts aus mit einer Wette? 10.000 Euro Wetteinsatz. Ich besorg eine Kopie der Bedienungsanleitung des Speedophot bis zum 26. September 2018 und wir treffen uns persönlich in einem Ort in Baden-Württemberg/Hessen/Bayern am 26. September 2018 und ich bringe die Kopie der Bedienungsanleitung mit.

 

In der Bedienungsanleitung steht dann, was eine gerade Fahrbahn ist und man nicht in Außenkurven aufbauen und messen darf.

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Wie siehts aus mit einer Wette? 10.000 Euro Wetteinsatz.

Gute Idee. Und so ausgesprochen realistisch.

 

In der Bedienungsanleitung steht dann, was eine gerade Fahrbahn ist und man nicht in Außenkurven aufbauen und messen darf.

Ja. Und? Hat das irgendjemand bezweifelt? Eben. Aber Wetten leben doch von (mindestens) zwei unterschiedlichen Ansichten, oder?

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Dann ist die Zusammenfassung "Verstoß gegen die Bedienungsanleitung" doch nicht so "sehr gewagt".

Die ist völlig zutreffend, stimmt. Wenn man ignoriert, daß Du diese Behauptung ursprünglich mit einer völlig untauglichen Quelle belegen wolltest (wozu Du Dich ja sicherheitshalber nicht äußerst) und auch der Therad diese Zusammenfassung eben genau nicht hergbit. Aber ansonsten trifft sie tatsächlich zu.

 

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Möglicher Verstoß hin, Bedienungsanleitung her: der TE hat doch schon längst eingeräumt, daß es eben KEINE Kurve ist. Also @BamBam: Dein Einwand, Rat, Tip oder was auch immer ist hier nicht zielführend. Ebensowenig zutreffend ist Deine Kritik, hier wüßte niemand mehr was von Messungen von der Außenkurve aus und deren Problematik. Doch, ganz sicher schon. Nur warum auf etwas hinweisen, was nicht zutrifft?!

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Nur warum auf etwas hinweisen, was nicht zutrifft?!

TE gibt doch zu das es auf dem Bild wie eine Kurve aussieht. So unwahrscheinlich war diese mögliche Fehlerquelle nicht. Es war doch Biber der das ganze hier zum eskalieren bringt.

 

.

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TE gibt doch zu das es auf dem Bild wie eine Kurve aussieht.

Stimmt. Nur ab dem Moment, wo er das Rätsel löst, hätte diese unsägliche Zankerei aufhören müssen, da völlig überflüssig.

 

So unwahrscheinlich war diese mögliche Fehlerquelle nicht.

Hat auch niemand behauptet.

 

Und eine Unterstellung bzgl. "keiner weiß es mehr" sollte bitte schön was bezwecken?

 

Es war doch Biber der das ganze hier zum eskalieren bringt.

Och bitte. Wir sind nicht im Kindergarten. Und unter einer Eskalation verstehe ich denn wesentlich mehr als das, was hier passiert ist. Nur weil jemand unbequem ist bzw. unbequeme Nach-/Fragen stellt, sorgt das noch lange nicht für eine Eskalation. Wer behauptet, muß so etwas aushalten bzw. kontern können. Aber auf der Sach- und Argumentationsebene.
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Biber vergisst allzu oft, dass auf der anderen Seite auch Menschen sitzen, mit Emotionen, mit Gedanken und eigenen Erfahrungen.

Da macht so etwas von ihm keinen guten Eindruck:

https://s14-eu5.startpage.com/cgi-bin/serveimage?url=https%3A%2F%2Fi.pinimg.com%2Foriginals%2F3b%2Fca%2Ff2%2F3bcaf2e96fdc7a2d51ea6bd4cfe8e0d1.jpg&sp=aae334dbd8a2d4550ed1964cc0d7b10a

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Hi,

 

sorry wenn ich nochmal auf das Thema zurück komme.....

In der verlinkten Anleitung steht über dem Statement zur Außenkurve: "Auch zu Fehlern konnte es kommen, wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird."

 

Man möge mich korrigieren, aber genau das ist doch hier der Fall?!

 

Grüße

Wolle

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Hi,

 

sorry wenn ich nochmal auf das Thema zurück komme.....

In der verlinkten Anleitung steht über dem Statement zur Außenkurve: "Auch zu Fehlern konnte es kommen, wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird."

 

Man möge mich korrigieren, aber genau das ist doch hier der Fall?!

 

Grüße

Wolle

öhm, nein, Wusel, der TE, meinte in #6, es wäre keine Kurve gewesen.

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Lesen und verstehen sind 2 verschiedene Dinge, stimmts?!

Ich schrieb "ÜBER dem Statement zur Außenkurve steht etwas zur Messung bei GEGENVERKEHR"!

Und den gibt es doch laut Ursprungsbeitrag, THREADÜBERSCHRIFT und Foto! Die Außenkurve wurde doch erst später aufs Tapet gebracht....

 

Grüße

Wolle

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....

Ich schrieb "ÜBER dem Statement zur Außenkurve steht etwas zur Messung bei GEGENVERKEHR"!

 

Wolle

Guter Rat,

 

das Risiko für 15 Euro einen Gutachter zu bemühen würde ich nicht eingehen.

 

@bluey hat bereits mit Post 2 geschrieben, der Rollerfahrer verfälscht in diesem Fall das Messergebniss nicht.

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Man sollte auch bedenken, wofür man hier ggf. einen enormen Aufwand betreiben würde. Letztlich muß nicht die Behörde nachweisen, daß sie keinen Fehler gemacht hat, sondern der Betroffene muß nachweisen, daß in diesem konkreten Einzelfall der Rollerfahrer die Messung verfälscht hat. Nun denn, frisch frei fromm ans Werk und viel Glück. Und ggf auch schon mal anfangen zu sparen.

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Cool, jetzt muss man schon seine Unschuld beweisen.....?!

Wie wäre es denn, wenn die messende Behörde oderwasweißich nachweist, dass der Rollerfahrer das Ergebnis nicht verfälscht hat?

In der Anleitung steht immerhin drin, dass der Gegenverkehr die Messung verfälschen kann.

Und nun soll/muss der TE beweisen (was er, wie die messende Behörde ganz genau weiß, nicht kann und sicher auch bei diesen "Peanuts" nicht tun wird), dass die Messung nicht falsch war.

Also wird eben das Knöllchen geschrieben. Kleinvieh macht schließlich auch Mist.....

 

Grüße

Wolle

PS: Der TE war sich eigentlich sicher, nicht zu schnell gewesen zu sein! Aber bei dieser "Beweislage"......

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Wieso nicht kann? Er muß sich ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen. Allerdings auf eigene Kosten oder vllt auf Kosten seiner Rechtschutz. Und Leute, die gern alles infrage stellen und meinen, sie hätten recht, müssen in manchen Fällen halt auch darlegen, wo denn genau der Fehler liegen soll. Einfach behaupten, es hätte, könnte oder wäre, reicht eben nicht.

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Deinen letzten Satz würde ich sofort unterschreiben, aber umgekehrt!

Einfach so behaupten, dass der Rollerfahrer das Messergebnis nicht verfälscht hat, reicht eben (auch) nicht!

Schließlich steht in der BA, dass er es kann....

Damit sind wir wieder beim Thema, dass man in unserem Rechtsstaat (auf den ja immer gepocht wird) nicht beweisen muss, dass man etwas nicht getan hat, sondern dass (zweifelsfrei) bewiesen werden muss, dass man etwas getan hat.

 

Grüße

Wolle

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Doch, reicht. Solange man sich im Rahmen des standardisierten Meßverfahrens bewegt. Und daß das (angeblich) in diesem Einzelfall nicht so sein soll, daß muß eben der Betroffene beweisen und nicht die Behörde. Denn der Meßbeamte unterschreibt dafür, daß er sich gemäß der Bedienungsanleitung etc. verhalten und die Messungen durchgeführt hat.

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In der Anleitung steht immerhin drin, dass der Gegenverkehr die Messung verfälschen kann.

Hast Du denn auch weitergelesen?

 

Da steht nämlich:

 

"Außerdem konnte es zu Fehlern kommen, wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird. In diesem Fall können falsche Meßwerte angezeigt werden, wenn die Radarstrahlen an einem Hindernis abgelenkt werden und es zu Knickstrahlreflexionen kommt."

 

Es ist doch sehr unwahrscheinlich (ich möchte sogar sagen "ausgeschlossen"), daß es durch einen Roller zu einer Knickstrahlreflexion kommt. Die konnte u.U. durch Leitplanken oder Verkehrszeichen geschehen, auch durch Lkw u.ä., aber nicht durch einen Rollerfahrer.

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Der Satz "... wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird." ist missverständlich. Ein Gerät kann doch bestimmt zur einer Zeit nur ein Fahrzeug messen. Wenn es auch den Gegenverkehr messen will, muss dass davor oder danach passieren. Sehe ich das richtig?

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Ach so, der sich mitten im Weg des Messstrahls vor dem gemessenen Fahrzeug befindliche, in entgegengesetzter Richtung fahrende Roller ist kein Hindernis?! Und er kann auch durch seine Bewegung und damit unterschiedlicher Abdeckung des gemessenen Fahrzeugs keinen Einfluss auf das Messergebnis haben, weil er den Messstrahl nicht reflektiert/ablenkt?

Sehr interessante Interpretation......

Dann kann also eigentlich jeder Rollerfahrer behaupten, dass er gar nicht gemessen worden sein kann, da er für die Messstrahlen kein Hindernis darstellt und sie schon gar nicht reflektiert?!

 

Grüße

Wolle

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In dem Link von Bam Bam steht auch noch der Satz: "Das Gerät speedophot M ....da es sich um ein noch nicht standardisiertes Messverfahren handelt....

 

Wurde das Messverfahren mit diesem Gerät mittlerweile überhaupt als standardisiert anerkannt ?

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Cool, jetzt muss man schon seine Unschuld beweisen.....?!

Wie wäre es denn, wenn die messende Behörde oderwasweißich nachweist, dass der Rollerfahrer das Ergebnis nicht verfälscht hat?

kann die Behörde machen - indem sie ein Gutachten beantragt. Die Kosten zahlt dann unter dem Punkt "Auslagen" der Betroffene, wenn die Messung i.O. war.

Was meinst du, wie der sich freut, wenn er die Richtigkeit der Messung gar nicht bezweifelt hat.

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Der Satz "... wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird." ist missverständlich. Ein Gerät kann doch bestimmt zur einer Zeit nur ein Fahrzeug messen. Wenn es auch den Gegenverkehr messen will, muss dass davor oder danach passieren. Sehe ich das richtig?

Das Radargerät mißt immer zu jeder Zeit beide Richtungen. Man kann nur einstellen, welche Richtung auch effektiv gemessen wird. Ich denke, daß das damit gemeint ist. Ansonsten hast Du aber Recht. Es ist nicht in der Lage, im selben Augenblick zwei Fahrzeuge gleichzeitig zu messen. Es besteht immer eine kleine Zeitdifferenz. Und wenn die Fahrzeuge in entgegengesetzter Richtung zur selben Zeit in den Radarstrahl einfahren, wird entweder nur eins der beiden gemessen oder ggf. auch keins.

Ach so, der sich mitten im Weg des Messstrahls vor dem gemessenen Fahrzeug befindliche, in entgegengesetzter Richtung fahrende Roller ist kein Hindernis?! Und er kann auch durch seine Bewegung und damit unterschiedlicher Abdeckung des gemessenen Fahrzeugs keinen Einfluss auf das Messergebnis haben, weil er den Messstrahl nicht reflektiert/ablenkt?

Sehr interessante Interpretation......

Lies Dir einfach mal durch, was man unter Knickstrahlreflexion versteht und wann bzw. unter welchen Umständen diese auftreten kann. Dann dürfte Dir einleuchten, warum ein Rollerfahrer soetwas nicht bewirken kann.

 

 

 

Dann kann also eigentlich jeder Rollerfahrer behaupten, dass er gar nicht gemessen worden sein kann, da er für die Messstrahlen kein Hindernis darstellt und sie schon gar nicht reflektiert?!

Klar kann er das behaupten. Nur nutzen wird ihm das rein gar nichts.

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Hi,

 

also wenn ich die Beschreibung richtig lese und das Foto nehme, dann kann durchaus das Fahrzeug der "Reflektor" und der Roller das gemessene Objekt gewesen sein. Vom Winkel her könnte das passen.....

Außerdem hat sich der Roller genau zum Messzeitpunkt durch den Messstrahl bewegt und hat dabei das gemessene Fahrzeug teilweise verdeckt. Obendrein ist er noch in der anderen Richtung gefahren.

Egal wie, für mich hat die ganze Sache ein Geschmäckle!

 

Grüße

Wolle

PS: *sing* Denn die Polizei, die hat im-mer Recht.... *sing*

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In der verlinkten Anleitung steht über dem Statement zur Außenkurve: "Auch zu Fehlern konnte es kommen, wenn gleichzeitig Verkehr in beiden Richtungen gemessen wird."

Das verlinkte Buch ist keine Anleitung, zumindest nicht im Sinne von Bedienungsanleitung. Die Verwendung der Vergangenheitsform konnte lässt den Schluß zu, daß dieses Problem inzwischen nicht mehr aktuell ist.

 

Cool, jetzt muss man schon seine Unschuld beweisen.....?!

Nö.

 

Wie wäre es denn, wenn die messende Behörde oderwasweißich nachweist, dass der Rollerfahrer das Ergebnis nicht verfälscht hat?

Die Behörde muß auch nicht nachweisen, daß der Mopedfahrer das Ergebnis nicht verfälscht hat (das dürfte per se recht schwierig sein). Die Behörde behauptet, der TE sei zu schnell gefahren und das sei durch ein standardisiertes Messverfahren unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bedienungsanleitung festgestellt worden. Bezeugt wird diese Behauptung durch den messenden Mitarbeiter (ob das ein Polizist war, sei mal dahingestellt). Der TE kann jetzt das Gegenteil behaupten. Der zuständige Richter wird dann entweder dem Messbeamten oder dem TE glauben oder ein Gutachten einholen, um dann auf Grundlage des Gutachtens zu entscheiden. Je nachdem, wessen Version der Richter dann für zutreffend hält, wird er dem anderen die Kosten auferlegen.

 

In der Anleitung steht immerhin drin, dass der Gegenverkehr die Messung verfälschen kann.

Sicherheitshalber nochmal: das ist keine Anleitung.

 

Und nun soll/muss der TE beweisen (was er, wie die messende Behörde ganz genau weiß, nicht kann und sicher auch bei diesen "Peanuts" nicht tun wird), dass die Messung nicht falsch war.

Nein. Wenn überhaupt, kann er versuchen, den Richter davon zu überzeugen, daß die Messung (möglicherweise) fehlerhaft war.

 

Also wird eben das Knöllchen geschrieben. Kleinvieh macht schließlich auch Mist.....

Ach je. Vielleicht sollten die Preise massiv erhöht werden, damit solche Sprüche ausbleiben.

 

Der TE war sich eigentlich sicher, nicht zu schnell gewesen zu sein!

Nein, war er nicht. Unabhängig davon sieht der TE auf dem Bild auch einen Roller. Und unsere Gefängnisse sind voller Unschuldiger.

 

Damit sind wir wieder beim Thema, dass man in unserem Rechtsstaat (...) nicht beweisen muss, dass man etwas nicht getan hat, sondern dass (zweifelsfrei) bewiesen werden muss, dass man etwas getan hat.

Das ist falsch.

 

also wenn ich die Beschreibung richtig lese und das Foto nehme, dann kann durchaus das Fahrzeug der "Reflektor" und der Roller das gemessene Objekt gewesen sein. Vom Winkel her könnte das passen.....

Wenn man das so sehen will - ja.

 

Außerdem hat sich der Roller genau zum Messzeitpunkt durch den Messstrahl bewegt und hat dabei das gemessene Fahrzeug teilweise verdeckt.

Das erkennst Du woran?

 

39 km/h bei erlaubten :30: - ich nehme an, der TE glaubte, er sei mit Tacho 40 auf der sicheren Seite und war eben ein bisschen schneller. Soll auf solchen Strecken nicht ungewöhnlich sein.

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Außerdem hat sich der Roller genau zum Messzeitpunkt durch den Messstrahl bewegt und hat dabei das gemessene Fahrzeug teilweise verdeckt. Obendrein ist er noch in der anderen Richtung gefahren.

Nö. Genau das hat er eben nicht. Weder das eine noch das andere. Das hier ist keine ESO-Messung, wo das Foto 3m hinter dem Meßpunkt erstellt wird, sondern hier wird das Foto zum Zeitpunkt der Messung erstellt. Und genau der wird hier auf dem Foto dargestellt. Wo bitte wird da das gemessene Fahrzeug auch nur teilweise verdeckt?

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Exakt zum Messzeitpunkt?! Aha.....

Wenn man mal von 30km/h pro Fahrzeug ausgeht, dann war jedes der beiden Fahrzeuge 250Millisekunden vor dem Foto 2m weiter "hinten". In diesem Moment waren sie (mehr oder weniger) genau hintereinander.

Diese "Verzögerungs"zeit zwischen Messbeginn, Messende und Foto wird der gesamte Kladderadatsch sicher haben.

Schließlich wird ja auch eine Verzögerung in einer gewissen Größenordnung erkannt, da mehrere Messungen kurz hintereinander durchgeführt werden. Also muss die gesamte Messzeit eine bestimmte Minimallänge haben.

 

Grüße

Wolle

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Dann werf ich mal ein paar technische Daten ein:

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/traffipax.php
Antennentyp Schlitzantenne
Meßbereich 20-250 km/h (12-155 mph)
Meßwinkel 20° zum Straßenrand
Meßkeule 5° horizontaler Öffnungswinkel, 20° vertikaler Öffnungswinkel

Dürfen sich metallische Gegenstände im Radarstrahlenbereich von der Antenne zum gemessenen Fahrzeug befinden?

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Es gibt immer wieder Leute, die mit der Materie nichts zu tun haben, aber trotzdem meinen, es absolut besser zu wissen. Schön. Ich gönne jedem seine Meinung. Nur ist es IMHO sinnbefreit, gegen Meinungen anzuargumentieren. Wer anderer Meinung ist, muß dies eben ggf. vor Gericht klären lassen.

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Habe gar nicht damit gerechnet, dass hier noch so viel passiert :)

Zum Thema Kurve: Auf dem Photo sieht man am rechten Rand eine Kurve, das ist auch richtig. Nur ist das Stück, auf dem gemessen wurde tatsächlich gerade.

 

Das Foto konnte ich über einen Link auf dem Anhörungsbogen einsehen und habe da erst den Roller gesehen. Hier könnte es tatsächlich sein, dass der die Messung zu meinen ungunsten verfälscht hat. Einen Fehler meinerseits kann ich natürlich nicht 100% ausschließen. An der Stelle geht es bergab und der Wagen hat keinen Tempomat. Für das Verwarngeld sind mir bei uneindeutiger Lage aber (Zeit-) Aufwand und Kostenrisiko zu hoch.

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