MadMax111 0 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Guten Tag, gestern ist mir folgendes passiert... Ich wurde durch einen Videowagen der Polizei verfolgt. Auf der Strecke gab es zwei Geschwindigkeitsbeschränkung erst 120 km/h, dann 100 km/h. Nachdem die Polizisten mich rausgewunken hatten, gab sie an, dass sich zwei Verstösse begangen habe. Einmal 37 km/h zu schnell in der 120er Zone, einmal 25 km/h zu schnell in der 100er Zone. Daraus würde jetzt eine Gesamtstrafe gebildet. Ist dies zulässig? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Warum sollte es das nicht sein? Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 ...das Video wäre im Prinzip gar nicht nötig... es würde reichen die Verstöße per geeichter Technik zu messen und einer sagt das was er da gesehen hat als Zeuge aus... und um die Sache noch etwas zu bekräftigen sitzen in so einem Fahrzeug 2 Personen... ergo gibts 2 Zeugen.Dazu sind das noch Beamte... ergo punkten die in einem Verfahren / bei einem Richter im Gegensatz zu Dir kleinem Verkehrssünder noch in der Kategorie "Glaubwürdigkeit". Und um noch eins draufzusetzen ist man seit Jahren dazu übergegangen die Verstöße auf Video zu bannen... somit brauchen die Zeugen / die Beamten nur noch mit dem Kopf zu nicken und zum Richter zu sagen "... jo Euer Ehren, genau so wars". Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Ja ist zulässig.Sei froh, daß nicht noch nen 80 Schild gekommen ist.Dann wärens 3xOder nen Abstandsverstoß. Und persönlich:Ich würde mir nen Richter wünschen der aufgrund der Verlangsamung am 100 Schildauf Vorsatz entscheidet und die Geldbuße verdoppelt oder weils bis vor Gericht ging verdreifacht. Oder hast du eine andere Erklärung für dein Verhalten?Sonneneinstrahlung/Blendung, Medikamente oder Müdigkeit? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Ist dies zulässig?Wenn ich mich nicht täusche, wären zwei getrennte Verfahren zum einen rechtswidrig und zum anderen im Bußgeld auch noch teurer. (...)Wo genau in dem Text findet sich eigentlich eine Antwort auf die Frage des TE? Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Gibt es da nicht die Begriffe Tateinheit und Tatmehrheit? Ich dachte immer das bei einer Provida Messung nur der höchste Verstoß geahndet wird. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted July 21, 2018 Report Share Posted July 21, 2018 Nö.bzw. umstritten aber die neuere Rechtssprechung ist mehrheitlich Mehrheit. Ich sehe hier einen erneuten Tatentschluß (und Vorsatz btw...) beim 100 Schild. Wenn du Fahrzeug A und Fahrzeug B nen Abstandsverstoß begehst auf 1 Video ist das 1 Verstoß oder 2? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted July 22, 2018 Report Share Posted July 22, 2018 Gibt es da nicht die Begriffe Tateinheit und Tatmehrheit? Ich dachte immer das bei einer Provida Messung nur der höchste Verstoß geahndet wird.In der Regel schaut's so aus, daß man den höchsten Verstöß zu 100% und alle anderen zu 50% wertet, da es meistens Tateinheit ist. Nur dann, wenn die Verstöße zeitlich/räumlich recht weit auseinander liegen und man deutlich den neuen Tatentschluß ausmachen kann, geht man von Tatmehrheit aus. Aber die Bußgeldstelle kann (und macht es sehr oft auch) auch dann alles tateinheitlich verfolgen. 2 Quote Link to post Share on other sites
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