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Schwager Geblizt Ohne Führerschein


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Hallo liebe leute,

wie man im Titel bereits lesen kann wurde mein Schwager ohne Führerschein mit meinem Auto geblitzt.

Laut dem Zeugenfragebogen war er 21 kmh zu schnell bei erlaubten 100.

Ich will mir keinen Punkt einhandeln und will auch nicht das er irgendwie Probleme bekommt. Ich hatte daran gedacht meinen Vater als Fahrer einzutragen (mit seiner Erlaubnis natürlich).

Wobei ich mich frage was passiert wenn ich von meinen Zeugnis-/ AUssageverweigerungsrecht Gebrauch mache.

 

Was soll ich am besten tun?

Kann mir da irgendwer helfen?

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Wenn Du Deinen Vater einträgst (egal ob er einverstanden ist oder nicht) begehst Du eine weitere Straftat und das kostet Dich mehr als ein Pünktchen und ein Bußgeld.

 

Wenn Dein Vater sich selber einträgt und unterschreibt könnte es bei dieser Überschreitung klappen, dass der Sachbearbeiter nicht genau hinguckt wenn Dein Vater nicht völlig anders aussieht als Dein Schwager oder Du.

 

Die erste Straftat war übrigens die, dass Du jemandem ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hast...

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Wenn Du Deinen Vater einträgst (egal ob er einverstanden ist oder nicht) begehst Du eine weitere Straftat und das kostet Dich mehr als ein Pünktchen und ein Bußgeld.

 

Wenn Dein Vater sich selber einträgt und unterschreibt könnte es bei dieser Überschreitung klappen, dass der Sachbearbeiter nicht genau hinguckt wenn Dein Vater nicht völlig anders aussieht als Dein Schwager oder Du.

 

Die erste Straftat war übrigens die, dass Du jemandem ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hast...

Naja ich habe meiner Schwester das Auto gegeben nicht direkt meinem Schwager aber ich denke das geht aufs selbe hinaus xD

also im endeffekt ist es besser für mich zu sagen das ich es war oder mein Vater und diesen einen punkt kassieren, als zu sagen das es mein Schwager war richtig? oder wird dann meine Schwester bestraft?

Oder sollte ich am besten schweigen?

Ach und auf dem Foto ist nur die untere hälfte des gesichts zu sehen also Nase abwärts.

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Wenn Du schweigst sucht der SB im Familienkreis oder schickt Dir den BGB.

Legst Du dann Einspruch ein und man kommt nicht auf Deinen Schwager riskierst Du eine FB-Auflage deren Anordnung Dich rund 200 Euro kostet.

 

Kommt man auf Deinen Schwager, wird erst gegen Dich ermittelt wegen zulassen des Fahren ohne Fahrerlaubnis, das würde mit der Aussage, dass Du das Fahrzeug Deiner Schwester überlassen hast, auf sie sozusagen „übergehen“ (Einstellung bei Dir, Bestrafung der Schwester).

 

Wenn Dein Schwager Dir einigermaßen ähnlich sieht (das Dir vorliegende Bild ist nur eine schlechte Kopie) und Du ihn decken willst, dann müsstest Du jetzt die Tat zugeben (also nicht schweigen), den Punkt kassieren und dann beim Schwager hinsichtlich des Bußgeldes die Hand aufhalten.

 

Was Du nun machen sollst kann man Dir nicht raten, außer dass ich meiner Schwester mein Auto nie wieder zur Verfügung stellen würde.

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Wenn es ein Zeugenfragebogen ist hat man Dich schon als verantwortlichen Fahrer ausgeschlossen, das heißt der Sachbearbeiter hat nach einem EMA-Abgleich festgestellt dass der Fahrer ein anderer war...

Bist Du sicher, dass es keine Anhörung war?

 

Wenn ZFB, könnt Ihr auch das mit Deinem Vater „knicken“, dann sitzt da ein gewissenhafter SB.

 

Dein Vater bräuchte ansonsten nur den Bogen nehmen, seine Personalien eintragen und ankreuzen „ich gebe den Verstoß zu“...

 

Ich befürchte allerdings, dass es darauf hinausläuft dass entweder Dein Schwager ermittelt wird (mit allen genannten Folgen) oder, wenn nicht, Du rund 200 Euro für eine Fahrtenbuchauflage löhnst und das bei jeder Fahrt auch führen musst.... selbst wenn es nur die Fahrt zum Zigarettenautomaten ist.

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Naja ganz oben steht Zeugenfragebogen als Überschrift, dann die Straftat, Beweismittel, Zeugen, dann das ich nicht in Frage komme und das,

"Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.".

Und dadrunter das ich das innerhalb einer Woche zurück senden soll und wenn ich vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch mache weitere Ermittlungen vermeide. (Weitere ermittlungen gegen mich schätze ich mal oder?)

Und dann der Fragebogen auf der Rückseite mit ner Belehrung ganz oben.

 

Was heißt SB?

Und da steht nichts von "Ich gebe den Versoß zu".

Nur:

Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Ich sage wie folgt aus.

das Fahrzeug wurde zur Tatzeit gelenkt von

und das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an.

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SB heißt Sachbearbeiter.

Da es ein ZFB ist, kannst Du natürlich keinen Verstoß zugeben, denn Du bist ja als verantwortlicher Fahrer aufgrund eines Lichtbildabgleiches bereits ausgeschlossen worden.

 

Was Du jetzt noch machen kannst und welche Folgen ggf. drohen hab ich oben schon geschrieben...

 

 

Die einfachste Möglichkeit allerdings nicht.... Du trägst Deinen Schwager als Fahrer ein, immerhin war er so blöd und ist nicht nur ohne Fahrerlaubnis gefahren, sondern dann auch noch massiv zu schnell.

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Wieso genau kommt mein Vater nicht mehr in frage?

Mein Schwager hat einen Ausländischen Führerschein und der wurde 6 Monate in deutschland akzeptiert aber ist nicht mehr gültig.

Wie hoch wird die Strafe ca. für meinen Schwager sein weil er ja Theoretisch einen Führerschein hat?

Ist es dann nicht ein fahren ohne fahrerlaubnis?

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Zu 1) Weil der SB jetzt schon genau hingeguckt hat und bestimmt keinen älteren Fahrer akzeptiert.

Zu 2) Dein Schwager hat keine gültige Fahrerlaubnis in D.

Zu 3) Wie geschrieben, er hat zwar einen Führerschein, aber keine Fahrerlaubnis.

Zu 3a) http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273

Zu 4) Richtig.

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Hi,

 

mal um die Ecke gedacht: "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an:" DEINE SCHWESTER

Das wäre erstmal die korrekte Antwort (wenn ich Deine Beiträge richtig lese). Damit wärst Du (meine Unterstellung) erstmal aus der Geschichte" jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt "raus (sofern Deine Schwester eine FE hat). Dann muss sich der Sachbearbeiter mit ihr weiter auseinandersetzen.....

 

Grüße

Wolle

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Du füllst den Fragebogen aus (also schriftlich). Was die Bußgeldstelle dann macht, ob sie einen Fragebogen an Deine Schwester schickt oder mal ein paar Herren vorbeikommen, das weiß Gott allein. Hängt sicher nicht zuletzt davon ab, wie lange es noch bis zur Verjährung ist und vom "Jagdtrieb" des Sachbearbeiters.....

 

Grüße

Wolle

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Hi,

mal um die Ecke gedacht: "Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an:" DEINE SCHWESTER

Das wäre erstmal die korrekte Antwort (wenn ich Deine Beiträge richtig lese). Damit wärst Du (meine Unterstellung) erstmal aus der Geschichte" jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt "raus (sofern Deine Schwester eine FE hat). Dann muss sich der Sachbearbeiter mit ihr weiter auseinandersetzen.....

Grüße

Wolle

Da das (Original)Foto sehr gut zu sein scheint, wäre die Schwester sofort aus „dem Rennen“ und der Weg zum Schwager weniger als einen Katzensprung...
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Wie gesagt ist das Foto eigentlich relativ schlecht. Seine Augen werden von dem Rückspiegel verdeckt es ist nur die Nasenspitze, sein Mund und sein bart zu sehen.

Ich hoffe ich habe nichts falsch gemacht was das ganze noch schlimmer macht oder so.

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Wie gesagt ist das Foto eigentlich relativ schlecht.

Wie gesagt, Dir liegt nur eine billige Kopie vor...

 

Aber Ihr könntet es natürlich über das schlechte Bild versuchen... kostet Dich/Euch dann (bei Identifizierung) nur rund 1.000 Euro zusätzlich für das anthroposophische Gutachten..

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Naja wir gehen zurzeit mit der Aussage das ich das Auto meiner schwester gegeben habe.

Zu der Strafe hatte ich bereits gefragt ob ich das richtig lese aus dem link das die bei Ersttätern 5-10 TS sind und das selbe nochmal für meine Schwester oder?

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Aber Ihr könntet es natürlich über das schlechte Bild versuchen... kostet Dich/Euch dann (bei Identifizierung) nur rund 1.000 Euro zusätzlich für das anthroposophische Gutachten..

Au ja, ich wollte schon immer mal einen Waldorfpädagogen bei einer Hauptverhandlung seinen Namen tanzen sehen! SNCR

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Timo,

 

 

hier geht es nicht mehr um ein bißchen zu schnell. Hier steht eine STRAFTAT im Raum.

Dein Schwager hat eine Straftat begangen.

Er hätte nicht fahren dürfen.

Darüber hinaus ist er auch noch deutlich zu schnell unterwegs gewesen.

 

 

Ziel kann es jetzt doch nicht ernsthaft sein, sich Gedanken wegen des Geschwindigkeitsverstoß zu machen.

Es geht jetzt einzig darum, welche ROLLE DU IN DEM STRAFVERFAHREN einnimmst.

Wenn du Pech hast bist du an den Straftat beteiligt, und könntest vorbestraft werden.

 

Wenn du dich dämlich anstellst, beim beschuldigen eines anderen begehst du konkret selber eine Straftat.

 

Nimm den Bogen, schreib drauf, dass du das Auto deiner Schwester geliehen hast und der Fahrer dein Schwager ist.

Fertig

 

Dann ruf deine Schwester an und frage sie, ob sie noch ganz sauber ist und wieso sie das Auto an jemanden weitergibt, der keinen Führerschein hat. Sage ihr, dass sie und ihr Mann eine Straftat begangen haben und dich fast mit rein gerissen hätten.

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Was ist Moralin gepaart mit Unwissen? Richtig, ein Post von @Blaulicht....

 

 

Dass der TE an der Straftat nicht beteiligt ist und auch nichts zu befürchten hat (hinsichtlich des FoFE) wurde mittlerweile zweifelsfrei festgestellt, auch wenn Du es nicht wahrhaben willst.

Somit steht für ihn auch keine (!) Vorstrafe im Raum, so sehr Du Dir das vielleicht auch wünschen magst.

 

Was er nicht machen darf/sollte, wurde schon geschrieben und was er machen kann, auch.

Und wo 21 drüber bei erlaubten 100 eine deutliche (!) Geschwindigkeitsüberschreitung sein soll... naja...

 

Alles in allem war Dein Post mehr als flüssig, nämlich überflüssig,

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Das kann Dir auch niemand genau sagen, da das ein Richter unter Berücksichtgung der Gesamtumstände entscheidet. Und die kennen wir nicht.

 

Die im Link genannten Strafen sind Erfahrungswerte, aber selbstverständlich nicht bindend.

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Naja ich werde angeben das ich das Auto meiner Schwester gegeben habe.

Ob ich mit der Strafe ca. richtig liege weiß ich aber immernoch nicht xD

Du hast für bzw. gegen deine Schwester und deinen Schwager ein Aussageverweigerungsrecht. Das darf auch nicht gegen dich verwendet werden. Ich würde meine Schwester nicht angeben.

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Das mit dem Schweigerecht hatte ich bereits nachgefragt da meinte Qtreiberin das hier:

 

Wenn Du schweigst sucht der SB im Familienkreis oder schickt Dir den BGB.
Legst Du dann Einspruch ein und man kommt nicht auf Deinen Schwager riskierst Du eine FB-Auflage deren Anordnung Dich rund 200 Euro kostet.

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Das kommt wieder auf den Einzelfall und Zeitschiene an: Wenn Du immer kurz vor Ablauf der Fristen antwortest und rechtzeitig Deine Schwester angibst, sie dann in ihrem Fragebogen auf den letzten Drücker beantwortet, könnten alle aus der Sache rauskommen. Wenn der SB allerdings munter ist und die Schwester sofort ausschließt und selber in ihrem Umfeld sucht und/oder sehr schnell reagiert, reicht die Zeit u.U. nicht zur Verjährung.

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Was (Straftat) ja aber keiner (der SB) weiß. ;)


Wenn wir @Blaulicht folgen, dann hätte TE
aufgrund der Straftat selbst auch ein
Aussage/Auskunftsverweigerungsrecht,
und nicht nur ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Dabei spielt es nicht die Rolle, daß
überhaupt keiner (der SB) weiß, daß da eine Straftat
vorhanden ist? Und diese auch nur potentiell
den TE treffen kann.
Die Frage kam im VP auch schon auf und
ist vermutlich so.

TE als Laie könnte sich daher eben Blaulicht
anschließen.

Ich würde das aber weiter mit einem Anwalt
besprechen.

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Ich denke, dass es am meisten Sinn macht ‚reinen Tisch‘ zu machen.

Es geht hier darum, dass der Schwager eine Straftat begangen hat und dem TE dadurch Probleme bereitet.

 

Der TE sollte sich ganz zügig aus dem Verfahren herausnehmen.

Wozu das Unrecht der anderen decken?

(Familiencorpsgeist wird hier zur Verdunkelung einer Straftat gefordert)

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Was aber geltendes Recht ist

So ist es. Ich würde nichts tun. Selbst ein Fahrtenbuch mit max. 200 Euro Gebühr ist - für mich - das kleinere Übel.

Und bei +21 km/h unwahrscheinlich

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Ich denke, dass es am meisten Sinn macht reinen Tisch zu machen.

Es geht hier darum, dass der Schwager eine Straftat begangen hat und dem TE dadurch Probleme bereitet.

Der TE sollte sich ganz zügig aus dem Verfahren herausnehmen.

Zu 1) Das fett markierte ist ein Widerspruch in sich. Der Rest s. Post #37, erster Satz.

Zu 2) Der TE ist, falls Du das immer noch nicht kapiert haben solltest, als Fahrer längst ausgeschlossen und hat keine (strafrechtlichen) Probleme.

Zu 3) Das kann er auch durch schweigen....

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