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Schwager Geblizt Ohne Führerschein


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Männers/Mädels, nicht schon wieder streiten!

Das Problem, was ich sehe, ist der Punkt, der ansteht. Wenn sie auf den Schwager kommen, stellen sie sicher fest, dass er keine gültige FE hat. Und dann beginnt sich das Karussell zu drehen und der TE ist mit der "Überlassung des Fahrzeuges an" jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis" erstmal mit im Spiel. Das Gegenteil muss er dann beweisen.

Das ist das, was ich an seiner Stelle versuchen würde zu vermeiden.

 

Grüße

Wolle

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P

Zu 1

Was möchtest du jetzt sagen? Möchtest du hier sagen, dass ich nicht denken kann?

Möchtest Du eine ehrliche oder eine diplomatische Antwort?

 

 

 

Das Gegenteil muss er dann beweisen.

Was dann im Falle des Falles aber ganz schnell geht...
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Möchtest du hier sagen, dass ich nicht denken kann?

Das wäre - unabhängig von der Frage, ob es richtig wäre oder nicht - zumindest grob unhöflich. Aber sie wäre nicht die Erste (m/w), die aufgrund Deiner Beiträge zumindest das Gefühl haben könnte, daß Dir das Denken zumindest manchmal doch eher schwerfällt und die Ergebnisse des Denkprozesses gern mal ausgesprochen erstaunlich sind.

 

Das Gegenteil muss er dann beweisen.

Das hätten sie vielleicht gern, ist aber trotzdem falsch.

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@wolle63 der Spruch war jetzt echt doof... jeder der hier aufschlägt könnte sich seine Antwort eigentlich ergoogeln, nur bräuchte man solche Foren dann nicht...

 

 

@Timo1994, die dreimonatige Verjährungsfrist bezieht sich nur auf die Geschwindigkeitsübertretung, die Straftat des FoFE hat andere Verjährungsfristen...

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Hi,

 

@QTreiberin: Sorry, meine Antwort bezog sich auf die Frage nach "dem 3 Monate Ding".

Das ist doch wohl mittlerweile "Grundwissen"......

Was ich bedenklich finde ist, dass der TE offenbar noch nicht so ganz geschnallt hat, dass evtl. auch für ihn eine Straftat im Raum steht.

Man kann nur hoffen, dass er zu seiner Schwester und seinem Schwager ein richtig gutes Verhältnis hat.

Weil, wenn es ihn nicht trifft (weil die Schwester zugibt, dass er ihr das Auto überlassen hat), dann wird sie dafür hingehängt.

 

Grüße

Wolle

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.. wobei FoFE "Fahren ohne Fahrerlaubnis" heisst.... und hier der Paragraph für den Schwager zum Fortbilden..

 

Ich finde es schon heftig das man mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden kann, was wahrscheinlich eher selten passiert vermute ich mal.

Zudem hatte ich ja bereits diesen Link hier gepostet weiß nicht ob du da mal reingeschaut hast, aber das erste Beispiel von den "zwei jüngeren Beispielen" trifft ca. auf meinem Schwager zu.

https://tarneden-inhestern.de/verstoss-gegen-s-29-fev-fahren-ohne-fahrerlaubnis-s-21-stvg.html#anc3

Wäre das dann Laut §21 1.1 ?

 

Also so langsam wird es albern! Wie wäre es denn mal mit ein bisschen Eigeninitiative und Suchen?

Oder möchte der Herr jede Kleinigkeit ausführlichst vorgekaut bekommen?

 

Grüße

Wolle

Ich hatte nicht genau verstanden was gemeint war und habe es vllt ein bisschen doof formuliert sorry.

 

Hi,

 

Was ich bedenklich finde ist, dass der TE offenbar noch nicht so ganz geschnallt hat, dass evtl. auch für ihn eine Straftat im Raum steht.

Man kann nur hoffen, dass er zu seiner Schwester und seinem Schwager ein richtig gutes Verhältnis hat.

Weil, wenn es ihn nicht trifft (weil die Schwester zugibt, dass er ihr das Auto überlassen hat), dann wird sie dafür hingehängt.

 

Grüße

Wolle

Zuallerst habe ich "geschnallt" dass es evtl. auch für mich eine Straftat ist.

Aber ich habe ein gutes verhältnis zu meiner familie und die wissen das die selber schuld sind. Aber trotzdem wär es halt das beste mit der geringsten strafe raus zu kommen.

Man könnte ja auch sagen das der Schwager sich das Auto einfach genommen hat oder so dann wäre es aber wahrscheinlich eine neue Straftat richtig?

 

@QTreiberin

Danke habs verstanden :)

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Wolle,

 

die anderen hier behaupten, dass für den TE keine Straftat im Raum steht.

 

 

 

 

 

Falls ein Verfahren gegen ihn eingeleitet würde, kann er sich ja drauf berufen.

Auch wenn ich weder denken kann noch darf, sowie vermutlich auch meinungslos bin, schrieb ich oben

- dass es für den TE in erster Linie darum gehen sollte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

 

Natürlich könnte er das auch durch schweigen....

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Je nun; "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" trifft es in diesem Fall nicht unbedingt. Immerhin ist der Schwager mit seinem Auto erwischt worden und es muss irgendwie glaubhaft rüber kommen, dass er es ihm nicht gegeben hat.......

Nur damit hängt er seine Schwester hin.

Die Frage ist noch unbeantwortet: Hat die Schwester einen Führerschein? Wenn nicht, eieieieiei.....

 

Grüße

Wolle

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Hallo, Timo1994,

 

nachträglich herzlich willkommen im Radarforum.

 

Hallo, Wolle63,

Immerhin ist der Schwager mit seinem Auto erwischt worden und es muss irgendwie glaubhaft rüber kommen, dass er es ihm nicht gegeben hat.......
Nur damit hängt er seine Schwester hin.

mit etwas Glück kommt sogar die Schwester ungeschoren davon, wenn ihr Mann zugibt, dass er gefahren ist und wenn er z. B. angibt, dass er das Fahrzeug ohne Wissen seiner Ehefrau genommen hat.

 

Im Zweifelsfall sollte man sich vorher Hilfe eines kundigen Anwalts sichern.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@QTreiberin: Naja, wenn (was immer noch nicht geklärt ist) seine Schwester keinen Führerschein haben sollte, dann sind auch der Mond nebst Aszendent aus der Sache raus und der TE kann schonmal anfangen zu sparen.....

 

Grüße

Wolle

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@QTreiberin: Naja, wenn (was immer noch nicht geklärt ist) seine Schwester keinen Führerschein haben sollte, dann sind auch der Mond nebst Aszendent aus der Sache raus und der TE kann schonmal anfangen zu sparen....

Dazu gebe ich Dir recht... und den überflüssigen und wiederum nur „angstmachenden“ Post von Blaulicht kommentiere ich vorsichtshalber gar nicht erst, nachher müsste ich mich noch selbst verwarnen..
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Wenn angsmachend zur Folge umsichtiges Handeln hat, dann tue ich dem TE einen Gefallen - zumindest wenn die Alternative, durch die Ansichten der TE habe nichts zu befürchten, bedeuten würde, dass der TE sich unbedarft anklagbar macht.

 

Mir persönlich reicht es, wenn der Täter zur Verantwortung gezogen wird und weitere Beteiligte dadurch lernen.

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TE könnte einfach schweigen.

Wenn die Schwester woanders wohnt z. B. wie wahrscheinlich ist es...

 

 

 

Und wenn wir nochmal moralisch betrachten.

Der Schwager darf nur nicht mehr fahren weil die 6 Monate abgelaufen sind.

 

Das ist für mich jetzt eine andere Qualität als Alkoholabhängig oder wegen sonstwas verloren.

 

Moralisch gesehen. Von mir aus.

 

 

Auch ein Richter könnte sich erweichen lassen, das gegenüber dem Schwager einzustellen.

Ganz oder geringe Geldauflage.

Dann sollte man aber einen Anwalt nehmen, der erklärt, daß das ein Einzelfall war und

man nicht wußte, daß abgelaufen/Frist, Ersttäter (wenn so ist), unbescholten (wenn...), usw....

Selber sagt man gar nix.

 

Es ist möglich.

Hatte sowas schonmal bei ner Fehlinterpretation eines erlaubten Anhängers gesehen.

 

 

Aber warum sollte man sich in die Gefahr begeben,

familientechnisch?

Wegen der Moral?

Erst kommt...

Außerdem - siehe Ausführungen zur Moral.

 

 

 

Daß der Schwager moralisch gesehen ein ... ist, ist auch klar.

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Hallo, Timo1994,

 

nachträglich herzlich willkommen im Radarforum.

 

Hallo, Wolle63,

Immerhin ist der Schwager mit seinem Auto erwischt worden und es muss irgendwie glaubhaft rüber kommen, dass er es ihm nicht gegeben hat.......

Nur damit hängt er seine Schwester hin.

mit etwas Glück kommt sogar die Schwester ungeschoren davon, wenn ihr Mann zugibt, dass er gefahren ist und wenn er z. B. angibt, dass er das Fahrzeug ohne Wissen seiner Ehefrau genommen hat.

 

Im Zweifelsfall sollte man sich vorher Hilfe eines kundigen Anwalts sichern.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Naja ich fragte ja vorhin bereits, was wenn er sagt das er es genommen hat macht er sich dann nochmals strafbar oder so?

 

@QTreiberin: Naja, wenn (was immer noch nicht geklärt ist) seine Schwester keinen Führerschein haben sollte, dann sind auch der Mond nebst Aszendent aus der Sache raus und der TE kann schonmal anfangen zu sparen.....

 

Grüße

Wolle

Ja sie hat einen Führerschein.

 

TE könnte einfach schweigen.

Wenn die Schwester woanders wohnt z. B. wie wahrscheinlich ist es...

 

 

 

Und wenn wir nochmal moralisch betrachten.

Der Schwager darf nur nicht mehr fahren weil die 6 Monate abgelaufen sind.

 

Das ist für mich jetzt eine andere Qualität als Alkoholabhängig oder wegen sonstwas verloren.

 

Moralisch gesehen. Von mir aus.

 

 

Auch ein Richter könnte sich erweichen lassen, das gegenüber dem Schwager einzustellen.

Ganz oder geringe Geldauflage.

Dann sollte man aber einen Anwalt nehmen, der erklärt, daß das ein Einzelfall war und

man nicht wußte, daß abgelaufen/Frist, Ersttäter (wenn so ist), unbescholten (wenn...), usw....

Selber sagt man gar nix.

 

Es ist möglich.

Hatte sowas schonmal bei ner Fehlinterpretation eines erlaubten Anhängers gesehen.

 

 

Aber warum sollte man sich in die Gefahr begeben,

familientechnisch?

Wegen der Moral?

Erst kommt...

Außerdem - siehe Ausführungen zur Moral.

 

 

 

Daß der Schwager moralisch gesehen ein ... ist, ist auch klar.

 

Ich habe bereits meine Schwester angegeben, da die frist eine Woche nach erhalts ist oder habe ich voreilig gehandelt?

Zu der richter sache gab es ja bereits Fälle die fallen gelassen worden sind, in meinem oben bereits genannten link zu sehen.

 

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Ja, hast du.

Du darfst jede Auskunft die deine Schwester und/oder Schwager belasten könnte verweigern. Das darf dir niemand verwerfen. Das ist nicht strafbar.

Warum hast du nicht die Füße still gehalten?

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Hi,

 

also wenn Deine Schwester eine FE hat, dann bist Du (außer im weiter oben genannten Fall) aus der Sache raus.

Für Deinen Schwager isses Wurscht, ob er das Auto mit oder ohne Wissen der Schwester genommen hat. Aber für Deine Schwester ist es nicht egal......

 

Grüße

Wolle

PS: Aussageverweigerung ist per se nicht strafbar, aber es schwebt dann immer das Damoklesschwert des (möglichen) Fahrtenbuches im Raum. Ob einem die Verwandtschaft dieses Risiko wert ist, muss jeder selbst entscheiden......

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@wolle63, ein FB kostet max. 200 Euro, in der Regel deutlich weniger. ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist teurer!

Ist OT! Und ich möchte meinen Verwandten nicht sagen müssen, das ich sie - ohne Not - verpfiffen habe.

Ende der Moralkeule.

 

PS. Mein Auto würde ich nicht mehr an meine Schwester verleihen.

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@Timo1994, die Frist ist unerheblich. Du musst nicht antworten, das Schreiben muss dich nicht einmal erreicht haben. (Ist doch kein Einschreiben)

Eine Falschaussage ist auch für dich nicht erlaubt, Schweigen oder nicht antworten schon.

Für die Aktionen deiner Verwandtschaft bist du nicht verantwortlich. (Fürs ans Messer liefern schon. )

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Das ist doch wohl mittlerweile "Grundwissen"......

Das von jemandem, der davon redet, ein Beschuldigter müsse seine Unschuld beweisen - erstaunlich.

 

Was ich bedenklich finde ist, dass der TE offenbar noch nicht so ganz geschnallt hat, dass evtl. auch für ihn eine Straftat im Raum steht.

Auf Grundlage der Aussagen des TE in #56 ist das einfach nur Quatsch.

 

dann wird sie dafür hingehängt.

Bis zum Beweis des Gegenteils bezweifle ich, daß die Schwester mehr als eine symbolische Geldstrafe zu erwarten hat. Oder gibt es hier irgendjemanden, der sich den Führerschein seines Partners / Vater / Mutter / Kind zeigen lässt, bevor er dem Betreffenden sein Auto überlässt? Eben. Und genau diese Lebenserfahrung dürfte spätestens am Gericht zur Einstellung des Verfahrens führen.

 

Extra für Dich, Blaulicht: nur mal angenommen, Du führtest eines dieser hübschen Autos mit 'nem (richtigen) Blaulicht auf dem Dach und Dein Kollege wollte oder müßte fahren - würdest Du Dir seinen FS zeigen lassen?

 

die anderen hier behaupten, dass für den TE keine Straftat im Raum steht.

Und mit was? Mit Recht.

 

Falls ein Verfahren gegen ihn eingeleitet würde, kann er sich ja drauf berufen.

Er braucht sich auf nichts und niemanden berufen. Es reicht völlig aus, wenn er die Wahrheit oder eben gar nichts sagt.

 

Auch wenn ich weder denken kann noch darf

Das mit dem können hatten wir ja schon geklärt. Zum dürfen: doch. Blaulicht, doch. Bitte. Unbedingt. Ganz viel. Und zwar, bevor Du schreibst.

 

dass es für den TE in erster Linie darum gehen sollte, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Er hat nichts in irgendeiner Schlinge. Er hat einen Zeugenfragebogen erhalten. Den beantwortet er wahrheitsgemäß oder gar nicht und gut ist.

 

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@wolle63, ein FB kostet max. 200 Euro.....

....und den Aufwand, es für den gesamten Zeitraum bei jeder kleinen Kleckerfahrt führen zu müssen.......

Das Nichtausfüllen ist jedes Mal eine Ordnungswidrigkeit, die Geld kostet/kosten kann, wenn er erwischt wird.

Da sind die 200 Euro (die er sich sicher von seinem Schwager wiederholen würde) das allerkleinste Übel.

 

Grüße

Wolle

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@rth, dass der TE schweigen kann und ein Zeugnisverweigerungsrecht hat wurde mehrfach geschrieben.... entweder er wollte die Sache endgültig beenden, oder er hat unsere Antworten nicht gelesen... ihm dafür jetzt „Vorwürfe“ zu machen halte ich für nicht angebracht...

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Extra für Dich, Blaulicht: nur mal angenommen, Du führtest eines dieser hübschen Autos mit 'nem (richtigen) Blaulicht auf dem Dach und Dein Kollege wollte oder müßte fahren - würdest Du Dir seinen FS zeigen lassen?

 

 

Alles kannst du nicht wissen.

Hier zeigst du Unwissen über Handlaumgsabläufe innerhalb der Polizei

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Alles kannst du nicht wissen.

Hier zeigst du Unwissen über Handlaumgsabläufe innerhalb der Polizei

Wie wäre es, wenn Du die Frage beantwortetest?

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@Timo1994, die Frist ist unerheblich. Du musst nicht antworten, das Schreiben muss dich nicht einmal erreicht haben. (Ist doch kein Einschreiben)

Eine Falschaussage ist auch für dich nicht erlaubt, Schweigen oder nicht antworten schon.

Für die Aktionen deiner Verwandtschaft bist du nicht verantwortlich. (Fürs ans Messer liefern schon. )

Ich dachte das wär verpflichtend zu antworten. Und wenn ich schweigen will anzukreuzen das ich schweigen will. :/

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@Timo1994, die Frist ist unerheblich. Du musst nicht antworten, das Schreiben muss dich nicht einmal erreicht haben. (Ist doch kein Einschreiben)

Eine Falschaussage ist auch für dich nicht erlaubt, Schweigen oder nicht antworten schon.

Für die Aktionen deiner Verwandtschaft bist du nicht verantwortlich. (Fürs ans Messer liefern schon. )

 

Ich dachte das wär verpflichtend zu antworten. Und wenn ich schweigen will anzukreuzen das ich schweigen will. :/
Nein, begreif es endlich. Du musst, und solltest, nicht antworten.

Du darfst jede Antwort verweigern, auch jede Begründung warum du nicht antwortest.

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Ja ist schon geschehen wie ich bereits gesagt habe.

Leider!

Das nächste Familienfest wird für dich eine Katastrophe. Genau deshalb hat der Gesetzgeber dir die Aussageverweigerung ausdrücklich erlaubt.

Zu spät, wir weinen um vergossene Milch.

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Hallo, Timo1994,

Naja ich fragte ja vorhin bereits, was wenn er sagt das er es genommen hat macht er sich dann nochmals strafbar oder so?

solange Du oder Deine Schwester ihm nicht explizit verboten habt, das Fahrzeug zu nehmen und wenn keiner von euch beiden ihn wegen unbefugtem Gebrauch eines KFZ nach § 248 StGB zur Anzeige bringt, hat er in diesem Punkt nichts zu befürchten.

 

Ihm kann "nur" vorgeworfen werden, dass er vorsätzlich oder fahrlässig mit dem PKW gefahren ist und dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.

 

Peinlich wäre allerdings, wenn Deine Schwester zum Tatzeitpunkt laut Foto Bei - oder Mitfahrerin gewesen sein sollte.

 

War er dagegen allein, dürfte es ohne dementsprechende Aussagen kaum möglich sein, nachzuweisen, dass er den Schlüssel bekommen und nicht einfach selber vom Schlüsselbord, vom Tisch oder was auch immer genommen hat, um zu fahren.

 

Sollte er als Beschuldigter feststehen, wäre es allerdings anzuraten, sich einen Anwalt zu nehmen, denn wenn er genauso wenig Ahnung vom Rechtlichen hat wie Du (ist kein Vorwurf an Dich), würde er sich vermutlich durch unbedachte Äußerungen nur unnötig selbst belasten und vielleicht doch noch seine Frau mit hineinziehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Leider!

Das nächste Familienfest wird für dich eine Katastrophe.

 

Wie kann ich das jetzt verstehen?

 

 

@nachteule

Wenn ich Ahnung von den Rechtlichen dingen hätte wäre ich nicht hier :)

Naja aber wie es sch anhört habe ich es schlimmer gemacht indem ich geantwortet habe.

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Extra für Dich, Blaulicht: nur mal angenommen, Du führtest eines dieser hübschen Autos mit 'nem (richtigen) Blaulicht auf dem Dach und Dein Kollege wollte oder müßte fahren - würdest Du Dir seinen FS zeigen lassen?

Am besten irgendwann während der Fahrt! :cop01: auf dem Beifahrersitz: "Soooo, jetzt fahren wir mal rechts ran - Motor abstellen, Führerschein, Fahrzeugschein, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, bitte! Was, Sie sind bewaffnet? Sofort die Hände aufs Lenkrad!"

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... ich hab weiter vorne auch geschrieben, dass jemand der sich mein Fahrzeug leiht für alle Folgen geradestehen muss..

Kein Widerspruch.

Ich würde auch nicht aktiv lügen, aber von meinen gesetzlichen Rechten für meine Verwandtschaft gebraucht machen.

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Du willst mich nicht verstehen, oder? :(

 

Ich hätte wie der TE gehandelt, mit einem Unterschied, dass die Leute die sich mein Fahrzeug leihen das auch vorher explizit so mitgeteilt bekommen.

 

Ich hab nämlich keinen Bock auf Besuche, egal ob bei mir oder in meiner Nachbarschaft wo Fotos herumgezeigt werden.

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Naja gut, wenn die Schwester im Spiel ist, ist es relativ wahrscheinlich, daß deren Mann

gefunden wird.

 

Wird eigentlich routinemäßig geprüft ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist?

Theoretisch könnte man auch...

 

 

Wenn es jedoch herausgefunden wird, wäre man mit einem Zugeben

wieder in der Wahrscheinlichkeit, daß man es nicht gewußt hat und

könnte auf Einstellung (ohne oder mit Geldauflage) hoffen.

 

Aber das nur mit Anwald.

Auch um die Schwester rauszuhalten.

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