Jump to content

Geblitzt Auf Dem Motorrad


Recommended Posts

Habe heute einen Anhörungsbogen erhalten mit Foto von mir auf dem Motorrad.

Ich war 8 Km/h zu schnell. (Wäre ich mal nicht so gezuckelt, hätte man sich mein Kennzeichen auch nicht notieren können)

Was ich mich jetzt frage: Wenn ich jetzt bezahle, bleibt dieses Foto von mir irgendwo gespeichert? Falls ja, wie lange?

Hintergrund der Frage ist: Das Foto meines Motorradmodells mit meiner Kombi und meinem Helm ist nun offizell zu meinem Kennzeichen zuordenbar.

Das gefällt mir natürlich nicht. Ein schlauer Beamter könnte ja mal auf die Idee gekommen sein, solche Fotos zu archivieren, um in Zukunft schneller ermitteln zu können, zu wem die Kombination aus einem bestimmten Motorradmodell/Sonderausstattung/Schutzkleidung gehört.

Eine Datenschutzbeleherung war dabei, diese ist im Anhang. Kann ich da herauslesen, dass die Daten nach Begleichen des Verwarnungsgeldes gelöscht werden müssen?

 

http://fs1.directupload.net/images/180710/dpzxpq68.jpg

http://fs5.directupload.net/images/180710/efy7z4w7.jpg

Link to post
Share on other sites

@juschi, wenn du zahlst erkennst du nicht an, dass du gefahren bist. Auch die Kombi, Motorradmodel usw. Interesiert keine Sau. Die "Automatik" stellt fest, "Nummernschild" xyz. hat gezahlt. Warum auch immer.

Link to post
Share on other sites

 

Kann ich da herauslesen, dass die Daten nach Begleichen des Verwarnungsgeldes gelöscht werden müssen?

 

Ja, so habe ich das auch verstanden. Daten dürfen nur dann gespeichert werden, wenn sie noch gebraucht werden. Das ist nach begleichen der Rechnung nicht mehr der Fall.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Das ist nach begleichen der Rechnung nicht mehr der Fall.

Da war doch was .....

....... wo wurden vor kurzem jede Menge Bußgelder rückerstattet? Was war denn da nochmal ......

 

 

Geh mal davon aus, daß die Daten (auch das Foto) mehrere Jahre auf irgendeiner Festplatte ruhen.

 

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hat er gem. der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten (dazu gehören persönliche Angaben, aber auch Fotos) wie und wo im Behörden-System gespeichert sind? Und kann er nicht im gleichen Zuge verlangen, dass seine persönlichen Daten gelöscht/anonymisiert werden müssen, wenn der Vorgang erledigt ist?

Link to post
Share on other sites

genau wie SilverBandit sehe ich das auch. Allerdings hege ich die Vermutung wie Sobbel, dass die Bilder weiter aus Unwissenheit oder Faulheit sanft auf einer Festplatte ruhen. Was aber nicht tragisch wäre, wenn diese Festplatte nicht zum Datenabgleich bei zukünftigen Vergehen genutzt würde.

 

Es wäre nun an Juschi, den Datenschutzbeauftragten anzufragen, ob seine personenbezogenen Daten samt dem Foto entsprechend DSGVO auch gelöscht wurden.

Link to post
Share on other sites

Selbst wenn das Foto noch irgendwo schlummern sollte: Werden ALLE personenbezogenen Daten DSGVO-konform gelöscht/anonymisiert, könnten sie auch nicht mehr für eine Zuordnung des Fotos verwendet werden.

Es ist schwierig dem/der ***** ********** ********** aus ***** ************** in der Straße ***************** Nr. ****

einen Brief zu schreiben oder einen Besuch abzustatten!

Aber natürlich hat der "Kunde" ein Anrecht darauf, dass auch sein Foto gelöscht wird.

 

Wohlgemerkt: Immer nach Abschluss des Vorganges und Ablauf etwaiger Nachliegefristen.

Link to post
Share on other sites

nach Abschluss (...) Ablauf etwaiger Nachliegefristen.

Schön gesehen. Und wie lang sind die (gesetzlichen) Aufbewahrungsfristen für Geschäftsvorfälle dieser Art?

Link to post
Share on other sites

genau wie SilverBandit sehe ich das auch. Allerdings hege ich die Vermutung wie Sobbel, dass die Bilder weiter aus Unwissenheit oder Faulheit sanft auf einer Festplatte ruhen. Was aber nicht tragisch wäre, wenn diese Festplatte nicht zum Datenabgleich bei zukünftigen Vergehen genutzt würde.

 

Es wäre nun an Juschi, den Datenschutzbeauftragten anzufragen, ob seine personenbezogenen Daten samt dem Foto entsprechend DSGVO auch gelöscht wurden.

 

Das werde ich - nach einer willkürlichen Frist von, sagen wir 6 Wochen - machen und hier berichten. Ich muss mich jetzt allerdings erst mal schlau machen, welchen Formalien dieses Auskunftsersuchen genügen muss.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...