sven99 0 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 moin zusammen, ich wurde vor 8 Wochen im Auto meiner Frau geblitzt. Nach etwas über 6 Wochen kam wohl ein Anhörungsbogen, den wir noch nicht beantwortet haben da wir bis gestern im Urlaub waren. Nach meinem Verständnis müsste die Sache in ca 4 Wochen verjährt sein.Was ist die cleverste Strategie um diese 4 Wochen zu erreichen? Sollte meine Frau jetzt auf den Anhörungsbogen antworten und die Aussage verweigern? Oder den Anhörungsbogen ignorieren, sagen dass er auf dem Postweg verloren gegangen sein muss und warten bis ein neuer kommt? Oder gibts alternative Ideen? GrüßeSven Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 wer ist denn in dem Anhörungsbogen angeschrieben worden? Du oder deine Frau? Ich würde gar nix machen.... Quote Link to post Share on other sites
sven99 0 Posted July 10, 2018 Author Report Share Posted July 10, 2018 Meine Frau wurde als Halterin angeschrieben, mit der Aussage dass sie als Fahrer nicht in Bdetracht kommt. Befürchte dass es Konsequenzen gibt wenn man nicht antwortet, andererseits müsste die Behörde ja den Zugang des Anhörungsbogens beweisen? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 Dann ist es vom Inhalt her ein Zeugenfragebogen. Aber es heißt "Anhörungsbogen" im Betreff? Dann würde ich den sowieso ignorieren, weil ich nicht weiß, in welcher Eigenschaft ich angeschrieben werde. Lies dazu mal in diesem Thread: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/48944-dachte-wurde-schon-verjaehrt-nach-3-monaten-kam-doch-ein-schreiben/ Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 @sven99, herzlich willkommen. Ich würde nichts tun. Spart Porto. Ich denke, du wirst in Kürze Post erhalten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 Befürchte dass es Konsequenzen gibt wenn man nicht antwortet, andererseits müsste die Behörde ja den Zugang des Anhörungsbogens beweisen?Gibt keine Konsequenzen. Die Nichtbeantwortung dürfte die Behörde als Aussageverweigerung werten und damit sich wohl mittlerweile Dein Bild vom EMA geholt haben. Das nächste Schreiben dürfte dann an Dich persönlich adressiert sein. Quote Link to post Share on other sites
sven99 0 Posted July 10, 2018 Author Report Share Posted July 10, 2018 okay, danke! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 10, 2018 Report Share Posted July 10, 2018 andererseits müsste die Behörde ja den Zugang des ..-bogens beweisen?nein, muss die Behörde nicht. wenn ihr dann nix macht, könnte die Behörde auf die Idee mit dem Fahrtenbuch kommen. Quote Link to post Share on other sites
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