Roger 0 Posted May 27, 2018 Report Share Posted May 27, 2018 Guten Tag liebe Forumteilnehmer, ich möchte gerne folgenden fiktiven Sachverhalt mit euch erörtern. A wurde am 9.05 mit 42 kmh zu schnell außerorts geblitzt (Autobahn). Der Vater des A, auf dessen Firma der Wagen zugelassen ist, hat am 22.05 persönlich einen Anhörungsbogen bekommen. Dies geschah wohl wegen gewisser Ähnlichkeit, sollte aber bei Betrachtung des Alters des Vaters auffallen. Sie hoffen nun natürlich, mit einem gegen den Vater gerichteten Bußgeldbescheid das Verfahren gegen den Sohn verjähren zu lassen. Wie sollten Sie sich am besten verhalten, um ohne Bußgeld und Fahrtenbuchanorndung aus der Sache rauszukommen? Gibt es Möglichkeiten um das Verfahren über die Verjährung zu heben?(Umzug, Akteneinsicht, Urlaub, Rückfagen, Bitten, etc.) Es kann natürlich sein, dass sie vor dem Bußgeldbescheid wieder auf A aufmerksam werden. Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 27, 2018 Report Share Posted May 27, 2018 Wenn der AHB an den Vater persönlich adressiert war, kann dieser den Verstoß zugeben, auf den BGB warten und dagegen dann „auf den letzten Drücker“ erstmal begründungslos Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf Inanspruchnahme rechtlichen Beistands. Mit Glück und viel Arbeitsanfall bei der Bußgeldstelle kann man es dann in die Verjährung bringen, ich persönlich halte das bei der Höhe der Überschreitung (und weil ein FV kommt) für einen sehr kleinen Strohhalm. Spätestens vor Erlass des BGB guckt der SB eigentlich nochmal sehr genau hin... und dieser hat auch ein besseres Bild vorliegen. Und selbst wenn, ein Fahrtenbuch ist dann auch nicht ausgeschlossen, was bis zu 200 Euro für die Anordnung kostet. 1 Quote Link to post Share on other sites
Roger 0 Posted May 27, 2018 Author Report Share Posted May 27, 2018 Danke für deine Hilfe! Wenn der Vater es zugibt, droht dann nicht eine Veruteilung vor Gericht? Worauf beziehst du dich bei dem "dünnen Strohalm"? Auf die Zweifel über die Person des Beschuldigten beim SB oder den schnellen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und somit Offenlegung des tatsächlichen Fahrers? Mir ist außerdem noch nicht ganz klar, wenn man ein gerichtliches Prozedere anstrengt, wie sollte die Behörde es dann rechtzeitig hinkriegen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 27, 2018 Report Share Posted May 27, 2018 Nö, da Du selber schreibst, dass eine gewisse Ähnlichkeit vorliegt droht ihm nix, Einspruch muss er natürlich einlegen, sonst hat er das Ding ggf. wirklich selber an der Backe. Der Strohhalm bezieht sich darauf, dass der SB verpflichtet ist vor Erlass des BGB noch einmal genau hinzugucken, ob er wirklich den Richtigen erwischt hat. Und da müsste ihm der Altersunterschied eigentlich auffallen (wenn er vernünftig arbeitet). Wegen des gerichtlichen Verfahrens... die Gerichte und auch die Bußgeldstellen sind personell total unterbesetzt, von daher kann ein wenig Verzögerungstaktik theoretisch tatsächlich in die Verjährung führen... die Gefahr der FB-Auflage bleibt allerdings.Auch vermute (!) ich, dass schon im Vorwege der A identifiziert wird. 1 Quote Link to post Share on other sites
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