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Dieser Blitzer In Bayern Rechtens?


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Hallo

Und zwar geht es hier um den

Vitronic Enforcement Trailer

 

in verbindung mit der

 

Richtlinie für die polizeiliche Verkehrüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 12. Mai 2006, Az. I C 4-3618.2-31 (AllMBl. S. 155)

 

Dort steht unter 2.9 folgendes:

 

"2.9 Tarnung von technischem Gerät

Die Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen)."
Da dieses eingesetzte Gerät aber sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter hat ist meinr Meinung nach voll als Anhänger getarnt.
Weiss irgenwer hierrüber schon mehr?
Im internet habe ich leider nichts gefunden
Danke schon mal vorab
Spooner
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Da dieses eingesetzte Gerät aber sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter hat ist meinr Meinung nach voll als Anhänger getarnt.

Ist Dir schon mal aufgefallen, daß eingesetzte Geräte schon seit Jahren sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter haben und als PKW getarnt sind?

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Beispiel "Mülltonne":

 

Hersteller bietet zum Multanova 6F den sog. Multaguard-Container an (im Einsatz z. B. bei der VPI Hof) => Einsatzmöglichkeiten in der Betriebsanleitung dokumentiert => 6F und Container bilden quasi ein einziges Messgerät => Container ist samt Messgerät eichfähig und PTB-zugelassen => LEGAL

 

Behörde nimmt handelsübliche 120-Liter-Mülltonne => schmeißt Radargerät rein, flext Sichtfenster für Kamera und Blitz => ILLEGAL

 

 

Ähnlich ist es wohl beim Enforcement Trailer: Zugelassen, da PSS und der eigentliche Hänger eine Einheit bilden. Nicht zugelassen wäre es, den Hänger mittels Netzen o. ä. zu tarnen. Erlaubt ist es, den Trailer verdeckt aufzustellen.

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Allerdings sind das dann Messfahrzeuge!;-)

Aber ein Anhänger ist nicht wie unter 2.9 Beschrieben, ein Messfahrzeug.

Aha. Wenn Du meinst. Für meinen Anhänger habe ich allerdings einen Fahrzeugschein, keinen Anhängerschein.

 

Somit ist es meiner Meinung zach eher in die Kategorie tarnung (wie zb eine Mülltonne) einzustufen.

Dann lass' Dich fotografieren und klag. Wenn Du Glück hast, bekommst Du sogar eine Aussage dazu, ob es sich um Tarnung oder nicht handelt und Deine Klage wird nicht kommentarlos abgeschmettert, weil die von Dir zitierte Richtlinie eine Richtlinie für die Verwaltung und kein Gesetz ist.

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@Frankenwaelder und frosch

 

klingt logisch:-)

Danke

 

@Biber

Sehr hilfreiche Antwort, mich einfach blitzen zu lassen *Top

 

Nur weil du einen Schein hast wo draufsteht das es ein Fahrzeug ist, ist es noch kein Fahrzeug.(Im übrigen wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt)

Wie schnell fährt dein Fahrzeug denn ohne Zugfahrzeug, oder wie viele angetriebene Achsen hat es :rofl:

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Dir ist die "Unterscheidung" Kraftfahrzeug und Fahrzeug wohl nicht bekannt?

 

bzw. jedes Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug, aber nicht jedes Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug.

 

 

Die FZV ist da leicht anders (Fahrräder als Fahrzeuge brauchen eben keine Zulassung), trotzdem gilt für Anhänger:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

 

 

 

 

Wenn du außerdem den "Unterschied" zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug verstanden hast kannst du noch

die StVO komplett durchlesen und überlegen was es bedeutet wenn irgendwo Fahrzeug statt Kraftfahrzeug

steht. ;)

Bei Fragen dazu bitte ein neues Thema.

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Sehr hilfreiche Antwort, mich einfach blitzen zu lassen

Du hast das mit Richtlinie und Verwaltung gelesen?

 

Nur weil du einen Schein hast wo draufsteht das es ein Fahrzeug ist, ist es noch kein Fahrzeug.

Stimmt. Wenn der Schein allerdings ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument ist, das früher mal Fahrzeugschein hieß und unter diesem Namen auch Menschen jüngeren Alters durchaus noch bekannt ist und in dem von Fahrzeug die Rede ist - dann ist das doch ein ziemlich verlässlicher Hinweis darauf, daß es sich um etwas handelt, was allgemein als Fahrzeug bezeichnet wird.

 

(Im übrigen wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt)

Wenn wir schon beim Korinthenkacken sind: wird sie nicht. Das Ding heißt Zulassungsbescheinigung Teil I. Aber erzähl: Warum wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil I genannt? Und was ist mit Teil II? Und warum ist in beiden von Fahrzeug die Rede?

 

Wie schnell fährt dein Fahrzeug denn ohne Zugfahrzeug, oder wie viele angetriebene Achsen hat es

andicorsa war dankenswerterweise schon ausreichend deutlich, denke ich.

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Man kann mit Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweisen, Richtlinien, Beschlüssen usw...

durchaus argumentieren z. B. um ein Fahrverbot abzuwenden.

Ganz kriegt mans normal nicht weg weil eben der Verstoß trotzdem da ist.

 

Aber ist hier alles wurscht, denn ein Anhänger ist ein Fahrzeug. Und damit keine Tarnung.

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