hrspooner 0 Posted May 11, 2018 Report Share Posted May 11, 2018 HalloUnd zwar geht es hier um denVitronic Enforcement Trailer in verbindung mit der Richtlinie für die polizeiliche Verkehrüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innernvom 12. Mai 2006, Az. I C 4-3618.2-31 (AllMBl. S. 155) Dort steht unter 2.9 folgendes: "2.9 Tarnung von technischem GerätDie Verwendung tarnender Mittel beim Einsatz von technischem Gerät (z.B. in Mülltonnen) und Messfahrzeugen ist nicht zulässig. Die Ausnutzung baulicher und örtlicher Gegebenheiten ist jedoch zulässig (verdecktes Aufstellen)." Da dieses eingesetzte Gerät aber sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter hat ist meinr Meinung nach voll als Anhänger getarnt. Weiss irgenwer hierrüber schon mehr?Im internet habe ich leider nichts gefunden Danke schon mal vorab Spooner Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 11, 2018 Report Share Posted May 11, 2018 Da dieses eingesetzte Gerät aber sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter hat ist meinr Meinung nach voll als Anhänger getarnt.Ist Dir schon mal aufgefallen, daß eingesetzte Geräte schon seit Jahren sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter haben und als PKW getarnt sind? Quote Link to post Share on other sites
hrspooner 0 Posted May 11, 2018 Author Report Share Posted May 11, 2018 Ja ist es!Allerdings sind das dann Messfahrzeuge!;-)Aber ein Anhänger ist nicht wie unter 2.9 Beschrieben, ein Messfahrzeug.Somit ist es meiner Meinung zach eher in die Kategorie tarnung (wie zb eine Mülltonne) einzustufen. Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted May 12, 2018 Report Share Posted May 12, 2018 Beispiel "Mülltonne": Hersteller bietet zum Multanova 6F den sog. Multaguard-Container an (im Einsatz z. B. bei der VPI Hof) => Einsatzmöglichkeiten in der Betriebsanleitung dokumentiert => 6F und Container bilden quasi ein einziges Messgerät => Container ist samt Messgerät eichfähig und PTB-zugelassen => LEGAL Behörde nimmt handelsübliche 120-Liter-Mülltonne => schmeißt Radargerät rein, flext Sichtfenster für Kamera und Blitz => ILLEGAL Ähnlich ist es wohl beim Enforcement Trailer: Zugelassen, da PSS und der eigentliche Hänger eine Einheit bilden. Nicht zugelassen wäre es, den Hänger mittels Netzen o. ä. zu tarnen. Erlaubt ist es, den Trailer verdeckt aufzustellen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 12, 2018 Report Share Posted May 12, 2018 Allerdings sind das dann Messfahrzeuge!;-)Aber ein Anhänger ist nicht wie unter 2.9 Beschrieben, ein Messfahrzeug.Aha. Wenn Du meinst. Für meinen Anhänger habe ich allerdings einen Fahrzeugschein, keinen Anhängerschein. Somit ist es meiner Meinung zach eher in die Kategorie tarnung (wie zb eine Mülltonne) einzustufen.Dann lass' Dich fotografieren und klag. Wenn Du Glück hast, bekommst Du sogar eine Aussage dazu, ob es sich um Tarnung oder nicht handelt und Deine Klage wird nicht kommentarlos abgeschmettert, weil die von Dir zitierte Richtlinie eine Richtlinie für die Verwaltung und kein Gesetz ist. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 12, 2018 Report Share Posted May 12, 2018 Der Anhänger ist keine Tarnung, sondern Schutz gegen Witterung und Vandalismus Quote Link to post Share on other sites
hrspooner 0 Posted May 12, 2018 Author Report Share Posted May 12, 2018 @Frankenwaelder und frosch klingt logisch:-)Danke @BiberSehr hilfreiche Antwort, mich einfach blitzen zu lassen *Top Nur weil du einen Schein hast wo draufsteht das es ein Fahrzeug ist, ist es noch kein Fahrzeug.(Im übrigen wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt)Wie schnell fährt dein Fahrzeug denn ohne Zugfahrzeug, oder wie viele angetriebene Achsen hat es Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 12, 2018 Report Share Posted May 12, 2018 Dir ist die "Unterscheidung" Kraftfahrzeug und Fahrzeug wohl nicht bekannt? bzw. jedes Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug, aber nicht jedes Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug. Die FZV ist da leicht anders (Fahrräder als Fahrzeuge brauchen eben keine Zulassung), trotzdem gilt für Anhänger: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html Wenn du außerdem den "Unterschied" zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug verstanden hast kannst du noch die StVO komplett durchlesen und überlegen was es bedeutet wenn irgendwo Fahrzeug statt Kraftfahrzeug steht. Bei Fragen dazu bitte ein neues Thema. 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 12, 2018 Report Share Posted May 12, 2018 Sehr hilfreiche Antwort, mich einfach blitzen zu lassenDu hast das mit Richtlinie und Verwaltung gelesen? Nur weil du einen Schein hast wo draufsteht das es ein Fahrzeug ist, ist es noch kein Fahrzeug.Stimmt. Wenn der Schein allerdings ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument ist, das früher mal Fahrzeugschein hieß und unter diesem Namen auch Menschen jüngeren Alters durchaus noch bekannt ist und in dem von Fahrzeug die Rede ist - dann ist das doch ein ziemlich verlässlicher Hinweis darauf, daß es sich um etwas handelt, was allgemein als Fahrzeug bezeichnet wird. (Im übrigen wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt)Wenn wir schon beim Korinthenkacken sind: wird sie nicht. Das Ding heißt Zulassungsbescheinigung Teil I. Aber erzähl: Warum wird es nicht umsonst Zulassungsbescheinigung Teil I genannt? Und was ist mit Teil II? Und warum ist in beiden von Fahrzeug die Rede? Wie schnell fährt dein Fahrzeug denn ohne Zugfahrzeug, oder wie viele angetriebene Achsen hat esandicorsa war dankenswerterweise schon ausreichend deutlich, denke ich. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 13, 2018 Report Share Posted May 13, 2018 Eine Richtlinie ist eine Richtlinie, nicht mehr und nicht weniger. Sie hat keine Kraft wie ein Gesetz. Also darf man auch davon abweichen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 13, 2018 Report Share Posted May 13, 2018 Man kann mit Verwaltungsvorschriften, Anwendungshinweisen, Richtlinien, Beschlüssen usw... durchaus argumentieren z. B. um ein Fahrverbot abzuwenden. Ganz kriegt mans normal nicht weg weil eben der Verstoß trotzdem da ist. Aber ist hier alles wurscht, denn ein Anhänger ist ein Fahrzeug. Und damit keine Tarnung. Quote Link to post Share on other sites
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