andicorsa 112 Posted April 28, 2018 Report Share Posted April 28, 2018 Alle Bilder nicht verwertbar - man sieht ja nix. bzw. gibt es überhaupt Bilder? Das Gerät hat wohl Störung gemeldet. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_83683508/unbekannte-pflanzen-fichte-vor-radarfallen-kamera-bei-bitburg.html Jedenfalls mal eine nettere Idee als Sachbeschädigung... Aber man hat wohl was gefunden: Sie ermitteln nun wegen des Verdachts der Störung öffentlicher Betriebe gegen Unbekannt. Wobei? 3. Alternative? Naja. Und zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht ? Weiß nicht. Gibt (auch OLG) Urteile die bestreiten, daß das überhaupt eine "Einrichtung oder Anlage" im Sinne des § ist und der Rest... Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 28, 2018 Report Share Posted April 28, 2018 Weder Nötigung, noch Störung öfftl. Betrieb sind bei Radarfallen zutreffend.BGH 1 StR 469/12 - Beschluss vom 15. Mai 2013 (OLG Karlsruhe) Quote Link to post Share on other sites
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