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Anfahrt U. Parken Am Schrebergarten (+ Nicht Gesicherte Ladung)


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Tach auch in die Runde,

 

trotz intensiver Suche hier (auch im Verkehrsforum) bin ich nur teilweise fündig geworden was meine Fragen betrifft; evtl. können mir die Forumser hier noch ein Stück weiter helfen: die langen Ausführungen braucht es leider - also ned weiterlesen wen es nicht interessiert:

Vorgang:

Ich bin vorletzte Woche mit meinem PKW (Automatik) + Haustier in den Schrebergarten gefahren (von Haustür zu Garten 800 m durch Ort Zone 30). Der Zuweg ist ein Feldweg, gekennzeichnet mit Verbotsschild 260 und Zusatzschild "Landw. Verkehr frei". Tier saß auf Hand und man sah es deutlich im Seitenfenster.

 

Vor dem eingezäunten Schrebergarten und neben dem geteerten Feldweg ist ein Rasenstück - ca. 10 m lang und gute 3,5 m breit. Darauf wird geparkt (also ohne jegliche Behinderung - der Feldweg ist komplett frei und es sind noch gute 1 m Abstand zw. PKW und dem Weg. Der Garten ist von mir und meinem Neffen gepachtet.).

 

Ich am ab-parken will gerade das Tier auf den Weg setzen - tönt es von hinten "gute Frau das lassen wir mal". Polizei hatte mich offensichtlich gesehen wie ich den Feldweg rein bin, das hat die Neugierde geweckt und sie sind mir hinterher.

 

Ich habe lt. Ansage falsch gemacht:

- Tier als ungesicherte Ladung auf der Hand transportiert (ok - akzeptiert)

- keine Berechtigung zur Anfahrt Schrebergarten (seh ich nicht so da Pächter)

- keine Berechtigung zum ab-parken auf dem Rasenstück (das gehört doch auch zu meinem Pachtgrundstück?)

- Tier auf Strasse abgesetzt, zwar ohne Gefährdung aber dennoch bußgeldbewehrt (woooaasss??)

 

Ich wurde freundlich verwarnt und es wurde mir deutlich gesagt, dass wenn ich das nochmal so mache einiges an Bußgeld zusammenkommt. Gelobt wurde: trotz Tier auf Hand angeschnallt und Tier mit Weste gut zu erkennen.

 

Mittlerweile hatte das auf dem Weg abgestellte Haustier ob der langen Diskussion einen Angriff auf den Polizistenschuh gestartet. (!)

Aufregung groß, ich den Gartenschlüssel her genommen das Tier rein, Türe zu und die Herren haben sich halb tot gelacht - mir war nicht zum lachen.

Weitere Ermahnung den "gemeingefährlichen Vogel" künftig in einer Transportbox zu transportieren - sonst sehr hohe Strafe wenn der Vogel jemand verletzt (???).

 

Unten angehängt das Haustier (ein Seidenhuhn). Ja ich weiß.... andere haben Katzen und Hunde und wir haben halt eine Henne (sowhat..).

 

Ich hätte gerne gewußt - nach Möglichkeit mit § und Begründung dazu

- Anfahrt und abparken vor Schrebergarten erlaubt?

- Bußgeld wenn man ein Tier auf ne Straße setzt?

- Bußgeld wenn ein Vogel auf einen Schuh / ein Bein los geht (darüber finde ich überhaupt nirgends nix - nur Hundeangriff).

 

JA, meine Fragen sind ernst gemeint - auch wenn es sich deppert anhört - freue mich über input.

Ich hätte gerne - so es denn überhaupt was rechtliches (pro Schrebergartenparken und pro Haustier) dazu gibt - Argumente/Belegbares zum gegenhalten (so wie die abgelacht haben, wird sicher nochmal kontrolliert.... und ich bin ja naturgemäß im Sommer fast jeden Tag dort.... mit Hermine).

 

Gruß

Nenne

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Als Pächter hast Du nicht automatisch "Anfahrtsrecht". Das Schild 260 sagt, keine EInfahrt für Kfz, Landwirtschaftl Verkehr bist Du auch nicht. Ich sehe erst mal 20 Euro weg Missachtung Schild 260.

Wem das Rasenstück, wo Du geparkt hast gehört, kann der Polizist ja nicht wissen.

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Hm..... genau deine Worte sagte der Herr in blau auch .... wir hatten uns da bislang echt keine Gedanken drüber gemacht.

 

Nächste Woche habe ich ein Gespräch im Amt für öffentliche Ordnung (die Idee kam mir beim durchforsten des I-Netz); will nachfragen, ob es evtl. andere Möglichkeiten gibt. Lt. Telefonat ist es wohl ein Unterschied ob du Besitzer oder Pächter eines Grundstücks bist; als Besitzer dürftest du auf jeden Fall einfahren und PKW auf Grundstück ab stellen (so ganz hab ichs nicht kapiert - hat mit Bewirtschaftung der Fläche zu tun (?))..... schaun mer mal.

 

Zum absetzen des Tieres auf der Straße bin ich nun auch schon schlauer: weitere 5 Euro (?)

"§ 28 StVO TBNR 128000 "Sie ließen als Verantwortlicher Tiere ohne geeignetes Begleitpersonal auf die Straße, wodurch sie Andere gefährdeten""

 

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Es gibt auch lokale Polizeiverordnungen die zutreffen könnten.

 

Gesetz des Landes Baden-Württemberg
zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft

(Naturschutzgesetz - NatSchG)
Vom 23. Juni 2015

 

§ 44Schranken des Betretungsrechts

(zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)

 

(5) Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Landschaft aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere bei Gefahr für Leib oder Leben der Erholungssuchenden, aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, zur Durchführung landschaftspflegerischer Vorhaben und zur Regelung des Erholungsverkehrs beschränken oder untersagen.

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wodurch sie Andere gefährdeten

Die Gefährdung muss dazu aber einigermaßen real bestanden haben und nicht nur eine abstrakte Möglichkeit gewesen sein. Bei einem Feldweg, auf dem sich nur der Polizist und Du befunden haben, würde ich die Gefährdung durch ein kleines Huhn im Rahmen einer moralisch-ethischen Diskussion verneinen wollen.

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BamBam: den Auszug nehme ich mir mal mit in das (Informations-)Gespräch - vielen Dank.

 

Kasperle: da gebe ich dir sowas von recht.... er meinte hier kämen so viele Radfahrer, Spaziergänger, Mütter mit Kindern längs... wenn aufgrund meines Verhaltens etwas passiert, würde es Bußgeld geben - deshalb ja meine Suche im Netz auf was sich diese/seine Aussage stützt. Bislang heraus gefunden: wenn Tier auf Feldweg rum rennt und Radler muss stark abbremsen: gibts 5 Euro (Gefährdung)- wenn er dadurch noch Unfall erleidet und stürzt glaub 10 Euro.

 

(Was ganz anderes ist ja dann noch danach der Schadenersatz den man dann leisten müsste.... ich glaube eher dass er das gemeint hat mit der Aussage dass das viel Geld kosten könnte...... da wurstele ich mich gerade durch´s BGB wg. Tierhaftung.....das wäre dann die Sache mit dem Angriff auf den Schuh/das Bein als es ihr zu lang gedauert hat......."verschrocke´ isch er schon" um das mal uff schäbisch zu sagen.... :-) ..... Dabei ist es glaub unerheblich ob er als Uniformierter vor mir steht oder als Normalo und hat ja auch mit dem Straßenverkehr nichts zu tun).

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...Vor dem eingezäunten Schrebergarten und neben dem geteerten Feldweg ist ein Rasenstück - ca. 10 m lang und gute 3,5 m breit. Darauf wird geparkt (also ohne jegliche Behinderung - der Feldweg ist komplett frei und es sind noch gute 1 m Abstand zw. PKW und dem Weg. Der Garten ist von mir und meinem Neffen gepachtet.).

...

Mein Tip, schau genau in deinen Pachtvertrag, die nicht eingezäunte Fläche muss nicht zu deinem Grundstück gehören. Und dann parkst du auf einer öffentlichen Grünfläche, auch wenn du die Fläche seit Jahren sauber hältst.

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Hm - also das nicht eingezäunte Grasstück gehört mit dazu. Der Eigentümer hat das seinerzeit so eingerichtet weil er mit Pkw und Anhänger dort geparkt hat.

 

Das Anlieger frei Schild wäre natürlich der eleganteste weg. Da plädiere ich mal für beim Gespräch. Danke schon mal für die Tipps

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Also ich schließe mich dem an, daß das Befahren schon verboten ist.

Schrebergärtnern ist keine Landwirtschaft.

Schaff dir Bienen an und verkaufe den Honig (dann kein Hobby) der Imker zählt zum landwirtschaftlichen Verkehr

 

Schräbergerten sind im Prinzip nie Naturschutzgebiet, man muß daher auch immer für Ausgleichsflächen sorgen, damit der Naturschutz nicht zu knapp kommt

(Habe selber einen solchen Garten der vor kurzem erst genehmigt wurde)

Ob das Parken auf dem Grund von der Behörde her gestattbar ist, muß man dort klären, aber wenn die Einfahrt erlaubt wäre, sehe ich kein Problem mit dem Parken.

 

Tier muß als Ladung gesichert werden. Streng genommen auch die Einkaufstüten etc ... usw ...

 

Befahren und Parken würde ich als Tateinheitlich sehen (teuerster Verstoß wird geahndet) Ladungssicherung je nach Aussage auch.

 

Daß der Hund ohne Leine geführt wurde ist wieder Gemeindesache.

In München gibt es z.B. keine generelle Leinenpflicht.

Meine Fellnase (35 kg-Hundchen) ließ ich immer ohne Leine aussteigen.

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janr: Bienen/Imker wär jetzt doch a wengele zu viel Viechzeug´s - aber Danke für deine Meinung - nach "Stadtverwaltungs"-Gespräch sehe ich hoffentlich klarer..

 

Biber: ein Aufriss sähe bei mir anders aus :-) ..... stell dir vor du hast Zaunpfähle + Schlappen aus Eisen, Zement dazu massig Gartenerde vom Baumarkt.... 800 m können lang sein (auch geht es berg-auf und berg-ab......... )

 

Aka: OMG........ das ist ja herb; interessanter Artikel und Urteil dazu - die Tierhalter-Haftung ist eine Wissenschaft für sich - bin immer noch am lesen - generell bekommt aber jeder der geschädigt wird Schadenersatz, was ich auch richtig finde ....... mein Gockel (Paul R.I.P :-) war auch so rabiat - Nachbars Zeh war irgendwann dann blutig... der "Simpel" hatte den Gockel zuvor allerdings gereizt, was ja dann auch fahrlässig ist und man bekommt Teilschuld).

 

Randnotiz: gestern Abend ist der Neffe mit dem Fahrrad im Gärt´le gewesen - er hat mir ein Whatsapp-Pic geschickt: Polizeiwagen fuhr den Weg entlang :-) :-) :-).......Klärung tut also Not...

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Bienen.

Ich bin froh daß ein anderer Gartler bei mir Bienen hat. Die kommen zu mir und bestäuben mein Gemüse ;)

Nebenaufwand, wenn man eh im Garten ist und dort sich auch um anderes kümmert ist nicht als zu groß.

 

Daß die Polizei dort entlang fährt hat ja einen Grund.

Sonderrechte weil man die pösen nicht-Landwirte beknollen will :B):

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I will aber ned beknöllt werden. ☝️

Noch mehr Ärger brauch ich auch nicht... .bin grad gut bedient soweit. Vor lauter Hilfsbereitschaft noch eine vor den Latz zu bekommen ist auch nicht grad spaßig ... da hätt ich einfach gern das Fleckchen Garten genossen. Ohne Beknollung ...

 

Bienenstich mag ich auch nein , du hast ja vollkommen recht ...wichtig ja ..aber kümmern muss man sich dennoch drum ... .und how the hell soll ich denn die Honig Schleuder Maschine auf das Grundstück bekommen?

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Tragen?
So ne Hobby Schleuder hat doch nicht mehr Gewicht als ein Kasten Bier.

Wenn doch mehr Gewicht oder man nicht tragen will:
Fußgänger der ein Fahrzeug mit sich führt?
Auf nen Bollerwagen oder sowas.

Ausnahegenehmigung für Kraftfahrzeug beantragen?

Schauen ob Imkerei als landwirtschaftlich gilt?

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Moin Moin

 

 

 

wodurch sie Andere gefährdeten

Die Gefährdung muss dazu aber einigermaßen real bestanden haben und nicht nur eine abstrakte Möglichkeit gewesen sein.

Wenn du dir den Eingangstext durchliest, wirst du feststellen, daß die Gefährdung längst überschritten wurde.

Die Kampfhenne hat sich den Polizistenschuh als Angriffsziel auserkoren und drauflosgepickt.

Da könnte man schon in Richtung Strafrecht, hinsichtlich Unterlassungsdelikte, Überlegungen anstellen.

Je nach Gemüt des "Angepickten" muß die Tierhalterin auch mit einem Wegtreten der Henne rechnen um den Angriff zu unterbinden (Notwehr).

Nicht jeder reagiert so locker und humorvoll wie die Cops.

 

 

Gruß

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... .und how the hell soll ich denn die Honig Schleuder Maschine auf das Grundstück bekommen?

 

 

Tragen?

So ne Hobby Schleuder hat doch nicht mehr Gewicht als ein Kasten Bier.

...

 

 

Imkerei mit Gewinnerziehlungsabsicht ist Landwirtschaft.

Ergo fährt man die Schleuder und alles was man braucht zu seinem Garten.

 

Wichtig ist die Gewinnerziehlungsabsicht.

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Wenn du dir den Eingangstext durchliest, wirst du feststellen, daß die Gefährdung längst überschritten wurde.

Ein Seidenhuhn, das vermutlich den Schnürsenkel des Polizistenschuhs als Wurm fehlerkannt hat und darauf losgeht, als Gefährdung eines erwachsenen Menschen zu sehen? Dazu braucht man schon einiges an an Argumentation. Deswegen schrieb ich auch:

Bei einem Feldweg, auf dem sich nur der Polizist und Du befunden haben, würde ich die Gefährdung durch ein kleines Huhn im Rahmen einer moralisch-ethischen Diskussion verneinen wollen.

 

Und die Geschichte mit der Honigschleuder; wenn die schon zum "Tat"zeitpunkt in der Schrebergartenhütte stand und Honig verkauft werden sollte, bestand doch auch zu diesem Zeitpunkt schon eine Gewinnerzielungsabsicht. Das hat die TE nur vergessen zu erwähnen, so war es doch, oder?

 

Alternativ geht Lastentransport auch in Deutschland mit Fahrrad:

https://vignette.wikia.nocookie.net/fahrrad/images/5/5c/Airbike_Pickup_und_Brompton_auf_Mountainbike_Anhaenger.jpg

http://www.weli.org/themen/transport.html

 

Edit: Satzstellung und Typo

Edited by Kasperle
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Moin Moin

 

 

... man muss ja nicht so sehr übertreiben.

Das ist einfach die Sachlage.

Unkontrolliertes Huhn pickt Mensch.

 

In einer Schrebergartenanlage sind nicht nur Freunde.

Es soll tatsächlich schon zu Streitigkeiten gekommen sein. Da ist so ein Kampfhuhn ein guter Aufhänger.

 

Mich persönlich würde es z.B. extrem stören, wenn mein Enkelchen barfuß da rumrennt und dieses Kampfhuhn würde in die kleinen Füßchen oder Waden picken.

Da mach ich sofort Kirmes und die nächste Fahrt geht rückwärts.

 

Das habt ihr aber sicher alles bedacht beim Abwiegeln oder?

 

 

Gruß

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Mit der gewerblichen Landwirtschaft beschäftige ich mich gerade konkreter. Morgen ist Gespräch - da bin ich dann hoffentlich schlauer. Imkerin will ich aber dennoch nicht werden :-)

 

Zum Haustier (muss ich - ungern - noch was ergänzen):

So zart die Henne aussieht mit ihren wenigen 1,2 Kg.... : sie ist mehrmals mit vorgestrecktem Hals und aufgeplustert gegen das Bein und den Schuh angegangen - also das volle Programm: Flügelschlagen, gesträubtes Gefieder und sie hing leider auch kurzzeitig mit dem Schnabel an der Hose/Unterschenkel. Krallen waren auch mit im Spiel. Zu meinem Leidweisen muss ich es sagen: das war ein richtiger Angriff :-(.

Ernsthaft verletzen können die Viecherln einen erwachsenen Menschen sicher nicht. Wie im Artikel den Aka gepostet hat über den Gockel, kann ich mir jedoch gut vorstellen dass - wenn man sich erschrocken zurück zieht - beim ausweichen verletzt - so drastisch wie in dem geschilderten Fall mit dem Bauarbeiter wird das ja hoffentlich ein Ausnahmefall sein....

 

Da hat der Herr Polizist schon recht cool reagiert und hat auch nicht nach ihr getreten was ich ihm hoch angerechnet hab. Blieb einfach stehen und hat geschaut was da unten so ab geht.

 

Gestern bin ich mit meinem Brotbeutel mit Gartenutensilien und dem Huhn auf der Hand in den Schrebergarten gelaufen.... hatte ich auch nix dagegen.... aber wahrscheinlich bin ich jetzt bald Ortsgespräch: Verrückte mit Huhn auf Hand läuft durch Ort......... besorgte Anwohner informieren Polizei..... gleich einkasteln :schreck: und weg sperren :rofl:

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Nachtrag im Fall jemand den Vorschlag macht auch wenn es sicher sinnvoll und gut gemeint ist: ich werde das Federvieh auf ihre alten Tage nicht in eine Transportbox verfrachten. Da wäre der Braten vor programmiert wenn sie am Herzflatterer verstirbt. Sie ist es einfach gewohnt "frei" auf Hand transportiert zu werden.

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...."rechtgeb" ..... die wird wahrscheinlich auch nicht mal mehr zum Suppenhuhn taugen .........10 statt erwarteten 5 bis 6 Jahre. Das Transportproblem wird sich also in nicht allzu ferner Zukunft eh erledigen

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Hallo Forumser,

 

nach einem unfreiwilligen Aufenthalt im KH am WE (weil mir im Kreisel ein alkoholisierter Ü-80jähriger die Vorfahrt genommen hat als ich da mit meinem Moped längs fuhr) bin ich mit wenigen Blessuren, um eine Erfahrung reicher (der hat mich tatsächlich noch beschimpft.......) und um ein Moped ärmer wieder online. Da war mein Schutzengel mal schwer beschäftigt. Um meine geliebte MT tut´s mir leid.... Gutachten muss ich noch abwarten - wurde aber schon gesagt dass se Schrott sei (verzogen).

 

Also: vorweg - ich darf in den Weg zum Schrebergarten einfahren und auch dort abparken (Gespräch fand letzte Woche statt).

 

Der städtische Mitarbeiter hat sich viel Zeit genommen: nach Schilderung und Erörterung habe ich für die Zufahrt und das ab-parken eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Was völlig abstrus ist: er meinte ich soll doch von der anderen Seite in den Feldweg unterhalbs des Wohngebietes einfahren - da wäre ein Schild angebracht "ANLIEGER FREI" ????? weil die Hauseigentümer den Weg nutzten um an ihre Gärten zu fahren (um bspw. Laub und Gehölzabfälle aufzuladen und weg zu bringen). Die Schrebergärten auf der ggü. liegenden Seite des Weges sind aus städtischer Sicht ebenfalls Anlieger. Er wusste um die Kontrollen und hat zwei weiteren Eigentümern / Pächtern der Gartengrundstückle ebenfalls eine Genehmigung erteilt (diese hatten schon vor mir das Gespräch gesucht). Die Genehmigung gab´s sozusagen "on top" denn eigentlich wäre die Zufahrt erlaubt. Warum die Stadt dann das Schild von der anderen Seite nicht ebenfalls erweitert gab´s ausweichende Antwort (wohl um die Fahrten zu begrenzen....). Er wollte sich zudem auch mit der Polizeibehörde in Verbindung setzen um nochmals Klarheit zu schaffen. Er schreibt mir dazu noch abschließend.

 

Bliebe noch das Problem: Huhn-auf-Hand-transportieren, dass mir - sofern ich erwischt werde - zur Last gelegt wird ("Angriffe" wird es nicht mehr geben, da sich das ja vermeiden lässt, wenn ich die kleine "Krawall-Schachtel" (Hermine ist kein Kampfhuhn wie im Nachbar-Fred tituliert :-)) erst innerhalb des umzäunten Grundstücks absetze :-).

Nach reiflicher Überlegung nehme ich die "Beknollung" für die ungesicherte Ladung dann in Kauf ! (es ist mir auch völlig wurscht was man/frau davon hält). Ich sperre kein so altersschwaches Tier (und überdies 10 Jahre Familienmitglied) für 800-900 m bei einer Fahrt von 10 bis höchstens 30 km/h in eine Box ein. Wie oben erwähnt wird das m. E. die Zeit bald erledigen.....

 

Vielen Dank an die Forums-Mitglieder für die Meinungen und die Hilfe bei der Klärung der Fragen. Der städtische Mitarbeiter hatte jedenfalls auch den Eindruck dass ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, was er gut fand (angesichts der vielen "Willi´s" .... kommen dort an und sagen: ICH WILL dies und jenes... fand er das Gespräch deshalb wohl auch sehr nett.

 

Hermine dankt - ich danke :-) Gruß

 

 

 

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Danke Kasperle.

 

Ja man kann sagen: für das drängendere Problem (Zufahrt + parken) ist eine Lösung gefunden was mich und auch den Neffen sehr freut (der hat für sein Vehikel auch eine Genehmigung bekommen da wir beide Pächter sind). und Tant´chen (manchmal) mitdenkt :-).

 

Mit Gartenarbeit muss ich allerdings jetzt noch ne Weile warten bis ich mich wieder richtig "regen" kann....... wusste gar ned zu welchen Schattierungen so eine Haut fähig ist....dicken Dusel gehabt (und natürlich hat die Vollmontur ebenfalls was ausgehalten - den Abrieb hätt´ ich jetzt nicht in direktem Kontakt auf der Straße hinterlassen wollen).

 

 

 

 

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Auch ich Danke für die Rückmeldung und wünsche alles Gute.

 

Wenn der "Bereich" von der einen Seite als "Anlüger frei" beschildert ist, ist es in meinen Augen nur ein Fehler, daß dies von der anderen Seite nicht so beschildert ist.

 

Das Wort "Bereich" hab ich extra in Gänsefüßchen geschrieben, weil es zu dem ZZ keine Zonen- oder Bereichs-Regeln gibt.

Es kann aber nicht sein, einen Anlieger-frei-Bereich nur von der einen Seite zu errichten. Dieser braucht auch eine "Art" Ende.

 

Du könntest das zuständige Straßenverkehrsamt darauf hinweisen, evtl wird dann das ZZ mit dran gehängt und schon ist alles für die Zukunft OK.

 

Anlieger sind alle Personen die mit einem an der Straße anliegenden Grundstück in eine Beziehung treten wollen.

Daher sind bei solchen Schildern nicht nur die Anwohner, sondern auch der Besuch, die Post, Paketlieferant, Spedition, beauftragte Handwerker etc .. mit eingeschlossen.

Und selbst wenn man in so einen Bereich einfährt und nicht hält oder aussteigt, weil man sieht, daß sich der Grund erübrigt hat, darf man ohne an zu halten den Bereich auf der anderen Seite wieder verlassen.

So zumindest Richter-Recht.

 

;)

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